{"id":539,"date":"2017-03-13T21:08:13","date_gmt":"2017-03-13T19:08:13","guid":{"rendered":"http:\/\/www.verkehr-holweide.de\/?p=539"},"modified":"2017-03-26T21:08:25","modified_gmt":"2017-03-26T19:08:25","slug":"kein-fussweg-ueber-die-strunde","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/transfer.verkehr-holweide.de\/?p=539","title":{"rendered":"Kein Fu\u00dfweg \u00fcber die Strunde"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Leider wurde unsere Forderung nach einem<a href=\"http:\/\/www.verkehr-holweide.de\/?p=412\"> Fu\u00df- und Radweg zwischen Maria-Himmelfahrt-Stra\u00dfe und Burgwiesenstra\u00dfe \u00fcber die Strunde und durch die Wiesen <\/a>abgelehnt. Die Verwaltung begr\u00fcndet dies mit dem dortigen Naturschutz. Das k\u00f6nnen wir einerseits verstehen, weil wir das Naturschutzgebiet nat\u00fcrlich auch sehr sch\u00e4tzen. Andererseits ist aber gerade das der Grund, weshalb wir das Gebiet f\u00fcr Fu\u00dfg\u00e4nger und Radfahrer zug\u00e4nglich machen wollten. Die Regelung ist aber leider eindeutig, deshalb k\u00f6nnen wir diese Forderung vorerst nicht weiter verfolgen.<\/p>\n<hr \/>\n<p style=\"text-align: justify;\">Mitteilung aus der\u00a0\u00a020. Sitzung der Bezirksvertretung M\u00fclheim\u00a0in der Wahlperiode 2014\/2020 am Montag, dem 13.03.2017, 17:00-17:45\u00a0Uhr, VHS-Saal, Wiener Platz 2a, 51065 K\u00f6ln. <strong>(Quelle: <\/strong><a href=\"https:\/\/ratsinformation.stadt-koeln.de\/getfile.asp?id=600981&amp;type=do&amp;\"><span style=\"color: #0066cc;\"><strong>Ratsinformationssystem<\/strong><\/span><\/a><strong>)<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>TOP 10.2.8: Fu\u00df- und Radweg Maria-Himmelfahrt-Stra\u00dfe\/Burgwiesenstra\u00dfe<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Bezirksvertretung M\u00fclheim beauftragte die Verwaltung in ihrer Sitzung am 18.01.2016 zu pr\u00fcfen, ob ein Fu\u00df- und Radweg in Verl\u00e4ngerung der Maria-Himmelfahrt-Stra\u00dfe bis zur Burgwiesenstra\u00dfe angelegt werden kann. Dabei sollte ber\u00fccksichtigt werden, dass die bestehende landwirtschaftliche Nutzung der dortigen Gr\u00fcn- und Freifl\u00e4che nicht beeintr\u00e4chtigt wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">F\u00fcr die Beantwortung der Fragestellung, ob ein Fu\u00df- und Radweg in Verl\u00e4ngerung der Maria-Himmelfahrt-Stra\u00dfe bis zur Burgwiesenstra\u00dfe angelegt werden kann, m\u00fcssen ma\u00dfgeblich zwei planungsrechtliche Aspekte betrachtet werden:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>1) Anforderungen an das Naturschutzrecht und die Wasserrahmenrichtlinie<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der betreffende Weg liegt im Geltungsbereich des gesch\u00fctzten Landschaftsbestandteiles \u201eLB 9.02 Haus Isenburg und Strunderbach, Holweide\u201c des Landschaftsplanes der Stadt K\u00f6ln. Der Schutzzweck dieses gesch\u00fctzten Landschaftsbestandteiles besteht in der Sicherung der Leistungsf\u00e4higkeit des Naturhaushalts, insbesondere durch Erhaltung von Flie\u00dfwassersystemen und Bachauenlandschaften, so wie in der Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes durch Erhaltung vorhandener Reste der b\u00e4uerlichen Kulturlandschaft.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Vorhaben verst\u00f6\u00dft gegen die f\u00fcr diesen gesch\u00fctzten Landschaftsbestandteil geltenden Verbote. Eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans nach \u00a7 67 Bundesnaturschutzgesetz kann nicht in Aussicht gestellt werden, da eine Befreiung nur zu erteilen ist wenn<\/p>\n<ol style=\"text-align: justify;\">\n<li>dies aus Gr\u00fcnden des \u00fcberwiegenden \u00f6ffentlichen Interesses, einschlie\u00dflich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder<\/li>\n<li>die Durchf\u00fchrung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung f\u00fchren w\u00fcrde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zu 1.: Dies kann hier nicht angewendet werden. Das \u00f6ffentliche