Kategorie-Archiv:4. Radwegenetz

Kritik an Radschnellweg BGL-Köln

Laut Kölner Stadtanzeiger gibt es Kritik an der geplanten Fahrradroute von Bergisch Gladbach nach Köln:

Eine Machbarkeitsstudie der Städte Köln und Bergisch Gladbach sowie des Rheinisch-Bergischen Kreises für eine schnelle Radwegeverbindung zwischen Bergisch Gladbach und Köln stößt auf Widerstand. Die „Initiative Radschnellweg GL-K“ wirft den Verantwortlichen vor, mit ihrer Planung keine Route für Fahrrad-Pendler, sondern eine für Freizeitradler zu planen – weit weg von Wohngebieten und häufig genutzten Verkehrswegen. Die Räte der Städte und des Kreistags sollen bald über die Umsetzung entscheiden.

Es ist nachvollziehbar, dass die Strecke durch unbeleuchtete (Wald-)Stücke nicht sehr attraktiv ist.

In Holweide bemängeln die Kritiker, dass der Radweg weit entfernt von bewohnten Gebieten über die Colonia-Allee geführt werden soll, statt parallel zur Stadtbahnlinie entlang der Dabringhauser, Iddelfelder und Schweinheimer Straße bis zur Isenburg.

Grundsätzlich ist die Idee, die Strecke direkt „durchs Dorf“ zu führen, sehr schön. Es bleibt aber zu klären, wie auf der sehr schmale Schweinheimer Straße der gewünschte 4 Meter breite Weg darstellbar sein soll.

Holweide auch 2019 Thema im Verkehrsausschuss

Auch im Verkehrsausschuss der Stadt Köln wird Holweide im kommenden Jahr wieder auf der Agenda stehen: Die Verwaltung wurde beauftragt, Ergebnisse zu verkehrlichen Untersuchungen zu präsentieren. Es soll aufgezeigt werden, wie die aktuelle Belastung am Autobahnanschluss gesenkt, wie die neuen Bauvorhaben zum schon vorhandenen Verkehrschaos passen, wie die Planung zum Vollanschluss der Anschlussstelle Mülheim sind und wann es endlich einen vollständigen Radweg auf der Bergisch Gladbacher Straße geben wird. Wir sind gespannt auf die Antworten der Verwaltung!


41. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2014/2020 am Dienstag, dem 11.12.2018, 16:00 Uhr, Rathaus Spanischer Bau, Theo-Burauen-Saal (Raum-Nr. B 121)

TOP 1.4: Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.11.2018 betr. Optimierung Verkehrsinfrastruktur Holweide (Quelle: Ratsinformationssystem)

Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, mit Bezug auf die bereits vorliegenden verkehrlichen Untersuchungen im Stadtteil Holweide darzustellen,

1. wie die verkehrlichen Belastungen im Anschlussbereich Autobahnanschluss Bergisch-Gladbacher-Straße / A3 / Steiler Straße / Honschaftsstraße gesenkt werden können.

2. wie die zu erwartenden Belastungen der Bergisch-Gladbacher-Straße durch den Verkehrszuwachs aus den neuen Baugebieten Baumwollbleicherei, Hinterlandbebauung Kochwiesenstraße und an der Piccoloministraße minimiert werden können.

3. Wie der Sachstand zur Planung des Vollanschlusses der Anschlussstelle Mülheim ist,

4. wann mit der Herstellung einer durchgehenden Radverkehrsanlage auf der Bergisch-Gladbacher Straße, möglichst auf der Fahrbahn, zu rechnen ist.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Begründung
Die Bergisch-Gladbacher-Straße im Stadtteil Holweide ist eine der am stärksten belasteten Hauptverkehrsstraßen in Köln. Über 35.000 Verkehrsbewegungen ergeben sich auf dieser Ausfallstraße täglich. In der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 27.06.2017 „(Ergänzende Maßnahmen zum „Interkommunalen Programm zwischen Köln und Bergisch Gladbach (33-Punkte-Programm)“ zur Senkung des Verkehrsaufkommens für den Stadtbezirk Mülheim; 1017/2017)“ hat der Verkehrsausschuss ein Maßnahmen-Paket verabschiedet, das den Verkehr auf dieser Achse reduzieren soll. Mit dem Antrag sollen nun die größten Problembereiche im Kontext dieses Programmes zeitnah entschärft werden.

Außerdem haben erste verkehrliche Untersuchungen für die aktuell in Planung stehenden weiteren Bauvorhaben Baumwollbleicherei, Hinterlandbebauung Kochwiesenstraße und an der Piccoloministraße gezeigt, dass sich die ohnehin prekäre Verkehrssituation im Bereich Holweide weiter verschärfen wird.

Radschnellweg durch Holweide

Der Kölner Stadtanzeiger berichtete über den Radschnellweg von Bergisch Gladbach zum Dom, der durch Holweide führen soll.

Von Köln ins Bergische Land – Initiative stellt Pläne für „Autobahn für Radfahrer“ vor

Auf der Schweinheimer Straße in Holweide sind am Freitagmorgen eine Menge Radfahrer unterwegs. Doch für Helmut Röscheisen und Günter Hermkes könnten es noch viel mehr sein. Wenn die Infrastruktur nur besser wäre. Die beiden Mitglieder der „Initiative Radschnellweg GL-K“ haben zum Pressegespräch an die Parallelstraße zur Bergisch Gladbacher Straße eingeladen, um ihre Pläne für eine Trasse vorzustellen, auf der sich Radfahrer schnell, sicher und komfortabel hin und her bewegen können.

Vier Meter breit und beleuchtet

Vier Meter breit soll die etwa 15 Kilometer lange „Autobahn für Radfahrer“ zwischen der Hohenzollernbrücke und Bergisch Gladbach größtenteils sein. Zudem soll sie asphaltiert und beleuchtet sein sowie Zweirad-Nutzern Vorfahrt vor anderen Fahrzeugen garantieren. Die von der Initiative ausgearbeitete Strecke führt durch Kalk, Buchforst, Buchheim, Holweide bis Bergisch Gladbach-Gronau. Unterm Strich bleibe für den Autoverkehr zwangsläufig weniger Platz im Straßenland: „Wir wollen bewusst den Kampf mit dem Autofahrer aufnehmen“, sagt Röscheisen.

Das wollen eigentlich auch Politik und Verwaltung. Verkehrsplaner aus Köln, Bergisch Gladbach und dem Rheinisch-Bergischen Kreis haben im vergangenen Jahr einen 33-Punkte-Katalog zur Entlastung der stauträchtigen Bergisch Gladbacher Straße vorgelegt. Vorrangiges Ziel ist es, mehr Menschen zum Umstieg auf Bus, Bahn oder Fahrrad zu bewegen.

Doch der Radschnellweg-Initiative geht die Umsetzung nicht schnell genug. Nach wie vor sei die Verwaltung zu autofixiert, es bleibe bislang bei Absichtserklärungen. „Wir tun jetzt das, was eigentlich die Verwaltung tun müsste: die Planung vorantreiben“, so Röscheisen. Auch im Hinblick auf drohende Fahrverbote müsse endlich umgesteuert werden.

Die Initiative, in der unter anderem der ADFC, der BUND, der Verkehrsclub Deutschland und andere Bürgerinitiativen vertreten sind, will für die Politik in Köln und Bergisch Gladbach einen Antrag für eine Grundsatzentscheidung formulieren. Auch ein Finanzierungs-Vorschlag soll vorgelegt werden. Unter anderem könne der 25 Millionen Euro umfassende Fördertopf der Bundesregierung für Radschnellwege angezapft werden. „Wir wollen jetzt Druck machen“, sagt Röscheisen. Von Machbarkeits-Studien, die oft darauf abzielten, überfällige Projekte zu verzögern, werde sich die Initiative nicht vertrösten lassen.

Vor allem Beschilderung nötig

Allzu teuer werde der Radweg nicht, sind sich die Planer sicher. Vor allem neue Beschilderungen und Markierungen seien nötig. Ein Knackpunkt ist allerdings die Kreuzung der Frankfurter Straße in Buchheim. Hier stellt sich die Initiative langfristig ein Brückenbauwerk für Radfahrer vor. Kurzfristig könnte eine Änderung der Ampelschaltung schon sehr hilfreich sein.

Mühsam nährt sich das Eichhörnchen – und die Umgestaltung der Kreuzung BGS/JBS

Die Kreuzung Bergisch Gladbacher / Buschfeld- / Johann-Bensberg-Straße war wieder Thema in der Bezirksvertretung Mülheim. Nachdem der Verkehrsausschuss Mitte Juni die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung Mülheim verwiesen hatte, hat die Bezirksvertretung nun beschlossen, dem Verkehrsausschuss die Umsetzung der geplanten Maßnahmen zu empfehlen. Die nächste Sitzung des Verkehrsausschusses ist Mitte September – hoffentlich wird danach schnell umgesetzt, damit der Stau an der Isenburg bald ein Ende nimmt.


Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim in der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 09.07.2018, 17:00 Uhr bis 18:20 Uhr, VHS-Saal, Wiener Platz 2a, 51065 Köln (Quelle: Ratsinformationssystem)

9.2.2 Änderung der Verkehrsführung im Knotenpunkt Bergisch Gladbacher Straße/Buschfeldstraße/Johann-Bensberg-Straße 0853/2018

Begründung:
Mit dem Beschluss „Verkehrliche Maßnahmen in der Bergisch Gladbacher Straße im Bereich der Anschlussstelle Dellbrück“ (Vorlagen-Nr.: 3686/2011) vom 29.10.2012 und vom 30.10.2012 haben die Bezirksvertretung Mülheim sowie der Verkehrsausschuss der Stadt Köln das von der Verwaltung erstellte Konzept u. a. für den Bereich der Bergisch Gladbacher Straße zwischen Ringenstraße und Buschfeldstraße zur Verbesserung der verkehrlichen Situation mit Änderungen beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Planung zur Umsetzung des Beschlusses durchzuführen.

Des Weiteren wurde mit dem Beschluss „Interkommunale Maßnahmen zur Senkung des Verkehrs für den Kölner rechtsrheinischen Norden“ (Vorlagen-Nr.: 1007/2017) vom 02.05.2017 und 29.05.2017 durch den Verkehrsausschuss der Stadt Köln und die Bezirksvertretung Mülheim u. a. die Änderung der Signalisierung des Knotenpunktes Bergisch Gladbacher Straße/Buschfeldstraße/Johann-Bensberg-Straße beschlossen, um die verkehrliche Abwicklung im Knotenpunktbereich zu verbessern.

Die Verwaltung plant, gemäß diesen Beschlüssen die Verkehrsführung im Knotenpunkt Bergisch Gladbacher Straße/Buschfeldstraße/Johann-Bensberg-Straße zu ändern und die verkehrliche Abwicklung im Knotenpunkt durch Anpassung der Lichtsignalsteuerung zu verbessern.

Die Planung sieht vor, den Verkehr aus der Buschfeldstraße und aus der Carl-Severing-Straße ausschließlich nach rechts auf die Bergisch Gladbacher Straße in Richtung Innenstadt einfahren zu lassen. Das Linksabbiegen auf die Bergisch Gladbacher Straße in Richtung Bergisch Gladbach wird dauerhaft unterbunden.

Die Verkehrsführung auf der Johann-Bensberg-Straße sowie auf der Bergisch Gladbacher Straße bleibt bestehen.

Im Bereich der Buschfeldstraße und der Johann-Bensberg-Straße werden im Rahmen der Anpassungsarbeiten die jeweiligen Fahrbahnen verbreitert, um u. a. den verkehrenden Gelenkbussen der Kölner Verkehrs-Betriebe AG eine ausreichende Fläche bei Begegnung zur Verfügung zu stellen und um eine verbesserte Führung (Schleppkurven) im Knotenpunktbereich zu erreichen. Die Verbreiterung erfolgt durch die Versetzung der Bordsteinlage und Anpassung von Radien in den Einmündungsbereichen. Aufgrund der Verbreiterung der Buschfeldstraße ist eine Anpassung der Deckenhöhen erforderlich, um die Entwässerung der Straßenoberfläche zu gewährleisten. Hierdurch wird in dem hier maßgebenden Bereich ein Vollausbau erforderlich.

Die vorhandenen Fußgängerüberwege bleiben grundsätzlich bestehen. Der Fußgängerüberweg, der sich östlich der Johann-Bensberg-Straße befindet, wird wie beschlossen nach Westen verlagert. Zur Herstellung der Barrierefreiheit werden die Fußgängerüberwege mit taktilen Leitelementen ausgestattet.

Damit die Verkehrssicherheit für den Radverkehr verbessert werden kann, werden vorgezogene Haltelinien und aufgeweitete Radaufstellstreifen durch Markierungen im Knotenpunktbereich platziert.

Die Verwaltung wird im Rahmen der Baumaßnahme zusätzlich den sich im schlechten Zustand befindlichen östlichen Gehweg der Johann-Bensberg-Straße von der Bergisch Gladbacher Straße bis Bertha-von-Suttner-Straße sanieren.

Des Weiteren wird aufgrund der erforderlichen Anpassung der Lichtsignalsteuerung die Erneuerung der Lichtsignalanlage durch die Verwaltung vorgezogen.

Finanzierung

Die Kosten für die Änderung der Signalisierung und die Erneuerung der Lichtsignalanlage betragen rund 188.100 € und stehen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-4243, Schaltgeräte für Lichtsignalanlagen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsplan 2018 in ausreichender Höhe zur Verfügung.

Für die Kosten im Rahmen der straßenbaulichen Anpassungen in Höhe von rd. 219.700 € stehen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-9-1061, Umbau Bergisch Gladbacher Str., Teilplanzeile 8 -Auszahlungen für Baumaßnahmen – im Hpl. 2018 eine Ermächtigung in Höhe von 50.000 € sowie eine noch zu übertragene Auszahlungsermächtigung in Höhe von 50.000 € zur Verfügung. Die dann noch erforderlichen Restmittel in Höhe von 119.700 € werden im Teilfinanzplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze im Rahmen einer verwaltungsinternen Umbuchung zugunsten Finanzstelle 6601-1201-9-1061, Umbau Bergisch Gladbacher Str., Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2018 bereit gestellt. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlung im gleichen Teilfinanzplan bei Finanzstelle 6601-1201-1-1016, Umbau Christoph-straße/Gereonstraße/Unter Sachsenhausen, da diese Maßnahme sich verzögert. Des Weiteren steht im Teilergebnisplan 1201 ab 2019 ff. ein entsprechender Ansatz in der Teilplanzeile 14 –Bilanzielle Abschreibungen – für die jährlichen Abschreibungen bereit.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Verkehrsausschuss wie folgt zu beschließen:

Der Verkehrsausschuss stimmt der beigefügten Planung zur Änderung der Verkehrsführung im Knotenpunkt Bergisch Gladbacher Straße/Buschfeldstraße/Johann-Bensberg-Straße zur Verbesserung der verkehrlichen Situation zu und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 407.800,00 € umzusetzen.

Ergänzung des Beschluss:
Nach einem Erfahrungszeitraum von sechs Monaten nach Realisierung der Maßnahmen zur Änderung der Verkehrsführung im Knotenpunkt Bergisch Gladbacher Straße soll die Verwaltung die Auswirkungen auf die Piccoloministraße untersuchen und der Bezirksvertretung Mülheim hierüber berichten.

Abstimmungsergebnis:
Bei Enthaltung der CDU-Fraktion und des Einzelmandatsträgers Herr Merkl (LKR) einstimmig beschlossen.

Kritische Masse radelt in Holweide

Der Kölner Stadtanzeiger berichtete über eine besondere Fahrradfahrt in Holweide (Quelle: https://www.ksta.de/28204880):

Dellbrück/Holweide – Ein Pulk von etwa 25 Radfahrern behinderte teilweise den Straßenverkehr in Holweide und Dellbrück. Bewusst bogen sie dort links ab, wo keine gesonderte Abbiegespur vorhanden ist. Sie wollten mit ihrer Aktion die anderen Verkehrsteilnehmer, aber auch die Stadtführung darauf aufmerksam machen, wie schlecht es um die Fahrrad-Infrastruktur in beiden Stadtteilen bestellt ist. Mit ihrer Aktion radeln sie seit Juni dieses Jahres an jedem dritten Donnerstag im Monat ab 18 Uhr durch beide Viertel. Treffpunkt ist jeweils an der Obstwiese neben der Isenburg.

„Critical Mass“ ist eine weltweit wachsende Bewegung: Radfahrer treffen sich scheinbar zufällig und unorganisiert, um mit gemeinsamen Fahrten durch Städte ihrer bloßen Menge und dem konzentrierten Auftreten auf die Probleme des Radverkehrs aufmerksam zu machen. Mit dem Druck auf der Straße wollen sie mehr Rechte für Radler, eine bessere Infrastruktur sowie mehr Raum zum Fahren erreichen.

