Kategorie-Archiv:6. Verkehrskonzept Bauprojekte

Bürgerbeteiligung zum „Verkehrskonzept“; Tempo 30 hilft gegen Lärm, reicht aber nicht

Im Januar 2022 stand das „Verkehrskonzept“ für Holweide, über das wir schon Mitte 2020 diskutiert haben, wieder auf der Tagesordnung der Bezirksvertretung. Es wurde aber bis zur Durchführung eines Fachgespräches mit der Verwaltung vertagt, so dass es leider keine wirklichen Neuigkeiten gibt. Keine der vorgestellten „kurzfristigen Maßnahmen“ findet Anklang in der Bezirksvertretung, die langfristigen Maßnahmen haben einen Zeithorizont von >10 Jahren.

Aktualisierung nach der BV-Sitzung am 7.3.2022: Die Verwaltung soll eine Bürgerbeteiligung durchführen, in der dasVerkehrskonzept Holweide“ vorgestellt und im Hinblick auf die Stärkung nachhaltiger Mobilitätsformen ergebnisoffen geprüft wird und außerdem bis zur Sommerpause den Sachstand zum 33-Punkte-Plan vorstellen.

Im März 2021 hat die BV die Verwaltung beauftragt, die Lärmschutzmessungen und die darauf basierenden Entscheidungen zu Geschwindigkeitsreduktionen auf den einzelnen Abschnitten der Bergisch Gladbacher Straße detailliert darzustellen. Dies ist in der Januar-Sitzung nun erfolgt: Die Geschwindigkeitsreduktion hat auch den Lärm um 2,1-2,7 dB gemindert. Allerdings werden die Auslösewerte (70 dB(A) LDEN d. h. über 24 Stunden / 60 dB(A) LNight d. h. von 22 bis 6 Uhr) im Sinne des NRW-Erlasses zur Lärmaktionsplanung (RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – V-5 – 8820.4.1 vom 7.2.2008) immer noch überschritten: tags wiesen die Messungen bis zu 77,8 dB(A) und nachts bis zu 69,9 dB(A) aus.


10. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim in der Wahlperiode 2020/2025 am Montag, dem 17.01.2022, 17:00 Uhr, Palladium, Schanzenstr. 36, 51063 Köln

TOP 9.1.5 9.1.6 Verkehrskonzept Holweide (0213/2021)

Beschluss (auf der BV-Sitzung am 7.3.2022: Quelle: Ratsinformationssystem)

Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung vor der Abstimmung der kleinräumigen Varianten mit der Durchführung einer Bürgerbeteiligung, in der das Verkehrskonzept Holweide vorgestellt und im Hinblick auf die Stärkung nachhaltiger Mobilitätsformen ergebnisoffen geprüft wird. Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, bis zur Sommerpause den Sachstand zum 33-Punkte-Plan vorzustellen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen

Begründung:
Gemäß Beschluss der Bezirksvertretung Mülheim vom 24.03.2014 wurde die Verwaltung aufgefordert, ein schlüssiges Verkehrskonzept für Holweide, das auch zu die zukünftigen Bauvorhaben enthält, zu erstellen und der Bezirksvertretung vorzustellen (s. AN/0364/2014).

Hierzu wurden sowohl die großräumigen Verkehrsströme des überregionalen Netzes, die in der Zuständigkeit unterschiedlicher Baulastträger liegen, und die kleinräumigen lokalen Verkehrsströme betrachtet und zusammengestellt. Die geplanten städtebaulichen Verdichtungen im Bereich der Zillestraße und der Kochwiesenstraße wurden ebenfalls berücksichtigt. Die geplanten Vorhaben der AXA und des Ärztehauses Grabeland sind laut Aussagen der Vorhabenträger verworfen worden.

Das Ziel des Verkehrskonzeptes Holweide ist es, die unterschiedlichen Netzebenen des motorisierten Individualverkehrs (MIV) und des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) verkehrlich zu untersuchen, um mögliche Lösungsansätze zur Verbesserung der heutigen Verkehrssituation abzuleiten.
Folgende Netzelemente und kleinräumige Maßnahmen wurden analysiert:

  • N1: Öffnung Piccoloministraße im Abschnitt zwischen Honschaftsstr. und Romaneystr (kleinräumige Maßnahme, Stadt Köln);
  • N2: Ausbau des Autobahnanschlusses Mülheim und Schaffung der Verbindungsachse zwischen der Anschlussstelle Mülheim und L 101 (Dünnwalder Kommunalweg) (großräumige Maßnahme, StraßenNRW);
  • N3: Bahndammlösung in Bergisch Gladbach (großräumige Maßnahme, Stadt Bergisch Gladbach);
  • N4: Ausbau BAB A4 (großräumige Maßnahmen, Autobahn GmbH);
  • SPNV: Zweigleisiger Ausbau der S11 (großräumige Maßnahmen, DB Netz AG);
  • kleinräumige Maßnahmen im Stadtteil Holweide (Stadt Köln).

Für die großräumigen überregionalen Neubaumaßnahmen (N2, N3, N4) müssen Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden, deren Zeitbedarfe langfristig sind (überschläglich > 10 Jahre und länger). Kurzfristige Entlastungsmöglichkeiten für Holweide können daher nicht erwartet werden (s. Anlage 1: Verkehrskonzept Holweide, Folien 2 bis 4).

Tatsächlich zeitnah realisierbare lokale Entlastungen beschränken sich somit auf das Gebiet der Stadt Köln, die hier als sog. kleinräumige Lösungen im unmittelbaren Umfeld von Holweide dargestellt werden (s. Anlage 1: Verkehrskonzept Holweide, Folien 5 und 6).

Folgende Maßnahmen wurden für den nördlichen (A) und südlichen Bereich (B) von Holweide verkehrlich untersucht:

A) kleinräumige Maßnahmen im nördlichen Bereich von Holweide:

  • Einbahnstraßenregelung Steyler Str.,
  • Erstellung eines Kreisverkehrs an der Piccoloministr./Honschaftsstr. mit Öffnung der westlichen Piccoloministr. in beide Fahrtrichtungen (Beschluss 27.04.2009).

Hierbei wurden die zu erwartenden Verkehre der Neubauvorhaben Zillestr. berücksichtigt.

Folgende kleinräumige Maßnahmen wurden bereits baulich umgesetzt (s. Vorlagen-Nr.: 3686/2011):

  • Verlegung der Fußgänger-Furt an der Johann-Bensberg-Str.;
  • Herausnahme des Linkseinbiegers in die Carl-Severing-Str.;
  • Herausnahme des Linkseinbiegers in die Buschfeldstr.

Der Verkehr aus der Buschfeldstraße und aus der Carl-Severing-Straße kann seit Sommer 2020 ausschließlich nach rechts auf die Bergisch Gladbacher Straße in Richtung Innenstadt einfahren. Durch die Anpassung der Lichtsignalsteuerung konnte der Verkehrsfluss zusätzlich optimiert werden (s. Vorlagen-Nr.: 1007/2017 Maßnahmen-Paket 33 Punkte-Programm).

Die durch das Bauvorhaben Zillestraße zu erwartenden Neuverkehre aus dem Umfeld der Zillestraße sind in den jeweiligen Spitzenstunden sehr gering. In der Morgenspitze entsprechen die Quellverkehre 22 Fahrten und die Zielverkehre 5 Fahrten. In der Abendspitze entsprechen die Quellverkehre 14 Fahrten und die Zielverkehre 23 Fahrten (s. Anlage 1: Verkehrskonzept Holweide, Folien 7 bis 20).

Des Weiteren ist aufgrund der geplanten Maßnahmen des erarbeiteten Mobilitätskonzeptes keine erhöhte Stellplatznachfrage zu erwarten.

B) kleinräumige Entlastungsvarianten V1 bis V4 im südlichen Bereich von Holweide:

Folgende weitere Veränderungen wurden untersucht:

  • Öffnung Busspur Colonia-Allee und Burgwiesenstr. (V1) –> Empfehlung im „Verkehrskonzept“: Die Entlastung des Isenburger Kirchweges ist positiv zu bewerten.
  • Öffnung der Kochwiesenstr. – Colonia-Allee (V2) –> Empfehlung im „Verkehrskonzept“: sollte nicht weiter verfolgt werden
  • Aufhebung der Busschleuse zwischen Florentine-Eichler Str. und Heinz-Kühn-Str. (V3) –> Empfehlung im „Verkehrskonzept“: sollte nicht weiter verfolgt werden
  • Öffnung der Diagonalsperre Kaspar-Düppes-Str. – Kochwiesenstr. (V4) –> Empfehlung im „Verkehrskonzept“: sollte nicht weiter verfolgt werden

Hierbei wurden die zu erwartenden Verkehre des Neubauvorhabens Baumwollquartier berücksichtigt. Die prognostizierten Neuverkehre aus dem Bauwollquartier umfassen in der Morgenspitze 37 Fahrten aus und 23 Fahrten in das Quartier, in Summe also zusätzliche 60 Fahrten. In der Nachmittagsspitze erzeugt das Baumwollquartier 29 Fahrten aus und 36 Fahrten in das Quartier, in Summe also zusätzliche 65 Fahrten.

