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Bürgerbeteiligung zum „Verkehrskonzept“; Tempo 30 hilft gegen Lärm, reicht aber nicht

Im Januar 2022 stand das „Verkehrskonzept“ für Holweide, über das wir schon Mitte 2020 diskutiert haben, wieder auf der Tagesordnung der Bezirksvertretung. Es wurde aber bis zur Durchführung eines Fachgespräches mit der Verwaltung vertagt, so dass es leider keine wirklichen Neuigkeiten gibt. Keine der vorgestellten „kurzfristigen Maßnahmen“ findet Anklang in der Bezirksvertretung, die langfristigen Maßnahmen haben einen Zeithorizont von >10 Jahren.

Aktualisierung nach der BV-Sitzung am 7.3.2022: Die Verwaltung soll eine Bürgerbeteiligung durchführen, in der dasVerkehrskonzept Holweide“ vorgestellt und im Hinblick auf die Stärkung nachhaltiger Mobilitätsformen ergebnisoffen geprüft wird und außerdem bis zur Sommerpause den Sachstand zum 33-Punkte-Plan vorstellen.

Im März 2021 hat die BV die Verwaltung beauftragt, die Lärmschutzmessungen und die darauf basierenden Entscheidungen zu Geschwindigkeitsreduktionen auf den einzelnen Abschnitten der Bergisch Gladbacher Straße detailliert darzustellen. Dies ist in der Januar-Sitzung nun erfolgt: Die Geschwindigkeitsreduktion hat auch den Lärm um 2,1-2,7 dB gemindert. Allerdings werden die Auslösewerte (70 dB(A) LDEN d. h. über 24 Stunden / 60 dB(A) LNight d. h. von 22 bis 6 Uhr) im Sinne des NRW-Erlasses zur Lärmaktionsplanung (RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – V-5 – 8820.4.1 vom 7.2.2008) immer noch überschritten: tags wiesen die Messungen bis zu 77,8 dB(A) und nachts bis zu 69,9 dB(A) aus.


10. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim in der Wahlperiode 2020/2025 am Montag, dem 17.01.2022, 17:00 Uhr, Palladium, Schanzenstr. 36, 51063 Köln

TOP 9.1.5 9.1.6 Verkehrskonzept Holweide (0213/2021)

Beschluss (auf der BV-Sitzung am 7.3.2022: Quelle: Ratsinformationssystem)

Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung vor der Abstimmung der kleinräumigen Varianten mit der Durchführung einer Bürgerbeteiligung, in der das Verkehrskonzept Holweide vorgestellt und im Hinblick auf die Stärkung nachhaltiger Mobilitätsformen ergebnisoffen geprüft wird. Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, bis zur Sommerpause den Sachstand zum 33-Punkte-Plan vorzustellen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen

Begründung:
Gemäß Beschluss der Bezirksvertretung Mülheim vom 24.03.2014 wurde die Verwaltung aufgefordert, ein schlüssiges Verkehrskonzept für Holweide, das auch zu die zukünftigen Bauvorhaben enthält, zu erstellen und der Bezirksvertretung vorzustellen (s. AN/0364/2014).

Hierzu wurden sowohl die großräumigen Verkehrsströme des überregionalen Netzes, die in der Zuständigkeit unterschiedlicher Baulastträger liegen, und die kleinräumigen lokalen Verkehrsströme betrachtet und zusammengestellt. Die geplanten städtebaulichen Verdichtungen im Bereich der Zillestraße und der Kochwiesenstraße wurden ebenfalls berücksichtigt. Die geplanten Vorhaben der AXA und des Ärztehauses Grabeland sind laut Aussagen der Vorhabenträger verworfen worden.

Das Ziel des Verkehrskonzeptes Holweide ist es, die unterschiedlichen Netzebenen des motorisierten Individualverkehrs (MIV) und des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) verkehrlich zu untersuchen, um mögliche Lösungsansätze zur Verbesserung der heutigen Verkehrssituation abzuleiten.
Folgende Netzelemente und kleinräumige Maßnahmen wurden analysiert:

  • N1: Öffnung Piccoloministraße im Abschnitt zwischen Honschaftsstr. und Romaneystr (kleinräumige Maßnahme, Stadt Köln);
  • N2: Ausbau des Autobahnanschlusses Mülheim und Schaffung der Verbindungsachse zwischen der Anschlussstelle Mülheim und L 101 (Dünnwalder Kommunalweg) (großräumige Maßnahme, StraßenNRW);
  • N3: Bahndammlösung in Bergisch Gladbach (großräumige Maßnahme, Stadt Bergisch Gladbach);
  • N4: Ausbau BAB A4 (großräumige Maßnahmen, Autobahn GmbH);
  • SPNV: Zweigleisiger Ausbau der S11 (großräumige Maßnahmen, DB Netz AG);
  • kleinräumige Maßnahmen im Stadtteil Holweide (Stadt Köln).

Für die großräumigen überregionalen Neubaumaßnahmen (N2, N3, N4) müssen Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden, deren Zeitbedarfe langfristig sind (überschläglich > 10 Jahre und länger). Kurzfristige Entlastungsmöglichkeiten für Holweide können daher nicht erwartet werden (s. Anlage 1: Verkehrskonzept Holweide, Folien 2 bis 4).

Tatsächlich zeitnah realisierbare lokale Entlastungen beschränken sich somit auf das Gebiet der Stadt Köln, die hier als sog. kleinräumige Lösungen im unmittelbaren Umfeld von Holweide dargestellt werden (s. Anlage 1: Verkehrskonzept Holweide, Folien 5 und 6).

Folgende Maßnahmen wurden für den nördlichen (A) und südlichen Bereich (B) von Holweide verkehrlich untersucht:

A) kleinräumige Maßnahmen im nördlichen Bereich von Holweide:

  • Einbahnstraßenregelung Steyler Str.,
  • Erstellung eines Kreisverkehrs an der Piccoloministr./Honschaftsstr. mit Öffnung der westlichen Piccoloministr. in beide Fahrtrichtungen (Beschluss 27.04.2009).

Hierbei wurden die zu erwartenden Verkehre der Neubauvorhaben Zillestr. berücksichtigt.

Folgende kleinräumige Maßnahmen wurden bereits baulich umgesetzt (s. Vorlagen-Nr.: 3686/2011):

  • Verlegung der Fußgänger-Furt an der Johann-Bensberg-Str.;
  • Herausnahme des Linkseinbiegers in die Carl-Severing-Str.;
  • Herausnahme des Linkseinbiegers in die Buschfeldstr.

Der Verkehr aus der Buschfeldstraße und aus der Carl-Severing-Straße kann seit Sommer 2020 ausschließlich nach rechts auf die Bergisch Gladbacher Straße in Richtung Innenstadt einfahren. Durch die Anpassung der Lichtsignalsteuerung konnte der Verkehrsfluss zusätzlich optimiert werden (s. Vorlagen-Nr.: 1007/2017 Maßnahmen-Paket 33 Punkte-Programm).