„Heute ist unsere dritte Aktion, und wir wollen das in Zukunft fortsetzen“, betont Irma Becker aus Dellbrück, eine der Teilnehmerinnen. Sie habe von einer anderen Teilnehmerin davon erfahren, die von ähnlichen Aktionen im linksrheinischen Köln wusste. „Es gibt einfach zu wenig gut ausgebaute Radwege“, begründet sie ihre Teilnahme. Besonders schlimm sei die Situation an der Bergisch Gladbacher Straße. Oft müssten sich Radler und Fußgänger den Weg teilen. An manchen Abschnitten gäbe es sogar überhaupt keinen eigenen Weg. Becker: „Und wo es welche gibt, sind sie oft mit Autos zugeparkt.“ Wichtigste Forderung der Teilnehmer ist ein gutes und schnelles Wegenetz zwischen der Stadtgrenze und Mülheim. Die Stadt solle aber auch das Parken auf Radwegen ahnden. Sie haben vor, Oberbürgermeisterin Henriette Reker einzuladen, bei einer der nächsten Aktionen mitzuradeln. Becker: „Mit der Einladung möchten wir die Oberbürgermeisterin an ihr Wahlversprechen erinnern, die Verwaltung wieder handlungsfähiger zu machen.“

Kurzfristig geplante Maßnahmen für Holweide

Am 22. Mai 2017 fand im Holweider Schützenheim wieder ein Runder Tisch statt. Dort stellte der Arbeitskreis „Unser Veedel – Verkehr“ Maßnahmen vor, die kurzfristig umgesetzt werden sollen. Sie kommen aus einem Vorschlagspapier des Runden Tisches „Verkehr im Rechtsrheinischen“ (Zusammenschluss der Stadt Köln, Stadt Bergisch Gladbach, dem Rheinisch-Bergischen Kreis und der Region Köln / Bonn) und einer weiteren Konkretisierung bei einem Fachgespräch im Bezirksrathaus Mülheim mit dem Stadtbaurat der Stadt Bergisch Gladbach (Herrn Flügge), dem Leiter des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik der Stadt Köln (Herrn Harzendorf) und u.a. der KVB (Herrn Fenske).

  • Änderung Signalisierung Bergisch Gladbacher Straße / Johann-Bensberg Straße / Buschfeldstr. inkl. baulicher Veränderungen
    Kosten: 275.000 €
    Zeitraum: Ende 2017 – Anfang 2018
  • Neue Signalanlage für die komplette Bergisch Gladbacher Straße von Mülheim bis zur Stadtgrenze auf Basis Tempo 30 aus Lärmschutzgründen
    Kosten: 5.300.000 €
    Zeitraum: 2018
  • Anlage eines Radschutzstreifens in Dellbrück auf der Bergisch Gladbacher Straße zwischen Eschenbruchstraße und Möhlstraße
    Kosten: 170.000 €
    Zeitraum: kurzfristig
  • Prüfung möglicher Radschnellwege zwischen Bergisch Gladbach und Köln (hierzu arbeiten wir zur Zeit auch an konkreten Routenvorschlägen, z.B. Radschnellweg, Fahrradstraßen und Mischverkehrsflächen)
    Kosten: 10.000 €
    Zeitraum: kurzfristig
  • Prüfung, ob höhere Kapazitäten bei den P+R-Anlagen an den Haltestellen Thielenbruch, Bahnhof Dellbrück und Haltestelle Duckterath bzw. ggf. Alternativen möglich sind.
    Kosten: 10.000 €
  • Prüfung, ob Umweltampeln zur Vermeidung von Schleichwegverkehren bzw. zur Reduzierung der Belastung der Bergisch Gladbacher Straße führen können (dieser Punkt ist in Bergisch Gladbach sehr umstritten).
    Zeitraum: Mittelfristig (5 bis 8 Jahre)
  • Die Realisierung der „Bahndammtrasse“ ist aus verschiedensten Interessenlagen (Kommunen, Industrie, Umweltverbände) äußerst fraglich.
    Zeitraum: länger als 8 Jahre
  • Den Güterverkehr von und nach Bergisch Gladbach auf Schienen zu verlagern, wird von der gesamten Industrie in Bergisch Gladbach (siehe Verein „Autobahnzubringer e.V.“) abgelehnt.

Themen im Verkehrsausschuss: Verkehrsbelastung und RRX-Halt

In der Sitzung des Verkehrsausschuss‘ am 02.05.2017 standen auf der Tagesordnung unter anderem TOP 2.3: Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion vom 02.09.2016 betr. Verkehrsbelastung im Stadtbezirk Mülheim senken! und TOP 2.3.2: Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.11.2016 betr. „Verkehrsbelastung im Stadtbezirk Mülheim senken“ – Optimierung Pendlerverkehre zwischen Köln und dem Rheinisch-Bergischen Kreis sowie TOP 4.1: RRX-Halt Köln-Mülheim: Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und das weitere Vorgehen.

Der Dringlichkeitsantrag zur Verkehrsbelastung in Mülheim beinhaltete auch die untragbare Situation auf der Bergisch-Gladbacher-Straße und enthielt verschiedene Vorschläge zur kurzfristigen Verbesserung. Insbesondere aufgrund der drohenden Klagen wegen überhöhter EU-Grenzwerte. Der Änderungsantrag hatte eine ähnliche Intention, allerdings mit größerem Fokus auf den Wirtschaftsstandort Köln (Pendelverkehre in der Metropolregion). Beide Anträge wurden – leider ohne für uns erkennbare Begründung – abgelehnt bzw. zurückgezogen.

Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie zum RRX-Halt Köln-Mülheim ist, dass die Einrichtung eines RRX-Systemhalts in Köln-Mülheim technisch und betrieblich möglich, volkswirtschaftlich sinnvoll und damit auch förderfähig ist. Nun ist die Frage, ob ein zusätzliches Gleis in Mülheim gebaut wird, dass drei RRX-Halte pro Stunde ermöglicht oder ob ohne infrastrukturelle Anpassungen nur ein RRX-Halt pro Stunde erfolgen wird.


TOP 2.3: Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion vom 02.09.2016 betr. Verkehrsbelastung im Stadtbezirk Mülheim senken!

Präambel

Der Sanierungsstau der Verkehrsinfrastruktur in Köln und der Region und die damit verbundenen Arbeiten haben an verschiedenen Stellen in unserer Stadt die Verlagerung von Verkehren sowie erhöhte Verkehrsbelastungen zur Folge. In besonderem Maße betroffen ist davon der Stadtbezirk Mülheim.

Unter anderem die Zufahrtsbeschränkungen der Leverkusener Autobahnbrücke, die Sanierung des Tunnels Grenzstraße und auch die anstehende Sanierung der Mülheimer Brücke bescheren den Bürgerinnen und Bürgern im Stadtbezirk – insbesondere an den Hot-Spots wie am Clevischen Ring oder am Rendsburger Platz – eine enorme Belastung durch den PKW- und LKW-Verkehr einhergehend mit einer steigenden Luft- und Lärmbelastung. Ebenso entlang der Bergisch-Gladbacher-Straße sind die Anwohnerinnen und Anwohner Durchgangsverkehr in höchstem Maße aus dem benachbarten Rheinisch-Bergischen-Kreis ausgesetzt.

Beschluss (endgültig abgelehnt, mehrheitlich abgelehnt gegen die SPD-Fraktion und die Fraktion Die Linke)

1. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, mit der Stadt Bergisch Gladbach bis Ende 2016 eine Verkehrsuntersuchung durchzuführen und ein gemeinsames Vorgehen zur Verbesserung der Verkehrssituation im Kölner Osten und Bergisch Gladbach zu erarbeiten.

2. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, im Vorgriff auf die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung, umgehend Maßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs im Stadtbezirk Mülheim zu ergreifen. Folgende Maßnahmen sind dabei kurzfristig besonders zu betrachten und zu erwägen:

  • Eine Veränderung der Streckenführung für den LKW-Transitverkehr zur großräumigen Umfahrung des Stadtbezirks Mülheim,
  • die Einrichtung von umweltsensitiven Ampelschaltungen (sogenannte “Pförtnerampeln“) im Bereich der Stadtgrenze an der Bergisch-Gladbacher-Straße,
  • der Ausbau der P&R-Kapazitäten an der KVB-Haltestelle Thielenbruch und am S-Bahnhof in Dellbrück,
  • die ganztätige Durchfahrt der Linie 3 bis zur Endhaltestelle Thielenbruch an Werktagen sowie die Verlängerung der Linie 3 nach Bergisch Gladbach,
  • der Einsatz von Verstärkerbahnen auf den Linien 3 und 4 im Rechtsrheinischen,
  • der Aufbau von Mobilitätshubs an den DB und KVB-Haltestellen im Stadtbezirk zur besseren Verknüpfung der unterschiedlichen Verkehrsmittel sowie
  • die Verlängerung der Linie 1 nach Moitzfeld/Herkenrath.

3. Darüber hinaus bittet der Ausschuss die Verwaltung, den Sachstand zum Beschluss des Verkehrsausschusses vom 22.9.2015 bezüglich

  • der Bewertung des Maßnahmenkatalogs der Bezirksvertretung Mülheim,
  • der Schaffung einer Schnellbusverbindung von Mülheim nach Bergisch Gladbach,
  • der Schaffung einer durchgängigen Radwegeverbindung von Köln nach Bergisch Gladbach sowie
  • der Gespräche mit den Tarifverbünden zur Schaffung eines einheitlichen Tarifes über die Stadtgrenzen Kölns und Bergisch Gladbach hinaus

zur nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses darzustellen.

