Unsere Themen werden auch im Verkehrsausschuss behandelt – der Beschluss wurde allerdings auf die Sitzung am 31.01.2017 vertagt. In Summe kann man sagen: Es passiert endlich etwas. Ein umfassendes Verkehrskonzept wird bald vorgelegt und viele Maßnahmen wurden bereits betrachtet. Das ist aus Sicht der Stadt auch dringend nötig, den es gibt ein laufendens Klageverfahrens der Deutschen Umwelthilfe aufgrund der Überschreitung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte in Köln – und das hat gute Aussichten auf Erfolg.
Niederschrift über die 22. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2014/2020 am Dienstag, dem 06.12.2016, 15:05 Uhr bis 17:57 Uhr, Rathaus Spanischer Bau, Theo-Burauen-Saal (Raum-Nr. B 121)
TOP 2.1: Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion vom 02.09.2016 betr. Verkehrsbelastung im Stadtbezirk Mülheim senken! (Quelle: Ratsinformationssystem) in Verbindung mit TOP 2.1.3: Stellungnahme der Verwaltung (Quelle: Ratsinformationssystem)
Präambel
Der Sanierungsstau der Verkehrsinfrastruktur in Köln und der Region und die damit verbundenen Arbeiten haben an verschiedenen Stellen in unserer Stadt die Verlagerung von Verkehren sowie erhöhte Verkehrsbelastungen zur Folge. In besonderem Maße betroffen ist davon der Stadtbezirk Mülheim.
Unter anderem die Zufahrtsbeschränkungen der Leverkusener Autobahnbrücke, die Sanierung des Tunnels Grenzstraße und auch die anstehende Sanierung der Mülheimer Brücke bescheren den Bürgerinnen und Bürgern im Stadtbezirk – insbesondere an den Hot-Spots wie am Clevischen Ring oder am Rendsburger Platz – eine enorme Belastung durch den PKW- und LKW-
Verkehr einhergehend mit einer steigenden Luft- und Lärmbelastung. Ebenso entlang der Bergisch-Gladbacher-Straße sind die Anwohnerinnen und Anwohner Durchgangsverkehr in höchstem Maße aus dem benachbarten Rheinisch-Bergischen-Kreis ausgesetzt.
Avisierter Beschluss – Die Beschlussfassung wird bis zur Sitzung am 31.01.2017 zurückgestellt
Vor dem Hintergrund der derzeitigen Verkehrssituation im Stadtbezirk Mülheim fasst der
Ausschuss folgenden Beschluss:
1. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, mit der Stadt Bergisch Gladbach bis Ende 2016 eine Verkehrsuntersuchung durchzuführen und ein gemeinsames Vorgehen zur Verbesserung der Verkehrssituation im Kölner Osten und Bergisch Gladbach zu erarbeiten.
Stellungnahme der Verwaltung zu 1.
In den letzten Monaten sind verschiedene Gespräche bezüglich der Zusammenarbeit zur Lösung verkehrlicher Fragen zwischen dem Rheinischen Bergischen Kreis, der Stadt Bergisch Gladbach, dem Landesverkehrsministerium NRW, der KVB, dem VRS und dem Amt für Straßen und Verkehrstechnik durchgeführt worden. Die Gesprächsatmosphäre ist bei allen Beteiligten durch den Willen geprägt, gemeinsam die Verkehrsfragen zu lösen. Jeder der Beteiligten ist bereit, seinen Teil dazu beizutragen. Im letzten Gespräch am 26.09.2016 ist eine gemeinsame Maßnahmenliste entworfen worden. Diese wird zurzeit dahingehend abgestimmt, welche Vorhaben kurz-, mittel- und langfristig umgesetzt werden können. In den nächsten anstehenden Gesprächen am 04.11.2016 und 15.11.2016 sind die Inhalte weiter konkretisiert worden. Es ist davon auszugehen, dass Ende 2016 möglicherweise auch Anfang 2017 ein gemeinsames Papier allen zuständigen politischen Gremien vorgelegt werden kann. Damit erscheint es aus heutiger Sicht möglich, dass alle beteiligten Verwaltungen ein gemeinsames Papier ohne gutachterliche Unterstützung vorlegen können.
2. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, im Vorgriff auf die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung, umgehend Maßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs im Stadtbezirk Mülheim zu ergreifen. Folgende Maßnahmen sind dabei kurzfristig besonders zu betrachten und zu erwägen:
- Eine Veränderung der Streckenführung für den LKW-Transitverkehr zur großräumigen Umfahrung des Stadtbezirks Mülheim,
Stellungnahme der Verwaltung
Im Rahmen der Diskussion des Lkw-Führungskonzeptes für Köln ist bereits eine Lkw-Durchgangsverkehrsverbotszone definiert worden. Diese Zone hat bislang allerdings nur einen empfehlenden Charakter. Aus diesem Grunde hat die Stadt Köln das Land Nordrhein-Westfalen gebeten, diese Zone mit in die Fortschreibung des Luftreinhalteplans zu übernehmen. Das Land Nordrhein-Westfalen prüft zurzeit die Wirksamkeit einer solchen Zone, um entscheiden zu können, ob diese in den Luftreinhalteplan für die Stadt Köln aufgenommen wird. Wenn diese Zone aufgenommen werden sollte, hat die Stadt Köln die rechtliche Grundlage, das Durchfahrtverbot verbindlich festzulegen und durch die Polizei bzw. das Ordnungsamt der Stadt Köln überprüfen zu lassen.
- die Einrichtung von umweltsensitiven Ampelschaltungen (sogenannte “Pförtnerampeln“) im Bereich der Stadtgrenze an der Bergisch-Gladbacher-Straße,
Stellungnahme der Verwaltung
Die Einrichtung von umweltsensitiven Ampelschaltungen im Bereich der Stadtgrenze zur Bergisch Gladbacher Straße sind nicht kurzfristig umzusetzen, da zunächst mit einem Gutachten deren Wirksamkeit und Funktionsweise untersucht werden muss. Eine solche Anlage kann einen Beitrag zur Reduktion von Kfz-Schadstoffausstößen beitragen.
Darüber hinaus ist auftragsgemäß eine schalltechnische Untersuchung zu den Straßenverkehrslärmimmissionen entlang der Bergisch Gladbacher Straße in Köln-Dellbrück, -Holweide, -Mülheim angefertigt worden. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass Lärmgrenzwerte sowohl tagsüber als auch nachts in weiten Teilen der Bergisch Gladbacher Straße überschritten werden. Der Gutachter hat die Auswirkungen von zwei Lärmschutzmaßnahmen detailliert untersucht (siehe Anlage 1).
Es handelt sich hier zum einen um die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h (dies betrifft die Bergisch Gladbacher Straße auf kompletter Länge) und den Einsatz von lärmoptimierten Belägen. Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h einerseits und der Einsatz lärmoptimierten Belags andererseits erfüllen – jeweils für sich betrachtet – die Mindestanforderung der Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm, da beide Maßnahmen für sich allein betrachtet eine wahrnehmbare Minderung um 3 Dezibel zur Folge haben.
Die Verwaltung beabsichtigt, in einem ersten Schritt die Geschwindigkeitsbegrenzung einzuführen. Hierzu sind die Signalanlagen entsprechend umzuprogrammieren und zum Teil zu erneuern. In einem zweiten Schritt soll im Rahmen der Straßenunterhaltung lärmoptimierter Asphalt eingebaut werden. Im Rahmen des städtischen Erhaltungsprogramms werden Vorschläge für die konkrete Umsetzung gemacht werden. Da beide Vorhaben auch Einfluss auf die Luftschadstoffsituation in der Bergisch Gladbacher Straße haben wird, beabsichtigt die Verwaltung, auch gutachterlich untersuchen zu lassen, wie sich diese Veränderungen auf die Luftschadstoffsituation auswirken. In der Folge soll auch beurteilt werden, ob und wenn ja, wie eine umweltsensitive Signalsteuerung auch vor dem genannten Hintergrund aussehen könnte.
