{"id":733,"date":"2020-12-07T20:57:25","date_gmt":"2020-12-07T18:57:25","guid":{"rendered":"http:\/\/www.verkehr-holweide.de\/?p=733"},"modified":"2021-01-26T16:25:09","modified_gmt":"2021-01-26T14:25:09","slug":"anliegerparken-tempo-30-und-durchfahrtverbot-holweide-in-der-bv","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/transfer.verkehr-holweide.de\/?p=733","title":{"rendered":"Anliegerparken, Tempo 30 und Durchfahrtverbot &#8211; Holweide in der BV"},"content":{"rendered":"<p>In der Dezember-Sitzung der Bezirksvertretung war Holweide wieder mit drei Themen vertreten:<\/p>\n<ul>\n<li>Ein Antrag unseres Arbeitskreises Verkehrs wurde in ge\u00e4nderter Form angenommen: Die Verwaltung hat die Umwidmung der <strong>Iddelsfelder Stra\u00dfe<\/strong> in eine Anliegerstra\u00dfe abgelehnt, nun soll aber die M\u00f6glichkeit des <strong>Anliegerparkens<\/strong> gepr\u00fcft werden.<\/li>\n<li>Die Verwaltung hat die im August 2020 gestellten Fragen der CDU zu <strong>Tempo 30 auf der Bergisch Gladbacher Stra\u00dfe<\/strong> beantwortet und mitgeteilt, dass aktuell <strong>keine \u00c4nderungen<\/strong> an Tempo 30 auf der gesamten L\u00e4nge geplant sei, da zun\u00e4chst weitere L\u00e4rmschutzma\u00dfnahmen umgesetzt werden m\u00fcssten.<\/li>\n<li>Die <strong>Busschleuse Siedlung Iddelsfeld\/Heinz-K\u00fchn-Str.<\/strong> soll nicht mehr als Abk\u00fcrzung oder Raserstrecke mi\u00dfbraucht und aus diesem Grund ert\u00fcchtigt werde, um <strong>Durchfahrtverbot<\/strong> durchzusetzen.<\/li>\n<\/ul>\n<hr \/>\n<p><strong>2. Sitzung der Bezirksvertretung M\u00fclheimin der Wahlperiode 2020\/2025 amMontag, dem 07.12.2020, 17:00Uhrbis 19:42Uhr, Palladium, Schanzenstr. 36, 51063 K\u00f6ln<\/strong><\/p>\n<p><strong>TOP 2.2: B\u00fcrgereingabe gem. \u00a7 24 GO, betr.: Umwidmung der Iddelsfelder Stra\u00dfe in eine Anliegerstra\u00dfe<\/strong> (Az.: 02-1600-99\/20),<br \/>\nQuelle: <a href=\"https:\/\/ratsinformation.stadt-koeln.de\/to0050.asp?__ktonr=309627\">Ratsinformationssystem<\/a><\/p>\n<p><strong>Begr\u00fcndung des Antrags:<\/strong><\/p>\n<p>Die lddelsfelder Str. ist eine Wohngebietsstra\u00dfe mit einer Geschwindigkeits\u00adbegrenzung von 30 km\/St. Die Stra\u00dfe ist sehr schmal und erlaubt keinen Gegenverkehr. Sie stellt ein wichtiger Abschnitt f\u00fcr den Radverkehr da.<\/p>\n<p>Die lddelsfelder Stra\u00dfe wird unter der Woche als Park-Ride zum Umsteigen in die Stra\u00dfenbahn ab der Halte\u00adstelle \u201eNeufelder Stra\u00dfe&#8220; und sowohl werktags als auch an Wochenenden als kostenlosen Parkplatz f\u00fcr Besucher des Krankenhauses genutzt. Dieser \u201eruhender Verkehr&#8220; hat sich erheblich erweitert, seit der Parkplatz des Krankenhauses kostenpflichtig geworden ist &#8211; war es vorher noch m\u00f6glich, wenigstens am Wochenende in Wohnortn\u00e4he zu Parken, ist auch dies jetzt kaum noch m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Gleichzeitig ist ein Radweg zwischen Bergisch Gladbach und K\u00f6ln in Planung, wobei die lddelsfelder Stra\u00dfe entsprechend der Initiative \u201eRadschnellverbindung Bergisch Gladbach &#8211; K\u00f6ln&#8220; ein wichtiger Baustein des Konzeptes ist. Aufgrund der oben geschilderten Parkbelastung sowie der baulich sehr schmalen Stra\u00dfe ist ein z\u00fcgiger Fahrradverkehr ohne die Umwidmung als Anliegerstra\u00dfe in der Stra\u00dfe kaum m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Die Unterzeichner beantragen deshalb die Umwidmung der lddelsfelder Stra\u00dfe in einer Anliegerstra\u00dfe.