Begründung

Auch wenn im Zuge der Sanierung unserer Verkehrsinfrastruktur Mehrbelastungen durch Ausweichverkehre und Umfahrungen grundsätzlich kaum vermeidbar sind, sind die Ausmaße der Belastung an den genannten neuralgischen Punkten in Mülheim mittlerweile unzumutbar. Wir müssen unsere Bürgerinnen und Bürger deshalb umgehend schützen!

Am Clevischen Ring wird der seit 2010 geltende Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid jedes Jahr erheblich überschritten und hat in 2015 mit 66 μ/m³ einen neuen Höchststand seit 2011 erreicht. Erstmalige Messungen an der Bergisch-Gladbacher-Straße im Jahr 2015 haben ebenfalls eine Grenzwertüberschreitung ergeben. Dabei führen erhöhte Stickstoffdioxidbelastungen zu einer Vielzahl von Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen. Die Deutsche Umwelthilfe hat deshalb bereits Klage gegen das Land NRW bezüglich der Grenzwertüberschreitungen in Köln erhoben. Zuvor hatte bereits die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren bezüglich der Einhaltung der EU-Richtlinien bezüglich Stickstoffdioxid eingeleitet. Nachweislich wirkt sich auch übermäßiger Verkehrslärm negativ auf den Menschen und seine Umwelt aus und führt zu nachhaltigen Beeinträchtigungen oder Schäden.

Vor diesem Hintergrund müssen wir schnellstmöglich alle geeigneten Maßnahmen in Betracht ziehen, um die Verkehrsbelastung in Mülheim zu senken und die Kölner Bevölkerung zu schützen.

Erfreulicherweise ist die Zusammenarbeit der Stadt Köln und der Stadt Bergisch Gladbach in verkehrlichen Fragestellungen in den letzten Monaten gut vorangeschritten. Im Rahmen eines Fachgesprächs am 19.05.2016 in Köln-Mülheim haben sich Verwaltungsvertreter von Köln und Bergisch Gladbach auf eine gemeinsame Verkehrsuntersuchung geeinigt, um bis Ende des Jahres wirksame Maßnahmen miteinander zu verabreden. Dieses Vorgehen hat auch der Bürgermeister Bergisch Gladbachs beim Runden Tisch “Verkehr im Rechtsrheinischen“ am 29.08.2016 unterstützt und bekräftigt. Mittel- und langfristig werden wir eine spürbare Veränderung der Situation vor Ort nur in enger Zusammenarbeit mit den Umlandkommunen erreichen und müssen deshalb den nun eingeschlagenen Weg unbedingt weiter verfolgen.

Gleichwohl müssen wir jetzt – neben mittel- bis langfristig realisierbaren Maßnahmen, wie dem Neubau der Leverkusener und der Sanierung der Mülheimer Brücke sowie dem Bau des zweiten S-Bahn-Gleises in Bergisch Gladbach oder der Ortsumgehung Refrath – vor allem kurzfristig wirkende Sofortmaßnahmen ergreifen, bis die interkommunalen Aktivitäten Wirkung zeigen. Dabei ist es besonders wichtig, alle Verkehrsträger zu berücksichtigen und attraktive Angebote für den Umstieg auf Bus und Bahn sowie das Fahrrad anzubieten, damit der Straßenverkehr entzerrt wird. Nur so können wir kurzfristig eine Verbesserung der Situation für die Menschen in Mülheim erreichen.

Begründung der Dringlichkeit

Angesichts des laufenden Klageverfahrens der Deutschen Umwelthilfe aufgrund der Überschreitung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte in Köln, dem Vertragsverletzungsverfahren der EU und insbesondere der gesundheitlichen Risiken für Anwohner und Anlieger im Stadtbezirk ist ein unverzügliches Handeln zum Schutz der Bevölkerung notwendig.


TOP 2.3.2: Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.11.2016 betr. „Verkehrsbelastung im Stadtbezirk Mülheim senken“ – Optimierung Pendlerverkehre zwischen Köln und dem Rheinisch-Bergischen Kreis

Beschluss

Der Verkehrsausschuss der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der KVB und dem NVR, folgende Maßnahmen zu prüfen und die Ergebnisse dem Ausschuss zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen:

Gemeinsam mit den Städten Leverkusen und Bergisch Gladbach sowie dem Rheinisch-Bergischen-Kreis eine Verkehrsuntersuchung schnellstmöglich durchzuführen um ein gemeinsames Vorgehen zur Verbesserung der Verkehrssituation im Kölner Osten und den angrenzenden Gemeinden des Rheinisch-Bergischen Kreises zu erarbeiten.

Bei dieser Untersuchung sollen – im Sinne von KölnMobil 2025 – vor allem die Möglichkeiten der Verkehrsverlagerung vom MiV auf den Umweltverbund untersucht werden. Parallel dazu sollen folgende Maßnahmen bearbeitet werden:

Kurzfristige Maßnahmen (Realisierung in den nächsten 5 Jahren)

1.) Verteilung des Anschlussverkehrs der S 11 rechtsrheinisch in Köln-Mülheim und Köln-Deutz auf die Linien der KVB, zum Beispiel durch Marketingkampagne des VRS, bzw. NVR und eine Verbesserung der elektronischen Fahrplanauskünfte (App, Internet, etc.).

Erläuterung: Entlastung der Bahnhöfe Deutz und HBF, insbesondere vor der bekannten Problematik des „Kölner Bahnknotens“ und den mit sechs Gleisen erschöpften Kapazitäten der Hohenzollernbrücke, Herausstellung und Optimierung der Kapazitäten des Haltepunktes Mülheim mit der Verteilfunktion ins innerstädtische Netz.

2.) Neuer Haltepunkt „Kalk West“ in Köln (S, R) Erläuterung: Kalk als expandierender Stadtteil – bessere Erschließung für / durch den SPNV.

3.) Schneller Zubringerverkehr an die Linie 4, z.B. von Altenberg-Odenthal-Schildgen bis zum Wiener Platz

Erläuterung: keine direkte Anbienung aus der Richtung Altenberg / Odenthal / Schildgen, zum Umstieg auf SB 4 aus Richtung RBK; Fahrgäste müssen min. 1 x umsteigen.

4.) Schneller Zubringerverkehr an die Haltepunkte der RB 25 aus/in die Kreise RBK/OBK/RSK

Erläuterung: trichterförmige Erschließung der ländlichen Region des OBK/RBK/RSK mit einer Sammelfunktion des neuen Haltepunktes Overath Vilkerath.

5.) Optimierung der Zubringerverkehre zur RB 48 / RE 7

Erläuterung: die Optimierung des Zubringerverkehres legt den Fokus auf ein Schnellbussystem aus Richtung Wermelskirchen via Burscheid zum Bahnhof Opladen. Eine weitere Fortführung in östliche Richtung des Schnellbusses in Richtung Oberbergischer Kreis ist ergänzend auch im Gespräch.

6.) Erhöhung der Kapazitäten auf den Schienenstrecken S 11, RB 25, RB 48 und RE 7 und den KVB-Linien sowie der bereits bestehenden Zubringerverkehre mit Bussen

Erläuterung: Insbesondere in den Hauptverkehrszeiten sind die Kapazitäten des SPN erschöpft. Über eine Kapazitätserhöhung, d. h. den Einsatz von anderen Zugkonstellationen und in Teilen von Taktänderungen lassen sich dort ggf. Verbesserungen erzielen, Thematisch ist hier auch der NVR Adressat, Ähnliches gilt im Bereich der Buszubringerverkehre in den HVZ

Langfristige Maßnahmen (Realisierung 10 Jahre +)

7.) Verlängerung der KVB-Linie 4 nach Leverkusen Schlebusch (im Vorlauf: Taktverdichtung)

8.) Verlängerung der Linie 1 nach Moitzfeld inkl. Bau einer P+R-Anlage

Neben den o.g. Maßnahmen des ÖPNV wird die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit den angrenzenden Kommunen des RBK und der Stadt Leverkusen, folgende Radschnellwegeverbindungen (basierend auf der Ratsvorlage 1047/2013), zu planen:

Eine Radschnellwegverbindung

  • von Bergisch-Gladbach in die Kölner Innenstadt(LFN 15)
  • von Rösrath in die Kölner Innenstadt (LFN 18)
  • von Leverkusen in die Kölner Innenstadt (LFN 16)

Zu den ersten beiden Routen gibt es bereits einen korrespondierenden Beschluss des Rheinisch-Bergischen Kreistages.