- der Ausbau der P&R-Kapazitäten an der KVB-Haltestelle Thielenbruch und am S-Bahnhof in Dellbrück,
Stellungnahme der Verwaltung
Ein kurzfristiger Ausbau von P&R-Kapazitäten ist aufgrund fehlender Finanzierungsmöglichkeiten nicht möglich, da das entsprechende Gesetz 2019 ausläuft und zurzeit eine Anschlussregelung offen ist. Hinzu kommt, dass bei den beiden Standorten in Köln-Dellbrück noch weitere Realisierungshemmnisse hinzukommen.
So liegt die P&R-Anlage Thielenbruch im Bereich eines Wohngebietes, wodurch ein Kapazitätsausbau zu zusätzlichen Verkehren im Wohngebiet führen würde, was weder erwünscht ist und zudem Konflikte mit dort ansässigen Anwohnern erwarten lässt. Darüber hinaus wäre eine Erhöhung der Kapazitäten ausschließlich durch eine Aufstockung der bestehenden Anlage möglich, die auch baurechtlich zunächst im Detail geprüft werden müsste.
Die vorhandene Anlage im Bereich des S-Bahnhofes Dellbrück befindet sich in der Tiefgarage eines Wohnhauses. Eine Erweiterung an dieser Stelle ist daher nicht möglich. Inwieweit andere Flächen für die Errichtung einer P&R-Anlage zur Verfügung stehen, würde eine entsprechende Untersuchung erfordern.
- die ganztätige Durchfahrt der Linie 3 bis zur Endhaltestelle Thielenbruch an Werktagen sowie die Verlängerung der Linie 3 nach Bergisch Gladbach,
Stellungnahme der Verwaltung
Eine ganztägige Durchfahrt der Linie 3 bis Endhaltestelle Thielenbruch an Werktagen würde nicht zu der gewünschten Entlastung in der Hauptverkehrszeit führen, da sie zu diesen Zeiten bereits nach Thielenbruch verkehrt. Zu den anderen Zeiten bietet die hier durchgehend verkehrende Linie 18 noch ausreichende Kapazitäten.
Anstelle der vorgeschlagenen Verlängerung dieser Linie nach Bergisch Gladbach eignet sich eher der zweigleisige Ausbau der parallel verlaufenden S 11, die neben einer höheren Leistungsfähigkeit auch eine kürzere Reisezeit in die Innenstadt bietet. Dieses Projekt ist vom NVR auch bereits konkret eingeplant.
- der Einsatz von Verstärkerbahnen auf den Linien 3 und 4 im Rechtsrheinischen,
Stellungnahme der Verwaltung
Auf der vorhandenen Gleisinfrastruktur können derzeit keine zusätzlichen Züge auf den Linien 3 und 4 eingesetzt werden, da die Trasse vollständig mit Stadtbahn belegt ist. So lässt die heutige Zugfolgezeit im Bereich der Kölner Innenstadt keine weiteren Zugbewegungen zu. Bei der Linie 4 begrenzt zudem der eingleisige Abschnitt im Bereich zwischen Dünnwald und Schlebusch eine Fahrplanerweiterung.
Letztlich würde der Einsatz von Verstärkerbahnen die Beschaffung zusätzlicher Züge bei der KVB erfordern, wozu im Minimum eine Vorlaufzeit von 5–6 Jahren erforderlich ist. Damit scheidet der Einsatz von Verstärkerbahnen als kurzfristige Maßnahme aus.