<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<\/p>\n<p>f\u00fcr die Verkehrsinitiative K\u00f6ln-Holweide der B\u00fcrgervereinigung Holweide e.V. und des Runden Tisches Holweide<\/p>\n<p><strong>Stellungnahme der Verwaltung:<\/strong><\/p>\n<p>Die Ausweisung einer sogenannten Anliegerstra\u00dfe beschr\u00e4nkt zwar die Zufahrt auf die Verkehrsteilnehmenden, die ernsthaft ein Grundst\u00fcck oder ein Anwesen in diesem Bereich aufsuchen wollen, ma\u00dfgebend ist f\u00fcr die Befugnis der Einfahrt in einen Anliegerbereich jedoch die gewollte Beziehung zu einem Anwohner- oder einem Anliegergrundst\u00fcck. Da die Rechtsprechung in dieser Hinsicht eine sehr weite Auslegung entwickelt hat, scheidet eine wirksame Verkehrs\u00fcberwachung seitens der Polizei aus. So ist zum Beispiel das Aufsuchen eines Automaten in der Sperrzone ebenso erlaubt, wie ein (auch unerw\u00fcnschter) Besuch einer Bewohnerin oder eines Bewohners oder die blo\u00dfe Nachschau, ob ein\/e ans\u00e4ssiger Bewohner\/in zu Hause ist. Es ist daher kaum auszumachen, wer Anlieger\/in ist oder die jeweilige Stra\u00dfe nur als Durchfahrtsstra\u00dfe bzw. als sogenannter Parksuchverkehr nutzt.<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df \u00a7 45 Absatz 9 Stra\u00dfenverkehrs-Ordnung d\u00fcrfen insbesondere Beschr\u00e4nkungen und Verbote des flie\u00dfenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen \u00f6rtlichen Verh\u00e4ltnisse eine Gefahrenlage besteht. Dies ist vorliegend nicht der Fall. Von einer \u00c4nderung der Verkehrssituation wird daher abgesehen.<\/p>\n<p><strong>Beschluss:<\/strong><\/p>\n<p>Die Bezirksvertretung M\u00fclheim dankt den Petenten f\u00fcr ihre Eingabe und bittet die Verwaltung um Pr\u00fcfung, ob im Bereich der Iddesfelder Stra\u00dfe Anwohnerparken eingerichtet werden kann.<\/p>\n<p>&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;<\/p>\n<p><strong>TOP 7.1.1: Tempo 30 Bergisch Gladbacher Stra\u00dfe<\/strong><br \/>\n<strong>hier: Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung M\u00fclheim vom 31.08.2020, TOP 7.2.1<\/strong><br \/>\nQuelle: <a href=\"https:\/\/ratsinformation.stadt-koeln.de\/to0050.asp?__ktonr=310147\">Ratsinformationssystem<\/a><\/p>\n<p><strong>Frage 1<\/strong><br \/>\n\u201eIn welchen Stra\u00dfenabschnitten der Bergisch Gladbacher Stra\u00dfe hat die Verwaltung eine L\u00e4rmreduktion in welcher H\u00f6he gegen\u00fcber der vorherigen Geschwindigkeitsregelung gemessen?\u201c<\/p>\n<p><strong>Frage 2<\/strong><br \/>\n\u201eInsbesondere: Wie ist die gemessene L\u00e4rmreduktion im Bereich vor und hinter der DB-Unterf\u00fchrung H\u00f6he der Ackerstra\u00dfe, wo ein entsprechendes Verkehrszeichen nochmals ausdr\u00fccklich auf die Geschwindigkeitsbegrenzung hinweist?