Der südliche Teil von Holweide wurde in der Vergangenheit durch verkehrslenkende Maßnahmen und Sperrungen weitgehend so umgestaltet, dass außer über die Achse Buschfeldstraße/Johann-Bensberg-Straße keine Verkehre mehr in Nord-Süd-Richtungen und umgekehrt durch das Quartier möglich sind.

Zur Entlastung der Buschfeldstraße und Johann-Bensberg-Straße wurden die oben aufgeführten vier Varianten auf ihre verkehrliche Wirksamkeit und Auswirkungen untersucht (s. Anlage 1: Verkehrskonzept Holweide, Folien 21 bis 34) und wie gewünscht jeweilige Empfehlungen abgegeben.

Bezüglich der geplanten Neubauvorhaben sind die zu erwartenden Verkehrsmengen wie dargestellt sehr gering, weshalb eine Ausarbeitung neuer alternativer Ortsumgehungen aus verkehrlicher Sicht derzeit nicht erforderlich sind.

Klimatische Auswirkungen:

Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.

Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine sichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des
Treibhausgasausstoßes bei.

Aufgrund verkehrlicher Verlagerungen kann die hier dargestellte Maßnahme insgesamt als neutraler Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden.

Die Nord-Süd-Verkehre könnten im geringen Umfang zu nachteiligen Auswirkungen der Lärm – und Abgasemissionen führen. Die geänderte Verkehrsführung an der Kreuzung Bergisch Gladbacher Straße/Johann-Bensberg-Straße/Buschfeldstraße stellt eine Verbesserung da und könnte die Auswirkungen neutralisieren.

Finanzierung:

Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Finanzmittel in Höhe von rd. 10.000 € stehen im Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) zur Verfügung.

Anlage
Anlage 1 Verkehrskonzept


10.2.12 Tempo 30 Bergisch Gladbacher Straße (AN/0101/2021) (3855/2021)

Die Bezirksvertretung Mülheim nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

Mitteilung der Verwaltung

Die Bezirksvertretung Mülheim hat die Verwaltung beauftragt, die Lärmschutzmessungen und die darauf basierenden Entscheidungen zu Geschwindigkeitsreduktionen auf den einzelnen Abschnitten der Bergisch Gladbacher Straße in der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim detailliert
und mit Kartenmaterial, aus dem Abschnitte der Straße, Hausnummern und Messpunkte klar zu erkennen sind, darzustellen.

Das erwünschte Kartenmaterial, in dem die Abschnitte der Straße und die Immissionspunkte zu erkennen sind, ist als Anlage 1 beigefügt. Die Straßenabschnitte zu den in den Karten verzeichneten Abschnitts-Nummern können Anlage 2 entnommen werden. 

1. An welchen Stellen genau wurde gemessen?

Die Lärmimmissionen ausgehend vom Verkehr auf der gesamten Bergisch Gladbacher Straße wurden an 28 Einzelpunkten erhoben. Die Hausnummern zu den Immissionspunkten können Anlage 3 entnommen werden.

2. Wie waren an den einzelnen Messstellen die genauen Ergebnisse?

Der Beurteilungspegel reicht an den Gebäuden entlang der Bergisch Gladbacher Straße bis 81 dB(A) am Tage und bis 73 dB(A) in der Nacht. Die Lärmpegel an den einzelnen Immissionsorten und die Verbesserung durch die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h können der Anlage 4 entnommen werden.

3. Zu welchen Tageszeiten wurde genau gemessen?

Die Beurteilungspegel wurden normkonform für den Tagzeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) und für den Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr) erhoben.

4. Die Geräte welcher Firma wurden verwendet?

Die Berechnung der Lärmimmissionen wurde mit dem Programmsystem MAPANDGIS, Version 1.1.3.2 durchgeführt. Dieses Programm basiert auf den Regelwerken DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“, DIN ISO 96132 „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“ und RLS-90 „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen“ Erläuternd anzumerken ist, dass Messungen des Verkehrslärms weder in den maßgeblichen Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) noch in der Richtlinie für Lärmschutz an Straßen (RLS 90) noch in der Verkehrslärmschutz-Verordnung des Bundes (16. BImSchV) vorgesehen sind.

5. Welches Messverfahren wurde verwendet?

Es wurde das nach den maßgeblichen Lärmschutz-Richtlinien-StV geltende Berechnungsregelwerk RLS90 aus der 16. BImSchV verwendet.

6. Welche Firma hat die Messungen durchgeführt, oder war es die Stadtverwaltung selbst? Falls ja, welches Amt?

Die Berechnung wurde im Auftrag des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes von der KRAMER Schalltechnik GmbH für das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung durchgeführt.

7. Wie kam die Verwaltung auf die Idee, dass an der Bergisch-Gladbacher Straße Lärmemissionen einen Grenzwert überschreiten könnten?

Die Idee, dass an der Bergisch Gladbacher Straße Lärmimmissionen über geltenden Richtwerten liegen könnten, geht auf den Beschluss der BV 9 vom 27.04.2015 zurück. Von der BV 9 wurde die Verwaltung beauftragt, Lärmkarten zu erstellen und als Sofortmaßnahme zur Verringerung der Lärmimmissionen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf der Bergisch Gladbacher Straße einzuführen. Das Beschlussprotokoll der BV 9 vom 27.04.2015 füge ich zur Information insbesondere der damals am Beschluss beteiligten SPD-Fraktion an.

8. Hat es bereits Klagen gegen die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme gegeben?

Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist nach Einschätzung des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes eine verhältnismäßige Maßnahme. Sie erfüllt die Mindestanforderung der Lärmschutz-Richtlinien-StV, nach der durch eine lärmmindernde Maßnahme eine Minderung von (aufgerundet) 3 Dezibel erreicht werden muss, und ist nach Einschätzung des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes kostengünstiger und schneller als andere Maßnahmen (beispielsweise
Verlegung der Straße in einen Tunnel, Einhausung der Straße, Errichtung von Lärmschutzwänden) umzusetzen.

Klagen gegen die Verhältnismäßigkeit liegen mit Stand vom 27.10.2021 beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung nicht vor.

Angesichts von rund 500 erheblich lärmbetroffenen Wohngebäuden (überwiegend Mehrfamilienhäuser) hätten Klagen gegen diese Maßnahme auch überrascht.

Die Anzahl der Wohngebäude, an denen der Richtwert gemäß Lärmschutz-Richtlinien-StV für Wohngebiete (70 dB(A) am Tage / 60 dB(A) in der Nacht) bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten wurde, ist in Anlage 5 dargestellt.

9. Wann wird nach den Vorstellungen der Verwaltung mit der Auftragung lärmmindernder Fahrbahndecken begonnen?

Der Einbau von lärmmindernden Fahrbahnbelägen ist nach Auskunft des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung nicht im Rahmen von kleineren Instandsetzungsarbeiten möglich, sondern erfordert grundhafte Erneuerungen mit vorgeschalteten umfangreichen Planungen. Diese sind wegen des großen personellen und finanziellen Aufwandes nur mittel- bis langfristig realisierbar, sodass konkrete Umsetzungsdaten derzeit nicht genannt werden können. Bei all diesen Baumaßnahmen wird aber auf jeden Fall der Einbau von lärmoptimierten Fahrbahnbelägen berücksichtigt.

10. Wie wurde im Hinblick auf Lärmminderung die Fahrbahndecke in dem kürzlich sanierten Abschnitt zwischen Buschfeldstraße und Ringenstraße gestaltet?

In diesem Abschnitt wurde nach Auskunft des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung eine Deckensanierung durchgeführt. Es wurde ein lärmoptimierter Asphalt, PMA 5 (Porous Mastic Asphalt) eingebaut. Dies ist ein Gussasphalt mit offenporiger Oberfläche. Seine akustische Wirksamkeit ergibt sich aus der günstigen Oberflächentextur und dem hohen Hohlraumgehalt, was lärmmindernd wirkt.