- der Aufbau von Mobilitätshubs an den DB und KVB-Haltestellen im Stadtbezirk zur besseren Verknüpfung der unterschiedlichen Verkehrsmittel sowie
Stellungnahme der Verwaltung
Im Zusammenhang mit dem Forschungsvorhaben Smart City Cologne werden zurzeit an den beiden Bahnhöfen Deutz (hier: Charles-de-Gaulle-Platz) und Mülheim (hier: Bahnhofsvorplatz) die ersten Module für die Mobilitätsstationen errichtet und in Betrieb genommen. Im Gelände der Stegerwaldsiedlung wird diese Station nach Abschluss der Hochbautätigkeit eingerichtet werden. Im öffentlichen Straßenland ist eine Sondernutzungserlaubnis für das ortsfeste Car-Sharing im Bereich der Von-Sparr-Straße sowie der Regentenstraße erteilt worden. An diesen Standorten sollen auch Elektroladesäulen installiert werden. Diese Angebote werden vermutlich noch im Jahr 2016 in Betrieb gehen. Ein weiterer Antrag im Bereich Berliner Straße/Am Emberg wird zurzeit innerhalb der Verwaltung geprüft. Weitere Stationen sind geplant.
Die Fahrradverleihstationen der KVB an den Mobilitätsstationen werden im Laufe des Jahres 2017 errichtet werden können. Es ist absehbar, dass im Zusammenhang mit der Realisierung von Mülheim Süd auch hier entsprechende Angebote unterbreitet werden.
- die Verlängerung der Linie 1 nach Moitzfeld/Herkenrath.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verlängerung der Linie 1 nach Bergisch Gladbach/Bensberg ist Bestandteil der ÖPNV-Bedarfsplananmeldung für das Land NRW, die im kommenden Jahr beraten wird. Sollte sich hier die Möglichkeit eines Ausbaus ergeben, wird die Stadt Köln mit der Stadt Bergisch Gladbach und der KVB zeitnah die entsprechenden Planungen beginnen. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür ist auch die zeitgleiche Ertüchtigung der Bestandsstrecke für den Einsatz längerer Zugeinheiten, die auch im Bedarfsplan angemeldet wurde und bereits untersucht wird. Dieses ist Voraussetzung, um zusätzliche Fahrgäste im nennenswerten Umfang aufnehmen zu können.
3. Darüber hinaus bittet der Ausschuss die Verwaltung, den Sachstand zum Beschluss des Verkehrsausschusses vom 22.9.2015 bezüglich
- der Bewertung des Maßnahmenkatalogs der Bezirksvertretung Mülheim (Beschluss vom 05.09.2016),
- „Die Bezirksvertretung Mülheim bittet den Rat der Stadt Köln, die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, ob eine Umweltzone im Bezirk Mülheim deutlich ausgedehnt werden kann, mindestens aber auf die kompletten Stadtteile Mülheim, Buchheim und Stammheim.“
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung prüft derzeit vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Luftschadstoffbelastung im Rahmen eines Runden Tisches mit den im Verkehrssektor beteiligten Akteuren sämtliche kurz- bis mittelfristigen Maßnahmen zur Reduzierung der Stickoxidbelastung.
Hierzu zählt als Handlungsoption ebenfalls die weitere Ausdehnung der Umweltzone. Unter dem TOP 4.8 wurde dem Rat bereits zur Sitzung am 22.09.2016 der Projektplan zur Luftreinhaltung skizziert (AN/3119/2016).
- „Fahrverbote für Dieselfahrzeuge bei Überschreitung des Grenzwertes (eventuell aufgliedern nach Lkw, Pkw, unterschiedliche Euronorm) zuerlassen.“
Stellungnahme der Verwaltung
Auf Bundesebene wurde dem Wunsch der Automobilindustrie nachgegeben und die Einführung der „Blauen Plakette“ gestoppt. Damit geht den Kommunen ein wesentliches Steuerungsinstrument zur Reduzierung der Schadstoffbelastung verloren. Da nicht zu erwarten ist, dass sich durch die Motortechnik und das Immissionsverhalten der Fahrzeuge in naher Zukunft eine Verbesserung des Abgasverhaltens einstellen wird, prüft die Verwaltung derzeit die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten, um im Bedarfsfall Fahrverbote auszusprechen.
- der Schaffung einer Schnellbusverbindung von Mülheim nach Bergisch Gladbach,
Stellungnahme der Verwaltung
Eine Schnellbusverbindung von Mülheim nach Bergisch Gladbach, die parallel zur S 11 und zur Stadtbahnlinie 18 verkehren würde, wäre nur dann attraktiv, wenn die Reisezeiten in etwa der der schienengebundenen Verkehrsmittel entsprechen würde. Da dieses bei der Verkehrssituation auf der Bergisch Gladbacher Straße auch langfristig nicht zu erwarten ist, wird von einer solchen Busverbindung wenig Entlastung erwartet.