Interesse zur Anlage eines Fu\u00df- und Radweges \u00fcberwiegt hier eindeutig nicht gegen\u00fcber dem \u00f6ffentlichen Interesse \u201eNaturschutz\u201c. Bei dem LB 9.02 handelt es sich um eine der wenigen Naturrauminseln im Siedlungsbereich mit au\u00dferordentlicher orts- und landschaftsbildpr\u00e4genden kulturhistorischen Bedeutung und einem Lebensraum, der von besonderem Wert f\u00fcr bedrohte Tier- und Pflanzenarten ist. Alleine der Bau einer Br\u00fccke \u00fcber den Strunderbach w\u00fcrde hier eine gewaltige Beeintr\u00e4chtigung bedeuten. Im Gegenzug besteht bereits eine als Rad- und Fu\u00dfwegeverbindung zu nutzende Verbindung von der Burgwiesenstra\u00dfe \u00fcber die Ferdinand-St\u00fccker-Stra\u00dfe zur Maria-Himmelfahrt-Stra\u00dfe., welche asphaltiert und beleuchtet ist. Der Streckenunterschied betr\u00e4gt nur ca. 130 Meter.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zu 2.: Die Abweichung w\u00fcrde auch nicht zu einer unzumutbaren Belastung f\u00fchren, da eine Wegeverbindung wie oben aufgef\u00fchrt bereits besteht. Die Ma\u00dfnahme ist auch nicht mit den Belangen von Natur und Landschaft zu vereinbaren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Daher werden die Befreiungsvoraussetzungen f\u00fcr die Ma\u00dfnahme seitens der zust\u00e4ndigen Unteren Naturschutzbeh\u00f6rde beim Umweltamt der Stadt K\u00f6ln nicht gesehen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der geplante Wegeausbau liegt im baulichen Au\u00dfenbereich im Sinne von \u00a7 35 BauGB. Daher w\u00e4re die Behandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gem. \u00a7 14 BNatSchG und damit die Aufstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplanes (LPB) notwendig.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zu beachten sind zus\u00e4tzlich die Bestimmungen des besonderen und allgemeinen Artenschutzes nach \u00a7 44 BNatSchG. Diese sind in einer Artenschutzrechtlichen Pr\u00fcfung (ASP) zu w\u00fcrdigen. Ferner sind f\u00fcr den Bau einer neuen Br\u00fccke \u00fcber den Strunderbach au\u00dferdem die Richtlinien der Europ\u00e4ischen Wasserrahmenrichtlinie zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>2) Aufstellung eines Bebauungsplanes<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes w\u00fcrde die bauplanungsrechtliche Ausgangssituation neu geordnet werden. Hierbei w\u00fcrde das zu schaffende Baurecht f\u00fcr die Wegeverbindung Bestandteil bzw. Ergebnis der st\u00e4dtebaulichen Abw\u00e4gung sein. Der geplante Weg erh\u00e4lt eine st\u00e4dtebaulich, \u00fcbergeordnete Bedeutung als Komplettierung einer von Norden nach S\u00fcden verlaufenden Wegeverbindung. Er w\u00fcrde im Norden an die Gr\u00fcnverbindungen n\u00f6rdlich der Bergisch Gladbacher Stra\u00dfe anschlie\u00dfen, die in die neu errichtete \u00f6ffentliche Gr\u00fcnanlage des Wohngebietes H\u00fclsenweg (Bebauungsplan Nr. 72499\/05, \u201eH\u00fclsenweg in K\u00f6ln-H\u00f6henhaus\u201c) m\u00fcnden. Im S\u00fcden schlie\u00dft der Weg an die Freir\u00e4ume s\u00fcdlich der Burgwiesenstra\u00dfe an.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes, bei der der Beirat der unteren Naturschutzbeh\u00f6rde zu beteiligen ist, wird die Anpassung des Landschaftsplanes erforderlich werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Daher wird zum jetzigen Zeitpunkt bzw. auf Grundlage der aktuellen bauplanungsrechtlichen Ausgangssituation die Anlage eines Weges nicht m\u00f6glich sein.<\/strong> In diesem Zusammenhang ist auch festzustellen, dass die Bezirksvertretung M\u00fclheim, die in ihrer Sitzung am 10.12.2007, die Einrichtung dieser Verbindung aus Gr\u00fcnden des Landschaftsschutzes bereits schon einmal abgelehnt hatte.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Leider wurde unsere Forderung nach einem Fu\u00df- und Radweg zwischen Maria-Himmelfahrt-Stra\u00dfe und Burgwiesenstra\u00dfe \u00fcber die Strunde und durch die Wiesen abgelehnt. 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