Bei der Prüfung der oben genannten Maßnahmen ist auf das Zusammenspiel mit den folgenden bereits beschlossenen, bzw. in der Beratung befindlichen Vorlagen und Konzepten zu achten:

  • Luftreinhalteplan (4348/2011)
  • LKW-Führungskonzept (1460/2012)
  • Integriertes Klimaschutzkonzept (AN/0611/2014)
  • Lärmaktionsplanung (2422/2015)
  • ÖPNV-Bedarfsplan (AN/1833/2015)
  • Nahverkehrsplan (1614/2016)
  • Umweltzone (u.a. 1425/2012)
  • Grow Smarter (0727/2016)
  • Beschlüsse der BV Mülheim vom 05.09.2016 (AN/1328/2016, AN/1330/2016 und AN/1331/2016)

Begründung

Köln ist nicht nur die größte Stadt in NRW, sondern gleichzeitig Mittelpunkt der größten Wachstumsregion in Nordrhein Westfalen. Aufgrund dieses Wachstums werden die einzelnen Kommunen die Aufgaben der Zukunft nicht im Alleingang bewältigen können. Regionale Zusammenarbeit wird daher künftig noch wichtiger. Ziel dabei ist, die Region als Wirtschaftsstandort nicht nur zu erhalten, sondern auszubauen und zu stärken. Ein Kriterium für das Funktionieren eines Wirtschaftsstandortes ist die Erhaltung bzw. Schaffung guter Mobilitätsangebote. Im internationalen Wettbewerb wird eine entsprechende Verkehrsinfrastruktur und das Mobilitätsmanagement daher ein entscheidender Standortvorteil für eine Metropolregion sein. Die Stadt Köln und der RBK mit seinen Kommunen sind daher gefordert, die notwendigen Verkehre entsprechend zu organisieren.

Eine grenzüberschreitende, regionale Zusammenarbeit ist dabei mehr als sinnvoll. Denn eine wachsende Stadt Köln und immer neue Siedlungsgebiete in den angrenzenden Kreisen lassen nicht nur die Wirtschaftsverkehre, sondern auch die Pendlerverkehre stetig ansteigen. Diese belasten nicht nur die Innenstadt, sondern – im besonderen Maße als Durchgangsverkehr – auch die Vororte. Hinzu kommen die Anforderungen aus dem Lärm-Aktionsplan und dem Luftreinhalteplan mit entsprechend rechtlicher Verbindlichkeit.

Um die Herausforderungen der Zukunft zu bewältigen bedarf es einer Optimierung der Verkehre. Nur ein ausgewogenes Angebot der Verkehrsträger kann der wachsenden Belastung wirksam entgegenwirken.

Nachdem entsprechende Maßnahmen für schienengebundenen Verkehre, im Rahmen des ÖPNV-Bedarfsplanes, bereits angemeldet wurden, sollen korrespondierend dazu ergänzende Maßnahmen zwischen dem Rheinisch-Bergischen Kreis und dem Stadtgebiet Köln beschlossen und umgesetzt werden.

Neben der Optimierung des ÖPNV soll als weiteres Instrument die Infrastruktur für den Radverkehr verbessert werden. Denn eben dem ÖPNV bietet das Fahrrad ein erhebliches Potenzial Verkehre zu verlagern. Insbesondere mit E-Bikes/Pedelecs können schnell und bequem auch größere Strecken zurückgelegt werden. Die adäquate Nutzung dieses Verkehrsmittels auch im Pendlerverkehr setzt jedoch eine entsprechende Infrastruktur voraus.
Die Maßnahmen, die das Stadtgebiet Köln betreffen, werden nun dem Verkehrsausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Gleichzeitig werden die Maßnahmen, die den Rheinisch-Bergischen Kreis betreffen, dem Ausschuss für Verkehr und Bauen des Kreistages zur Beschlussfassung vorgelegt.


TOP 4.1: RRX-Halt Köln-Mülheim: Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und das weitere Vorgehen

Beschluss:
Der Verkehrsausschuss der Stadt Köln nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum RRX-Halt in Köln-Mülheim zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum RRX-Halt in Köln-Mülheim, gemeinsam mit dem NVR und dem Rheinisch-Bergischen Kreis, beim Land NRW sowie beim Bund vorzustellen, um weitere Planungsschritte anzustoßen und das Projekt weiter voranzutreiben.

Begründung:

Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 16.12.2014 beauftragt, gemeinsam mit dem Nahverkehr Rheinland (NVR) eine Untersuchung zum Bahnhof Köln-Mülheim zu beauftragen, welche „eine Fahrplanstudie und die notwendigen Infrastrukturkosten für einen RRX-Halt in Köln-Mülheim ermittelt (…).“

Das RRX-Zielkonzept sieht perspektivisch einen 15-Minuten Takt zwischen Köln und Dortmund vor, der durch vier verschiedene Linien bedient werden soll.

Zur Umsetzung des Beschlusses haben Stadt Köln und NVR am 17.12.2015 eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung geschlossen, auf deren Grundlage der NVR federführend eine Ausschreibung der notwendigen Leistungen vorgenommen und am 31.03.2016 letztlich die Bietergemeinschaft „Vössing GmbH“ (Projektleitung), „IVV GmbH & Co KG“, „SMA und Partner AG“ in Verbindung mit einem Subunternehmer („Via Consulting & Development Engineers GmbH“) mit der Erstellung der Machbarkeitsstudie beauftragt hat.

Nachdem erste Ergebnisse bereits Ende 2016 vorlagen, konnten die Arbeiten an der Machbarkeitsstudie inzwischen komplett abgeschlossen werden. Demnach ist die Einrichtung eines RRX-Systemhalts in Köln-Mülheim technisch und betrieblich möglich, volkswirtschaftlich sinnvoll und damit auch förderfähig.

Durch die Errichtung eines zusätzlichen Gleises nebst Bahnsteig im unmittelbaren Bahnhofsbereich von Mülheim lassen sich, neben der RE7, drei RRX-Halte pro Stunde ermöglichen (untersuchter Maximalfall).

Ohne jegliche infrastrukturelle Anpassungen (untersuchter Minimalfall) kann allerdings nur ein RRX-Halt pro Stunde erfolgen. Die anderen Linien müssten hingegen durchfahren.

Für die Sicherung des Projekts RRX-Systemhalt in Köln-Mülheim war es von elementarer Bedeutung, dass erste Ergebnisse noch vor der Verabschiedung des neuen Schienenwegeausbaugesetzes durch den Bundestag im Dezember 2016 vorlagen. Denn im Gesetzesentwurf zur Änderung des Schienenwegeausbaugesetzes über das der Bundestag im Dezember entscheiden sollte, war der RRX-Systemhalt zunächst nicht enthalten. Durch das Einspeisen der ersten Ergebnisse (Machbarkeit und positiver Nutzen-Kosten-Faktor) in die Beratungen des Verkehrsausschusses des Bundestages zum Ausbaugesetz, konnte der RRX-Systemhalt Köln-Mülheim rechtzeitig vor dem Bundestagsbeschluss als Bestandteil in das als vordringlich eingestufte RRX-Gesamtpaket verankert werden.

Herr Dr. Norbert Reinkober, Geschäftsführer des NVR, wird die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie in der Sitzung präsentieren und vorstellen, welche weiteren Schritte sich nun aus diesen ableiten lassen.

Kein Fußweg über die Strunde

Leider wurde unsere Forderung nach einem Fuß- und Radweg zwischen Maria-Himmelfahrt-Straße und Burgwiesenstraße über die Strunde und durch die Wiesen abgelehnt. Die Verwaltung begründet dies mit dem dortigen Naturschutz. Das können wir einerseits verstehen, weil wir das Naturschutzgebiet natürlich auch sehr schätzen. Andererseits ist aber gerade das der Grund, weshalb wir das Gebiet für Fußgänger und Radfahrer zugänglich machen wollten. Die Regelung ist aber leider eindeutig, deshalb können wir diese Forderung vorerst nicht weiter verfolgen.


Mitteilung aus der  20. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim in der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 13.03.2017, 17:00-17:45 Uhr, VHS-Saal, Wiener Platz 2a, 51065 Köln. (Quelle: Ratsinformationssystem)

TOP 10.2.8: Fuß- und Radweg Maria-Himmelfahrt-Straße/Burgwiesenstraße

Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragte die Verwaltung in ihrer Sitzung am 18.01.2016 zu prüfen, ob ein Fuß- und Radweg in Verlängerung der Maria-Himmelfahrt-Straße bis zur Burgwiesenstraße angelegt werden kann. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass die bestehende landwirtschaftliche Nutzung der dortigen Grün- und Freifläche nicht beeinträchtigt wird.