Die Entscheidungsfindung kann dem als Anlage 6 beigefügten Schreiben mit Aktenvermerk des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung vom 15.07.2019 an die Bezirksregierung entnommen werden.

Informationsveranstaltungen zum „Verkehrskonzept Holweide“

Seit vielen Jahren wehren sich Holweider und Dellbrücker gegen die ständige Ausweitung des Durchgangsverkehrs auf der Bergisch Gladbacher Straße. Neben der steigenden Lärmbelastung und steigenden Unfallrisiken wird der von der EU festgelegte Grenzwert an Stickoxiden zeitweise überschritten.

Seit 2012 gibt es Vorschläge und Forderungen des Arbeitskreises Verkehrs* für eine Entlastung der Bergisch Gladbacher Straße und für mehr Sicherheit für die „schwächeren“ Verkehrsteilnehmer.

2015 kündigte die Verwaltung der Stadt Köln die Fertigstellung eines Verkehrskonzeptes an, es tat sich aber nichts. Schließlich drohte die Bezirksvertretung Mülheim mit einer Klage.

Die Verwaltung der Stadt Köln legte mit Datum vom 16.12.2019 einen Entwurf vor, den sie am 16.06.2020 aktualisierte. In einem Arbeitspapier prüft das Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung derzeit verschiedene Varianten, Verkehr aus der Bergisch Gladbacher Straße in die Wohngebiete zu verlagern. Unter anderem:

  1. Durch die geplante Öffnung der Piccoloministraße westlich der Honschaftsstraße samt Kreisverkehr soll nördlich der Bergisch Gladbacher Straße eine neue Achse für den Durchgangsverkehr geschaffen werden.
  2. Die Diagonalsperre an der Schweinheimer, Kochwiesen- und Kaspar-Düppes-Straße soll so nicht bleiben. Dadurch wird der schon vergessene „Schleichverkehr“ durch die Kochwiesenstraße in die Schweinheimer/Iddelsfelder Straße wieder belebt.
  3. Die Busschleuse in der Heinz-Kühn-Straße soll entfallen. Dadurch wird der Verkehr über die Coloniaallee, Heinz-Kühn-Straße, Neufelder Straße nach Dellbrück und Bergisch Gladbach fließen.

Vom 12. bis zum 21. August 2020 führte der Arbeitskreis Verkehr* im Vorfeld der Kommunalwahl sechs Informationsveranstaltungen zum Entwurf des „Verkehrskonzeptes Holweide“ des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung durch. Es nahmen jeweils zwischen 32 und 45 Gäste teil. Die Inhalte der Präsentation können Sie online nachlesen.

Im Anschluss an den Vortrag hatten die Teilnehmer Gelegenheit, Fragen zu stellen, ihre Meinung darzustellen und sich an der Diskussion um tatsächlich entlastende Alternativen zu beteiligen. Hierzu haben wir ein Ergebnisprotokoll erstellt.

Der Arbeitskreis Verkehr* wird auf der Grundlage der Ergebnisse eigene Vorschläge erarbeiten.

 

* Der Arbeitskreis Verkehr ist ein gemeinsames Forum von Runder Tisch Holweide und der Bürgervereinigung Holweide e.V.


Während der sechs Informationsveranstaltungen wurden mehr als 300 Unterschriften gesammelt. Für drei Monate wird die Unterschriftensammlung auch online fortgesetzt. Bitte klicken Sie dazu auf den blauen Button „Unterschreiben“ und folgen Sie der Anleitung. Vielen Dank für Ihre Beteiligung!

 

Sie können auch gerne eine Unterschriftenliste ausdrucken und bei Kölner Freunden und Bekannten, in Ihrem Geschäft oder Lokal,… Unterschriften sammeln.

 

Bebauung Kochwiesenstraße – das geht wohl auch ohne Verkehrskonzept?

Nach 5 Jahren Sendepause melden sich die Planungen für die „Blockinnenbebauung Kochwiesenstraße“ zurück. Zwischenzeitlich haben sich Verwaltung und Gerichte offenbar intensiv mit den Themen auseinandergesetzt. Nun gibt es endlich ein weiterhin kein Verkehrskonzept und die Staus auf den Zubringerstraßen der Bergisch Gladbacher Straße erfreuen die Anlieger wie bisher. Dem Rat wurde jetzt aber schon mal empfohlen, den geänderten Bebauungsplan zu beschließen – u.a. weil die Einwände zum Thema Verkehr nicht berücksichtigt wurden.

Wir erinnern uns an folgendes Versprechen „von damals“:

Herr Bezirksbürgermeister Fuchs betont nochmals, dass er selbst der Planung nicht zustimmen wird, wenn es kein Verkehrskonzept geben wird.

Und dann war da ja noch eine andere Ankündigung:

Am 15.12.2014 wurde uns mitgeteilt, dass das Verkehrsgutachten erst im nächsten Jahr in der Berzirksvertretung vorgestellt wird und derzeit beim Amt für Straßen und Verkehrstechnik noch in Bearbeitung ist.

Na dann sollte es ja bald was werden mit dem Verkehrskonzept! Wir bleiben gespannt!


42. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim in der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 27.01.2020, 17:05 Uhr bis 18:30 Uhr, Bezirksrathaus Mülheim, VHS-Saal, Wiener Platz 2a, 51065 Köln (Quelle: Ratsinformationssystem)

TOP 9.2.3: Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend die Ergänzung des Bebauungsplan-Entwurfs 73480/06; Arbeitstitel: Kochwiesenstraße in Köln-Holweide

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt

1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 73480/06 für das Gebiet im Blockinnenbereich zwischen Kochwiesenstraße im Osten, Burgwiesenstraße im Süden, Ferdinand-Stücker-Straße im Westen und Schweinheimer Straße im Norden in Köln-Holweide — Arbeitstitel: Kochwiesenstraße in Köln-Holweide — abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 4;

2. den Bebauungsplan-Entwurf 73480/06 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ergänzen;

3. den Bebauungsplan 73480/06 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB im ergänzenden Verfahren nach § 214 Absatz 4 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1 722) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) — in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung — als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen

Begründung (hier nur der verkehrsrelevante Teil):

[…] Die vorsorglichen Hinweise des Gerichts zum Umlegungsverfahren und dem Verkehrsaufkommen einer viergruppigen Kindertagesstätte zu Lasten der Wohngrundstücke wurden untersucht, aufgenommen und finden sich in der Begründung wieder.

Satzungsbegründung (hier nur der verkehrsrelevante Teil):

4.4 Erschließung

4.4.1 Verkehrserschließung

Das Baugebiet wird über eine Mischverkehrsfläche, die in die Kochwiesenstraße einmündet und als Ringstraße ausgebaut wird, erschlossen. Die unterschiedlich festgesetzten Breiten der Verkehrsfläche von 6, 7 oder 9 m reichen in den Straßenabschnitten aus, den untergeordneten Verkehr, der in diesem Baugebiet zu erwarten ist, aufzunehmen. Ebenso reichen die Wendeanlagen für das dreiachsige Müllfahrzeug sowie Versorgungs-und Rettungsfahrzeuge aus.

Eine Verkehrsuntersuchung (vom 16.09.2014) hat das in Holweide vorhandene und zu erwartende zusätzliche Verkehrsaufkommen, das durch die geplanten Baugebiete erzeugt wird untersucht und bewertet.

Das im Plangebiet zu erwartende zusätzliche Verkehrsaufkommen bei circa 52 Wohneinheiten (WE), das durch die neuen Einwohner im Baugebiet „Kochwiesenstraße“ erzeugt wird, kann durch die umliegenden Straßen ohne weiteres verkraftet werden.

Die Verkehrsuntersuchung prüfte die verkehrlichen Auswirkungen auf den benachbarten Straßen. Im Untersuchungsgebiet konnte festgestellt werden, dass die Verkehrserzeugung durch das Baumwollbleichereiquartier, die Kindertagesstätte, die Bäckerei, das Baugebiet Kochwiesenstraße, durch die AXA und durch das geplante Ärztehaus am Holweider Krankenhaus verträglich auf den vorhandenen Straßen abwickelbar ist.

Das Untersuchungsgebiet reicht bis zur hochbelasteten Bergisch Gladbacher Straße, die nicht nur in den Hauptverkehrszeiten Probleme in der Abwicklung des Kfz-Verkehrs aufweist. Grundlage für die Untersuchung waren Verkehrsprognosen und verschiedene Varianten der Verkehrserschließung und Verkehrsführung. Die zumeist engen und angebauten Wohnstraßen sind alle in der Lage die Verkehrszunahme aufzunehmen.