Die durch das Bauvorhaben Zillestraße zu erwartenden Neuverkehre aus dem Umfeld der Zillestraße sind in den jeweiligen Spitzenstunden sehr gering. In der Morgenspitze entsprechen die Quellverkehre 22 Fahrten und die Zielverkehre 5 Fahrten. In der Abendspitze entsprechen die Quellverkehre 14 Fahrten und die Zielverkehre 23 Fahrten (s. Anlage 1: Verkehrskonzept Holweide, Folien 7 bis 20).

Des Weiteren ist aufgrund der geplanten Maßnahmen des erarbeiteten Mobilitätskonzeptes keine erhöhte Stellplatznachfrage zu erwarten.

B) kleinräumige Entlastungsvarianten V1 bis V4 im südlichen Bereich von Holweide:

Folgende weitere Veränderungen wurden untersucht:

  • Öffnung Busspur Colonia-Allee und Burgwiesenstr. (V1) –> Empfehlung im „Verkehrskonzept“: Die Entlastung des Isenburger Kirchweges ist positiv zu bewerten.
  • Öffnung der Kochwiesenstr. – Colonia-Allee (V2) –> Empfehlung im „Verkehrskonzept“: sollte nicht weiter verfolgt werden
  • Aufhebung der Busschleuse zwischen Florentine-Eichler Str. und Heinz-Kühn-Str. (V3) –> Empfehlung im „Verkehrskonzept“: sollte nicht weiter verfolgt werden
  • Öffnung der Diagonalsperre Kaspar-Düppes-Str. – Kochwiesenstr. (V4) –> Empfehlung im „Verkehrskonzept“: sollte nicht weiter verfolgt werden

Hierbei wurden die zu erwartenden Verkehre des Neubauvorhabens Baumwollquartier berücksichtigt. Die prognostizierten Neuverkehre aus dem Bauwollquartier umfassen in der Morgenspitze 37 Fahrten aus und 23 Fahrten in das Quartier, in Summe also zusätzliche 60 Fahrten. In der Nachmittagsspitze erzeugt das Baumwollquartier 29 Fahrten aus und 36 Fahrten in das Quartier, in Summe also zusätzliche 65 Fahrten.

Der südliche Teil von Holweide wurde in der Vergangenheit durch verkehrslenkende Maßnahmen und Sperrungen weitgehend so umgestaltet, dass außer über die Achse Buschfeldstraße/Johann-Bensberg-Straße keine Verkehre mehr in Nord-Süd-Richtungen und umgekehrt durch das Quartier möglich sind.

Zur Entlastung der Buschfeldstraße und Johann-Bensberg-Straße wurden die oben aufgeführten vier Varianten auf ihre verkehrliche Wirksamkeit und Auswirkungen untersucht (s. Anlage 1: Verkehrskonzept Holweide, Folien 21 bis 34) und wie gewünscht jeweilige Empfehlungen abgegeben.

Bezüglich der geplanten Neubauvorhaben sind die zu erwartenden Verkehrsmengen wie dargestellt sehr gering, weshalb eine Ausarbeitung neuer alternativer Ortsumgehungen aus verkehrlicher Sicht derzeit nicht erforderlich sind.

Klimatische Auswirkungen:

Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.

Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine sichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des
Treibhausgasausstoßes bei.

Aufgrund verkehrlicher Verlagerungen kann die hier dargestellte Maßnahme insgesamt als neutraler Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden.

Die Nord-Süd-Verkehre könnten im geringen Umfang zu nachteiligen Auswirkungen der Lärm – und Abgasemissionen führen. Die geänderte Verkehrsführung an der Kreuzung Bergisch Gladbacher Straße/Johann-Bensberg-Straße/Buschfeldstraße stellt eine Verbesserung da und könnte die Auswirkungen neutralisieren.

Finanzierung:

Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Finanzmittel in Höhe von rd. 10.000 € stehen im Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) zur Verfügung.

Anlage
Anlage 1 Verkehrskonzept


10.2.12 Tempo 30 Bergisch Gladbacher Straße (AN/0101/2021) (3855/2021)

Die Bezirksvertretung Mülheim nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

Mitteilung der Verwaltung

Die Bezirksvertretung Mülheim hat die Verwaltung beauftragt, die Lärmschutzmessungen und die darauf basierenden Entscheidungen zu Geschwindigkeitsreduktionen auf den einzelnen Abschnitten der Bergisch Gladbacher Straße in der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim detailliert
und mit Kartenmaterial, aus dem Abschnitte der Straße, Hausnummern und Messpunkte klar zu erkennen sind, darzustellen.

Das erwünschte Kartenmaterial, in dem die Abschnitte der Straße und die Immissionspunkte zu erkennen sind, ist als Anlage 1 beigefügt. Die Straßenabschnitte zu den in den Karten verzeichneten Abschnitts-Nummern können Anlage 2 entnommen werden. 

1. An welchen Stellen genau wurde gemessen?

Die Lärmimmissionen ausgehend vom Verkehr auf der gesamten Bergisch Gladbacher Straße wurden an 28 Einzelpunkten erhoben. Die Hausnummern zu den Immissionspunkten können Anlage 3 entnommen werden.

2. Wie waren an den einzelnen Messstellen die genauen Ergebnisse?

Der Beurteilungspegel reicht an den Gebäuden entlang der Bergisch Gladbacher Straße bis 81 dB(A) am Tage und bis 73 dB(A) in der Nacht. Die Lärmpegel an den einzelnen Immissionsorten und die Verbesserung durch die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h können der Anlage 4 entnommen werden.

3. Zu welchen Tageszeiten wurde genau gemessen?

Die Beurteilungspegel wurden normkonform für den Tagzeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) und für den Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr) erhoben.

4. Die Geräte welcher Firma wurden verwendet?

Die Berechnung der Lärmimmissionen wurde mit dem Programmsystem MAPANDGIS, Version 1.1.3.2 durchgeführt. Dieses Programm basiert auf den Regelwerken DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“, DIN ISO 96132 „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“ und RLS-90 „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen“ Erläuternd anzumerken ist, dass Messungen des Verkehrslärms weder in den maßgeblichen Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) noch in der Richtlinie für Lärmschutz an Straßen (RLS 90) noch in der Verkehrslärmschutz-Verordnung des Bundes (16. BImSchV) vorgesehen sind.

5. Welches Messverfahren wurde verwendet?

Es wurde das nach den maßgeblichen Lärmschutz-Richtlinien-StV geltende Berechnungsregelwerk RLS90 aus der 16. BImSchV verwendet.

6. Welche Firma hat die Messungen durchgeführt, oder war es die Stadtverwaltung selbst? Falls ja, welches Amt?

Die Berechnung wurde im Auftrag des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes von der KRAMER Schalltechnik GmbH für das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung durchgeführt.