Für die Beantwortung der Fragestellung, ob ein Fuß- und Radweg in Verlängerung der Maria-Himmelfahrt-Straße bis zur Burgwiesenstraße angelegt werden kann, müssen maßgeblich zwei planungsrechtliche Aspekte betrachtet werden:

1) Anforderungen an das Naturschutzrecht und die Wasserrahmenrichtlinie

Der betreffende Weg liegt im Geltungsbereich des geschützten Landschaftsbestandteiles „LB 9.02 Haus Isenburg und Strunderbach, Holweide“ des Landschaftsplanes der Stadt Köln. Der Schutzzweck dieses geschützten Landschaftsbestandteiles besteht in der Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere durch Erhaltung von Fließwassersystemen und Bachauenlandschaften, so wie in der Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes durch Erhaltung vorhandener Reste der bäuerlichen Kulturlandschaft.

Das Vorhaben verstößt gegen die für diesen geschützten Landschaftsbestandteil geltenden Verbote. Eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz kann nicht in Aussicht gestellt werden, da eine Befreiung nur zu erteilen ist wenn

  1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder
  2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist.

Zu 1.: Dies kann hier nicht angewendet werden. Das öffentliche Interesse zur Anlage eines Fuß- und Radweges überwiegt hier eindeutig nicht gegenüber dem öffentlichen Interesse „Naturschutz“. Bei dem LB 9.02 handelt es sich um eine der wenigen Naturrauminseln im Siedlungsbereich mit außerordentlicher orts- und landschaftsbildprägenden kulturhistorischen Bedeutung und einem Lebensraum, der von besonderem Wert für bedrohte Tier- und Pflanzenarten ist. Alleine der Bau einer Brücke über den Strunderbach würde hier eine gewaltige Beeinträchtigung bedeuten. Im Gegenzug besteht bereits eine als Rad- und Fußwegeverbindung zu nutzende Verbindung von der Burgwiesenstraße über die Ferdinand-Stücker-Straße zur Maria-Himmelfahrt-Straße., welche asphaltiert und beleuchtet ist. Der Streckenunterschied beträgt nur ca. 130 Meter.

Zu 2.: Die Abweichung würde auch nicht zu einer unzumutbaren Belastung führen, da eine Wegeverbindung wie oben aufgeführt bereits besteht. Die Maßnahme ist auch nicht mit den Belangen von Natur und Landschaft zu vereinbaren.

Daher werden die Befreiungsvoraussetzungen für die Maßnahme seitens der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde beim Umweltamt der Stadt Köln nicht gesehen.

Der geplante Wegeausbau liegt im baulichen Außenbereich im Sinne von § 35 BauGB. Daher wäre die Behandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gem. § 14 BNatSchG und damit die Aufstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplanes (LPB) notwendig.

Zu beachten sind zusätzlich die Bestimmungen des besonderen und allgemeinen Artenschutzes nach § 44 BNatSchG. Diese sind in einer Artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP) zu würdigen. Ferner sind für den Bau einer neuen Brücke über den Strunderbach außerdem die Richtlinien der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu berücksichtigen.

2) Aufstellung eines Bebauungsplanes

Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes würde die bauplanungsrechtliche Ausgangssituation neu geordnet werden. Hierbei würde das zu schaffende Baurecht für die Wegeverbindung Bestandteil bzw. Ergebnis der städtebaulichen Abwägung sein. Der geplante Weg erhält eine städtebaulich, übergeordnete Bedeutung als Komplettierung einer von Norden nach Süden verlaufenden Wegeverbindung. Er würde im Norden an die Grünverbindungen nördlich der Bergisch Gladbacher Straße anschließen, die in die neu errichtete öffentliche Grünanlage des Wohngebietes Hülsenweg (Bebauungsplan Nr. 72499/05, „Hülsenweg in Köln-Höhenhaus“) münden. Im Süden schließt der Weg an die Freiräume südlich der Burgwiesenstraße an.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes, bei der der Beirat der unteren Naturschutzbehörde zu beteiligen ist, wird die Anpassung des Landschaftsplanes erforderlich werden.

Daher wird zum jetzigen Zeitpunkt bzw. auf Grundlage der aktuellen bauplanungsrechtlichen Ausgangssituation die Anlage eines Weges nicht möglich sein. In diesem Zusammenhang ist auch festzustellen, dass die Bezirksvertretung Mülheim, die in ihrer Sitzung am 10.12.2007, die Einrichtung dieser Verbindung aus Gründen des Landschaftsschutzes bereits schon einmal abgelehnt hatte.

Köln und Bergisch Gladbach stellen gemeinsames Verkehrskonzept vor

Als wir vor über drei Jahren mit unseren Forderungen nach einem Verkehrskonzept für Holweide zum ersten Mal an alle Politiker im Umkreis herantraten, hatten wir ein Hauptproblem: Die Zuständigkeiten liegen zwischen den Städten Köln und Bergisch Gladbach sowie Land NRW und Bund verstreut. Nun gibt es eine tolle Neuigkeit: Köln und Bergisch Gladbach arbeiten zusammen!

Wie der Kölner Stadtanzeiger am 21.01.17 und am 23.01.2017 berichtete, gibt es ein Papier eines gemeinsamen Runden Tisches der Städte Köln und Bergisch Gladbach sowie des Rheinisch-Bergischen Kreises, das 33 Maßnahmen zum Thema Verkehr beinhaltet. Die Liste enthält kurz-, mittel- und langfristig umzusetzende Maßnahmen.

Das Konzept wurde vorgestellt von

  • Bergisch Gladbachs Bürgermeister Lutz Urbach,
  • Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker,
  • dem Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises, Dr. Hermann-Josef Tebroke,
  • dem Kölner Verkehrsamtsleiter, Klaus Harzendorf,
  • dem Geschäftsführer des Vereins „Region Köln/Bonn“, Reimer Molitor.

Der Kölner Stadtanzeiger zitiert die Beteiligten folgendermaßen:

Henriette Reker:

„Wenn früher auf Kölner Seite geblockt worden sein sollte, dann ist das mit mir vorbei.“

Dr. Hermann-Josef Tebroke:

„Das ist jetzt ein wichtiger Maßnahmenkatalog, aber wichtig ist, dass wir dranbleiben.“

Klaus Harzendorf:

„Der Schwerpunkt der vorgestellten Projekte liegt ganz eindeutig auf der Stärkung des öffentlichen Verkehrs.“

„Alle Projekte auf der Liste werden von den verschiedenen Verwaltungen als sinnvoll eingeschätzt und dementsprechend gefördert.“

Welche Maßnahmen betreffen insbesondere Holweide? 

Den kompletten Maßnahmenkatalog findet man auf der Seite des Vereins „Region Köln/Bonn e.V.“. Die Maßnahmen sind nicht priorisiert, sondern werden von den Beteiligten als gleich bedeutsam eingestuft.

An der Erstellung beteiligt und zuständig für die Bearbeitung und Umsetzung der Maßnahmen sind:

  • die Städte Bergisch Gladbach und Köln,
  • der Rheinisch-Bergische Kreis,
  • das Land Nordrhein-Westfalen,
  • der Nahverkehrsverband Rheinland
  • die Verkehrsunternehmen KVB, RVK und Wupsi

Kurzfristige Maßnahmen für Holweide (Umsetzung innerhalb der nächsten 4 Jahre)

  • Änderung Signalisierung Bergisch Gladbacher Straße / Johann‐Bensberg-Straße, Stadt Köln
  • Tempo 30 aus Lärmschutzgründen Bergisch Gladbacher Straße vom Clevischen Ring bis Stadtgrenze, verantwortlich: Stadt Köln
  • Einziehung einer Spur im Bereich der zweispurigen Richtungsfahrbahn der Bergisch Gladbacher Straße, verantwortlich: Stadt Köln
  • Prüfung möglicher Radschnellwege/Regionaler Radweg zwischen Köln, Bergisch Gladbach und Rheinisch Bergischen Kreis, verantwortlich: Stadt Köln, Stadt Bergisch Gladbach, Rheinisch Bergischer Kreis
  • Prüfung, ob Kapazitäten der P+R‐Anlagen (Park+Ride) an der Haltestelle Thielenbruch, Bahnhof Dellbrück und Haltestelle Duckterath möglich und ggf. Alternativen prüfen, verantwortlich: Stadt Köln, Stadt Bergisch Gladbach
  • Prüfung der Veränderung der Tarifgrenze zwischen Köln und Bergisch Gladbach durch den
    VRS, verantwortlich: Nahverkehr Rheinland GmbH
  • Ausbau B+R-System (Bike+Ride) an allen Haltestellen

All diese Maßnahmen wurden aus unserem Forderungskatalog übernommen!