Bereits heute ist zu den Hauptverkehrszeiten eine hohe Belastung auf der Schnellweider Straße, der Johann-Bensberg-Straße und dem Isenburger Kirchweg. Die Anbindung des Neubaugebietes an die Kochwiesenstraße wirkt sich aber nicht weiter negativ auf die umliegenden Straßen aus.

Auf dem Straßenzug Johann-Bensberg-Straße und dem Isenburger Kirchweg bestehen bereits in den morgendlichen Spitzenstunden und in den nachmittäglichen Hauptzeiten deutliche Rückstauerscheinungen. Verantwortlich ist dafür die hohe Belastung auf der Bergisch Gladbacher Straße.

Die Neuverkehre aufgrund der Aufsiedlung des Baumwollquartiers aus ca. 500 Fahrten/24 h jeweils im Quell-und Zielverkehr orientieren sich nach dem Verteilungsbild der Untersuchungen ab der Grundstückszufahrt (ca. 80%) in der Kochwiesenstraße vornehmlich in/aus Richtung Burgwiesenstraße und anschließend gleichmäßig in/aus Richtung Johann-Bensberg-Straße sowie Isenburger Kirchweg (jeweils ca. 40%). Im Streckenzug Kochwiesenstraße/Burgwiesenstraße steigen die Gesamtverkehre damit zwar prozentual deutlich an, verbleiben jedoch mit max. 3.100 Kfz/24 h auf einem akzeptablen Niveau für eine Wohnstraße. Die übrigen ca. 20 % Neuverkehre orientieren sich ab der Grundstückszufahrt in/aus Richtung Schweinheimer Straße und anschließend über verschiedene Routen in/aus Richtung Nordosten.

Im Zuge der Bergisch Gladbacher Straße stellen sich Neuverkehre in der Größenordnung bis max. 230 Kfz/24 h ein. Diese machen damit einen kaum messbaren Anteil an den Gesamtverkehrenvon unter 1% aus. Die negativen Einflüsse der zusätzlichen Verkehrserzeugung insgesamt sind somit sehr gering.

Um das Verkehrsproblem zu verbessern hat die Bezirksvertretung Mülheim bereits eine Änderung der Verkehrssituation in Holweide im Bereich der Bergisch Gladbacher Straße beschlossen, die kurzfristig umgesetzt wird. Insgesamt trägt das dazu bei, dass der Verkehrsfluss verbessert wird. Außerdem werden in der o. g. Verkehrsuntersuchung als sinnvolle Maßnahmen, Änderungen in den Verkehrsführungen und den Verkehrslenkungen gemacht, die insgesamt die verkehrlichen Effekte an den kritischen Netzelementen verbessern könnten.

Im westlichen Planbereich wird eine Anbindung zur Ferdinand-Stücker-Straße durch einen Rad-und Fußweg erfolgen. Damit ist der Blockinnenbereich zukünftig auch von Westen fußläufig an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden und erschließt zusätzlich die neue öffentliche Grünfläche mit ihrem geplanten Spielplatz. Eine Durchfahrmöglichkeit oder eine Einbahnstraßenregelung wird hier nicht erfolgen.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 73480/06–Arbeitstitel: Kochwiesenstraße in Köln-Holweide – eingegangenen Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage (hier nur der verkehrsrelevante Teil)

1.2 Lärmimmissionen:

Durch den Bau von 52 Wohneinheiten und einer Kindertageseinrichtung erhöht sich der Straßenlärm, welcher den Anwohnern nicht zuzumuten ist. Lärm verursacht Entwicklungsschäden bei Kindern.

Entscheidung durch den Rat: Kenntnisnahme

Begründung:

Die Lärmimmissionen sind kein auschlaggebender Teil, der für die Heilung relevanten eingefügten Veränderungen in den textlichen Festsetzungen und in der Planungsbegründung. Im Urteil des OVG Münster zum Normenkontrollverfahren vom 15.11.2017 wird auf S. 13 angemerkt: „Ferner ist darauf hinzuweisen, dass bei einer weiteren Planung die Immissionen in den Blick zu nehmen wären, die durch den Verkehr bedingt sind, den ein viergruppige Kindertagesstätte zulasten der Wohngrundstücke im Plangebiet auslöst“.

Zur Überprüfung der Verkehrsprognose wurde die Verkehrsuntersuchung zu einem vergleichbaren Einfamilienhausgebiet in der näheren Umgebung in Köln-Buchheim herangezogen. Das Gutachten liegt der Akte bei. Der Sachverhalt wurde zusammenfassend auf Seite 26 im Umweltbericht der Satzungsbegründung zum Bebauungsplan unter dem Punkt 5.2.6.2 „Lärm, Straßenverkehrslärm“, eingearbeitet.

1.4 Verkehrsaufkommen und Parkraummangel

Zunahme des Verkehrsaufkommens durch die geplante Ringstraße und die entstehenden Wohneinheiten sowie der Kindertagesstätte durch den Bring- und Holverkehr. Gleichzeitig entsteht ein Mangel an Parkraum.

Entscheidung durch den Rat: Keine Berücksichtigung

Begründung: Das Verkehrsaufkommen und der Parkraummangel sind keine Bestandteile, der für die Heilung relevanten eingefügten Veränderungen in den textlichen Festsetzungen und in der Begründung.

Doch wieder Tempo 30 auf der Schnellweider Straße?

Auf der Schnellweider Straße zwischen der Kirche und Am Bramhof war mal Tempo 30, dann wurde das wieder auf 50 erhöht. Jetzt soll gemäß Beschluss der Bezirksvertretung wieder Tempo 30 kommen – was angesichts der Geschwindigkeitsreduzierung auf der Bergisch Gladbacher Straße und den umliegenden Straßen sowie der Unübersichtlichkeit und Enge auf der Schnellweider Straße auch sinnvoll erscheint.

Außerdem wird weiterhin ein Verkehrskonzept für die Bauprojekte Kochwiesenstraße gefordert – sowohl von uns als auch von der Bezirksvertretung!


Sitzung der Bezirksvertretung Mülheimin der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 25.03.2019,17:00 Uhr bis 20:15 Uhr,Bezirksrathaus Mülheim, VHS-Saal, Wiener Platz 2a, 51065 Köln (Quelle: Ratsinformationssystem)

TOP 2.5 Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Tempo 30 Schnellweider Straße in Köln-Holweide (Az.: 02-1600-25/19)0540/2019

Geänderter Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim dankt dem Petenten für seine Eingabe, lehnt jedoch die Aufstellung von Tempo-30-Schildern auf der Schnellweider Straße, zwischen Maria Himmelfahrt Straße und der Schnellweider Str. 70, ab.

Die Bezirksvertretung Mülheim dankt dem Petenten für die Eingabe und spricht sich fürdie Aufstellung von Tempo 30 Schildern auf der Schnellweider Straße, zwischen Maria Himmelfahrt Straße und der Schnellweider Straße 70, aus.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen bei Gegenstimme von Herr Krüger (CDU-Fraktion).

Stellungnahme der Verwaltung:

Auf die Korrektur der Entscheidung der Tempo-30-Beschilderung auf der Schnellweider Straße, zwischen Maria-Himmelfahrt-Straße und der Schnellweider Str. 70, wurde die Verwaltung durch die Aufsichtsbehörde, die Bezirksregierung Köln, aufmerksam gemacht. Hieran ist die Stadt Köln gebunden.

Die zulässige Regelgeschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren, muss den strengen Bestimmungen und Vorgaben der gültigen Rechtsvorschriften in der Straßenverkehrs-Ordnung, § 45 Abs. 9 StVO, genügen.

Dies betrifft die Überprüfung, der baulichen und örtlichen Verhältnisse, die Unfalllage und deren Ge-fahrenpotential, die unmittelbar an der Straße gelegenen schützenwerten Einrichtungen.

Die Verwaltungsvorschrift der gültigen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu den Verkehrszeichen (VZ) 274 StVO (Anlage 2 zu § 41 Abs. 2 StVO) erlaubt unter verschiedenen Voraussetzungen und einigen Kriterien die Möglichkeit innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen schützenswerten Institutionen wie Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, Schulen, Alten- und Pflegeheimen, oder Krankenhäusern auf 30 km/h zu beschränken.

Diese Überprüfungen erfolgten durch die Bezirksregierung und die Polizei.

Es wurde festgestellt, dass in dem betroffenen Streckenabschnitt aufgrund der örtlichen Verhältnisse keine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Hinsichtlich etwaiger Unfälle ist der o. g. Bereich unauffällig.