7. Wie kam die Verwaltung auf die Idee, dass an der Bergisch-Gladbacher Straße Lärmemissionen einen Grenzwert überschreiten könnten?

Die Idee, dass an der Bergisch Gladbacher Straße Lärmimmissionen über geltenden Richtwerten liegen könnten, geht auf den Beschluss der BV 9 vom 27.04.2015 zurück. Von der BV 9 wurde die Verwaltung beauftragt, Lärmkarten zu erstellen und als Sofortmaßnahme zur Verringerung der Lärmimmissionen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf der Bergisch Gladbacher Straße einzuführen. Das Beschlussprotokoll der BV 9 vom 27.04.2015 füge ich zur Information insbesondere der damals am Beschluss beteiligten SPD-Fraktion an.

8. Hat es bereits Klagen gegen die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme gegeben?

Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist nach Einschätzung des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes eine verhältnismäßige Maßnahme. Sie erfüllt die Mindestanforderung der Lärmschutz-Richtlinien-StV, nach der durch eine lärmmindernde Maßnahme eine Minderung von (aufgerundet) 3 Dezibel erreicht werden muss, und ist nach Einschätzung des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes kostengünstiger und schneller als andere Maßnahmen (beispielsweise
Verlegung der Straße in einen Tunnel, Einhausung der Straße, Errichtung von Lärmschutzwänden) umzusetzen.

Klagen gegen die Verhältnismäßigkeit liegen mit Stand vom 27.10.2021 beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung nicht vor.

Angesichts von rund 500 erheblich lärmbetroffenen Wohngebäuden (überwiegend Mehrfamilienhäuser) hätten Klagen gegen diese Maßnahme auch überrascht.

Die Anzahl der Wohngebäude, an denen der Richtwert gemäß Lärmschutz-Richtlinien-StV für Wohngebiete (70 dB(A) am Tage / 60 dB(A) in der Nacht) bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten wurde, ist in Anlage 5 dargestellt.

9. Wann wird nach den Vorstellungen der Verwaltung mit der Auftragung lärmmindernder Fahrbahndecken begonnen?

Der Einbau von lärmmindernden Fahrbahnbelägen ist nach Auskunft des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung nicht im Rahmen von kleineren Instandsetzungsarbeiten möglich, sondern erfordert grundhafte Erneuerungen mit vorgeschalteten umfangreichen Planungen. Diese sind wegen des großen personellen und finanziellen Aufwandes nur mittel- bis langfristig realisierbar, sodass konkrete Umsetzungsdaten derzeit nicht genannt werden können. Bei all diesen Baumaßnahmen wird aber auf jeden Fall der Einbau von lärmoptimierten Fahrbahnbelägen berücksichtigt.

10. Wie wurde im Hinblick auf Lärmminderung die Fahrbahndecke in dem kürzlich sanierten Abschnitt zwischen Buschfeldstraße und Ringenstraße gestaltet?

In diesem Abschnitt wurde nach Auskunft des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung eine Deckensanierung durchgeführt. Es wurde ein lärmoptimierter Asphalt, PMA 5 (Porous Mastic Asphalt) eingebaut. Dies ist ein Gussasphalt mit offenporiger Oberfläche. Seine akustische Wirksamkeit ergibt sich aus der günstigen Oberflächentextur und dem hohen Hohlraumgehalt, was lärmmindernd wirkt.

Die Entscheidungsfindung kann dem als Anlage 6 beigefügten Schreiben mit Aktenvermerk des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung vom 15.07.2019 an die Bezirksregierung entnommen werden.

Tempo 30 auf der Bergisch Gladbacher – Lärmschutz macht’s möglich

Auf der Bergisch Gladbacher Straße gilt jetzt die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Dies ist auf einer Bundesstraße als Lärmschutzmaßnahme möglich. Ein Lärmgutachten ergab, dass es auf der Bergisch Gladbacher Straße viel zu laut ist. Andere bauliche Maßnahmen werden jetzt weiter geprüft, aber erstmal wird jetzt langsamer gefahren.


Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim in der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 16.09.2019, 17:00Uhr bis 18:45Uhr, Bezirksrathaus Mülheim, VHS-Saal, Wiener Platz 2a, 51065 Köln (Quelle: Ratsinformationssystem)

TOP 7.1.4: Tempo-30 auf der Bergisch Gladbacher Straße
hier: Anfrage der CDU-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 21.01.2019; TOP 7.2.2

Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung

Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

Frage 1:

„Nach Kenntnisstand der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Mülheim und nach Aussagen verschiedener Mitglieder im Verkehrsausschuss des Rates der Stadt Köln soll diese Maßnahme nur temporär gelten, bis ein sogenannter „Flüsterasphalt“ auf wesentliche Teile der Bergisch Gladbacher Straße aufgetragen worden ist. Ist diese Auffassung richtig?“

Antwort der Verwaltung:

Für den Gesamtverlauf der Bergisch Gladbacher Straße wurde in jüngster Vergangenheit ein Lärmgutachten erstellt. Das Ergebnis dieses Gutachtens zeigt, dass die errechneten Lärmwerte erheblich die Normwerte überschreiten und daher ein Handlungsbedarf geboten ist. Als erste mögliche Maßnahme handelt es sich hierbei um die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Die Verwaltung wird selbstverständlich prüfen, ob durch bauliche Maßnahmen ebenfalls bzw. eine weitere Herabsetzung der Lärmwerte erreicht werden kann. Es ist beabsichtigt lärmoptimierten Asphalt auf der Bergisch Gladbacher Straße einzubauen. Nach Einbau des lärmoptimierten Asphaltes soll die Geschwindigkeitsbegrenzung wieder aufgehoben werden.

Frage 2:

„Immer wenn es darum geht, Tempo-30 Zonen einzurichten, werden wir von der Verwaltung darauf hingewiesen, dass dies nur unter besonders strengen Bedingungen möglich sei, zumindest wenn es sich um Durchgangs- und Hauptverkehrsstraßen handelt und dies nur möglich sei, wenn beispielsweise schützenswerte Einrichtungen an der Straße liegen. Die Bergisch Gladbacher Straße ist vom Ortseingang Köln bis zum Wiener Platz etwa 7 km lang, wie der ADAC nachgemessen hat. Wie wird die Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf dieser Länge gerechtfertigt? Es ist kaum darstellbar, dass auf der gesamten Länge von 7 km überall nur schützenswerte Einrichtungen liegen.“

Antwort der Verwaltung:

Die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h hat allein die hohe Lärmbelastung zur Ursache. Die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zur Lärmminderung und somit Schutz der Anlieger hat ebenfalls ihre Rechtsgrundlage in der Straßenverkehrsordnung.

