Kategorie-Archiv:Partei Grüne

Lärmschutz und Unfälle auf der BGS – Themen in der Bezirksvertretung

Die Bergisch Gladbacher Straße war am 15.3.21 wieder Thema in der Bezirksvertretung Mülheim: Es wurden zwei Anträge mit Prüfaufträgen an die Verwaltung gestellt:

Zunächst wurde beschlossen, dass die Verwaltung beauftragt wird, Lärmschutzmessungen und die darauf basierenden Entscheidungen zu Geschwindigkeitsreduktionen auf den einzelnen Abschnitten der Bergisch Gladbacher Straße in der kommenden BV-Sitzung detailliert darzustellen.

Der zweite Antrag zum Zusammenhang zwischen Tempo 30 auf der Bergisch Gladbacher Straße und der Unfallstatistik wurde abgelehnt.


4. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim in der Wahlperiode 2020/2025 am Montag, dem 15.03.2021, 17:00Uhr, E-Werk, Schanzenstr. 37, 51063 Köln

TOP 8.1.1: Tempo 30 Bergisch Gladbacher Straße (Quelle: Ratsinformationssystem)
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und des Einzelmandatsträgers Tücks (FDP)vom 23.12.2020

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung, die Lärmschutzmessungen und die darauf basierenden Entscheidungen zu Geschwindigkeitsreduktionen auf den einzelnen Abschnitten der Bergisch Gladbacher Straße in der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim detailliert und mit Kartenmaterial, aus dem Abschnitte der Straße, Hausnummern und Messpunkte klar zu erkennen sind, darzustellen.

Dabei möge sie sich an folgenden Leitfragen orientieren:

1. An welchen Stellen genau wurde gemessen ?
2. Wie waren an den einzelnen Messstellen die genauen Ergebnisse?
3. Zu welchen Tageszeiten wurde genau gemessen?
4. Die Geräte welcher Firma wurden verwendet?
5. Welches Messverfahren wurde verwendet?
6. Welche Firma hat die Messungen durchgeführt, oder war es die Stadtverwaltung selbst? Falls ja, welches Amt?
7. Wie kam die Verwaltung auf die Idee, dass an der Bergisch-Gladbacher Straße Lärmemissionen einen Grenzwert überschreiten könnten?
8. Hat es bereits Klagen gegen die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme gegeben
9. Wann wird nach den Vorstellungen der Verwaltung mit der Auftragung lärmmindernder Fahrbahndecken begonnen?
10. Wie wurde im Hinblick auf Lärmminderung die Fahrbahndecke in dem kürzlich sanierten Abschnitt zwischen Buschfeldstraße und Ringenstraße gestaltet?

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und der Einzelmandatsträger Tücks (FDP) und Hengstenberg (AfD) gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die LINKE und des Einzelmandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) beschlossen.

 

TOP 8.1.1.1: Bergisch Gladbacher Straße Zone 30 (Quelle: Ratsinformationssystem)
Änderungsantrag des Einzelmandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) vom 08.03.2021

Geänderter Beschlussvorschlag:

Der Beschlusstext wird wie folgt ersetzt:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die aktuellen Unfallstatistiken der betroffenen Streckenabschnitte vom jetzigen Zeitpunkt rückwirkend fünf Jahre bei den betreffenden Behörden und Dienststellen einzuholen, um diese auf der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim detailliert als Teil eines wissenschaftlichen Postervortrages für Interessierte zu präsentieren.

Dabei möge sich die Verwaltung an folgenden Leitfaden halten:

1. Gibt es seit Beginn der Maßnahme evtl. einen bereits nachweisbaren Rückgang an Unfällen mit Personenschäden oder sogar Todesfällen?

2. Sind diese Zahlen aussagekräftig, auch unter Anbetracht der verzerrten Lage der aktuellen Corona-Situation?

3. Wie gefährlich sind für die verschiedenen Verkehrsteilnehmer übliche Unfälle im Geschwindigkeitsbereich 30, 50 oder 60 km/h?

4. Hat die Stadt bereits dokumentiertes, positives Feedback zu der Geschwindigkeitsreduktion erhalten? Wenn ja, wie lautet dieses?

5. Ist es dauerhaft sinnvoll/möglich, die Bergisch Gladbacher Straße unter Anbetracht unseres Zieles „Null Verkehrstote“ in eine 30 Zone umzuwandeln? Auch nach Verlegung der Lärm mindernden Fahrbahndecke.

6. Könnten Sie in diesem Zusammenhang auch nochmal ausführlich darstellen, wie nutzlos Mooswände für den Lärmschutz wären?

7. Ist es dauerhaft eine Option, die Bergisch Gladbacher Straße zu entfernen (z.B. durch Sprengung)?

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und der Einzelmandatsträger Tücks (FDP) und Hengstenberg (AfD) gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die LINKE und des Einzelmandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) abgelehnt.

Anliegerparken, Tempo 30 und Durchfahrtverbot – Holweide in der BV

In der Dezember-Sitzung der Bezirksvertretung war Holweide wieder mit drei Themen vertreten:

  • Ein Antrag unseres Arbeitskreises Verkehrs wurde in geänderter Form angenommen: Die Verwaltung hat die Umwidmung der Iddelsfelder Straße in eine Anliegerstraße abgelehnt, nun soll aber die Möglichkeit des Anliegerparkens geprüft werden.
  • Die Verwaltung hat die im August 2020 gestellten Fragen der CDU zu Tempo 30 auf der Bergisch Gladbacher Straße beantwortet und mitgeteilt, dass aktuell keine Änderungen an Tempo 30 auf der gesamten Länge geplant sei, da zunächst weitere Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt werden müssten.
  • Die Busschleuse Siedlung Iddelsfeld/Heinz-Kühn-Str. soll nicht mehr als Abkürzung oder Raserstrecke mißbraucht und aus diesem Grund ertüchtigt werde, um Durchfahrtverbot durchzusetzen.

2. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheimin der Wahlperiode 2020/2025 amMontag, dem 07.12.2020, 17:00Uhrbis 19:42Uhr, Palladium, Schanzenstr. 36, 51063 Köln

TOP 2.2: Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Umwidmung der Iddelsfelder Straße in eine Anliegerstraße (Az.: 02-1600-99/20),
Quelle: Ratsinformationssystem

Begründung des Antrags:

Die lddelsfelder Str. ist eine Wohngebietsstraße mit einer Geschwindigkeits­begrenzung von 30 km/St. Die Straße ist sehr schmal und erlaubt keinen Gegenverkehr. Sie stellt ein wichtiger Abschnitt für den Radverkehr da.