\u201c<\/p>\n<p><strong>Antwort der Verwaltung (Frage 1 und 2):<br \/>\n<\/strong>Nach der eingerichteten Geschwindigkeitsreduzierung im Verlauf der gesamten Bergisch Gladbacher Stra\u00dfe wurde aktuell kein neues L\u00e4rmgutachten in Auftrag gegeben. Die Auswertung des vorhandenen L\u00e4rmgutachtens hat ergeben, dass die \u00dcberschreitungen der Richtwerte f\u00fcr \u201eWohnen\u201c tags\u00fcber im Durchschnitt bis 7 dB(a) bzw. 11 dB(a) \u00fcberschritten werden. Nachts liegt die \u00dcberschreitung im Durchschnitt bis 11 dB(a) bzw. sogar bis 13 dB(a). Aufgrund der im L\u00e4rmgutachten errechneten Werte sind die vorhandenen \u00dcberschreitungen sowohl am Tag als auch nachts in der H\u00f6he \u00fcberschritten, dass ein Einschreiten der Stra\u00dfenverkehrsbeh\u00f6rde zwingend erforderlich war. Um kurzfristig l\u00e4rmsch\u00fctzende Ma\u00dfnahmen in diesem allgemeinen Wohngebiet durchf\u00fchren zu k\u00f6nnen, kam nur eine Herabsetzung der zul\u00e4ssigen H\u00f6chstgeschwindigkeit in Frage. Die einschl\u00e4gigen Richtlinien, die auf Erfahrungen beruhen, besagen dass eine Herabsetzung der zul\u00e4ssigen H\u00f6chstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km\/h zu einer L\u00e4rmminderung von 3 dB(a) f\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>Frage 3<br \/>\n<\/strong>\u201eWarum ist der Beginn der Tempo-50 Zone zwischen Ringenstra\u00dfe und Herler Ring bzw. zwischen Herler Ring und Ringenstra\u00dfe nicht unmittelbar an ihrem Beginn ausgeschildert?\u201c<\/p>\n<p><strong>Antwort der Verwaltung:<br \/>\n<\/strong>Die Ausschilderung der zul\u00e4ssigen H\u00f6chstgeschwindigkeit von 50 km\/h auf der Bergisch Gladbacher Stra\u00dfe im Bereich des BAB Anschlusses Dellbr\u00fcck erfolgte auf der Grundlage der Ergebnisse des L\u00e4rmgutachtens. Entscheidend daf\u00fcr ist, dass in diesem Abschnitt keine angrenzende Wohnbebauung vorhanden ist. Die Erh\u00f6hung der Geschwindigkeit ist erst dann sinnvoll, wenn vom Kfz-Verkehr keine negativen Auswirkungen mehr auf die sch\u00fctzenswerten Objekte zu erwarten sind.<\/p>\n<p><strong>Frage 4<\/strong><br \/>\n\u201eWelche Anwohner will die Verwaltung durch die Reduktion der zul\u00e4ssigen H\u00f6chstgeschwindigkeit auf Tempo 30 im Abschnitt zwischen Herler Ring und Gilden Brauerei in M\u00fclheim vor L\u00e4rm sch\u00fctzen, wo die Bergisch Gladbacher Stra\u00dfe an beiden Fahrbahnseiten entweder<br \/>\na) Gewerblich oder als Gr\u00fcnfl\u00e4che genutzt wird<br \/>\nb) Sporadisch vorhandene Wohnbebauung weit vom Stra\u00dfenrand entfernt liegt?\u201c<\/p>\n<p><strong>Frage 5<\/strong><br \/>\n\u201eWelche Anwohner will die Verwaltung durch die Reduktion der zul\u00e4ssigen H\u00f6chstgeschwindigkeit auf Tempo 30 im Abschnitt vor der Kaserne Morslede mit Fahrtrichtung M\u00fclheim vor L\u00e4rm sch\u00fctzen, wo die Bergisch Gladbacher Stra\u00dfe auf der Nordseite ausschlie\u00dflich von den Hauptzollbeh\u00f6rden genutzt wird und die entsprechende Bebauung etwa 20 Meter vom Stra\u00dfenland entfernt liegt?\u201c<\/p>\n<p><strong>Antwort der Verwaltung (Frage 4 und 5):<\/strong><br \/>\nWie bereits unter Punkt 1 dargestellt, liegen im Gesamtverlauf der Bergisch Gladbacher Stra\u00dfe sowohl Tags-als auch Nacht\u00fcberschreitungen der zul\u00e4ssigen Werte nach der L\u00e4rmschutzrichtlinie vor. Bei der Berechnung im Rahmen des Gutachtens wurde die Bergisch Gladbacher Stra\u00dfe in Teilabschnitte geteilt und die L\u00e4rmentwicklung in diesen Bereichen entsprechend der jeweiligen vorhandenen Bebauung berechnet. Im Abschnitt Gilden Brauerei und Herler Stra\u00dfe wurden die Geb\u00e4ude der Hausnummern 114 bis 250, wie auch gegen\u00fcber betrachtet. Hieraus ergibt sich, dass aufgrund der vorhandenen Werte eine Geschwindigkeitsreduzierung erforderlich war. Es wurde bei dieser Berechnung ber\u00fccksichtigt, dass teilweise Gewerbe vorhanden sind bzw. teilweise Grundst\u00fccke in einem gewissen Abstand zur Bergisch Gladbacher Stra\u00dfe vorhanden sind. Dies betrifft die Hausnummern 757 bis 791 und gegen\u00fcber.