Frage 3:

„Wie beurteilt die Bezirksregierung die Einrichtung auf Tempo-30 bei einer der wichtigsten Hauptverkehrs-und Bundstraßen in Köln?“

Antwort der Verwaltung:

Die anstehende Maßnahme wurde mit der Bezirksregierung Köln umfassend abgestimmt. Im Rahmen der üblichen Abstimmungsgespräche weist die Bezirksregierung regelmäßig darauf hin, dass es nicht die Aufgabe der Bezirksregierung ist, geplante straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen zu beurteilen bzw. zu bewerten. Die Bezirksregierung übernimmt lediglich die Prüfung auf Rechtskonformität.

LKW auf die Schiene? Jetzt nicht mehr…

Manche Schlachten muss man wohl verloren geben. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass die Güter aus Bergisch Gladbach wieder auf die Schienen kommen. 2015 hatten wir bei der Häfen und Güterverkehr Köln AG nachgefragt, warum der früher oft verkehrende Güterbahnverkehr zum Erliegen gekommen ist.

Die damalige Antwort war ernüchternd, aber es gab noch Hoffnung:

  • Nach Auslaufen der Zuschüsse wurde der Güterzugverkehr nach 10 erfolgreichen Jahren eingestellt.
  • LKW sind insbesondere auf der Kurzstrecke billiger: Niedriger Dieselpreises für LKW und teure EEG-Umlage für die Eisenbahn.
  • Es gab aber noch Bemühungen, die Zugverbindung wiederzubeleben.

Zweieinhalb Jahre später haben wir einen Dieselskandal und denken über Diesel-Fahrverbote nach. Zeit für den Güterzug? Nein! Denn die Schienen in Bergisch Gladbach wurden zwischenzeitlich abgebaut. Unfassbar!


Bezirksvertretung Mülheim in der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 05.03.2018, 17:00 Uhr, Bezirksrathaus Mülheim, VHS-Saal, Wiener Platz 2a, 51065 Köln (Quelle: Ratsinformationssystem)

TOP 2.5: Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Entlastung des Stadtbezirks Köln-Mülheim vom Lkw-Verkehr (Az.: 02-1600-72/17)

Bürgereingabe

[…]

a.) Ich rege an, von der stadtkölner Eisenbahn, der RheinCargo als Tochter der Häfen und Güterverkehr Köln ist ein Gesamtkonzept auszuarbeiten, wie der Straßenverkehr aus dem Bergischen Land aus Köln-Mülheim mit Nutzung eisenbahnrechtlich gewidmeten Container-Terminals in Bergisch Gladbach aus Köln heraus gehalten werden kann. Hierbei ist auf Kölner Stadtgebiet die Bahn zu nutzen, die die gleiche Transportleistung mit nur einem Sechstel des Energiebedarfs – und damit auch des Schadstoffausstoßes – des LKWs erbringt.

[…]

b.) Ich rege an, dass die Stadt Köln in dem Planungsgenehmigungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz ihre Betroffenheit zum Ausdruck bringt und dort die vollumfängliche Beibehaltung der dortigen Anlagen durch die Bergisch Gladbacher Eisenbahngesellschaft einfordert, ohne die diese Eisenbahn-Infrastrukturanlage nicht mehr so betrieben werden kann, dass die im Punkt a.) beschriebene Verkehrsverlagerung / Verkehrsentlastung in Köln-Mülheim umgesetzt werden kann.

Anmerkung: Die Anlagen wurden bereits teilweise – ohne vorliegendes Baurecht – illegal zurückgebaut.

[…]

Beschluss

Die Bezirksvertretung Mülheim dankt dem Petenten für seine Eingabe und fordert die Verwaltung auf, die Anregungen des Petenten zu prüfen und das Ergebnis der Bezirksvertretung Mülheim vorzulegen.

Stellungnahme der Verwaltung

Grundsätzlich ist die Aufgabe des Ausbaus und Betriebes einer solchen Leistung, wie der Petent auch dargestellt hat, Angelegenheit eines Schienenverkehrsbetreibers wie z. B. die Deutsche Bahn AG (DB) oder RheinCargo/HGK. Daher kann die Stadtverwaltung hier nur vermittelnd tätig sein. Dieser Aufgabe ist die Verwaltung nach Eingabe des Petenten im November 2017 bereits nachgekommen. Die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) hat auf Anfrage der Verwaltung ebenfalls umfänglich Stellung bezogen (siehe Stellungnahme der Verwaltung; Vorlagen-Nr. 3116/2017).

Ursprünglich diente der Bergisch Gladbach Express vor allem dem Transport für den am Ende der Strecke im Gewerbegebiet Zinkhütte in Bergisch Gladbach angesiedelten Papierhersteller Zanders. Sowohl das Rohmaterial für die Produktion von Papier als auch die produzierten Waren hat die Fa. Zanders von ihrem Betriebsgelände über den Hafen in Köln-Niehl umgeschlagen und von dort bzw. dorthin mittels des Bergisch Gladbach Expresses transportiert. Diese Transporte wurden 2013 aufgrund veränderter Logistikanforderungen sowie rückläufiger Mengen der Fa. Zanders eingestellt, da ein wirtschaftlicher Betrieb nicht mehr möglich war. In den vergangenen Jahren gab es zahlreiche Gespräche mit weiteren möglichen Nutzenden; diese ergaben jedoch keine weiteren Potenziale für die Nutzung des Bergisch Gladbach Express.

Darüber hinaus hat der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss des Rates der Stadt Bergisch Gladbach nach Vorberatung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Infrastruktur und Verkehr im April 2017 der Stellungnahme der Stadtverwaltung Bergisch Gladbach zum Rückbau der Schienenstrecke ins Güterterminal Zinkhütte durch die BGE Eisenbahn Güterverkehr GmbH im Rahmen der Anhörung zum Plangenehmigungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) nachträglich zugestimmt.

Aufgrund der vorgenannten Historie sind weitere Gespräche mit den entsprechenden Akteuren derzeit nicht zielführend, zumal – wie bereits dargestellt – die Schienenverbindung de facto nicht mehr besteht.

Runder Tisch „Verkehr im Rechtsrheinischen“ stellte kurzfristige Projekte vor

Am 27.2.18 fand im Straßenbahnmuseum Thielenbruch eine Bürgerinformation statt, in der die Ergebnisse vom runden Tisch „Verkehr im Rechtsrheinischen“ vorgestellt wurden. In der Betrachtung stand dabei die Bergisch Gladbacher Straße vom Wiener Platz bis nach Bergisch Gladbach.

Der Kölner Stadtanzeiger berichtete hierüber am 01.03.2018 (Quelle: Kölner Stadtanzeiger):

Ausbau von KVB-Linien geplant – um Autoverkehr zu entlasten

Tempo 30 auf der Bergisch Gladbacher Straße, der Ausbau der Stadtbahnstrecken 1 und 3, um dort längere Züge verkehren zu lassen, und Schnellbuslinien zur Vorwegnahme künftiger Verlängerung von Schienenstrecken: Das waren die wesentlichen kurzfristigen Projekte und Nahziele, die auf dem gut besuchten Info-Abend des Runden Tisches „Verkehr Rechtsrheinisch“ im Straßenbahnmuseum Thielenbruch vorgestellt wurden.

