{"id":578,"date":"2017-07-10T22:19:58","date_gmt":"2017-07-10T20:19:58","guid":{"rendered":"http:\/\/www.verkehr-holweide.de\/?p=578"},"modified":"2017-07-12T22:54:57","modified_gmt":"2017-07-12T20:54:57","slug":"wenig-neues-aus-der-bv-noch-keine-verbesserungsmassnahmen-fuer-holweide","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/transfer.verkehr-holweide.de\/?p=578","title":{"rendered":"Wenig Neues aus der BV: Noch keine Verbesserungsma\u00dfnahmen f\u00fcr Holweide"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">In der Sitzung der Bezirksvertretung M\u00fclheim am 10.07.2017 wurde unter anderem eine Anfrage zum Umsetzungsstand der Verbesserungsma\u00dfnahmen f\u00fcr Holweide von der Verwaltung beantwortet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bez\u00fcglich der Fragen, ob schon Ma\u00dfnahmen umgesetzt wurden bzw. kurzfristig umgesetzt werden, verweist die Verwaltung lediglich auf das <a href=\"http:\/\/www.verkehr-holweide.de\/?p=492\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">interkommunale Konzept<\/a>, das derzeit durch die Aussch\u00fcsse getragen wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ferner wird erl\u00e4utert, dass es zwar Planung f\u00fcr die L\u00e4rmreduktion gibt (L\u00e4rmaktionsplan), aber die B\u00fcrger keinen rechtlichen Anspruch auf die Umsetzung haben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wenigstens gibt es im Hinblick auf die \u00fcberschrittenen\u00a0Stickstoffdioxid-Grenzwerte auf der Bergisch-Gladbacher-Stra\u00dfe eine kleine Hoffnung f\u00fcr die Anwohner: Die Deutsche Umwelthilfe klagt aktuell gegen das Land NRW und hat ein Verfahren bereits in erster Instanz gewonnen. F\u00fcr den Luftreinhalteplan K\u00f6ln wird ein \u00e4hnlich lautendes Urteil mit der Androhung von Strafzahlungen erwartet.<\/p>\n<hr \/>\n<p style=\"text-align: justify;\">22. Sitzung der Bezirksvertretung M\u00fclheim in der Wahlperiode 2014\/2020 am\u00a0Montag, dem 10.07.2017, 17:00 Uhr bis 18:25 Uhr, VHS-Saal, Wiener Platz 2a, 51065 K\u00f6ln\u00a0(Quelle: <a href=\"https:\/\/ratsinformation.stadt-koeln.de\/to0050.asp?__ktonr=230417\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ratsinformationssystem<\/a>)<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>TOP 10.2.3: Umsetzung des Beschlusses der BV 9 vom 27.04.2015 zur Verbesserung des Verkehrsflusses, mit dem Ziel der L\u00e4rm- und Emissionsminderung auf der Bergisch Gladbacher Stra\u00dfe zwischen M\u00fclheim und der Stadtgrenze nach Bergisch Gladbach\u00a0<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>hier: Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung M\u00fclheim aus der Sitzung am 07.11.2016, TOP 7.2.3\u00a0<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung M\u00fclheim bittet um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">1. \u201eHat die Verwaltung erste Ma\u00dfnahmen zur L\u00e4rm-und Schadstoffreduzierung ergriffen oder vorbereitet?\u201c<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2. \u201eWelche Ma\u00dfnahmen sind sehr kurzfristig umzusetzen, um die Situation f\u00fcr die Anwohner zu verbessern?\u201c<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3. \u201eWie sind m\u00f6gliche rechtliche Folgen f\u00fcr die Stadt sowie die gesundheitlichen Folgen f\u00fcr die Anwohner zu bewerten, insbesondere bei weiteren \u00fcberh\u00f6hten L\u00e4rm- und Schadstoffemissionen?\u201c<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Antwort der Verwaltung zu Fragen 1 und 2<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Verwaltung verweist auf die Beschlussvorlage mit dem Betreff: \u201eInterkommunale Ma\u00dfnahmen zur Senkung des Verkehrsaufkommens f\u00fcr den K\u00f6lner rechtsrheinischen Norden\u201c mit der Session-Nummer 1007\/2017, die dem Verkehrsausschuss am 02.05.2017 vorlag und im Anschluss zur Beratung in die Bezirksvertretung M\u00fclheim geht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Antwort der Verwaltung zu Frage 3<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em> L\u00e4rmschutz<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In der Norah-Studie (\u201eNoise-Related Annoyance, Cognition, and Health\u201c) wurde in einer der umfangreichsten Untersuchung die Auswirkungen von Flug-, Stra\u00dfen-und Schienenverkehrsl\u00e4rm dargestellt. In ihr wurden die langfristigen Wirkungen von Verkehrsl\u00e4rm auf Gesundheit, Lebensqualit\u00e4t und die kindliche Entwicklung im Rhein-Main-Gebiet untersucht. Die Studie zu den Krankheitsrisiken befasste sich mit der Fragestellung, wie stark sich chronischer Verkehrsl\u00e4rm auf die Gesundheit der erwachsenen Bewohnerinnen und Bewohner auswirkt. F\u00fcr alle drei untersuchten Verkehrsarten (Flug-, Schienen-und Stra\u00dfenverkehr) konnte in der Studie ein Zusammenhang mit dem Auftreten eines Herzinfarktes, eines Schlaganfalls, einer Herzinsuffizienz (Herzschw\u00e4che) und einer Depression festgestellt werden. Dieser war allerdings nicht f\u00fcr jede L\u00e4rmart\u00a0und