<\/p>\n<p>Da den festgelegten L\u00e4rmschutzrichtlinien nach der L\u00e4rmschutzverordnung noch nicht Rechnung getragen werden konnte und noch nicht alle m\u00f6glichen l\u00e4rmreduzierenden Ma\u00dfnahmen umgesetzt wurden, sieht die Verwaltung keine Erforderlichkeit zum aktuellen Zeitpunkt ein neues L\u00e4rmgutachten in Auftrag zu geben.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus ist es weder zul\u00e4ssig noch sinnvoll die Geschwindigkeit in kurzen Abst\u00e4nden zu \u00e4ndern.<\/p>\n<p>&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;<\/p>\n<p><strong>TOP 8.1.5: Busschleuse darf nicht als Abk\u00fcrzung oder Raserstrecke mi\u00dfbraucht werden<\/strong><br \/>\nGemeinsamer Antrag der Fraktion B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen, der Fraktion Die LINKE und des Einzelmandatstr\u00e4gers Altefrohne vom 23.11.2020<br \/>\nQuelle: <a href=\"https:\/\/ratsinformation.stadt-koeln.de\/to0050.asp?__ktonr=310930\">Ratsinformationssystem<\/a><\/p>\n<p><strong>Begr\u00fcndung:<\/strong><\/p>\n<p>Die Busschleuse soll Schleichverkehrdurch die Siedlung Iddelsfeld verhindern. Leider erf\u00fcllt sie nicht mehr den gew\u00fcnschten Zweck. Lieferdienste und private PKW, die in den letzten Jahren immer breiter geworden sind, k\u00f6nnen problemlos passieren und tun dies auch. Eine Verbreiterung der Schleuse scheint nicht m\u00f6glich, da sonst die inneren Zwillingsreifen der Busse keinen Halt mehr haben. In vielen anderen St\u00e4dten erzwingen moderne vandalismus-resistente auffahrende Poller das Durchfahrtverbot. In Verbindung mit einem station\u00e4ren \u201eBlitzer\u201c lassen sich auch m\u00f6gliche Zerst\u00f6rungen\/Durchfahrten verhindern.<\/p>\n<p><strong>Ge\u00e4nderter Beschluss:<\/strong><\/p>\n<p>Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig bauliche Ma\u00dfnahmen zu pr\u00fcfen, die geeignet sind, die Busschleuse Siedlung Iddelsfeld\/Heinz-K\u00fchn-Str. zu ert\u00fcchtigen und das Durchfahrtverbot durchzusetzen und vor Umsetzung der Bezirksvertretung vorzulegen.<\/p>\n<p><strong>Abstimmungsergebnis:\u00a0 <\/strong><u>Mehrheitlich<\/u> gegen die Stimmen der CDU-Fraktion <u>beschlossen.<\/u><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Weiterhin l\u00e4sst Herr Bezirksb\u00fcrgermeister Fuchs \u00fcber die folgende Erg\u00e4nzung der CDU-Fraktion abstimmen:<\/p>\n<p><strong>Beschluss:<\/strong><\/p>\n<p>Zur ganzheitlichen Betrachtung in Verbindung mit dem Verkehrskonzept Holweide soll vor Umsetzung der Ma\u00dfnahme ein Ortstermin durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p><strong>Abstimmungsergebnis: <\/strong>Einstimmig beschlossen<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der Dezember-Sitzung der Bezirksvertretung war Holweide wieder mit drei Themen vertreten: Ein Antrag unseres Arbeitskreises Verkehrs wurde in ge\u00e4nderter Form angenommen: Die Verwaltung hat die Umwidmung der Iddelsfelder Stra\u00dfe in eine Anliegerstra\u00dfe abgelehnt, nun soll aber die M\u00f6glichkeit des Anliegerparkens gepr\u00fcft werden. 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