Kandidat für eine Fahrsperre

Ein Jahr, nachdem ein Paket mit 33 Maßnahmen zur Verbesserung der Situation hüben und drüben der Kölner Grenze zum Bergischen geschnürt worden ist, wurde unter dem Titel „Raus aus dem Stau“ ein Blick auf die Fortschritte der Projekte geworfen – am gleichen Tag, an dem das Bundesverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge bestätigt hat. Die Bergisch Gladbacher Straße gilt wegen hoher Schadstoff- und Feinstaubwerte als Top-Kandidat für eine solche mögliche Fahrsperre.

Der sechsspurige Ausbau der Autobahn 1 kann hingegen nicht den Anspruch erheben, zu den kurzfristig realisierbaren Maßnahmen zu gehören: Als Fertigstellungsdatum stellte der Landesbetrieb Straßen NRW in Thielenbruch das Jahr 2032 in den Raum. Auch der Vortrag des Bergisch Gladbacher Stadtbaurats Harald Flügge war eher auf eine fernere Zukunft gerichtet: Er warb erneut für das Bahndamm-Projekt, dessen Akzeptanz er erhöhen möchte, indem er den Ausbau der alten Gleis-Trasse zum Autobahnzubringer um weitere Verkehrsnutzungen ergänzen möchte. Durch Bündelung mit Nutzungen wie Radschnellweg oder Cargo-Pipeline soll eine Mobilitätsachse entstehen, die vielen nutzt und nicht nur dem Güterverkehr.

Anmerkung: Es handelt sich nicht wie dargestellt um den Ausbau der A1, sondern der A4 zwischen Moitzfeld und Autobahnkreuz Ost.

Freilich sind die Idee im einzelnen hier noch vage, und die Federführung für die Bauleitplanung liegt ohnehin beim Landesbetrieb. Dennoch will die Stadt selbst die Initiative ergreifen. Stadtbaurat Harald Flügge erläuterte, dass die Stadt noch in diesem Jahr selbst eine Machbarkeitsstudie für ein „Mobilitätsband“ entlang der sogenannten „Bahndammtrasse“ in Auftrag geben wird. „Es ist klug, über dieses Projekt neu nachzudenken“, ist Flügge überzeugt. Auch mit dem Ausbau der Park-and-ride-Plätze entlang der S 11 und der städtischen Beteiligung an der Vorplanung zur Verlängerung der KVB-Linie 1 Richtung Herkenrath/Spitze will Bergisch Gladbach sich in die interkommunale Zusammenarbeit einbringen. Der Verfahrensstand zum Ausbau der S-Bahnlinie 11 soll am 9. April in Köln-Mülheim und am 14. Mai in Gladbach auf jeweils einer „Infomesse“ vorgestellt werden.

Ausbau der Straßenbahnlinien

Am vielversprechendsten erscheinen die Pläne der KVB. Im Vorgriff auf die Verlängerung der Linie 1 Richtung Moitzfeld und Herkenrath, wo inzwischen mögliche Trassenverläufe ins Auge gefasst werden, sollen längere Züge eingesetzt werden. Wenn nämlich später das Fahrgastaufkommen aus den östlichen Stadtteilen hinzukommt, müssen die Züge in Stoßzeiten mehr Menschen aufnehmen können. Dazu müssen allerdings Bahnhöfe und Bahnsteige angepasst werden. Das soll entlang der Linie 1 in Angriff genommen beziehungsweise fortgesetzt werden. Auch auf der Linie 3, deren Verlängerung nicht vorgesehen ist, sollen längere Züge verkehren, um mehr Menschen an die Bahn zu binden. Hier ist ein Ausbau der Strecke nicht nötig.

Anmerkung: Nicht die Züge der Linie 3, sondern der Linie 4 werden um 10 Meter verlängert. Bei der Linie 3 bleibt leider alles beim Alten: Sie wird auch weiterhin wegen „zu geringen Fahrgastaufkommens“ in den verkehrsarmen Zeiten nicht immer bis Thielenbruch durchfahren.

Zu diesen Bestrebungen passen die Vorhaben des Rheinisch-Bergischen Kreises vermehrt Schnellbuslinien in der Verlängerung der Schienenwege einzusetzen. Diese schnell zu realisierende Alternative zum teuren und langwierigen Ausbau soll bereits die Fahrgäste an die Strecke gewöhnen. Die Verbindung ist jedoch noch nicht so schnell und simpel nutzbar wie eine umsteigefreie Bahnlinie und wenn es nicht gelingt die Verkehrsteilnehmer trotzdem zum Umsteigen vom Privat-Pkw zu gewinnen, stellt sich schnell ein Problem der Defizitdeckung. Die etwa 250 Besucher waren vom Mülheimer Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs begrüßt worden.

Dann führte Andrea Blome, Beigeordnete für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur der Stadt Köln, in die Thematik ein: „Pendlerverflechtungen und regionaler Güter- und Wirtschaftsverkehr haben einen großen Anteil am Verkehrsaufkommen. Wir müssen die Verknüpfung verschiedener Verkehrsmittel deutlich verbessern und ausbauen und damit den Umweltverbund stärken“, sagte Blome. Diese Herausforderungen seien nicht an Gemeindegrenzen gebunden und die gute Zusammenarbeit mit den Nachbarn für die Erledigung der anstehenden Aufgaben sehr wichtig.

Kurzfristig geplante Maßnahmen für Holweide

Am 22. Mai 2017 fand im Holweider Schützenheim wieder ein Runder Tisch statt. Dort stellte der Arbeitskreis „Unser Veedel – Verkehr“ Maßnahmen vor, die kurzfristig umgesetzt werden sollen. Sie kommen aus einem Vorschlagspapier des Runden Tisches „Verkehr im Rechtsrheinischen“ (Zusammenschluss der Stadt Köln, Stadt Bergisch Gladbach, dem Rheinisch-Bergischen Kreis und der Region Köln / Bonn) und einer weiteren Konkretisierung bei einem Fachgespräch im Bezirksrathaus Mülheim mit dem Stadtbaurat der Stadt Bergisch Gladbach (Herrn Flügge), dem Leiter des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik der Stadt Köln (Herrn Harzendorf) und u.a. der KVB (Herrn Fenske).