Die lddelsfelder Straße wird unter der Woche als Park-Ride zum Umsteigen in die Straßenbahn ab der Halte­stelle „Neufelder Straße“ und sowohl werktags als auch an Wochenenden als kostenlosen Parkplatz für Besucher des Krankenhauses genutzt. Dieser „ruhender Verkehr“ hat sich erheblich erweitert, seit der Parkplatz des Krankenhauses kostenpflichtig geworden ist – war es vorher noch möglich, wenigstens am Wochenende in Wohnortnähe zu Parken, ist auch dies jetzt kaum noch möglich.

Gleichzeitig ist ein Radweg zwischen Bergisch Gladbach und Köln in Planung, wobei die lddelsfelder Straße entsprechend der Initiative „Radschnellverbindung Bergisch Gladbach – Köln“ ein wichtiger Baustein des Konzeptes ist. Aufgrund der oben geschilderten Parkbelastung sowie der baulich sehr schmalen Straße ist ein zügiger Fahrradverkehr ohne die Umwidmung als Anliegerstraße in der Straße kaum möglich.

Die Unterzeichner beantragen deshalb die Umwidmung der lddelsfelder Straße in einer Anliegerstraße.

Mit freundlichen Grüßen

für die Verkehrsinitiative Köln-Holweide der Bürgervereinigung Holweide e.V. und des Runden Tisches Holweide

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Ausweisung einer sogenannten Anliegerstraße beschränkt zwar die Zufahrt auf die Verkehrsteilnehmenden, die ernsthaft ein Grundstück oder ein Anwesen in diesem Bereich aufsuchen wollen, maßgebend ist für die Befugnis der Einfahrt in einen Anliegerbereich jedoch die gewollte Beziehung zu einem Anwohner- oder einem Anliegergrundstück. Da die Rechtsprechung in dieser Hinsicht eine sehr weite Auslegung entwickelt hat, scheidet eine wirksame Verkehrsüberwachung seitens der Polizei aus. So ist zum Beispiel das Aufsuchen eines Automaten in der Sperrzone ebenso erlaubt, wie ein (auch unerwünschter) Besuch einer Bewohnerin oder eines Bewohners oder die bloße Nachschau, ob ein/e ansässiger Bewohner/in zu Hause ist. Es ist daher kaum auszumachen, wer Anlieger/in ist oder die jeweilige Straße nur als Durchfahrtsstraße bzw. als sogenannter Parksuchverkehr nutzt.

Gemäß § 45 Absatz 9 Straßenverkehrs-Ordnung dürfen insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht. Dies ist vorliegend nicht der Fall. Von einer Änderung der Verkehrssituation wird daher abgesehen.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim dankt den Petenten für ihre Eingabe und bittet die Verwaltung um Prüfung, ob im Bereich der Iddesfelder Straße Anwohnerparken eingerichtet werden kann.

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TOP 7.1.1: Tempo 30 Bergisch Gladbacher Straße
hier: Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 31.08.2020, TOP 7.2.1
Quelle: Ratsinformationssystem

Frage 1
„In welchen Straßenabschnitten der Bergisch Gladbacher Straße hat die Verwaltung eine Lärmreduktion in welcher Höhe gegenüber der vorherigen Geschwindigkeitsregelung gemessen?“

Frage 2
„Insbesondere: Wie ist die gemessene Lärmreduktion im Bereich vor und hinter der DB-Unterführung Höhe der Ackerstraße, wo ein entsprechendes Verkehrszeichen nochmals ausdrücklich auf die Geschwindigkeitsbegrenzung hinweist?“

Antwort der Verwaltung (Frage 1 und 2):
Nach der eingerichteten Geschwindigkeitsreduzierung im Verlauf der gesamten Bergisch Gladbacher Straße wurde aktuell kein neues Lärmgutachten in Auftrag gegeben. Die Auswertung des vorhandenen Lärmgutachtens hat ergeben, dass die Überschreitungen der Richtwerte für „Wohnen“ tagsüber im Durchschnitt bis 7 dB(a) bzw. 11 dB(a) überschritten werden. Nachts liegt die Überschreitung im Durchschnitt bis 11 dB(a) bzw. sogar bis 13 dB(a). Aufgrund der im Lärmgutachten errechneten Werte sind die vorhandenen Überschreitungen sowohl am Tag als auch nachts in der Höhe überschritten, dass ein Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde zwingend erforderlich war. Um kurzfristig lärmschützende Maßnahmen in diesem allgemeinen Wohngebiet durchführen zu können, kam nur eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Frage. Die einschlägigen Richtlinien, die auf Erfahrungen beruhen, besagen dass eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h zu einer Lärmminderung von 3 dB(a) führt.

Frage 3
„Warum ist der Beginn der Tempo-50 Zone zwischen Ringenstraße und Herler Ring bzw. zwischen Herler Ring und Ringenstraße nicht unmittelbar an ihrem Beginn ausgeschildert?“

Antwort der Verwaltung:
Die Ausschilderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf der Bergisch Gladbacher Straße im Bereich des BAB Anschlusses Dellbrück erfolgte auf der Grundlage der Ergebnisse des Lärmgutachtens. Entscheidend dafür ist, dass in diesem Abschnitt keine angrenzende Wohnbebauung vorhanden ist. Die Erhöhung der Geschwindigkeit ist erst dann sinnvoll, wenn vom Kfz-Verkehr keine negativen Auswirkungen mehr auf die schützenswerten Objekte zu erwarten sind.

Frage 4
„Welche Anwohner will die Verwaltung durch die Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 im Abschnitt zwischen Herler Ring und Gilden Brauerei in Mülheim vor Lärm schützen, wo die Bergisch Gladbacher Straße an beiden Fahrbahnseiten entweder
a) Gewerblich oder als Grünfläche genutzt wird
b) Sporadisch vorhandene Wohnbebauung weit vom Straßenrand entfernt liegt?“

Frage 5
„Welche Anwohner will die Verwaltung durch die Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 im Abschnitt vor der Kaserne Morslede mit Fahrtrichtung Mülheim vor Lärm schützen, wo die Bergisch Gladbacher Straße auf der Nordseite ausschließlich von den Hauptzollbehörden genutzt wird und die entsprechende Bebauung etwa 20 Meter vom Straßenland entfernt liegt?“

Antwort der Verwaltung (Frage 4 und 5):
Wie bereits unter Punkt 1 dargestellt, liegen im Gesamtverlauf der Bergisch Gladbacher Straße sowohl Tags-als auch Nachtüberschreitungen der zulässigen Werte nach der Lärmschutzrichtlinie vor. Bei der Berechnung im Rahmen des Gutachtens wurde die Bergisch Gladbacher Straße in Teilabschnitte geteilt und die Lärmentwicklung in diesen Bereichen entsprechend der jeweiligen vorhandenen Bebauung berechnet. Im Abschnitt Gilden Brauerei und Herler Straße wurden die Gebäude der Hausnummern 114 bis 250, wie auch gegenüber betrachtet. Hieraus ergibt sich, dass aufgrund der vorhandenen Werte eine Geschwindigkeitsreduzierung erforderlich war. Es wurde bei dieser Berechnung berücksichtigt, dass teilweise Gewerbe vorhanden sind bzw. teilweise Grundstücke in einem gewissen Abstand zur Bergisch Gladbacher Straße vorhanden sind. Dies betrifft die Hausnummern 757 bis 791 und gegenüber.

