BV-Beschluss: Verbesserungen für den Radweg entlang der Strunde und Verkehrssituation an der Sperre Florentine-Eichler-Straße

In der BV-Sitzung waren wieder Holweider Themen auf der Tagesordnung:

Die Verwaltung wurde beauftragt, die Sicherheit für Radfahrer entlang der Strunde auf der Schweinheimer und Isenburger Straße an der Diagonalsperre auf der Schweinheimer Straße, der Einmündung der Maria-Himmelfahrt-Straße in die Schweinheimer Straße und der Kreuzung Isenburger Straße / Johann-Bensberg-Straße zu verbessern (zusätzlich zur bereits beantragten Fahrradstraße auf der Iddelsfelder und Schweinheimer Straße). Diese Maßnahmen begrüßen wir natürlich!

Außerdem gab es eine Bürgereingabe von einem Anwohner Florentine-Eichler-Straße / Hochwinkel aufgrund der unberechtigten Überfahrung der dortigen Busschleuse und der häufigen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Hier hat die BV außer einer Bitte an die Polizei, weitere Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen, keine Maßnahmen beschlossen. Laut Verwaltung seien die baulichen Maßnahmen alle in Ordnung und könnten leider gewisse  Fahrzeugtypen nicht vom Überfahren abhalten. Würde da nicht eine Anwohner-Schranke helfen?!?


Beschlussprotokoll über die  19. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim in der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 23.01.2017, 17:10 Uhr bis 19:28 Uhr, VHS-Saal, Wiener Platz 2a, 51065 Köln

TOP 8.1.2: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Prüfauftrag)
Erhöhung der Sicherheit entlang der Fahrradroute von Bergisch Gladbach nach Mülheim (Quelle: Ratsinformationssystem)

Langfristig sind Radschnellwege von Bergisch Gladbach nach Mülheim bzw. Deutz/Innenstadt
geplant. Bereits jetzt ist im Radverkehrsnetz NRW eine Fahrradstrecke von Bergisch Gladbach nach Mülheim verzeichnet und vor Ort mit der Knotenpunktbeschilderung versehen.

Diese Fahrradroute folgt im Bereich Dellbrück-Holweide dem Verlauf Dabringhauser Straße – Iddelsfelder Straße – Schweinheimer Straße – Isenburger Straße – Chemnitzer Straße und bietet
damit für Radfahrer insgesamt eine gute Ost-West-Verbindung im Bezirk Mülheim als Alternative zur Bergisch Gladbacher Straße. Die genannte Strecke wird von Berufspendlern sowie Schülern viel genutzt. An einigen Kreuzungen bzw. Einmündungen birgt die  Verkehrsführung bzw. die geltende Vorfahrtregelung für die Radfahrer jedoch erhebliche Risiken.

Für das Teilstück zwischen der Neufelder Straße und der Maria-Himmelfahrt-Straße hatte die BV  Mülheim am 24.08.2015 einen Prüfauftrag für die Einrichtung einer Fahrradstraße beschlossen. Unabhängig vom Ergebnis dieser Prüfung sollten die bestehenden Vorfahrtregelungen bereits jetzt geändert werden.

Geänderter Beschluss (einstimmig beschlossen)

Die Bezirksvertretung Mülheim erteilt der Verwaltung den folgenden Prüfauftrag:

  1. Sog. Diagonalsperre auf der Schweinheimer Straße: Die bestehende Leitplanke (ursprünglich als Interimslösung gedacht) sollte durch Poller ersetzt werden; weiterhin ist die geltende Vorfahrtregelung an der Einmündung der Kaspar-Düppes-Straße in die Schweinheimer Straße für Radfahrer aus Richtung Osten extrem gefährlich. An dieser Stelle sollte der Radverkehr Vorfahrt haben, d.h. Schild „Vorfahrt achten“ für Fahrzeuge, die aus der Kaspar-Düppes-Straße in die Schweinheimer Straße nach links abbiegen.
  2. Einmündung der Maria-Himmelfahrt-Straße in die Schweinheimer Straße: Hier haben die aus der Maria-Himmelfahrt-Straße kommenden Fahrzeuge Vorfahrt, dies sollte möglichst geändert werden, damit der (geradeaus fahrende) Radverkehr in beiden Richtungen Vorfahrt erhält.
  3. Kreuzung Isenburger Straße (reiner Rad- und Fußweg) / Johann-Bensberg-Straße: In den Hauptverkehrszeiten ist es für Radfahrerinnen und Radfahrer und Fußgängerinnen und Fußgänger kaum möglich, die Johann-Bensberg-Straße zu überqueren, um weiter in die Chemnitzer Straße oder zu den Bahnhaltestellen zu gelangen – dies geht praktisch nur, wenn die Bahnschranke geschlossen ist und der PKW-Verkehr warten muss. Prüfung, ob an dieser Stelle ein markierter Überweg (Zebrastreifen für Fußgänger nebst rot markiertem Fahrradstreifen) eingerichtet werden kann.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen im Rahmen des noch zu erstellenden Gesamtkonzeptes geprüft werden.

Die BV Mülheim bittet gleichzeitig um Vorlage des Gesamtkonzeptes vor der Sommerpause 2017.


TOP 2.4: Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrssituation an der Busschleuse Florentine-Eichler-Straße / Hochwinkel in Köln-Dellbrück (Az.: 02-1600-197/16) (Quelle: Ratsinformationssystem)

Betreff: Busfahrschleuse zwischen Florentine-Eichler-Str. und Hochwinkel in Köln-Dellbrück und Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Straße Hochwinkel

Wie Sie den Anlagen entnehmen können, versuchen wir bereits seit 2015, dem Amt 662/6 – Bau- und Unterhaltung Bezirk 9, dem Ordnungsamt und der Polizei darzulegen, das die Busschleuse (KVB-Buslinie 154) zwischen der Florentine-Eichler-Str. und Hochwinkel nicht ihre angedachte Aufgabe, die Ausgrenzung des Individualverkehr, erfüllt.

Die Schleuse wird zunehmend mehr von Fahrzeugen, wie z.B. der AWB, Paketzustellern, LKW, Pritschenfahrzeugen und PKW genutzt (Bekanntheitsgrad), um Abkürzungen von Fahrstrecken vorzunehmen. Mehrere Verkehrsschilder auf Durchfahrverbot, werden ignoriert.

Resultierend, erhöht sich das Fahrzeugaufkommen in den Stichstraßen. Verschlimmernd kommt hinzu, dass die Fahrzeugführer im Hochwinkel, vielfach wohl eigene
Geschwindigkeitsrekorde brechen wollen. Erlaubt sind 30 km/h.

Wünschenswert wäre hier eine Digitale Geschwindigkeitsanzeige für eine längere Zeit und die nachvollziehbarer Auswertung der Geschwindigkeitsmessung (Konsequenzen ableiten, wie z. B. die Rechts-vor-Links-Regelung wieder einführen), was zur Abhilfe der Überschreitung führen könnte. Zusätzlich, mehrfach verdeckte Geschwindigkeitskontrollen der Ordnungsbehörden, über temporär, mehrere Monate.

Eigene Hinweise an Fahrzeugführer, auf ihre Missachtung der Verbotsschilder an der Busfahrschleuse, führen u. a. dazu, dass die Fahrer uns mit unmissverständlichen Handzeichen (u. a. Mittelfinger, wegscheuchen mit beiden Händen) und verbalen Äußerungen zu verstehen geben, das die Verbotsschilder für sie nicht gelten.

In der Anlage finden Sie unseren Schriftverkehr mit den zuständigen Stellen der Stadt.