  • Änderung Signalisierung Bergisch Gladbacher Straße / Johann-Bensberg Straße / Buschfeldstr. inkl. baulicher Veränderungen
    Kosten: 275.000 €
    Zeitraum: Ende 2017 – Anfang 2018
  • Neue Signalanlage für die komplette Bergisch Gladbacher Straße von Mülheim bis zur Stadtgrenze auf Basis Tempo 30 aus Lärmschutzgründen
    Kosten: 5.300.000 €
    Zeitraum: 2018
  • Anlage eines Radschutzstreifens in Dellbrück auf der Bergisch Gladbacher Straße zwischen Eschenbruchstraße und Möhlstraße
    Kosten: 170.000 €
    Zeitraum: kurzfristig
  • Prüfung möglicher Radschnellwege zwischen Bergisch Gladbach und Köln (hierzu arbeiten wir zur Zeit auch an konkreten Routenvorschlägen, z.B. Radschnellweg, Fahrradstraßen und Mischverkehrsflächen)
    Kosten: 10.000 €
    Zeitraum: kurzfristig
  • Prüfung, ob höhere Kapazitäten bei den P+R-Anlagen an den Haltestellen Thielenbruch, Bahnhof Dellbrück und Haltestelle Duckterath bzw. ggf. Alternativen möglich sind.
    Kosten: 10.000 €
  • Prüfung, ob Umweltampeln zur Vermeidung von Schleichwegverkehren bzw. zur Reduzierung der Belastung der Bergisch Gladbacher Straße führen können (dieser Punkt ist in Bergisch Gladbach sehr umstritten).
    Zeitraum: Mittelfristig (5 bis 8 Jahre)
  • Die Realisierung der „Bahndammtrasse“ ist aus verschiedensten Interessenlagen (Kommunen, Industrie, Umweltverbände) äußerst fraglich.
    Zeitraum: länger als 8 Jahre
  • Den Güterverkehr von und nach Bergisch Gladbach auf Schienen zu verlagern, wird von der gesamten Industrie in Bergisch Gladbach (siehe Verein „Autobahnzubringer e.V.“) abgelehnt.

Köln und Bergisch Gladbach stellen gemeinsames Verkehrskonzept vor

Als wir vor über drei Jahren mit unseren Forderungen nach einem Verkehrskonzept für Holweide zum ersten Mal an alle Politiker im Umkreis herantraten, hatten wir ein Hauptproblem: Die Zuständigkeiten liegen zwischen den Städten Köln und Bergisch Gladbach sowie Land NRW und Bund verstreut. Nun gibt es eine tolle Neuigkeit: Köln und Bergisch Gladbach arbeiten zusammen!

Wie der Kölner Stadtanzeiger am 21.01.17 und am 23.01.2017 berichtete, gibt es ein Papier eines gemeinsamen Runden Tisches der Städte Köln und Bergisch Gladbach sowie des Rheinisch-Bergischen Kreises, das 33 Maßnahmen zum Thema Verkehr beinhaltet. Die Liste enthält kurz-, mittel- und langfristig umzusetzende Maßnahmen.

Das Konzept wurde vorgestellt von

  • Bergisch Gladbachs Bürgermeister Lutz Urbach,
  • Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker,
  • dem Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises, Dr. Hermann-Josef Tebroke,
  • dem Kölner Verkehrsamtsleiter, Klaus Harzendorf,
  • dem Geschäftsführer des Vereins „Region Köln/Bonn“, Reimer Molitor.

Der Kölner Stadtanzeiger zitiert die Beteiligten folgendermaßen:

Henriette Reker:

„Wenn früher auf Kölner Seite geblockt worden sein sollte, dann ist das mit mir vorbei.“

Dr. Hermann-Josef Tebroke:

„Das ist jetzt ein wichtiger Maßnahmenkatalog, aber wichtig ist, dass wir dranbleiben.“

Klaus Harzendorf:

„Der Schwerpunkt der vorgestellten Projekte liegt ganz eindeutig auf der Stärkung des öffentlichen Verkehrs.“

„Alle Projekte auf der Liste werden von den verschiedenen Verwaltungen als sinnvoll eingeschätzt und dementsprechend gefördert.“

Welche Maßnahmen betreffen insbesondere Holweide? 

Den kompletten Maßnahmenkatalog findet man auf der Seite des Vereins „Region Köln/Bonn e.V.“. Die Maßnahmen sind nicht priorisiert, sondern werden von den Beteiligten als gleich bedeutsam eingestuft.

An der Erstellung beteiligt und zuständig für die Bearbeitung und Umsetzung der Maßnahmen sind:

  • die Städte Bergisch Gladbach und Köln,
  • der Rheinisch-Bergische Kreis,
  • das Land Nordrhein-Westfalen,
  • der Nahverkehrsverband Rheinland
  • die Verkehrsunternehmen KVB, RVK und Wupsi

Kurzfristige Maßnahmen für Holweide (Umsetzung innerhalb der nächsten 4 Jahre)

  • Änderung Signalisierung Bergisch Gladbacher Straße / Johann‐Bensberg-Straße, Stadt Köln
  • Tempo 30 aus Lärmschutzgründen Bergisch Gladbacher Straße vom Clevischen Ring bis Stadtgrenze, verantwortlich: Stadt Köln
  • Einziehung einer Spur im Bereich der zweispurigen Richtungsfahrbahn der Bergisch Gladbacher Straße, verantwortlich: Stadt Köln
  • Prüfung möglicher Radschnellwege/Regionaler Radweg zwischen Köln, Bergisch Gladbach und Rheinisch Bergischen Kreis, verantwortlich: Stadt Köln, Stadt Bergisch Gladbach, Rheinisch Bergischer Kreis
  • Prüfung, ob Kapazitäten der P+R‐Anlagen (Park+Ride) an der Haltestelle Thielenbruch, Bahnhof Dellbrück und Haltestelle Duckterath möglich und ggf. Alternativen prüfen, verantwortlich: Stadt Köln, Stadt Bergisch Gladbach
  • Prüfung der Veränderung der Tarifgrenze zwischen Köln und Bergisch Gladbach durch den
    VRS, verantwortlich: Nahverkehr Rheinland GmbH
  • Ausbau B+R-System (Bike+Ride) an allen Haltestellen

All diese Maßnahmen wurden aus unserem Forderungskatalog übernommen!