Auf der Schnellweider Straße liegen keine dieser schützenswerten Einrichtungen.

Ob aus Lärmschutzgründen eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgen kann/muss ist nur durch eine Lärmberechnung zu ermitteln. Diese wurde zwischenzeitlich in Auftrag gegeben. Danach werden die daraus resultierenden Schritte eingeleitet und der Petent entsprechend informiert.

 

10.2.19 Erneute Offenlage gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB Bebauungsplan Nr. 73480/06; Arbeitstitel: Kochwiesenstraße in Köln-Holweide 0587/2019

Die Bezirksvertretung Mülheim nimmt die Mitteilung zur Kenntnis und fordert nach wie vor die Vorlage eines Verkehrskonzeptes.

Holweide auch 2019 Thema im Verkehrsausschuss

Auch im Verkehrsausschuss der Stadt Köln wird Holweide im kommenden Jahr wieder auf der Agenda stehen: Die Verwaltung wurde beauftragt, Ergebnisse zu verkehrlichen Untersuchungen zu präsentieren. Es soll aufgezeigt werden, wie die aktuelle Belastung am Autobahnanschluss gesenkt, wie die neuen Bauvorhaben zum schon vorhandenen Verkehrschaos passen, wie die Planung zum Vollanschluss der Anschlussstelle Mülheim sind und wann es endlich einen vollständigen Radweg auf der Bergisch Gladbacher Straße geben wird. Wir sind gespannt auf die Antworten der Verwaltung!


41. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2014/2020 am Dienstag, dem 11.12.2018, 16:00 Uhr, Rathaus Spanischer Bau, Theo-Burauen-Saal (Raum-Nr. B 121)

TOP 1.4: Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.11.2018 betr. Optimierung Verkehrsinfrastruktur Holweide (Quelle: Ratsinformationssystem)

Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, mit Bezug auf die bereits vorliegenden verkehrlichen Untersuchungen im Stadtteil Holweide darzustellen,

1. wie die verkehrlichen Belastungen im Anschlussbereich Autobahnanschluss Bergisch-Gladbacher-Straße / A3 / Steiler Straße / Honschaftsstraße gesenkt werden können.

2. wie die zu erwartenden Belastungen der Bergisch-Gladbacher-Straße durch den Verkehrszuwachs aus den neuen Baugebieten Baumwollbleicherei, Hinterlandbebauung Kochwiesenstraße und an der Piccoloministraße minimiert werden können.

3. Wie der Sachstand zur Planung des Vollanschlusses der Anschlussstelle Mülheim ist,

4. wann mit der Herstellung einer durchgehenden Radverkehrsanlage auf der Bergisch-Gladbacher Straße, möglichst auf der Fahrbahn, zu rechnen ist.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Begründung
Die Bergisch-Gladbacher-Straße im Stadtteil Holweide ist eine der am stärksten belasteten Hauptverkehrsstraßen in Köln. Über 35.000 Verkehrsbewegungen ergeben sich auf dieser Ausfallstraße täglich. In der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 27.06.2017 „(Ergänzende Maßnahmen zum „Interkommunalen Programm zwischen Köln und Bergisch Gladbach (33-Punkte-Programm)“ zur Senkung des Verkehrsaufkommens für den Stadtbezirk Mülheim; 1017/2017)“ hat der Verkehrsausschuss ein Maßnahmen-Paket verabschiedet, das den Verkehr auf dieser Achse reduzieren soll. Mit dem Antrag sollen nun die größten Problembereiche im Kontext dieses Programmes zeitnah entschärft werden.

Außerdem haben erste verkehrliche Untersuchungen für die aktuell in Planung stehenden weiteren Bauvorhaben Baumwollbleicherei, Hinterlandbebauung Kochwiesenstraße und an der Piccoloministraße gezeigt, dass sich die ohnehin prekäre Verkehrssituation im Bereich Holweide weiter verschärfen wird.

Bezirksbürgermeister Fuchs über die Holweider Themen 2017

Der Kölner Stadtanzeiger hat den Mülheimer Bezirksbürgermeister Fuchs zu den wichtigsten Themen für 2017 interviewt. Hier die Themen, die Holweide betreffen:

Bauprojekte

In Holweide haben die Bauarbeiten für neue Wohnungen auf dem Gelände der Baumwollbleicherei immer noch nicht begonnen. Auch an der Von-Quadt-Straße in Dellbrück muss endlich begonnen werden, die geplanten Wohnungen zu bauen. Wenigstens das Wohnungsbauprojekt der GAG an der Bergisch Gladbacher Straße macht sichtbare Fortschritte. Mir ist wichtig, dass viel öffentlich geförderter Wohnraum entsteht, in dem auch Flüchtlinge leben können.

Verkehrssituation in Holweide

Es kommt darauf an, die Verkehrssituation im gesamten Bezirk zu verbessern oder es zumindest anzugehen. Im Zentrum der Aufmerksamkeit stehen für mich der Clevische Ring, die Bergisch Gladbacher Straße und die Berliner Straße. Dort müssen wir endlich den Lkw-Transitverkehr wegbekommen.

Vielleicht hilft uns dabei, dass wegen der hohen Schadstoffbelastung am Clevischen Ring eine Klage der EU wegen Vertragsverletzung und der deutschen Umwelthilfe wegen massiver Überschreitung von Grenzwerten anhängig sind. Die Stadt und das Land müssen nun endlich aktiv werden, bis hin zu Fahrverboten. Wir müssen dabei aber sicherstellen, dass der Frachtverkehr innerhalb und aus dem Gebiet des Stadtbezirks heraus weiter funktioniert.

Was den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs angeht, bin ich optimistisch. […]

Wir wollen auch anregen, die an der Stadtgrenze endende Stadtbahnlinie 4 bis nach Leverkusen hinein zu verlängern. Wie wir die Überlastung der Bergisch Gladbacher Straße in den Griff bekommen könnten, kann man ja in einem SPD-Antrag an den Verkehrsausschuss vom vergangenen Herbst lesen. Nun bin ich neugierig, was davon umgesetzt wird.

Für Holweide brauchen wir ebenfalls endlich ein schlüssiges Verkehrskonzept.

Quelle: Kölner Stadtanzeiger

Wir hoffen, dass das Verkehrskonzept bald kommt und die anderen Themen schnell umgesetzt werden!

Verkehrskonzept für Holweide in der Bezirksvertretung Mülheim

Unsere Bemühungen tragen Früchte – es wurden endlich erste Beschlüsse gefasst, dass ein Verkehrskonzept für Holweide erarbeitet werden muss. Weitere Informationen hierzu gibt es bei der 7. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim BV9/0007/2015 am 27.04.2015 um 17:00 Uhr im Bezirksrathaus Mülheim, VHS-Saal, Wiener Platz 2a, 51065 Köln:

Sachstand zu den Beschlüssen bezüglich der Verkehrssituation südlich der Bergisch Gladbacher Straße in Köln-Holweide/Dellbrück, hier: Beschlüsse der Bezirksvertretung Mülheim vom 08.03.2010, TOP 8.1.1 und vom 24.03.2014, TOP’s 8.1.3 sowie 8.1.4 (Quelle: Ratsinformationssystem)

Die verkehrliche Situation im rechtsrheinischen Kölner Norden und insbesondere auf der Bergisch Gladbacher Straße ist bereits heute an verschiedenen Stellen nicht optimal. Die großräumige Betrachtung zeigt Defizite im übergeordneten Netz. Dies gilt sowohl für den Straßen- als auch den Schienenverkehr. Dies führt zu Verkehrsüberlastungen und z. T. zu unerwünschten Verkehrsverlagerungen im Straßennetz.

Die zu geringe Zahl an Autobahnanschlussstellen und Verkehrsanbindungen an das übergeordnete Netz im rechtsrheinischen Raum in und um Köln tragen erheblich zur Überlastung der Bergisch Gladbacher Straße und der umliegenden Straßen bei.

Die bisherigen Überlegungen zeigen, dass eine spürbare Verbesserung nur erreicht werden kann, wenn mehrere Projekte gleichzeitig und aufeinander abgestimmt entwickelt und möglichst zeitnah zueinander umgesetzt werden. Dabei sind sowohl gegenwärtige als auch erwartende Verkehrsmengen zu berücksichtigen. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen kurzfristig umzusetzende Verkehrslösungen und mittel- bis langfristigen Projekten, die eine übergreifende Bedeutung haben. Dies spiegelt sich in den oben genannten Beschlüssen der Bezirksvertretung Mülheim sowie in den Vorschlägen der Bürgervereinigung Köln-Holweide e. V. wieder.