Mittelfristige Maßnahmen für Holweide (Umsetzungszeitraum von 5 bis 8 Jahren)

  • Umbau Kreuzung Bergisch Gladbacher Straße und A3, verantwortlich: Stadt Köln
  • Herstellung einer durchgehenden Radverkehrsanlage auf der Bergisch Gladbacher Straße möglichst auf der Fahrbahn, verantwortlich: Stadt Köln
  • Regionalradwege: Ausbau regionaler Radwege insbesondere interessant für Pendler in Richtung Köln/Leverkusen, Kreisweite Betrachtung notwendig
  • Zweigleisiger Ausbau S 11 Köln‐Dellbrück–Bergisch Gladbach, um 10‐Minuten‐Takt fahren zu können, Erhöhung P+R Duckterath, Car Sharing, B+R, verantwortlich: KVB AG, Stadt Bergisch Gladbach
  • Diverse neue Schnellbuslinien aus dem Bergischen zu Verkehrsknotenpunkten in Bergisch Gladbach und Köln
  • Mobilstationen zur Verknüpfung von ÖPNV, PKW und Fahrrad fördern

Folgende ebenfalls sinnvollen mittelfristigen Maßnahmen betreffen Holweide und stammen nicht aus unserem Forderungskatalog:

  • Prüfung der Umweltampel im Bereich der Stadtgrenze zur Reduzierung der Luftschadstoffe auf der Bergisch Gladbacher Straße bzw. Optimierung der Lichtsignalanlage zur Vermeidung von Schleichverkehren zur Stadtgrenze Bergisch Gladbach, verantwortlich: Stadt Köln
  • Lärmoptimierter Belag („Flüsterasphalt“) Bergisch Gladbacher Straße vom Clevischen Ring bis Von‐Quadt‐Straße, verantwortlich: Stadt Köln

Langfristige Maßnahmen für Holweide (Umsetzung frühestens nach 8 Jahren)

  • Kapazitätserhöhung auf der Linie 4 im Rechtsrheinischen, verantwortlich: KVB AG
  • Verlängerung der Linie 4, verantwortlich: KVB AG
  • Verlängerung Linie 1 bis AS BAB A4 Moitzfeld/Wohnpark bzw. bis Herkenrath/Spitze, verantwortlich: KVB AG
  • RRX‐Halt in Köln Mülheim, verantwortlich: Deutsche Bahn AG
  • Vollanschluss AS Mülheim und Anbindung am Dünnwalder Kommunalweg, verantwortlich: Landesbetrieb Straßenbau.NRW
  • L 286 n („Bahndammtrasse“), verantwortlich: Land NRW
  • 6‐spuriger Ausbau A4 von AK Köln‐Ost bis AS Moitzfeld, verantwortlich: Landesbetrieb
    Straßenbau.NRW

Auch diese Maßnahmen finden sich in unserem Forderungskatalog.

Kritik an den vorgestellten Maßnahmen

Laut Kölner Stadtanzeiger vom 24.01.2017 in der Ausgabe Köln und Bergisch Gladbach und vom 28.01.2017 kam in einer Pressekonferenz im „Bürgertreff 1006“ in Dellbrück vom Verkehrsclub Deutschland (VCD), dem „Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland“ (BUND) und der Bürgerinitiative „RRX für Köln-Mülheim“ Kritik an den vorgestellten Maßnahmen:

  • Es fehlten die Sofortmaßnahmen in den nächsten drei Monaten, beispielsweise bessere Busverbindungen. Da die Grenzwerte für Lärm und Abgase auf der Bergisch Gladbacher Straße regelmäßig überschritten werden, hätten die Anwohnern ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, weshalb ein schnelles Handeln notwendig sei. Bei den 8 Kurzfrist-Maßnahmen seien außerdem allein drei langwierige Prüfaufträge.
  • Das Thema Güterverkehr sei nicht erwähnt worden. Doch durch mehr Warentransporte auf der Schiene, könne die Bergisch Gladbacher Straße vom besonders lärm- und schadstoffintensiven Lkw-Verkehr entlastet werden. Das nach dem Niedergang von Zanders nicht mehr genutzte Güterterminal Zinkhütte könne u.a. von der benachbarten Firma Krüger genutzt und dadurch das innerstädtische Straßennetz um 17.000 Lkw jährlich entlastet werden.
  • Die Verlängerung der Straßenbahn-Linien 3 und 18 nach Bergisch Gladbach werde ebenfalls nicht behandelt.
  • Der Autobahnzubringer für Bergisch Gladbach über die Bahndammtrasse sei nicht sinnvoll, da neue Straßen nur neuen Verkehr schafften.
  • Das Vertrauen in die Beteiligten fehle, da die gleichen Handlungsträger das Problem seit 30 Jahren nicht in den Griff bekommen hätten.

Wir können die angesprochenen Punkte nachvollziehen und würden diese weiteren Maßnahmen ebenfalls begrüßen. Aus unserer Sicht ist es aber schon ein toller erster Schritt, dass es überhaupt einen gemeinsamen 33 Punkte enthaltenden Maßnahmenkatalog gibt. Wir sagen: Weitermachen!

Wie geht es weiter?

Wie es weitergeht, verrät ebenfalls ein Blick auf die Seite des Region Köln/Bonn e.V.:

  • Der Runde Tisch „Verkehr im Rechtsrheinischen“ wird sich weiter treffen und den Maßnahmenkatalog den den zuständigen Gremien im 1. Halbjahr des Jahres 2017 zur Entscheidung vorzulegen.
  • Außerdem arbeiten Städte Köln, Bergisch Gladbach und der Rheinisch-Bergische Kreis aktuell gemeinsam mit Leverkusen, Rösrath, Troisdorf, Niederkassel und dem Rhein-Sieg-Kreis an integrierten Planungskonzepten für den rechtsrheinischen Verflechtungsraum – insbesondere am Thema Mobilität. Die erarbeiteten Maßnahmen sollen in den interkommunalen Abstimmungs- und Planungsprozess des „StadtUmland-Verbunds Köln und rechtsrheinische Nachbarn“ einfließen.

Wenn die Maßnahmen nicht bald umgesetzt werden, droht laut Kölner Stadtanzeiger im Sommer ein totales Durchfahrtsverbot: Beim Bundesverwaltungsgericht liegt derzeit eine erfolgsversprechende Klage der Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen das Land NRW aufgrund der in Dellbrück und Holweide gemessenen Emissionswerte, die alle Richtlinien sprengen.

BV-Beschluss: Verbesserungen für den Radweg entlang der Strunde und Verkehrssituation an der Sperre Florentine-Eichler-Straße

In der BV-Sitzung waren wieder Holweider Themen auf der Tagesordnung:

Die Verwaltung wurde beauftragt, die Sicherheit für Radfahrer entlang der Strunde auf der Schweinheimer und Isenburger Straße an der Diagonalsperre auf der Schweinheimer Straße, der Einmündung der Maria-Himmelfahrt-Straße in die Schweinheimer Straße und der Kreuzung Isenburger Straße / Johann-Bensberg-Straße zu verbessern (zusätzlich zur bereits beantragten Fahrradstraße auf der Iddelsfelder und Schweinheimer Straße). Diese Maßnahmen begrüßen wir natürlich!

Außerdem gab es eine Bürgereingabe von einem Anwohner Florentine-Eichler-Straße / Hochwinkel aufgrund der unberechtigten Überfahrung der dortigen Busschleuse und der häufigen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Hier hat die BV außer einer Bitte an die Polizei, weitere Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen, keine Maßnahmen beschlossen. Laut Verwaltung seien die baulichen Maßnahmen alle in Ordnung und könnten leider gewisse  Fahrzeugtypen nicht vom Überfahren abhalten. Würde da nicht eine Anwohner-Schranke helfen?!?


Beschlussprotokoll über die  19. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim in der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 23.01.2017, 17:10 Uhr bis 19:28 Uhr, VHS-Saal, Wiener Platz 2a, 51065 Köln

TOP 8.1.2: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Prüfauftrag)
Erhöhung der Sicherheit entlang der Fahrradroute von Bergisch Gladbach nach Mülheim (Quelle: Ratsinformationssystem)

Langfristig sind Radschnellwege von Bergisch Gladbach nach Mülheim bzw. Deutz/Innenstadt
geplant. Bereits jetzt ist im Radverkehrsnetz NRW eine Fahrradstrecke von Bergisch Gladbach nach Mülheim verzeichnet und vor Ort mit der Knotenpunktbeschilderung versehen.

Diese Fahrradroute folgt im Bereich Dellbrück-Holweide dem Verlauf Dabringhauser Straße – Iddelsfelder Straße – Schweinheimer Straße – Isenburger Straße – Chemnitzer Straße und bietet
damit für Radfahrer insgesamt eine gute Ost-West-Verbindung im Bezirk Mülheim als Alternative zur Bergisch Gladbacher Straße. Die genannte Strecke wird von Berufspendlern sowie Schülern viel genutzt. An einigen Kreuzungen bzw. Einmündungen birgt die  Verkehrsführung bzw. die geltende Vorfahrtregelung für die Radfahrer jedoch erhebliche Risiken.