Mittelfristige Maßnahmen für Holweide (Umsetzungszeitraum von 5 bis 8 Jahren)

  • Umbau Kreuzung Bergisch Gladbacher Straße und A3, verantwortlich: Stadt Köln
  • Herstellung einer durchgehenden Radverkehrsanlage auf der Bergisch Gladbacher Straße möglichst auf der Fahrbahn, verantwortlich: Stadt Köln
  • Regionalradwege: Ausbau regionaler Radwege insbesondere interessant für Pendler in Richtung Köln/Leverkusen, Kreisweite Betrachtung notwendig
  • Zweigleisiger Ausbau S 11 Köln‐Dellbrück–Bergisch Gladbach, um 10‐Minuten‐Takt fahren zu können, Erhöhung P+R Duckterath, Car Sharing, B+R, verantwortlich: KVB AG, Stadt Bergisch Gladbach
  • Diverse neue Schnellbuslinien aus dem Bergischen zu Verkehrsknotenpunkten in Bergisch Gladbach und Köln
  • Mobilstationen zur Verknüpfung von ÖPNV, PKW und Fahrrad fördern

Folgende ebenfalls sinnvollen mittelfristigen Maßnahmen betreffen Holweide und stammen nicht aus unserem Forderungskatalog:

  • Prüfung der Umweltampel im Bereich der Stadtgrenze zur Reduzierung der Luftschadstoffe auf der Bergisch Gladbacher Straße bzw. Optimierung der Lichtsignalanlage zur Vermeidung von Schleichverkehren zur Stadtgrenze Bergisch Gladbach, verantwortlich: Stadt Köln
  • Lärmoptimierter Belag („Flüsterasphalt“) Bergisch Gladbacher Straße vom Clevischen Ring bis Von‐Quadt‐Straße, verantwortlich: Stadt Köln

Langfristige Maßnahmen für Holweide (Umsetzung frühestens nach 8 Jahren)

  • Kapazitätserhöhung auf der Linie 4 im Rechtsrheinischen, verantwortlich: KVB AG
  • Verlängerung der Linie 4, verantwortlich: KVB AG
  • Verlängerung Linie 1 bis AS BAB A4 Moitzfeld/Wohnpark bzw. bis Herkenrath/Spitze, verantwortlich: KVB AG
  • RRX‐Halt in Köln Mülheim, verantwortlich: Deutsche Bahn AG
  • Vollanschluss AS Mülheim und Anbindung am Dünnwalder Kommunalweg, verantwortlich: Landesbetrieb Straßenbau.NRW
  • L 286 n („Bahndammtrasse“), verantwortlich: Land NRW
  • 6‐spuriger Ausbau A4 von AK Köln‐Ost bis AS Moitzfeld, verantwortlich: Landesbetrieb
    Straßenbau.NRW

Auch diese Maßnahmen finden sich in unserem Forderungskatalog.

Kritik an den vorgestellten Maßnahmen

Laut Kölner Stadtanzeiger vom 24.01.2017 in der Ausgabe Köln und Bergisch Gladbach und vom 28.01.2017 kam in einer Pressekonferenz im „Bürgertreff 1006“ in Dellbrück vom Verkehrsclub Deutschland (VCD), dem „Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland“ (BUND) und der Bürgerinitiative „RRX für Köln-Mülheim“ Kritik an den vorgestellten Maßnahmen:

  • Es fehlten die Sofortmaßnahmen in den nächsten drei Monaten, beispielsweise bessere Busverbindungen. Da die Grenzwerte für Lärm und Abgase auf der Bergisch Gladbacher Straße regelmäßig überschritten werden, hätten die Anwohnern ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, weshalb ein schnelles Handeln notwendig sei. Bei den 8 Kurzfrist-Maßnahmen seien außerdem allein drei langwierige Prüfaufträge.
  • Das Thema Güterverkehr sei nicht erwähnt worden. Doch durch mehr Warentransporte auf der Schiene, könne die Bergisch Gladbacher Straße vom besonders lärm- und schadstoffintensiven Lkw-Verkehr entlastet werden. Das nach dem Niedergang von Zanders nicht mehr genutzte Güterterminal Zinkhütte könne u.a. von der benachbarten Firma Krüger genutzt und dadurch das innerstädtische Straßennetz um 17.000 Lkw jährlich entlastet werden.
  • Die Verlängerung der Straßenbahn-Linien 3 und 18 nach Bergisch Gladbach werde ebenfalls nicht behandelt.
  • Der Autobahnzubringer für Bergisch Gladbach über die Bahndammtrasse sei nicht sinnvoll, da neue Straßen nur neuen Verkehr schafften.
  • Das Vertrauen in die Beteiligten fehle, da die gleichen Handlungsträger das Problem seit 30 Jahren nicht in den Griff bekommen hätten.

Wir können die angesprochenen Punkte nachvollziehen und würden diese weiteren Maßnahmen ebenfalls begrüßen. Aus unserer Sicht ist es aber schon ein toller erster Schritt, dass es überhaupt einen gemeinsamen 33 Punkte enthaltenden Maßnahmenkatalog gibt. Wir sagen: Weitermachen!

Wie geht es weiter?

Wie es weitergeht, verrät ebenfalls ein Blick auf die Seite des Region Köln/Bonn e.V.:

  • Der Runde Tisch „Verkehr im Rechtsrheinischen“ wird sich weiter treffen und den Maßnahmenkatalog den den zuständigen Gremien im 1. Halbjahr des Jahres 2017 zur Entscheidung vorzulegen.
  • Außerdem arbeiten Städte Köln, Bergisch Gladbach und der Rheinisch-Bergische Kreis aktuell gemeinsam mit Leverkusen, Rösrath, Troisdorf, Niederkassel und dem Rhein-Sieg-Kreis an integrierten Planungskonzepten für den rechtsrheinischen Verflechtungsraum – insbesondere am Thema Mobilität. Die erarbeiteten Maßnahmen sollen in den interkommunalen Abstimmungs- und Planungsprozess des „StadtUmland-Verbunds Köln und rechtsrheinische Nachbarn“ einfließen.

Wenn die Maßnahmen nicht bald umgesetzt werden, droht laut Kölner Stadtanzeiger im Sommer ein totales Durchfahrtsverbot: Beim Bundesverwaltungsgericht liegt derzeit eine erfolgsversprechende Klage der Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen das Land NRW aufgrund der in Dellbrück und Holweide gemessenen Emissionswerte, die alle Richtlinien sprengen.

Gemeinsam für den Autobahnzubringer in Bergisch Gladbach

Im Januar 2016 luden uns die Firma Krüger und der Autobahnzubringer e.V. nach Bergisch Gladbach, um über das Thema Autobahnzubringer zur A4 in Bergisch Gladbach zu sprechen.

Da die gesamte Bergisch-Gladbacher-Straße sehr stark vom Gewerbeverkehr von und nach Bergisch Gladbach belastet ist, hat der Förderkreis Rechtsrheinisches Köln e.V. die Teilnahme der Bürgervereine an diesem Treffen organisiert. Von den Bürgervereinen haben
Vertreter aus Holweide, Dellbrück, Thielenbruch, Buchheim, Stammheim und Flittard teilgenommen.

Es wurde vereinbart, verstärkt die Sorgen und Nöte der Anwohner und der Gewerbetreibenden in Anbetracht der Planungen für die Verbreiterung der A4 in Düsseldorf vorzutragen.

Der Kölner Stadtanzeiger berichtete über unser Treffen:

Angesichts eines Besuches bei der Firma Krüger im Gewerbegebiet Zinkhütte formulierten der Verein Gladbacher Autobahnzubringer und der Förderkreis rechtsrheinisches Köln eine gemeinsame Stellungnahme, die sie als „Petition“ an Bürgermeister Lutz Urbach und die Landtagsabgeordneten des betroffenen Raumes weiterleiteten.