Zu den kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen gehören zum einen die beschlossenen verkehrlichen Veränderungen auf der Bergisch Gladbacher Straße an der Autobahnanschlussstelle Dellbrück als auch an der Einmündung der Johann-Bensberg-Straße und Piccoloministraße. Für diese Vorhaben wird momentan eine Ausführungsplanung erstellt.

Im Zuge von mehreren städtebaulichen Vorhaben ist ein Verkehrsgutachten beauftragt worden, um verkehrliche Lösungen für das Gebiet südlich der Bergisch Gladbacher Straße zu entwickeln. Diese Verkehrsuntersuchung befindet sich in der Abschlussphase. Nach Vorliegen des Gutachtens wird die Verwaltung ein Gespräch mit der Bezirksvertretung anstreben, in dem das Verkehrsgutachten und die Maßnahmen vorgestellt und diskutiert werden.


Sitzung: 24.03.2014 BV9/0037/2014

Herr Bezirksbürgermeister Fuchs lässt über TOP 8.1.3 und 8.1.4 gemeinsam abstimmen.
TOP 8.1.3: Antrag der SPD-Fraktion „Verkehrskonzept Holweide-Süd“
Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung für den oben genannten Bereich ein schlüssiges Verkehrskonzept zu erstellen und der BV Mülheim zeitnah vorzustellen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.

TOP 8.1.4: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Verkehrskonzept für das südliche Holweide“

Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, für das südliche Holweide (Bereich südlich der Bergisch Gladbacher Straße) ein ganzheitliches Verkehrskonzept – insbesondere unter Berücksichtigung der diversen geplanten Neubauvorhaben – zu erstellen. Falls bereits ein solches Verkehrskonzept existiert, bitten wir um Vorstellung und Erläuterung

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.


Sitzung: 08.03.2010 BV9/0005/2010

TOP 8.1.1: Antrag der CDU-Fraktion „Verkehrsflussanalyse für den Stadtteil Köln-Dellbrück“
Geänderter Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung, die Verkehrsflüsse im Stadtbezirk Mülheim zu analysieren. Besondere Berücksichtigung sollen herbei finden

a) der LKW- und PKW-Verkehr von Bergisch Gladbach durch Dellbrück Richtung Innenstadt bzw. Autobahn einerseits auf der Bergisch Gladbacher Straße und andererseits auf der Gierather Straße, dem Penningsfelder Weg und dem Bensberger Marktweg

b) die Umgehungswege für die Bergisch Gladbacher Straße

c) die Verkehrssituation auf und um die Dellbrücker Hauptstraße

Ferner wird die Verwaltung beauftragt, Handlungsmöglichkeiten zu erarbeiten, die einerseits den Fluss des Individualverkehrs gewährleisten und andererseits diesen mit der Beruhigung von Wohnquartieren in Einklang bringen.

Außerdem bittet die Bezirksvertretung die Verwaltung, ihr aktuell zu berichten, wie weit die Planungen für einen direkten Autobahnanschluss in Bergisch Gladbach fortgeschritten sind.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.

Rückmeldung der Kölner Grünen

Sehr geehrte Frau Glück,
sehr geehrte Damen und Herren der Bürgervereinigung Holweide,

zunächst einmal möchte ich mich für das konstruktive Gespräch mit Ihnen und die Vorschläge der Bürgervereinigung Köln-Holweide e.V. im Namen des Ortsverbands der Mülheimer Grünen noch einmal ausdrücklich bedanken.

In der Zwischenzeit haben wir uns eingehend mit dem von Ihnen erarbeiteten Verkehrskonzept befasst. Um nachhaltig eine Entlastung für die Menschen in Holweide zu erzielen, begrüßen wir vor allem diejenigen Punkte, die die Belastungen durch den motorisierten Verkehr reduzieren könnten.

Für den Ausbau des Radwegenetzes und die Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs werden wir uns weiterhin nachdrücklich einsetzen. Viele Vorschläge sind bereits gemacht und in die politischen Gremien eingebracht, allerdings noch nicht umgesetzt worden. Hier muss immer wieder hartnäckig nachgefragt werden, damit sie realisiert werden.

Zu den Punkten, die auch die Interessen von Bergisch-Gladbach betreffen, werden wir uns mit den örtlichen Grünen austauschen. Ebenfalls sind wir mit unseren Verkehrsexperten aus der Grünen Ratsfraktion im Gespräch, um die Verkehrssituation im Stadtteil Holweide und in Mülheim insgesamt zu verbessern.

Unser Ansatz ist es, Konzepte zu erarbeiten und umzusetzen, die zur Verkehrsvermeidung beitragen. Den Ausbau von Straßen und Autobahnzubringern sehen wir eher kritisch, da Wohngebiete betroffen sind und weitere Verkehrswege erfahrungsgemäß weiteren Verkehr nach sich ziehen.

Gerne informieren wir Sie über konkrete Ergebnisse und ich hoffe, dass wir miteinander im Gespräch bleiben.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich Ihnen schöne Weihnachtstage und alles Gute für 2015 wünschen!

Mit besten Grüßen,

Ursula Schlömer                gez. Dagmar Becker

für den Ortsverband Köln-Mülheim
– Bündnis 90/Die Grünen –

Antwort auf Rückmeldung Landesverkehrsminister Groschek (5)

Sehr geehrter Herr Minister Groschek, sehr geehrter Herr Lohmann, sehr geehrter Herr Dr. Mühl,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 20.11.2014 zum Thema “Verkehrsentlastung für Köln-Holweide”.

In unseren Schreiben vom 19.03.2014 und vom 30.06.2014 haben wir Sie um Hilfe gebeten, da unser Stadtteil Holweide vom Durchgangsverkehr belastet und langfristig die Lebensqualität zerstört wird, wenn sich nichts an der Verkehrssituation ändert. Wir haben Sie gebeten, sich mit unseren Forderungen auseinander zu setzen und sich für die Punkte in Ihrer Hoheit einzusetzen. Im Folgenden fassen wir Ihre fünf Antwortschreiben nach unserem Verständnis zusammen:

1. Autobahnanschluss Bergisch Gladbach

Die L 286 in Bergisch Gladbach / Refrath von der L 136 bis zur A 4 mit Autobahnanschluss und die L 286 Querspange von Bergisch Gladbach bis zur A 4 Merheim sind aufgrund der Gesamtbewertung im Rahmen der Integrierten Gesamtverkehrsplanung (IGVP) nachrangig in der Stufe 2 des Landesstraßenbedarfsplans enthalten. Bedarfsplanvorhaben dieser Stufe werden nach der Planungspriorisierung der Landesregierung aus dem Jahr 2011 generell nicht beplant.

Das von Ihnen zur Verfügung gestellte IGVP-Dossier zur L 286 in Bergisch Gladbach mit Anschluss an die A 4 scheint fehlerhaft zu sein. Die angenommene Abnahme der Verkehrsbelastung auf der Bergisch Gladbacher Straße in Köln ist mit -1/<1 (=täglich fahren nur ca. 1.000 PKW und weniger als 1.000 LKW weniger durch Holweide) viel zu niedrig beziffert, da täglich über 20.000 Fahrzeuge, davon ein großer Teil LKW, die Stadtgrenze passieren. Der Nutzen-Kosten-Quotient (NKQ) von 1,45 bei diesem Vorhaben ist also falsch, wird aber von Ihnen nicht überprüft, da generell keine Dossiers überprüft und fortgeschrieben werden.

Bei der Priorisierung war neben dem Aspekt der Mittelumschichtung zu Gunsten der Erhaltung bestehender Landesstraßen im Fall des zweiten Bauabschnitts der L 286 auch zu berücksichtigen, dass für eine Anbindung an die A 4 eine Genehmigung beim Bundesverkehrsministerium einzuholen wäre. Für diesen Bereich der A 4 wird ein 6-streifiger Ausbau im Rahmen der Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2015 bewertet. Bisher ist aber noch nicht absehbar, ob und wann dieser Ausbau anstehen könnte. Insofern kann seitens des Bundes eine Entscheidung bezüglich einer weiteren Anschlussstelle auf dem Stadtgebiet Bergisch Gladbach nicht eingefordert werden. Dies gilt besonders vor dem Hintergrund, dass an der A4 sind im Bereich Bergisch Gladbach bereits jetzt 3 Anschlussstellen (Moitzfeld, Bensberg und Refrath) in kurzen Abständen (3,3 km und 2,3 km) vorhanden sind. Der Verkehrsfluss auf der A 4 würde durch eine weitere Anschlussstelle zusätzlich beeinträchtigt.