Da den festgelegten Lärmschutzrichtlinien nach der Lärmschutzverordnung noch nicht Rechnung getragen werden konnte und noch nicht alle möglichen lärmreduzierenden Maßnahmen umgesetzt wurden, sieht die Verwaltung keine Erforderlichkeit zum aktuellen Zeitpunkt ein neues Lärmgutachten in Auftrag zu geben.

Darüber hinaus ist es weder zulässig noch sinnvoll die Geschwindigkeit in kurzen Abständen zu ändern.

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TOP 8.1.5: Busschleuse darf nicht als Abkürzung oder Raserstrecke mißbraucht werden
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die LINKE und des Einzelmandatsträgers Altefrohne vom 23.11.2020
Quelle: Ratsinformationssystem

Begründung:

Die Busschleuse soll Schleichverkehrdurch die Siedlung Iddelsfeld verhindern. Leider erfüllt sie nicht mehr den gewünschten Zweck. Lieferdienste und private PKW, die in den letzten Jahren immer breiter geworden sind, können problemlos passieren und tun dies auch. Eine Verbreiterung der Schleuse scheint nicht möglich, da sonst die inneren Zwillingsreifen der Busse keinen Halt mehr haben. In vielen anderen Städten erzwingen moderne vandalismus-resistente auffahrende Poller das Durchfahrtverbot. In Verbindung mit einem stationären „Blitzer“ lassen sich auch mögliche Zerstörungen/Durchfahrten verhindern.

Geänderter Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig bauliche Maßnahmen zu prüfen, die geeignet sind, die Busschleuse Siedlung Iddelsfeld/Heinz-Kühn-Str. zu ertüchtigen und das Durchfahrtverbot durchzusetzen und vor Umsetzung der Bezirksvertretung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:  Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion beschlossen.

 

Weiterhin lässt Herr Bezirksbürgermeister Fuchs über die folgende Ergänzung der CDU-Fraktion abstimmen:

Beschluss:

Zur ganzheitlichen Betrachtung in Verbindung mit dem Verkehrskonzept Holweide soll vor Umsetzung der Maßnahme ein Ortstermin durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen

Holweider Themen in der BV

In der Bezirksvertretung Mülheim waren wieder Holweider Themen auf der Tagesordnung:

Bereits im Dezember 2019 ging es um diverse Gefahrenstellen in Holweide. Der geplante Ortstermin hat bisher nicht stattgefunden, so dass die Vorlage erneut verschoben wurde (TOP 2.3).

Im August hat die CDU eine Anfrage zu Tempo 30 auf der Bergisch Gladbacher Straße gestellt. Es wurde nach den Auswirkungen der Geschwindigkeitsreduktion im Hinblick auf eine messbare Lärmreduktion gefragt. Hierzu liegt noch keine Antwort der Verwaltung vor . (TOP 7.2.1).

In einem weiteren Antrag fragte die CDU nach dem Zeitplan für die Sanierung des Straßenbelages (Flüsterasphalt) und nach einer Überprüfung der Ampelschaltung („Grüne Welle“). In der Sitzung wurde dann aber über die Zielrichtung und Sinnhaftigkeit des Antrags diskutiert und der Antrag mehrheitlich abgelehnt (TOP 8.1.2 – s. unten).


46. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim in der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 31.08.2020, 17:00Uhr bis 18:57Uhr, Palladium, Schanzenstr. 36, 51063 Köln (Quelle: Ratsinformationssystem)


8.1.2 Flüsterasphalt und Verkehrsfluss Bergisch Gladbacherstraße (Quelle: Ratsinformationssystem)

Antrag der CDU-Fraktion vom 16.08.2020 AN/0995/2020

Herr Seldschopf (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) beanstandet, dass der Antrag eindeutig darauf abziele, dass die Rückführung zu Tempo 50 auf der Bergisch Gladbacher Straße möglichst schnell realisiert werden und dem auch noch eine hohe Priorität eingeräumt werden solle. Seine Fraktion lehne dies ab. Die Anwohner seien mit der jetzigen Situation sehr zufrieden, seine Fraktion plädiere daher, Tempo 30 dort dauerhaft zu erhalten.

Herr Stengle (SPD-Fraktion) unterstütze dies, zudem verweise er auf den Beschluss vom 27.04.2015, mit dem man sich ausdrücklich für Tempo 30 auf der Bergisch Gladbacher Straße entschieden habe. Außerdem sei der angeführte Flüsterasphalt für Autobahnen vorgesehen und zeige seine Wirkung erst bei einer Geschwindigkeit über 50 Stundenkilometer. Flüsterasphalt sei darüber hinaus sehr anfällig und müsse schon nach drei Jahren ersetzt werden. Von den Bürgern habe er viel positive Rückmeldung, auch darüber, dass es mit Tempo 30 gar nicht viel langsamer voran gehe als vorher.

Herr Krüger (CDU-Fraktion) führt an, dass es sich hier um eine Bundesstraße handele. Seine Fraktion habe andere Rückmeldungen der Anwohner, diese seien nicht ausschließlich positiv. Er stimme zu, dass der Flüsterasphalt anfälliger sei, allerdings sei der Abnutzungsgrad auf einer Bundesstraße deutlich geringer als auf einer Autobahn. Die lautstärkereduzierenden Effekte seien dennoch gegeben. Seine Fraktion werde den Antrag aufrecht halten.

Das Ratsmitglied Klein sei der Meinung, man müsse die umliegenden Straßen bzw. die Auswirkungen auf andere Stadtteile mitbedenken, da sich der Verkehr seit der Temporeduzierung auf 30 dorthin verlagere. Es sei ein Gesamtkonzept erforderlich. In Höhenhaus im Bereich der Straße Im Weidenbruch habe es zudem nicht die Möglichkeit gegeben, Tempo 30 durchgehend einzuführen, dies sei bei einem Ortstermin durch die Verwaltung berichtet worden. Insofern verstehe er nicht, wie das dann bei so einer langen Straße wie der Bergisch Gladbacher doch möglich sei.