- der Schaffung einer durchgängigen Radwegeverbindung von Köln nach Bergisch Gladbach,
Stellungnahme der Verwaltung
Zwischen der Stadt Köln und dem Rheinisch Bergischen Kreis finden zurzeit intensive Gespräche mit dem Ziel statt, ein gemeinsames Konzept für Radschnellwege zu entwickeln. Nach Abschluss der Gespräche wird im Verkehrsausschuss das entsprechende Konzept zur Entscheidung vorgelegt.
- der Gespräche mit den Tarifverbünden zur Schaffung eines einheitlichen Tarifes über die Stadtgrenzen Kölns und Bergisch Gladbach hinaus zur nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses darzustellen.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Forderung nach Schaffung eines einheitlichen Tarifs über die Stadtgrenzen Kölns hinaus, um bereits dort Pendlerverkehre auf den SPNV oder ÖPNV umzulenken, gibt es schon sehr lange und erfordern vermutlich langwierige Gespräche, so dass sie sich vermutlich nicht kurzfristig umsetzen lassen.
Dem VRS ist das Problem so genannter „Preishärten“ an den Grenzen der einzelnen Preisstufen bewusst, wenngleich nur ein Teil der Dauerkunden davon betroffen ist. Bereits rund 50 % aller Zeitkartennutzer haben Zeitkarten mit Netzbezug, die nicht preisstufenabhängig sind. In Zusammenarbeit mit anderen Verkehrsverbünden wird zurzeit darüber nachgedacht, wie die bestehenden „Preishärten“ abgemildert werden können. Ein Weg, der derzeit in Pilotprojekten getestet wird, ist ein auf der Nutzung von Smartphones aufbauender e-Tarif. Im Rahmen dieses Pilotprojektes wird geprüft, kleinere Tarifeinheiten anzubieten und ggf. sogar eine kilometerscharfe Abrechnung zu ermöglichen. Damit könnte ein Anreiz geschaffen werden, möglichst frühzeitig vom Kfz auf den ÖPNV umzusteigen. Leider ist mit der Markteinführung eines solchen e-Tarifs in Verbindung mit der geeigneten Vertriebstechnik nicht kurzfristig zu rechnen.
Weitere ergänzende Informationen der Stadtverwaltung
- Für den Umbau der Bergisch Gladbacher Straße im Einmündungsbereich zur Steyler Straße ist zurzeit ein Vorentwurf in Bearbeitung. Dieser Vorentwurf wird zurzeit nochmals wegen fehlendem Grunderwerb angepasst. Diese Planungsarbeiten werden Ende 2016 abgeschlossen, so dass im Anschluss unmittelbar die Ausführungsplanung begonnen werden kann.
- Die straßenbaulichen und signaltechnischen Umplanungen der versetzten Kreuzung Bergisch Gladbacher Straße/Buschfeldstraße/Johann-Bensberg-Straße sind weitestgehend abgeschlossen und werden voraussichtlich im Jahre 2017 umgesetzt werden können.
- Für die Einrichtung einer neuen Radverkehrsführung auf der Bergisch Gladbacher Straße, z. B. in Form eines durchgängigen Radfahrstreifens ist eine Gesamtplanung und Umgestaltung der Bergisch Gladbacher Straße fast auf der gesamten Länge erforderlich. Eine solche Planung ist kurzfristig nicht möglich. Vorab sind erste punktuelle Maßnahmen zur Optimierung der vorhandenen Infrastruktur geplant. So wird beispielsweis kurzfristig die Verkehrssituation für den Radverkehr auf dem baulichen Radweg an der Kreuzung Dellbrücker Hauptstraße/Bergisch Gladbacher Straße verbessert. Darüber hinaus wird die in Kürze anstehende Kanalsanierungsmaßnahme im Abschnitt von Möhlstraße bis Eschenbruchstraße dazu genutzt werden, durch die Anlage eines Radfahrstreifens eine spürbare Verbesserung für den Radfahrer zu schaffen.