Des Weiteren werden allein die Kosten für den ersten Abschnitt der L 286 auf 36,2 Mio. € geschätzt. Hier stellt sich auch mittel- bis langfristig die Frage der Finanzierbarkeit der Maßnahme. Bei den nicht abgerufenen Bundesmitteln von mehr als 40 Mio. €, die in der Presse thematisiert wurden, handelt es sich um Haushaltsmittel für den Bundesfernstraßenbau. Die L 286 Bergisch Gladbach/Refrath liegt in der Baulast des Landes Nordrhein-Westfalen und könnte aus diesen Mitteln nicht finanziert werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sie uns keine Unterstützung in diesem Punkt anbieten konnten. 66.000 Einwohner aus Bergisch Gladbach-Mitte und insbesondere die Industrie (LKW) belasten die Stadtteile in Köln-Ost bzw. Bergisch Gladbach-Süd also weiterhin, ohne dass Ihrerseits Lösungsmöglichkeiten erarbeitet oder wenigstens die angesprochenen Fehler in der Planung überprüft werden.

2. Autobahnanschluss Köln-Höhenhaus

Die Anbindung der L 101 an die vorhandene Autobahnanschlussstelle Köln-Mülheim ist durch die heutige enge Bebauung im Westen und Osten und die Bahnlinie sehr schwierig. Diese Aussage bezieht sich vermutlich auf die unmittelbare Nähe der Anschlussstelle. Laut Google-Maps führt die übrige im Dossier markierte Strecke über Äcker. Welche Streckenführung an der Anschlussstelle im Dossier mit der roten Linie angedacht war, bleibt unklar.

In der Integrierten Gesamtverkehrsplanung (IGVP) wurde das Vorhaben L 101 Ortumgehung Köln/Dünnwald bewertet. Aufgrund des unzureichenden Nutzen-Kosten-Quotienten von 0,9 konnte die Maßnahme nicht in den Landesstraßenbedarfsplan aufgenommen werden. Die in der Karte in Türkis ergänzte Honschaftsstraße fehlt in der Darstellung der IGVP. Um von Höhenhaus (15.000 Einwohner) oder Dünnwald (12.000 Einwohner) zur A3 (Richtung Süden) zu kommen, muss man über die Honschaftsstraße fahren. Dieses Nadelöhr führt zu langen Staus auf der Honschaftsstraße (17.610 KFZ/Tag) und zu Rückstau auf der Bergisch Gladbacher Straße (27.290 KFZ/Tag) vor der Anschlussstelle Köln- Holweide (40.720 KFZ/Tag). Der durch die Graphik entstehende Eindruck, lediglich die Berliner Straße und die L73 würden entlastet, ist also falsch und wird durch das Dossier auch an keiner Stelle korrigiert. Da durch das Vorhaben eine hohe Entlastung der Honschaftsstraße und eine damit verbundene starke Entlastung der Bergisch Gladbacher Straße zu erwarten ist, muss die Bewertung unter Berücksichtigung dieser Straßen dringend neu durchgeführt werden.

Es werden aber generell keine einzelnen Dossiers überprüft und fortgeschrieben. Im Übrigen ist die Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplans derzeit nicht vorgesehen. Die Schreiben mit den Hinweisen zur L 101 wurden dennoch an den Landesbetrieb Straßenbau, Hauptabteilung Planung in Gelsenkirchen gesendet, damit das Anliegen bei einer Fortschreibung Berücksichtigung finden kann. Es wird also nichts überprüft, aber wenn eines Tages doch etwas überprüft wird, liegt unser Schreiben vor.

Ein direkter Anschluss der L 101 an die A 3 läge in unmittelbarer Nähe der Anschlussstelle Köln-Mülheim (Abstand ca. 800 m) und erfüllt nicht die Bedingungen für die Genehmigungsfähigkeit einer neuen Anschlussstelle. Diese Aussage ist sicherlich rechtlich korrekt. Ausnahmen sind offenbar möglich, denn die Abfahrten Merheim und Holweide auf der A4 Richtung Westen liegen nur ca. 100 m auseinander und erfüllen die Mindestabstände also auch nicht.

Für die B 51 in Höhenhaus und Mülheim hat es im Rahmen der Vorbereitungen zur Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2015 keine Meldung durch die Stadt Köln oder den Regionalrat der Bezirksregierung Köln gegeben. Unabhängig von der bereits abgelaufenen Meldefrist für Vorschläge zum neuen Bundesverkehrswegeplan erscheint die Fernverkehrsrelevanz für eine Maßnahme im Zuge der B 51 im Bereich Höhenhaus auch nach Einschätzung des Bundes nicht gegeben.

Zusammenfassen lässt sich sagen, dass Sie uns keine Unterstützung in diesem Punkt anbieten konnten. Fast 20.000 KFZ/Tag fahren also weiterhin über Holweide auf die Autobahn, ohne dass Ihrerseits Lösungsmöglichkeiten erarbeitet oder wenigstens die angesprochenen Fehler in der Planung überprüft werden.

 3. Autobahnanschluss Holweide-Süd

 Zu diesem Punkt haben Sie uns keine Rückmeldung gegeben.

 4. ÖPNV-Ausbau

Ein zweigleisiger Ausbau der Eisenbahnstrecke zwischen Köln-Dellbrück und Bergisch Gladbach ist Bestandteil des Gesamtprojektes S 11. Ziel ist es, das Projekt über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz des Bundes zu fördern und zu finanzieren. Die Maßnahme wurde außerdem in den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen, um die landesseitige Komplementärfinanzierung sicherzustellen.

Der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) plant die Linie S11 vom heutigen 20-Minuten-Takt nach dem zweigleisigen Ausbau der Strecke bis Bergisch Gladbach auf einen 10-Minuten-Takt zwischen Köln-Worringen und Bergisch Gladbach zu verdichten. Eine Planungsvereinbarung zur Planung der Grundlagenermittlung und Vorplanung soll für den gesamten Ausbau der Infrastruktur der S 11 in Kürze mit der Deutschen Bahn AG abgeschlossen werden.

Zum Punkt „Halt des RRX am Bahnhof Mülheim als Knotenpunkt für den Kölner Osten / Bergisch Gladbach“ haben Sie uns keine Rückmeldung gegeben.

5. Radwegenetz-Ausbau

 Zu diesem Punkt haben Sie uns keine Rückmeldung gegeben.

6. Verbesserungen in Holweide

Entlastungen der Ortsdurchfahrt können ggf. durch beschleunigten Abfluss der Verkehrsmengen herbeigeführt werden, indem Knotenpunkte ertüchtigt, Ampelschaltungen optimiert oder Querschnitte ausgebaut werden. Innerhalb der Ortslagen von Holweide und Dellbrück liegt die B 506 in der Baulast der Stadt Köln. Somit liegt es in der Zuständigkeit der Stadt, diese Möglichkeit zu prüfen.

Leider haben wir in Holweide aufgrund der engen Bebauung keinen Platz für die Ertüchtigung von Knotenpunkten. Ob eine – sicherlich angebrachte – Optimierung der Ampelschaltungen das Problem von über 40.000 KFZ am Tag auf einer alten Dorfstraße in einem Stadtteil mit „nur“ 21.000 Einwohnern löst, wagen wir zu bezweifeln.

7. Verkehrskonzept zu Bauprojekten

Auch die Anbindung neuer Gebiete bzw. Vorhaben, die mit einer weiteren Verkehrserzeugung einhergehen, obliegt der Stadt im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit. Hier hat sie die Auswirkungen des Verkehrs im Rahmen der Bauleitplanverfahren zu ermitteln und angemessen zu berücksichtigen.

In Ihrem letzten Schreiben haben Sie die Hoffnung geäußert, uns nun alle gewünschten Informationen abschließend übermittelt zu haben. Wir bitten Sie, sich die Frage nach der Erfüllung dieses Wunsches selbst zu beantworten.

Wir wünschen Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und hoffen weiter auf Hilfe für unseren verkehrlich hochbelasteten Stadtteil Holweide im Jahr 2015.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Maja Glück
Arbeitskreis “Unser Veedel” der Bürgervereinigung Köln-Holweide

Bezirksvertretung Mülheim trifft Beschluss zum Bebauungsplan „Kochwiesenstraße in Köln-Holweide“

Bei der 4. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim in der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 01.12.2014, 17:10 Uhr bis 18:35 Uhr, VHS-Saal, Wiener Platz 2a, 51065 Köln wurden laut Protokoll unter anderem Beschlüsse zum Bebauungsplan Kochwiesenstraße getroffen.