Herr Stengle verweist nochmals auf den Beschluss aus dem Jahr 2015, genau ein solches Konzept, umliegende Straßenzüge und Stadtteile bei den Planungen zu berücksichtigen, sei damals beschlossen worden.

Frau Brock-Storms (SPD-Fraktion) betont, dass der Termin Im Weidenbruch ein Termin der Bezirksvertretung gewesen sei.

Herr Derichsweiler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert, dass die Temporeduzierung auf der Bergisch Gladbacher Straße eine Lärmminderungsmaßnahme sei. Daher spiele es auch keine Rolle, ob es sich um eine Bundesstraße handele. Relevant sei vielmehr was für die Bürgerinnen und Bürger in den jeweiligen Stadtteilen das richtige sei.

Beschluss:

1. Die Verwaltung priorisiert ihre Planungs-und Budgetkapazitäten dahin gehend, dass die baulichen Maßnahmen zur Lärmminderung auf der Bergisch Gladbacherstraße Vorrang vor allen anderen Verkehrsmaßnahmen im SB-Mülheim mit Ausnahme der Sanierung der Mülheimer Brücke genießen und noch in 2020 beginnen.

2. Der Umbau erfolgt abschnittsweise. Sanierte Abschnitte werden unverzüglich für den Normalbetrieb freigegeben.

3. Bis dahin wird die Ampelschaltung erneut überprüft. Entgegen der von der Stadtverwaltung immer wieder vorgetragenen Behauptung, sie sei auf Tempo 30 optimiert, häufen sich die Beschwerden von Verkehrsteilnehmern, die von einer roten Ampel zur nächsten fahren, besonders in den Bereichen

a. zwischen Wasserwerkstraße und Dellbrücker Hauptstraße in Fahrtrichtung stadtauswärts,

b. zwischen Ackerstraße und Herler Ring in Fahrtrichtung stadtauswärts

c. zwischen Autobahnzubringer zur A3 und Ackerstraße in Fahrtrichtung Mülheim

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und des Einzelvertreters Tücks (FDP) abgelehnt.

Kreisverkehr und neue Verkehrsführung in Prüfung

Der Holweider Verkehr war am 4.6.18 wieder Thema in der Bezirksvertretung Mülheim.

Zum einen wurde beschlossen, dass die Stadt prüfen soll, aus dem „unechten“ Kreisverkehr Neufelder Straße/Andersenstraße/Schnellweider Straße/Schwabstraße einen „echten“ Kreisverkehr zu machen.

Zum anderen wurde wieder über die Änderung der Verkehrsführung im Knotenpunkt Bergisch Gladbacher Straße/Buschfeldstraße/Johann-Bensberg-Straße beraten – hierzu soll es bald ein Fachgespräch zwischen Verwaltung und Bezirksvertretung Mülheim zum Verkehrskonzept Holweide geben.

Wir sind gespannt, wie es weitergeht und hoffen auf baldige Verbesserungen!


Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim in der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 04.06.2018, 17:00 Uhr, Bezirksrathaus Mülheim, VHS-Saal, Wiener Platz 2a, 51065 Köln

8.1.1 Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Kreisverkehrsplatz Neufelder Straße/Andersenstraße/Schnellweider Straße/Schwabstraße AN/0799/2018 (Quelle: Ratsinformationssystem)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt, dass die Verwaltung prüft, ob die vorhandene Verkehrsfläche der Einmündung Neufelder Straße in die Schnellweider Straße/Andersenstraße in einen „echten“ Kreisverkehrsplatz (KVP) umgebaut werden kann und dies bei positivem Ergebnis zu realisieren.

Begründung:
Der bestehende Mini-Kreis deutet zwar einen KVP an, jedoch entspricht die die Verkehrsregelung keineswegs der eines KVP. Hierdurch kommt es zu gefährlichen Situationen und Beinah-Unfällen, da manche Verkehrsteilnehmer fälschlicherweise davon ausgehen, es gelte die Verkehrsregelung eines KVP.

Zusätzlich mündet ca. 10m versetzt zur Neufelder Str. auch die Schwabstraße in die Schnellweider Str.. Dies verschärft zusätzlich die Unfallgefahr. Aus der Schwabstr. Einbiegende Fahrzeuge sehen eine unklare Verkehrssituation und können zudem den vorrangigen Verkehr von der Andersenstraße nicht oder nur schlecht einsehen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.

9.2.2 Änderung der Verkehrsführung im Knotenpunkt Bergisch Gladbacher Straße/Buschfeldstraße/Johann-Bensberg-Straße 0853/2018 (Quelle: Ratsinformationssystem)

Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt, die Vorlage zu vertagen, bis zu einem Termin (Fachgespräch) zwischen Verwaltung und Bezirksvertretung Mülheim zum Verkehrskonzept Holweide.

Hinweis in eigener Sache: Über die Vorlage haben wir bereits hier berichtet.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.

Protokollauszug:

Da eine Teilnahme einer Vertreterin bzw. eines Vertreters aus dem Planungsbereich des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik nicht möglich ist, erläutert Herr Reddel die vorgesehenen Maßnahmen. Ziel ist eine Optimierung des Verkehrsaufkommens und eine Änderung der Abbiegeoptionen. Hierfür ist ein Umbau des Kreuzungsbereiches notwendig. Weiterhin sollen die Lichtsignalanlagen auf LED-Technik umgestellt werden und es sollen taktile Elemente für Sehbehinderte eingebaut werden.

Herr Dr. Potz befürchtet, dass der Verkehr durch die geänderten Abbiegeoptionen auf die Piccoloministraße ausweicht und es daher nur eine Verlagerung des Verkehrsaufkommens gibt. Für ist stellt sich die Frage, ob es dazu Verkehrsuntersuchungen gibt.

Frau Kaske-Volmer hält ein Fachgespräch zu diesem Thema für notwendig. Ihr ist noch nicht klar, wann die Maßnahmen umgesetzt werden sollen.

Nach Aussage von Herrn Bezirksbürgermeister Fuchs wurde ein entsprechendes Fachgespräch zum Verkehrskonzept Holweide schon lange von ihm gefordert. Er wird dieses Thema bei einem anstehenden Gespräch mit Frau Beigeordneten Blome ansprechen.