Begründung
Auch wenn im Zuge der Sanierung unserer Verkehrsinfrastruktur Mehrbelastungen durch Ausweichverkehre und Umfahrungen grundsätzlich kaum vermeidbar sind, sind die Ausmaße der Belastung an den genannten neuralgischen Punkten in Mülheim mittlerweile unzumutbar. Wir müssen unsere Bürgerinnen und Bürger deshalb umgehend schützen!
Am Clevischen Ring wird der seit 2010 geltende Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid jedes Jahr erheblich überschritten und hat in 2015 mit 66 μ/m³ einen neuen Höchststand seit 2011 erreicht. Erstmalige Messungen an der Bergisch-Gladbacher-Straße im Jahr 2015 haben ebenfalls eine Grenzwertüberschreitung ergeben. Dabei führen erhöhte Stickstoffdioxidbelastungen zu einer Vielzahl von Umwelt-und Gesundheitsauswirkungen.
Die Deutsche Umwelthilfe hat deshalb bereits Klage gegen das Land NRW bezüglich der Grenzwertüberschreitungen in Köln erhoben. Zuvor hatte bereits die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren bezüglich der Einhaltung der EU-Richtlinien bezüglich Stickstoffdioxid eingeleitet.
Nachweislich wirkt sich auch übermäßiger Verkehrslärm negativ auf den Menschen und seine Umwelt aus und führt zu nachhaltigen Beeinträchtigungen oder Schäden.
Vor diesem Hintergrund müssen wir schnellstmöglich alle geeigneten Maßnahmen in Betracht ziehen, um die Verkehrsbelastung in Mülheim zu senken und die Kölner Bevölkerung zu schützen.
Erfreulicherweise ist die Zusammenarbeit der Stadt Köln und der Stadt Bergisch Gladbach in verkehrlichen Fragestellungen in den letzten Monaten gut vorangeschritten. Im Rahmen eines Fachgesprächs am 19.05.2016 in Köln-Mülheim haben sich Verwaltungsvertreter von Köln und Bergisch Gladbach auf eine gemeinsame Verkehrsuntersuchung geeinigt, um bis Ende des Jahres wirksame Maßnahmen miteinander zu verabreden. Dieses Vorgehen hat auch der Bürgermeister Bergisch Gladbachs beim Runden Tisch “Verkehr im Rechtsrheinischen“ am 29.08.2016 unterstützt und bekräftigt. Mittel- und langfristig werden wir eine spürbare Veränderung der Situation vor Ort nur in enger Zusammenarbeit mit den Umlandkommunen erreichen und müssen deshalb den nun eingeschlagenen Weg unbedingt weiter verfolgen.
Gleichwohl müssen wir jetzt – neben mittel- bis langfristig realisierbaren Maßnahmen, wie dem Neubau der Leverkusener und der Sanierung der Mülheimer Brücke sowie dem Bau des zweiten S-Bahn-Gleises in Bergisch Gladbach oder der Ortsumgehung Refrath – vor allem kurzfristig wirkende Sofortmaßnahmen ergreifen, bis die interkommunalen Aktivitäten Wirkung zeigen. Dabei ist es besonders wichtig, alle Verkehrsträger zu berücksichtigen und attraktive Angebote für den Umstieg auf Bus und Bahn sowie das Fahrrad anzubieten, damit der Straßenverkehr entzerrt wird. Nur so können wir kurzfristig eine Verbesserung der Situation für die Menschen in Mülheim erreichen.
Begründung der Dringlichkeit
Angesichts des laufenden Klageverfahrens der Deutschen Umwelthilfe aufgrund der Überschreitung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte in Köln, dem Vertragsverletzungsverfahren der EU und insbesondere der gesundheitlichen Risiken für Anwohner und Anlieger im Stadtbezirk ist ein unverzügliches Handeln zum Schutz der Bevölkerung notwendig.