Für das Teilstück zwischen der Neufelder Straße und der Maria-Himmelfahrt-Straße hatte die BV  Mülheim am 24.08.2015 einen Prüfauftrag für die Einrichtung einer Fahrradstraße beschlossen. Unabhängig vom Ergebnis dieser Prüfung sollten die bestehenden Vorfahrtregelungen bereits jetzt geändert werden.

Geänderter Beschluss (einstimmig beschlossen)

Die Bezirksvertretung Mülheim erteilt der Verwaltung den folgenden Prüfauftrag:

  1. Sog. Diagonalsperre auf der Schweinheimer Straße: Die bestehende Leitplanke (ursprünglich als Interimslösung gedacht) sollte durch Poller ersetzt werden; weiterhin ist die geltende Vorfahrtregelung an der Einmündung der Kaspar-Düppes-Straße in die Schweinheimer Straße für Radfahrer aus Richtung Osten extrem gefährlich. An dieser Stelle sollte der Radverkehr Vorfahrt haben, d.h. Schild „Vorfahrt achten“ für Fahrzeuge, die aus der Kaspar-Düppes-Straße in die Schweinheimer Straße nach links abbiegen.
  2. Einmündung der Maria-Himmelfahrt-Straße in die Schweinheimer Straße: Hier haben die aus der Maria-Himmelfahrt-Straße kommenden Fahrzeuge Vorfahrt, dies sollte möglichst geändert werden, damit der (geradeaus fahrende) Radverkehr in beiden Richtungen Vorfahrt erhält.
  3. Kreuzung Isenburger Straße (reiner Rad- und Fußweg) / Johann-Bensberg-Straße: In den Hauptverkehrszeiten ist es für Radfahrerinnen und Radfahrer und Fußgängerinnen und Fußgänger kaum möglich, die Johann-Bensberg-Straße zu überqueren, um weiter in die Chemnitzer Straße oder zu den Bahnhaltestellen zu gelangen – dies geht praktisch nur, wenn die Bahnschranke geschlossen ist und der PKW-Verkehr warten muss. Prüfung, ob an dieser Stelle ein markierter Überweg (Zebrastreifen für Fußgänger nebst rot markiertem Fahrradstreifen) eingerichtet werden kann.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen im Rahmen des noch zu erstellenden Gesamtkonzeptes geprüft werden.

Die BV Mülheim bittet gleichzeitig um Vorlage des Gesamtkonzeptes vor der Sommerpause 2017.


TOP 2.4: Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrssituation an der Busschleuse Florentine-Eichler-Straße / Hochwinkel in Köln-Dellbrück (Az.: 02-1600-197/16) (Quelle: Ratsinformationssystem)

Betreff: Busfahrschleuse zwischen Florentine-Eichler-Str. und Hochwinkel in Köln-Dellbrück und Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Straße Hochwinkel

Wie Sie den Anlagen entnehmen können, versuchen wir bereits seit 2015, dem Amt 662/6 – Bau- und Unterhaltung Bezirk 9, dem Ordnungsamt und der Polizei darzulegen, das die Busschleuse (KVB-Buslinie 154) zwischen der Florentine-Eichler-Str. und Hochwinkel nicht ihre angedachte Aufgabe, die Ausgrenzung des Individualverkehr, erfüllt.

Die Schleuse wird zunehmend mehr von Fahrzeugen, wie z.B. der AWB, Paketzustellern, LKW, Pritschenfahrzeugen und PKW genutzt (Bekanntheitsgrad), um Abkürzungen von Fahrstrecken vorzunehmen. Mehrere Verkehrsschilder auf Durchfahrverbot, werden ignoriert.

Resultierend, erhöht sich das Fahrzeugaufkommen in den Stichstraßen. Verschlimmernd kommt hinzu, dass die Fahrzeugführer im Hochwinkel, vielfach wohl eigene
Geschwindigkeitsrekorde brechen wollen. Erlaubt sind 30 km/h.

Wünschenswert wäre hier eine Digitale Geschwindigkeitsanzeige für eine längere Zeit und die nachvollziehbarer Auswertung der Geschwindigkeitsmessung (Konsequenzen ableiten, wie z. B. die Rechts-vor-Links-Regelung wieder einführen), was zur Abhilfe der Überschreitung führen könnte. Zusätzlich, mehrfach verdeckte Geschwindigkeitskontrollen der Ordnungsbehörden, über temporär, mehrere Monate.

Eigene Hinweise an Fahrzeugführer, auf ihre Missachtung der Verbotsschilder an der Busfahrschleuse, führen u. a. dazu, dass die Fahrer uns mit unmissverständlichen Handzeichen (u. a. Mittelfinger, wegscheuchen mit beiden Händen) und verbalen Äußerungen zu verstehen geben, das die Verbotsschilder für sie nicht gelten.

In der Anlage finden Sie unseren Schriftverkehr mit den zuständigen Stellen der Stadt.

Das Amt 662/6 – Bau- und Unterhaltung Bezirk 9 gibt zu verstehen, alles ist in Ordnung. Bitte schauen Sie auf die in der Anlage beigefügten Zeitungsberichte aus anderen Städten, wo die Schleusen sehr effektiv arbeiten (bitte vergleichen Sie mit den Bildern in der Anlage). Das Ordnungsamt gibt die Sache an die Polizei weiter. Auf Nachfrage bei der Polizei sagte man
uns, dass keine Auffälligkeiten festgestellt wurden.

Nun sind wir wieder am Anfang. Keiner ist zuständig und fühlt sich verpflichtet, sich der Sache anzunehmen. Also läuft alles weiter so.

Wir würden uns vom Ausschuss wünschen, dass Instrumentarien beschlossen werden, dass eine nachhaltige, sichere Ausgrenzung des Individualverkehrs an der Busschleuse erreicht
wird und vehemente gegen die Geschwindigkeitsüberschreitungen im Hochwinkel vorgegangen wird.

Wir würden uns freuen, wenn Sie sich der Sache annehmen würden

Beschluss (einstimmig beschlossen)

Die Bezirksvertretung Mülheim dankt dem Petenten für seine Eingabe. Sollten die Messergebnisse erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen aufzeigen, wird die Polizei gebeten, Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen.

Begründung

Der Petent beschwert sich über die Verkehrssituation an der Busschleuse Florentine-Eichler-Straße / Hochwinkel in Köln-Dellbrück (vgl. Anlage 1).

Stellungnahme der Verwaltung

Die vorhandene Busschleuse entspricht grundsätzlich den geltenden Richtlinien und ist aufgrund ihrer Ausbildung für Fahrzeuge mit einem entsprechenden Radabstand nicht befahrbar. Die in der Mitte der Schleuse befindlichen Betonsäulen verfügen über eine Höhe von 15 cm und einem Durchmesser von 54 cm. Eine Erhöhung ist aufgrund der einzuhaltenden Bodenfreiheit zu den Linienbussen leider nicht möglich. Eine mögliche Umfahrung der Anlage ist durch seitlich aufgestellte Pfosten sowie ausgelegte Findlinge im Grünflächenbereich ausgeschlossen. Des Weiteren untersagt die angeordnete Beschilderung die Durchfahrt im Bereich der Busschleuse für Kraftfahrzeuge (2 VZ 260 – Verbot der Durchfahrt). Ausgenommen hiervon sind lediglich solche im Linienverkehr.

Eine illegale Befahrung der Busschleuse kann durch weitere bauliche Maßnahmen nicht verhindert werden, da die Radabstandsmaße von bestimmten Fahrzeugtypen dem Radabstand eines Busses ähnlich sind und somit die Befahrung der Busschleuse möglich ist.

Die Verwaltung darf gemäß § 48 Absatz 2 Ordnungsbehördengesetz (OBG) NRW nicht an jeder Stelle im Stadtgebiet Geschwindigkeitskontrollen durchführen, sondern ist auf sogenannten Gefahrenstellen beschränkt. Hierzu zählen Unfallhäufungsstellen und schutzwürdige Bereiche wie Kindergärten und Seniorenheime. Da die Voraussetzungen für die Einrichtung von Messstellen hier nicht vorliegen, wurden seitens der Stadt Köln keine Messstellen für Geschwindigkeitskontrollen eingerichtet.

Die Polizei hat mitgeteilt, dass aufgrund dergleichen Beschwerde des Petenten um Jahr 2014 eine Seitenradarmessung durchgeführt wurde. Die höchste Geschwindigkeitsüberschreitung betrug damals 9 km/h (39 km/h statt 30 km/h). Das Geschwindigkeitsniveau lag damit im unauffälligen Bereich. Der Verkehrsdienst der Polizei wird aufgrund der erneuten Beschwerde das Geschwindigkeitsniveau auf der Straße Hochwinkel nochmals feststellen, um in Abhängigkeit dieses Messergebnisses über die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen zu entscheiden.

Die örtliche Polizeidienststelle wurde mit der Bitte um verstärkte Kontrolle der Busschleuse gegen illegales Befahren informiert.