Herr Seldschopf gibt zu bedenken, dass es bei der Umsetzung von Maßnahmen immer Vorteile, aber auch Nachteile gibt. Für ihn ist wichtig, dass überhaupt notwendige Maßnahmen realisiert werden und sich endlich etwas tut.

Herr Dr. Portz macht deutlich, dass die CDU-Fraktion bei einer entsprechenden Beschlussfassung zur Realisierung dieser geplanten Maßnahmen dagegen stimmen würde.

Nach Aussage von Herrn Reddel würden die Maßnahmen bei einer entsprechenden Beschlussfassung Anfang 2019 realisiert werden können.

Auch für Herrn Lünenbach ist ein Fachgespräch zum Verkehrskonzept Holweide Voraussetzung. Die Vorlage einschließlich der Beantwortung der Anfrage müsste daher vertagt werden.

Steyler Straße ist Unfallhäufungsstelle

In der letzten Sitzung der Bezirksvertretung erläuterte die Verwaltung, warum der Knoten Bergisch Gladbacher Straße/AS Holweide/Steyler Straße eine Unfallhäufungsstelle ist. Es kommt dort immer wieder zu Unfällen zwischen Linksabbiegern von der Bergisch Gladbacher Straße in die Autobahnanschlussstelle Holweide und dem Gegenverkehr. Deshalb muss dieser Knoten umgestaltet werden. Wie schon berichtet, ist eine Umsetzung der Baumaßnahme nicht vor 2019 vorgesehen.


Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim in der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 22.01.2018, 17:00 Uhr bis 18:37 Uhr, VHS-Saal, Wiener Platz 2a, 51065 Köln (Quelle: Ratsinformationssystem)

TOP 7.1.1: Verkehrliche Maßnahmen auf der Bergisch Gladbacher Straße
hier: mündliche Nachfragen in der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 11.09.2017, TOP 7.1.2

Zur Beantwortung der Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Mülheim (s. Vorlagen Nr.: 2117/2017) wurden folgende mündliche Nachfragen gestellt:

„Nach Auskunft von Herrn Seldschopf ist die Antwort der Verwaltung nicht zufriedenstellend. Aus seiner Sicht ist die Steylerstraße keine Unfallhäufungsstelle. Die einzelnen Baumaßnahmen sind der Bezirksvertretung nicht bekannt und sollten dieser daher konkret vorgelegt werden.

Herr Krüger schließt sich diesen Anmerkungen an und sieht die Notwendigkeit, im Zusammenhang mit der Verkehrsentwicklung die einzelnen Maßnahmen zu prüfen.“

Antwort der Verwaltung:
Der Knoten Bergisch Gladbacher Straße/AS Holweide/Steyler Straße wurde in den Jahren 2003 bis 2006 und 2008 bis 2014 durchgehend als Unfallhäufungsstelle gemeldet. In 2014 ereigneten sich zuletzt 13 erhebliche Verkehrsunfälle mit zwei Schwer- und 16 Leichtverletzten. Signifikant war bei jeder Meldung das Unfallgeschehen zwischen Linksabbiegern von der Bergisch Gladbacher Straße in die Autobahnanschlussstelle Holweide und dem Gegenverkehr. Die Unfallkommission fordert zu diesem Knoten dringend die Umgestaltung.

Ergänzend verweist die Verwaltung auf den Beschluss der Bezirksvertretung Mülheim vom 12.03.2012 und des Verkehrsausschusses vom 31.01.2012 mit dem Betreff „Verkehrliche Maßnahmen in der Bergisch Gladbacher Straße im Bereich der Anschlussstelle Dellbrück“ (Session Vorlage Nr. 3686/2011) sowie die Vorlage Nr. 2061/2013 mit dem Betreff „Beseitigung der Unfallhäufungsstelle Bergisch Gladbacher Straße/ Anschluss BAB A3 Köln-Dellbrück“. Im Übrigen ist dieser Umbau auch Gegenstand des 33-Punkteprogramms von Bergisch Gladbach und Köln.

Irritationen bezüglich der Planungen zur Kreuzung Johann-Bensberg / Bergisch Gladbacher Straße

Unser Treffen mit der Vertretern der Verwaltung sorgte in der BV für Irritationen. Das ist sicherlich nicht unsere Absicht! Wir wollen nur, dass sich endlich was auf der Bergisch Gladbacher Straße tut und der Stau reduziert wird! Wir sind dennoch gespannt auf die Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:


25. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim in der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 04.12.2017, 17:00 Uhr, Bezirksrathaus Mülheim, VHS-Saal, Wiener Platz 2a, 51065 Köln (Quelle: Ratsinformationssystem)

TOP 7.2.2: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Knotenpunkt Bergisch Gladbacher Straße/Buschfeldstraße/Johann-Bensberg-Straße

Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Mülheim bittet Sie, die nachfolgende Anfrage in die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufzunehmen.

Vorbemerkung: In der BV Sitzung vom 29.05.2017 hatten wir eine Anfrage zu den verkehrlichen Maßnahmen auf der Bergisch Gladbacher Straße gestellt (AN/0778/2017), die Antwort der Verwaltung folgte in der Sitzung vom 11.09.2017, hier ein Auszug aus dieser Antwort:

Knotenpunkt Bergisch Gladbacher Straße/Buschfeldstraße/Johann-Bensberg-Straße:
Die Ausführungsplanung des Knotenpunktes Bergisch Gladbacher Straße/Buschfeldstraße/ Johann-Bensberg-Straße zur Verbesserung des Verkehrsflusses auf der Bergisch Gladbacher Straße wird derzeit vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik erstellt. Die Planung wird voraussichtlich im Herbst 2017 fertiggestellt. Eine Umsetzung der Baumaßnahme ist für Ende 2018 geplant.

Anfrage: Kürzlich gab es einen Termin zwischen der Bürgervereinigung Holweide und der Verwaltung, bei dem den Vertretern des Bürgervereins schon konkrete Pläne, vor allem für den Bereich Bergisch Gladbacher Straße/Buschfeldstraße/Carl-Severing-Straße vorgestellt wurden.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wieso werden die Planungen zuerst dem örtlichen Bürgerverein vorgelegt, und erst danach den politischen Gremien?
2. Wie sehen die konkreten Planungen für den genannten Bereich aus? Insbesondere, ist es nach derzeitigem Planungsstand vorgesehen, dass die Linienführung der Buslinie 157 in Teilen geändert wird?

gez. Ursula Schlömer
gez. Winfried Seldschopf

Keine Brötchentaste für Holweide?!?