10.2.1 Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf 73480/06 Arbeitstitel: Kochwiesenstraße in Köln-Holweide 2868/2014

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt

  1. den Aufstellungsbeschluss vom 06.12.1990, betreffend die alte Abgrenzung des Bebauungsplanes „Kochwiesenstraße“ (siehe Anlage 2), um den Bereich 4 der ehemaligen „Baumwollbleicherei“, den Bereich 3 „Unterer Wichheimer Kirchweg“ und Teile des Bereiches 1 „Kaspar-Düppes-Straße“ im nördlichen Planbereich, aufzuheben;
  1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 73480/06 für das Gebiet zwischen Kochwiesenstraße, Burgwiesenstraße, Ferdinand-Stücker-Straße und Schweinheimer Straße in Köln-Holweide —Arbeitstitel: Kochwiesenstraße in Köln-Holweide— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 10;
  1. den Bebauungsplan 73480/06 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. Ι S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) – jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen bei Enthaltung von Herrn Abraham.

Anlagen:

Anlage 1: Übersichtsplan

Anlage 2: Übersicht Planbereiche

Anlage 3: Satzungsbegründung

Anlage 4: Textliche Festsetzungen

Anlage 5: Bebauungsplan

Anlage 6: Plan ausgleichspflichtiger Eingriffsbereich

Anlage 7: Abwägungen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 2002

Anlage 8: Niederschrift Bürgerbeteiligung 2002

Anlage 9: Stellungnahmen Behörden 2010

Anlage 10: Stellungnahmen Offenlage 2013

Anlage 11: Niederschrift Bürgerinformationsveranstaltung 11.12.2013


Zum Thema „Verkehr in Holweide“ sind besonders folgende Punkte interessant:

Anlage 10 – Abwägung der Stellungnahmen zur Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes 73480/06 „Kochwiesenstraße“ in Köln-Holweide, S. 2, 2. Verkehr

(In Grün Aussagen, dass der Mehrverkehr problemlos ist; in Rot Aussagen, dass Holweide schon jetzt hoch belastet ist; in Blau Ankündigungen zur Besserung)

Das Baugebiet soll über eine Mischverkehrsfläche, die in die Kochwiesenstraße einmündet und als Ringstraße ausgebaut wird, erschlossen werden.

Die unterschiedlich festgesetzten Breiten der Verkehrsfläche von 6, 7 oder 9 m reichen in den Straßenabschnitten aus, den untergeordneten Verkehr, der in diesem Baugebiet zu erwarten ist, aufzunehmen. Ebenso reichen die Wendeanlagen für das dreiachsige Müllfahrzeug sowie Versorgungs- und Rettungsfahrzeuge aus.

Eine Verkehrsuntersuchung (vom 16.09.2014) hat das in Holweide vorhandene und zu erwartende zusätzliche Verkehrsaufkommen, das durch die geplanten Baugebiete erzeugt wird untersucht und bewertet. Das im Plangebiet zu erwartende zusätzliche Verkehrsaufkommen bei circa 52 Wohneinheiten (WE), das durch die neuen Einwohner im Baugebiet “Kochwiesenstraße“ erzeugt wird, kann durch die umliegenden Straßen ohne weiteres verkraftet werden. Die Verkehrsuntersuchung sollte die verkehrlichen Auswirkungen auf den benachbarten Straßen untersuchen. Im Untersuchungsgebiet konnte festgestellt werden, dass die Verkehrserzeugung durch das Baumwollbleichereiquartier, die Kindertagesstätte, die Bäckerei, das Baugebiet Kochwiesenstraße, durch die AXA und durch das geplante Ärztehaus am Holweider Krankenhaus verträglich auf den vorhandenen Straßen abwickelbar ist. Das Untersuchungsgebiet reicht bis zur hochbelasteten Bergisch Gladbacher Straße, die nicht nur in den Hauptverkehrszeiten Probleme in der Abwicklung des Kfz-Verkehrs aufweist. Grundlage für die Untersuchung waren Verkehrsprognosen und verschiedene Varianten der Verkehrserschließung und Verkehrsführung. Die zumeist engen und angebauten Wohnstraßen sind alle in der Lage die Verkehrszunahme aufzunehmen. Bereits heute ist zu den Hauptverkehrszeiten eine hohe Belastung auf der Schnellweider Straße, der Johann-Bensberg-Straße und dem Isenburger Kirchweg vorhanden.

Die Anbindung des Neubaugebietes an die Kochwiesenstraße wirkt sich aber nicht weiter negativ auf die umliegenden Straßen aus. Auf dem Straßenzug Johann-Bensberg-Straße und dem Isenburger Kirchweg bestehen bereits in den morgendlichen Spitzenstunden und in den nachmittäglichen Hauptzeiten deutliche Rückstauerscheinungen. Verantwortlich ist dafür die hohe Belastung auf der Bergisch Gladbacher Straße.

Die Neuverkehre aufgrund der Aufsiedlung des Baumwollquartiers aus ca. 500 Fahrten/24 h jeweils im Quell- und Zielverkehr orientieren sich nach dem Verteilungsbild der Untersuchungen ab der Grundstückszufahrt (ca. 80%) in der Kochwiesenstraße vornehmlich in/aus Richtung Burgwiesenstraße und anschließend gleichmäßig in/aus Richtung Johann-Bensberg-Straße sowie Isenburger Kirchweg (jeweils ca. 40%). Im Streckenzug Kochwiesenstraße/Burgwiesenstraße steigen die Gesamtverkehre damit zwar prozentual deutlich an, verbleiben jedoch mit max. 3.100 Kfz/24 h auf einem akzeptablen Niveau für eine Wohnstraße. Die übrigen ca. 20 % Neuverkehre orientieren sich ab der Grundstückszufahrt in/aus Richtung Schweinheimer Straße und anschließend über verschiedene Routen in/aus Richtung Nordosten. Im Zuge der Bergisch Gladbacher Straße stellen sich Neuverkehre in der Größenordnung bis max. 230 Kfz/24 h ein. Diese machen damit einen kaum messbaren Anteil an den Gesamtverkehren von unter 1% aus. Die negativen Einflüsse der zusätzlichen Verkehrserzeugung insgesamt sind somit sehr gering. Um das Verkehrsproblem zu verbessern hat die Bezirksvertretung Mülheim bereits eine Änderung der Verkehrssituation in Holweide im Bereich der Bergisch Gladbacher Straße beschlossen, die kurzfristig umgesetzt werden soll und insgesamt dazu beitragen soll, den Verkehrsfluss zu verbessern. Außerdem werden in der o. g. Verkehrsuntersuchung als sinnvolle Maßnahmen, Änderungen in den Verkehrsführungen und den Verkehrslenkungen gemacht, die insgesamt die verkehrlichen Effekte an den kritischen Netzelementen verbessern könnten.

Im westlichen Planbereich soll eine Anbindung zur Ferdinand-Stücker-Straße durch einen Rad- und Fußweg erfolgen. Damit ist der Blockinnenbereich zukünftig auch von Westen fußläufig an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden und erschließt zusätzlich die neue öffentliche Grünfläche mit ihrem geplanten Spielplatz. Eine Durchfahrmöglichkeit oder eine Einbahnstraßenregelung soll hier nicht erfolgen.

Anlage 11: Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung zu dem städtebaulichen Planungskonzept „Kochwiesenstraße“ in Köln-Holweide, S. 5, Punkt 12

Weiterhin hinterfragt Herr NN nochmals die Aussage, dass 52 Wohneinheiten keinen zusätzlichen Verkehr verursachen würden. Herr Bezirksbürgermeister Fuchs betont nochmals, dass er selbst der Planung nicht zustimmen wird, wenn es kein Verkehrskonzept geben wird.


Anmerkung zum zugesagten Verkehrskonzept: Die Zustimmung der Bezirksvertretung zum Bebauungsplan Kochwiesenstraße wurde am 01.12.2014 erteilt. Am 15.12.2014 wurde uns mitgeteilt, dass das Verkehrsgutachten erst im nächsten Jahr in der Berzirksvertretung vorgestellt wird und derzeit beim Amt für Straßen und Verkehrstechnik noch in Bearbeitung ist. Der Beschluss wurde also ohne vorliegendes Verkehrsgutachten auf Basis der in Anlage 10 erläuterten widersprüchlichen Aussagen zur Verkehrssituation getroffen.