jedes Krankheitsbild gleich stark ausgebildet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Mit dem Gesetz zur \u201eUmsetzung der EG-Richtlinie \u00fcber die Bewertung und Bek\u00e4mpfung von Umgebungsl\u00e4rm\u201c wurde im Jahr 2005 die EU-Umgebungsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Ziel der Umgebungsrichtlinie ist die Festlegung eines gemeinsamen Konzeptes, um vorzugsweise sch\u00e4dliche Auswirkungen einschlie\u00dflich Bel\u00e4stigung durch Umgebungsl\u00e4rm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mildern. Der Gesetzgeber sieht f\u00fcr die L\u00e4rmminderungsplanung einerseits die Erfassung der L\u00e4rmsituation mittels L\u00e4rmkartierung und andererseits eine hierauf basierende L\u00e4rmaktionsplanung vor. Der L\u00e4rmaktionsplan bewertet die L\u00e4rmsituation und plant L\u00e4rmminderungsma\u00dfnahmen, um den Umgebungsl\u00e4rm insbesondere dort zu reduzieren, wo gesundheitliche oder bel\u00e4stigende Auswirkungen vorliegen k\u00f6nnen. Der L\u00e4rmaktionsplan soll in Ma\u00dfnahmen m\u00fcnden, die dazu f\u00fchren, dass die Gesamtbelastung, insbesondere in den Gebieten, in denen die Ausl\u00f6sewerte (f\u00fcr den Tag-Abend-Nacht-L\u00e4rmindex L DEN 70 dB(A), f\u00fcr den Nacht-L\u00e4rmindex L Night 60 dB(A)) reduziert wird. Der L\u00e4rmaktionsplan wurde mit dem \u201eHandlungs- und Ma\u00dfnahmenkatalog zum L\u00e4rmaktionsplan der Stadt K\u00f6ln\u201c vom Rat der Stadt K\u00f6ln am 22.09.2016 beschlossen. Gleichzeitig wurde die Offenlage dieses L\u00e4rmaktionsplanes beschlossen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Erg\u00e4nzend ist im Hinblick auf die Fragestellung darauf hinzuweisen, dass es einen Anspruch der B\u00fcrger auf Umsetzung von Ma\u00dfnahmen zur L\u00e4rmminderung nicht gibt. Auch eine Klagem\u00f6glichkeit von Betroffenen gegen L\u00e4rmaktionspl\u00e4ne ist nicht gegeben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Luftreinhaltung<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Deutsche Umwelthilfe hat wegen \u00dcberschreitung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte der 39. BIm-SchV Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen erhoben. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass das Land NRW die Klage verlieren wird. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts D\u00fcsseldorf zu der Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen den Luftreinhalteplan D\u00fcsseldorf vom 13. September 2016 liegt bereits vor. Das Land hat gegen das Urteil Revision eingelegt, welche durch das Verwaltungsgericht D\u00fcsseldorf zugelassen wurde. Ein \u00e4hnlich lautendes Urteil mit der Androhung von Strafzahlungen ist f\u00fcr den Luftreinhalteplan K\u00f6ln zu erwarten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Des Weiteren hat die EU-Kommission im Juni 2015 ein formelles EU-Vertragsverletzungsverfahren zur Umsetzung der EU-Luftqualit\u00e4tsrichtlinie in Bezug auf Stickstoffdioxid gegen Deutschland eingeleitet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die gesundheitlichen Effekte erh\u00f6hter Feinstaub und Stickstoffdioxidbelastungen reichen von Beeintr\u00e4chtigung der Atemwege, eine Erh\u00f6hung der H\u00e4ufigkeit von infektionsbedingten Atemwegserkrankungen wie Husten und Bronchitis, und Wirkungen auf Herz und Kreislauf. Bei langfristiger Belastung konnte eine Zunahme der Sterblichkeit (alle Todesursachen, Herz- und Atemwegserkrankungen, Lungenkrebs) und eine Zunahme der H\u00e4ufigkeit von chronischen Atemwegsbeschwerden festgestellt werden. Vor allem im Hinblick auf die gesundheitssch\u00e4dliche Wirkung nach inhalativer Aufnahme von Feinstaub und Stickstoffdioxid m\u00fcssen alle sich bereits in Planung und Durchf\u00fchrung befindlichen Ma\u00dfnahmen, die Auswirkungen auf eine Reduzierung der Luftschadstoffbelastung haben, weiter verfolgt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">An dem Messpunkt auf der Bergisch Gladbacher Stra\u00dfe wird nur die Stickstoffdioxidbelastung gemessen. Im Jahr 2015 wurde ein Jahresmittelwert von 42 \u03bcg\/m\u00b3 gemessen, und im Jahr 2016 noch 41 \u03bcg\/m\u00b3. Der Grenzwert der 39. BImSchV liegt bei 40 \u03bcg\/m\u00b3. Da selbst an dem h\u00f6chsten Belastungsschwerpunkt am Clevischen Ring keine \u00dcberschreitung der Feinstaub-Immissionsgrenzwerte (PM10) festgestellt wird, kann auch an der Bergisch Gladbacher Stra\u00dfe davon ausgegangen werden, dass keine \u00dcberschreitung der PM10-Belastung vorliegt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der Sitzung der Bezirksvertretung M\u00fclheim am 10.07.2017 wurde unter anderem eine Anfrage zum Umsetzungsstand der Verbesserungsma\u00dfnahmen f\u00fcr Holweide von der Verwaltung beantwortet. Bez\u00fcglich der Fragen, ob schon Ma\u00dfnahmen umgesetzt wurden bzw. kurzfristig umgesetzt werden, verweist die Verwaltung lediglich auf das interkommunale Konzept, das derzeit durch die Aussch\u00fcsse getragen wird. 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