Täglich rollen 25.000 Fahrzeuge durch die Holweider „Einkaufsmeile“ – doch zum Einkaufen sollen sie nicht eingeladen werden. Die „Brötchentaste“ zum kostenlosen Parken ist jedenfalls vorerst nicht vorgesehen:

Wer auf Geschäftsstraßen in Dellbrück, Holweide oder Mülheim schnell einen Einkauf erledigen will, braucht auf manchen Straßen vielleicht bald keine Parkgebühren zu mehr zahlen – vorausgesetzt, es geht schneller als 15 Minuten. Die Bezirksvertretung Mülheim darf eigenverantwortlich darüber entscheiden und beschloss bei Enthaltung der Grünen mehrheitlich, die Stadtverwaltung prüfen zu lassen, ob eine so genannte Brötchentaste in den drei Stadtteilen eingeführt werden kann.

Der Verkehrsausschuss hatte im Vorfeld bereits einige Vorschläge gemacht. So kämen die Dellbrücker Hauptstraße und die Frankfurter Straße – der Abschnitt zwischen Wiener Platz und Montanusstraße – in Mülheim in Frage. Kriterien seien, dass die Straßen Teil eines Zentrums sind und der Anteil an Geschäften des täglichen und kurzfristigen Bedarfs mehr als 30 Prozent beträgt. Es dürfen nur Parkscheinautomaten dafür genutzt werden, die ohne roten Punkt für das Bewohnerparken bewirtschaftet werden und sich unmittelbar an der Straße befinden.

Grüne wollen sich enthalten

Die Fraktionen hatten sich bereits im Vorfeld darauf geeinigt, den Dellbrücker Marktplatz mit einzubeziehen. Stephan Krüger (CDU) vermisste in dem Entwurf die Bergisch Gladbacher Straße in Holweide: „Wir hatten schon vor Jahren beantragt, hier zwischen Maria-Himmelfahrt-Straße und Rodstraße eine Brötchentaste einzuführen.“ Die Grünen stehen all dem skeptisch gegenüber. „Wir enthalten uns, weil wir denken, die Brötchentaste lockt noch mehr Verkehr an“, sagte Fraktionsvorsitzender Winfried Seldschopf.

Quelle: Kölner Stadtanzeiger – https://www.ksta.de/28488188

Holweider Verkehr in der BV: Aktueller Stand zu getroffenen Beschlüssen

Der Holweider Verkehr war wieder Thema in der BV: Zur Kreuzung Bergisch-Gladbacher-Straße / Johann-Bensberg-Straße werden wir hoffentlich bald konkrete Planungen bzw. Umsetzungen seitens der Stadt sehen. Alle anderen Themen brauchen wohl noch einige Zeit…


23. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim in der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 11.09.2017, 17:00 Uhr bis 19:35 Uhr, Bezirksrathaus Mülheim, VHS-Saal, Wiener Platz 2a, 51065 Köln (Quelle: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=619855&type=do&)

TOP 7.1.2: Verkehrliche Maßnahmen auf der Bergisch Gladbacher Straße
hier: Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim in der Sitzung am 29.05.2017, TOP 7.2.5

„In den Jahren 2012 und 2013 wurden von der BV Mülheim bzw. vom Verkehrsausschuss diverse Maßnahmen, betreffend der Bergisch Gladbacher Straße in Holweide, getroffen. Die Beschlüsse betrafen die Verwaltungsvorlagen Nr. 3686/2011 und 2061/2013, wobei die Beschlüsse in Teilen von Vorlagen abwichen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie ist der aktuelle Planungsstand der beschlossenen Maßnahmen?

2. Wann kann mit der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen gerechnet werden?“

Antwort der Verwaltung zu den Fragen 1. und 2.:

Knotenpunkt Bergisch Gladbacher Straße/Buschfeldstraße/Johann-Bensberg-Straße:
Die Ausführungsplanung des Knotenpunktes Bergisch Gladbacher Straße / Buschfeldstraße / Johann-Bensberg-Straße zur Verbesserung des Verkehrsflusses auf der Bergisch Gladbacher Straße wird derzeit vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik erstellt. Die Planung wird voraussichtlich im Herbst 2017 fertiggestellt. Eine Umsetzung der Baumaßnahme ist für Ende 2018 geplant.

Beseitigung der Unfallhäufungsstelle Bergisch Gladbacher Straße – Anschluss Steyler Straße:
Die Verwaltung arbeitet an der Beseitigung der Unfallhäufungsstelle Bergisch Gladbacher Straße – Anschluss Steyler Straße. Auf der Bergisch Gladbacher Straße ist an den Anschlussbereichen zur Steyler Straße eine Neuordnung der Fahrspuren vorgesehen, um den Kfz-Verkehrsfluss zu optimieren, die Situation für Radfahrer zu verbessern und die Unfallhäufungsstelle zu beseitigen. Die Steyler Straße soll dann den Verkehr nur in eine Richtung aufnehmen (Einbahnstraße). Die Maßnahme befindet sich derzeit im Vorentwurfsstadium, was bis zum Ende 2017 abgeschlossen sein wird. Im Anschluss daran wird die Entwurfsplanung erstellt. Eine Umsetzung der Baumaßnahme ist nicht vor 2019 vorgesehen.

Kreisverkehr Honschaftsstraße/Piccoloministraße:
Die Verwaltung arbeitet an der Planung Kreisverkehr Honschaftsstraße/Piccoloministraße. Die Maßnahme befindet sich derzeit im Vorentwurfsstadium. Die Umsetzung der Baumaßnahme ist für 2019/2020 vorgesehen.

In Zusammenhang mit der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verweist die Verwaltung auch auf die Beschlussvorlage mit dem Betreff: „Interkommunale Maßnahmen zur Senkung des Verkehrsaufkommens für den Kölner rechtsrheinischen Norden“ mit der Vorlagen-Nummer 1007/2017, die dem Verkehrsausschuss zur Sitzung am 02.05.2017 vorlag und im Anschluss zur Beratung in die Bezirksvertretung Mülheim ging.

BV-Beschluss: Verbesserungen für den Radweg entlang der Strunde und Verkehrssituation an der Sperre Florentine-Eichler-Straße

In der BV-Sitzung waren wieder Holweider Themen auf der Tagesordnung:

Die Verwaltung wurde beauftragt, die Sicherheit für Radfahrer entlang der Strunde auf der Schweinheimer und Isenburger Straße an der Diagonalsperre auf der Schweinheimer Straße, der Einmündung der Maria-Himmelfahrt-Straße in die Schweinheimer Straße und der Kreuzung Isenburger Straße / Johann-Bensberg-Straße zu verbessern (zusätzlich zur bereits beantragten Fahrradstraße auf der Iddelsfelder und Schweinheimer Straße). Diese Maßnahmen begrüßen wir natürlich!