Das Amt 662/6 – Bau- und Unterhaltung Bezirk 9 gibt zu verstehen, alles ist in Ordnung. Bitte schauen Sie auf die in der Anlage beigefügten Zeitungsberichte aus anderen Städten, wo die Schleusen sehr effektiv arbeiten (bitte vergleichen Sie mit den Bildern in der Anlage). Das Ordnungsamt gibt die Sache an die Polizei weiter. Auf Nachfrage bei der Polizei sagte man
uns, dass keine Auffälligkeiten festgestellt wurden.

Nun sind wir wieder am Anfang. Keiner ist zuständig und fühlt sich verpflichtet, sich der Sache anzunehmen. Also läuft alles weiter so.

Wir würden uns vom Ausschuss wünschen, dass Instrumentarien beschlossen werden, dass eine nachhaltige, sichere Ausgrenzung des Individualverkehrs an der Busschleuse erreicht
wird und vehemente gegen die Geschwindigkeitsüberschreitungen im Hochwinkel vorgegangen wird.

Wir würden uns freuen, wenn Sie sich der Sache annehmen würden

Beschluss (einstimmig beschlossen)

Die Bezirksvertretung Mülheim dankt dem Petenten für seine Eingabe. Sollten die Messergebnisse erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen aufzeigen, wird die Polizei gebeten, Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen.

Begründung

Der Petent beschwert sich über die Verkehrssituation an der Busschleuse Florentine-Eichler-Straße / Hochwinkel in Köln-Dellbrück (vgl. Anlage 1).

Stellungnahme der Verwaltung

Die vorhandene Busschleuse entspricht grundsätzlich den geltenden Richtlinien und ist aufgrund ihrer Ausbildung für Fahrzeuge mit einem entsprechenden Radabstand nicht befahrbar. Die in der Mitte der Schleuse befindlichen Betonsäulen verfügen über eine Höhe von 15 cm und einem Durchmesser von 54 cm. Eine Erhöhung ist aufgrund der einzuhaltenden Bodenfreiheit zu den Linienbussen leider nicht möglich. Eine mögliche Umfahrung der Anlage ist durch seitlich aufgestellte Pfosten sowie ausgelegte Findlinge im Grünflächenbereich ausgeschlossen. Des Weiteren untersagt die angeordnete Beschilderung die Durchfahrt im Bereich der Busschleuse für Kraftfahrzeuge (2 VZ 260 – Verbot der Durchfahrt). Ausgenommen hiervon sind lediglich solche im Linienverkehr.

Eine illegale Befahrung der Busschleuse kann durch weitere bauliche Maßnahmen nicht verhindert werden, da die Radabstandsmaße von bestimmten Fahrzeugtypen dem Radabstand eines Busses ähnlich sind und somit die Befahrung der Busschleuse möglich ist.

Die Verwaltung darf gemäß § 48 Absatz 2 Ordnungsbehördengesetz (OBG) NRW nicht an jeder Stelle im Stadtgebiet Geschwindigkeitskontrollen durchführen, sondern ist auf sogenannten Gefahrenstellen beschränkt. Hierzu zählen Unfallhäufungsstellen und schutzwürdige Bereiche wie Kindergärten und Seniorenheime. Da die Voraussetzungen für die Einrichtung von Messstellen hier nicht vorliegen, wurden seitens der Stadt Köln keine Messstellen für Geschwindigkeitskontrollen eingerichtet.

Die Polizei hat mitgeteilt, dass aufgrund dergleichen Beschwerde des Petenten um Jahr 2014 eine Seitenradarmessung durchgeführt wurde. Die höchste Geschwindigkeitsüberschreitung betrug damals 9 km/h (39 km/h statt 30 km/h). Das Geschwindigkeitsniveau lag damit im unauffälligen Bereich. Der Verkehrsdienst der Polizei wird aufgrund der erneuten Beschwerde das Geschwindigkeitsniveau auf der Straße Hochwinkel nochmals feststellen, um in Abhängigkeit dieses Messergebnisses über die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen zu entscheiden.

Die örtliche Polizeidienststelle wurde mit der Bitte um verstärkte Kontrolle der Busschleuse gegen illegales Befahren informiert.

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