Außerdem gab es eine Bürgereingabe von einem Anwohner Florentine-Eichler-Straße / Hochwinkel aufgrund der unberechtigten Überfahrung der dortigen Busschleuse und der häufigen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Hier hat die BV außer einer Bitte an die Polizei, weitere Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen, keine Maßnahmen beschlossen. Laut Verwaltung seien die baulichen Maßnahmen alle in Ordnung und könnten leider gewisse  Fahrzeugtypen nicht vom Überfahren abhalten. Würde da nicht eine Anwohner-Schranke helfen?!?


Beschlussprotokoll über die  19. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim in der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 23.01.2017, 17:10 Uhr bis 19:28 Uhr, VHS-Saal, Wiener Platz 2a, 51065 Köln

TOP 8.1.2: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Prüfauftrag)
Erhöhung der Sicherheit entlang der Fahrradroute von Bergisch Gladbach nach Mülheim (Quelle: Ratsinformationssystem)

Langfristig sind Radschnellwege von Bergisch Gladbach nach Mülheim bzw. Deutz/Innenstadt
geplant. Bereits jetzt ist im Radverkehrsnetz NRW eine Fahrradstrecke von Bergisch Gladbach nach Mülheim verzeichnet und vor Ort mit der Knotenpunktbeschilderung versehen.

Diese Fahrradroute folgt im Bereich Dellbrück-Holweide dem Verlauf Dabringhauser Straße – Iddelsfelder Straße – Schweinheimer Straße – Isenburger Straße – Chemnitzer Straße und bietet
damit für Radfahrer insgesamt eine gute Ost-West-Verbindung im Bezirk Mülheim als Alternative zur Bergisch Gladbacher Straße. Die genannte Strecke wird von Berufspendlern sowie Schülern viel genutzt. An einigen Kreuzungen bzw. Einmündungen birgt die  Verkehrsführung bzw. die geltende Vorfahrtregelung für die Radfahrer jedoch erhebliche Risiken.

Für das Teilstück zwischen der Neufelder Straße und der Maria-Himmelfahrt-Straße hatte die BV  Mülheim am 24.08.2015 einen Prüfauftrag für die Einrichtung einer Fahrradstraße beschlossen. Unabhängig vom Ergebnis dieser Prüfung sollten die bestehenden Vorfahrtregelungen bereits jetzt geändert werden.

Geänderter Beschluss (einstimmig beschlossen)

Die Bezirksvertretung Mülheim erteilt der Verwaltung den folgenden Prüfauftrag:

  1. Sog. Diagonalsperre auf der Schweinheimer Straße: Die bestehende Leitplanke (ursprünglich als Interimslösung gedacht) sollte durch Poller ersetzt werden; weiterhin ist die geltende Vorfahrtregelung an der Einmündung der Kaspar-Düppes-Straße in die Schweinheimer Straße für Radfahrer aus Richtung Osten extrem gefährlich. An dieser Stelle sollte der Radverkehr Vorfahrt haben, d.h. Schild „Vorfahrt achten“ für Fahrzeuge, die aus der Kaspar-Düppes-Straße in die Schweinheimer Straße nach links abbiegen.
  2. Einmündung der Maria-Himmelfahrt-Straße in die Schweinheimer Straße: Hier haben die aus der Maria-Himmelfahrt-Straße kommenden Fahrzeuge Vorfahrt, dies sollte möglichst geändert werden, damit der (geradeaus fahrende) Radverkehr in beiden Richtungen Vorfahrt erhält.
  3. Kreuzung Isenburger Straße (reiner Rad- und Fußweg) / Johann-Bensberg-Straße: In den Hauptverkehrszeiten ist es für Radfahrerinnen und Radfahrer und Fußgängerinnen und Fußgänger kaum möglich, die Johann-Bensberg-Straße zu überqueren, um weiter in die Chemnitzer Straße oder zu den Bahnhaltestellen zu gelangen – dies geht praktisch nur, wenn die Bahnschranke geschlossen ist und der PKW-Verkehr warten muss. Prüfung, ob an dieser Stelle ein markierter Überweg (Zebrastreifen für Fußgänger nebst rot markiertem Fahrradstreifen) eingerichtet werden kann.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen im Rahmen des noch zu erstellenden Gesamtkonzeptes geprüft werden.

Die BV Mülheim bittet gleichzeitig um Vorlage des Gesamtkonzeptes vor der Sommerpause 2017.


TOP 2.4: Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrssituation an der Busschleuse Florentine-Eichler-Straße / Hochwinkel in Köln-Dellbrück (Az.: 02-1600-197/16) (Quelle: Ratsinformationssystem)

Betreff: Busfahrschleuse zwischen Florentine-Eichler-Str. und Hochwinkel in Köln-Dellbrück und Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Straße Hochwinkel

Wie Sie den Anlagen entnehmen können, versuchen wir bereits seit 2015, dem Amt 662/6 – Bau- und Unterhaltung Bezirk 9, dem Ordnungsamt und der Polizei darzulegen, das die Busschleuse (KVB-Buslinie 154) zwischen der Florentine-Eichler-Str. und Hochwinkel nicht ihre angedachte Aufgabe, die Ausgrenzung des Individualverkehr, erfüllt.

Die Schleuse wird zunehmend mehr von Fahrzeugen, wie z.B. der AWB, Paketzustellern, LKW, Pritschenfahrzeugen und PKW genutzt (Bekanntheitsgrad), um Abkürzungen von Fahrstrecken vorzunehmen. Mehrere Verkehrsschilder auf Durchfahrverbot, werden ignoriert.

Resultierend, erhöht sich das Fahrzeugaufkommen in den Stichstraßen. Verschlimmernd kommt hinzu, dass die Fahrzeugführer im Hochwinkel, vielfach wohl eigene
Geschwindigkeitsrekorde brechen wollen. Erlaubt sind 30 km/h.

Wünschenswert wäre hier eine Digitale Geschwindigkeitsanzeige für eine längere Zeit und die nachvollziehbarer Auswertung der Geschwindigkeitsmessung (Konsequenzen ableiten, wie z. B. die Rechts-vor-Links-Regelung wieder einführen), was zur Abhilfe der Überschreitung führen könnte. Zusätzlich, mehrfach verdeckte Geschwindigkeitskontrollen der Ordnungsbehörden, über temporär, mehrere Monate.

Eigene Hinweise an Fahrzeugführer, auf ihre Missachtung der Verbotsschilder an der Busfahrschleuse, führen u. a. dazu, dass die Fahrer uns mit unmissverständlichen Handzeichen (u. a. Mittelfinger, wegscheuchen mit beiden Händen) und verbalen Äußerungen zu verstehen geben, das die Verbotsschilder für sie nicht gelten.

In der Anlage finden Sie unseren Schriftverkehr mit den zuständigen Stellen der Stadt.

Das Amt 662/6 – Bau- und Unterhaltung Bezirk 9 gibt zu verstehen, alles ist in Ordnung. Bitte schauen Sie auf die in der Anlage beigefügten Zeitungsberichte aus anderen Städten, wo die Schleusen sehr effektiv arbeiten (bitte vergleichen Sie mit den Bildern in der Anlage). Das Ordnungsamt gibt die Sache an die Polizei weiter. Auf Nachfrage bei der Polizei sagte man
uns, dass keine Auffälligkeiten festgestellt wurden.

Nun sind wir wieder am Anfang. Keiner ist zuständig und fühlt sich verpflichtet, sich der Sache anzunehmen. Also läuft alles weiter so.

Wir würden uns vom Ausschuss wünschen, dass Instrumentarien beschlossen werden, dass eine nachhaltige, sichere Ausgrenzung des Individualverkehrs an der Busschleuse erreicht
wird und vehemente gegen die Geschwindigkeitsüberschreitungen im Hochwinkel vorgegangen wird.

Wir würden uns freuen, wenn Sie sich der Sache annehmen würden

Beschluss (einstimmig beschlossen)

Die Bezirksvertretung Mülheim dankt dem Petenten für seine Eingabe. Sollten die Messergebnisse erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen aufzeigen, wird die Polizei gebeten, Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen.

Begründung

Der Petent beschwert sich über die Verkehrssituation an der Busschleuse Florentine-Eichler-Straße / Hochwinkel in Köln-Dellbrück (vgl. Anlage 1).

Stellungnahme der Verwaltung

Die vorhandene Busschleuse entspricht grundsätzlich den geltenden Richtlinien und ist aufgrund ihrer Ausbildung für Fahrzeuge mit einem entsprechenden Radabstand nicht befahrbar. Die in der Mitte der Schleuse befindlichen Betonsäulen verfügen über eine Höhe von 15 cm und einem Durchmesser von 54 cm. Eine Erhöhung ist aufgrund der einzuhaltenden Bodenfreiheit zu den Linienbussen leider nicht möglich. Eine mögliche Umfahrung der Anlage ist durch seitlich aufgestellte Pfosten sowie ausgelegte Findlinge im Grünflächenbereich ausgeschlossen. Des Weiteren untersagt die angeordnete Beschilderung die Durchfahrt im Bereich der Busschleuse für Kraftfahrzeuge (2 VZ 260 – Verbot der Durchfahrt). Ausgenommen hiervon sind lediglich solche im Linienverkehr.

Eine illegale Befahrung der Busschleuse kann durch weitere bauliche Maßnahmen nicht verhindert werden, da die Radabstandsmaße von bestimmten Fahrzeugtypen dem Radabstand eines Busses ähnlich sind und somit die Befahrung der Busschleuse möglich ist.

Die Verwaltung darf gemäß § 48 Absatz 2 Ordnungsbehördengesetz (OBG) NRW nicht an jeder Stelle im Stadtgebiet Geschwindigkeitskontrollen durchführen, sondern ist auf sogenannten Gefahrenstellen beschränkt. Hierzu zählen Unfallhäufungsstellen und schutzwürdige Bereiche wie Kindergärten und Seniorenheime. Da die Voraussetzungen für die Einrichtung von Messstellen hier nicht vorliegen, wurden seitens der Stadt Köln keine Messstellen für Geschwindigkeitskontrollen eingerichtet.

Die Polizei hat mitgeteilt, dass aufgrund dergleichen Beschwerde des Petenten um Jahr 2014 eine Seitenradarmessung durchgeführt wurde. Die höchste Geschwindigkeitsüberschreitung betrug damals 9 km/h (39 km/h statt 30 km/h). Das Geschwindigkeitsniveau lag damit im unauffälligen Bereich. Der Verkehrsdienst der Polizei wird aufgrund der erneuten Beschwerde das Geschwindigkeitsniveau auf der Straße Hochwinkel nochmals feststellen, um in Abhängigkeit dieses Messergebnisses über die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen zu entscheiden.

Die örtliche Polizeidienststelle wurde mit der Bitte um verstärkte Kontrolle der Busschleuse gegen illegales Befahren informiert.

BV-Anfrage: Wann werden die Verbesserungen auf der BGS umgesetzt?

Bereits im April 2015 wurde die Verwaltung beauftragt, Verbesserungen auf der Bergisch Gladbacher Straße umzusetzen:

Beschluss zur Verbesserung des Verkehrsflusses auf der Bergisch Gladbacher Straße

In einer Anfrage der SPD-Fraktion wird die Verwaltung nun gebeten, den aktuellen Stand mitzuteilen. Leider gibt es bislang keine Antwort.


Niederschrift über die 17. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim in der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 07.11.2016, 17:05 Uhr bis 19:00 Uhr, Bezirksrathaus Mülheim, VHS-Saal, Wiener Platz 2a, 51065 Köln

TOP 7.2.3: Anfrage der SPD-Fraktion
Beschluss der BV 9 vom 27.04.2015 zur Verbesserung des Verkehrsflusses, mit dem Ziel der Lärm- und Emmissionsminderung auf der Bergisch Gladbacher Straße zwischen Mülheim und der Stadtgrenze nach Bergisch Gladbach  (Quelle: Ratsinformationssystem)

[…]

Nach unseren Informationen gab es div. Messungen in diesem Bereich u.a. am 1.12. und 2.12.2015 in Höhe Waldhausstraße, bei denen auch das Verkehrsaufkommen, unterteilt nach Fahrzeugklassen, gezählt wurde.

Weitere kurzfristige Maßnahmen, auch auf dem Hintergrund des drohenden Klageverfahrens durch Umweltschutzverbände und die EU, sind uns bisher für diesen Bereich nicht bekannt geworden.

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:

  1. Hat die Verwaltung erste Maßnahmen zur Lärm- und Schadstoffreduzierung ergriffen oder vorbereitet?
  2. Welche Maßnahmen sind sehr kurzfristig umtzsetzen, um die Situation für die Anwohner zu verbessern?
  3. Wie sind mögliche rechtliche Folgen für die Stadt sowie die gesundheitlichen Folgen für die Anwohner zu bewerten, insbesondere bei weiteren überhöhten Lärm- und Schadstoffemissionen?

[…]

Eine Antwort der Verwaltung liegt noch nicht vor.