Die politischen Forderungen klingen für Gladbacher Ohren nicht neu. Neu ist, dass sie im rechtsrheinischen Köln, wo der Förderkreis 28 Bürgervereine aus Thielenbruch, Dellbrück, Holweide, Stammheim und Flittard zusammenfasst, auf immer stärkeres Interesse stoßen.

Wir hoffen, dass die vorgeschlagene Konferenz und weitere Verkehrsuntersuchungen bald umgesetzt werden:

Die Bahndammtrasse würde aus Kölner Sicht den Druck auch auf den Straßen der Domstadt mindern. Bei Kölner Landtagsabgeordneten wie der CDU-Parlamentarierin Serap Güler oder Jochen Ott (SPD) ruft das Projekt daher vorsichtige Zustimmung hervor. Ott, der im Verkehrsausschuss des Landtags sitzt, schlägt eine Konferenz von Politikern, Verwaltung und Bürgern beider Nachbarstädte sowie eine weitere Verkehrsuntersuchung vor, die die Gladbacher und die rechtsrheinischen Kölner Verkehrsströme gemeinsam betrachten soll.

Interessant ist die Zusammenfassung der Hausaufgaben, die Bergisch Gladbach unabhängig vom Bau der Trasse durch Land oder Bund noch selbst erledigen muss:

Erstens: Anbindung von der Dechant-Müller-Straße/Hauptstraße/Mülheimer Straße an die Bahndammtrasse.

Zweitens: Fertigstellung der Bahnunterführung Tannenbergstraße, die auch für das zweite S-Bahngleis nötig ist.

Drittens: Bau einer „Querspange“ zwischen Bensberger Straße und Refrather Weg durch das Gewerbegebiet Zinkhütte.

Wir planen weitere Treffen mit dem Förderkreis Rechtsrheinisches Köln e.V. und Vertretern der betroffenen Bürgervereine im April.

Autobahnanbindung Ostfriedhof

In der Bezirksvertretung Mülheim am 18.01.2016 (BV9/0012/2016) wurde eine Bürgereingabe zur Autobahnanbindung Ostfriedhof und zur Interkommunalen Zusammenarbeit der Städte Köln und Bergisch Gladbach gemacht.

Auch wir wünschen uns eine Südanbindung von Holweide / Dellbrück an die A4. Allerdings nur in Kombination mit einem eigenen Autobahnanschluss in Bergisch Gladbach. Dieser dezentrale Anschluss für Holweide-Ost, Dellbrück und Brück-Ost würde die Bergisch Gladbacher Straße und ihre Zubringerstraßen entlasten und unnötige Umwege vermeiden. Wir wollen damit aber keine Autobahnanbindung für Bergisch Gladbach liefern. Die Verkehrsprobleme von Bergisch Gladbach müssen auch dort gelöst werden und sollen nicht auf die Kölner Wohngebiete abgewälzt werden – weder auf der Bergisch Gladbacher Straße noch auf den Straßen zwischen Bergisch Gladbach und dem Ostfriedhof.

Eine stärkere interkommunale Zusammenarbeit der Städte Köln und Bergisch Gladbach wünschen wir uns auch!


TOP 2.1: Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Autobahnanbindung Ostfriedhof und Interkommunale Zusammenarbeit der Städte Köln und Bergisch Gladbach (Az.: 02-1600-92/15), Quelle: Ratsinformationssystem

Beschluss (einstimmig beschlossen):

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, wie folgt zu beschließen:

Der Ausschuss dankt dem Petenten für seine Eingabe, spricht sich jedoch gegen die vorgeschlagenen Varianten zur Anbindung an die Autobahn 4 aus. Der Ausschuss unterstützt das laufende Planungsverfahren zum Ausbau der L 286 und begrüßt die interkommunale Zusammenarbeit der Städte Köln und Bergisch Gladbach.

Antrag:

Die Bürgerpartei GL beantragt, dass die Städte Köln und Bergisch Gladbach im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit die Anbindung des Ostfriedhofs / Bensberger Marktweg an die Autobahn A 4 umsetzen. Hierzu wird eine Verkehrsführung von der Gierather Straße über den Penningsfelder Weg, den Bensberger Marktweg und die Mielenforster Straße zum Dellbrücker Mauspfad und von dort weiter entweder auf einer neuen Trasse entlang der Siedlung Mielenforst zur Anschlussstelle Köln-Merheim oder über den Brücker Mauspfad mit zwei neuen Auf-/ Abfahrtsrampen zur A 4 vorgeschlagen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die vorgeschlagene Lösung würde Sammelstraßen durch Kölner Wohngebiete mit Verkehrsströmen belasten, für die sie nicht ausgelegt sind. Die angrenzenden Wohngebiete sind bereits heute erheblich durch Schleichverkehr belastet, der sich zur Umfahrung der überlasteten Dolmanstraße (K 27) in Bergisch Gladbach seinen Weg über den Penningsfelder Weg und die Gierather Straße sucht. Der Penningsfelder Weg wurde aus diesem Grund seitens der Stadt Köln bereits mit Einbauten zur Verkehrsberuhigung versehen. Mit der vorgeschlagenen Verkehrsführung würde die Stadt Köln somit Durchgangsverkehr von der Bergisch Gladbacher Straße in bislang vergleichsweise ruhige, durch Einfamilienhäuser geprägte Dellbrücker Wohngebiete ziehen. Dies würde bei den Bürgern vor Ort erheblichen Widerstand hervorrufen und entspricht somit nicht dem Interesse der Stadt Köln. Frühere Planungen zur Anbindung Bergisch Gladbachs an die Anschlussstelle Köln-Merheim wurden u.a. aus diesem Grund bereits vor Jahren endgültig verworfen.

Zudem lässt sich die Anbindung an die A 4 in beiden Varianten nicht umsetzen: Die vorgeschlagene Anbindung an die Anschlussstelle Köln-Merheim würde durch ein festgesetztes Naturschutzgebiet führen; der alternativ vorgeschlagene direkte Anschluss vom Brücker Mauspfad an die A 4 findet hingegen wegen der zu geringen Abstände zu den Anschlussstellen Köln-Merheim und Bergisch Gladbach Refrath nicht die Zustimmung von Straßen NRW.

Aus Sicht der Stadt Köln lässt sich eine grundlegende und somit zu bevorzugende Lösung dieses überörtlichen Verkehrsproblems durch den Ausbau der ehem. Bahntrasse in Bergisch Gladbach zur L 286 erreichen, für den derzeit durch das Landesstraßenbauamt (Straßen NRW) das förmliche Planfeststellungverfahren vorbereitet wird. Hierdurch würde sowohl die Bergisch-Gladbacher-Straße in Köln als auch die Dolmanstraße in Bergisch Gladbach vom Durchgangsverkehr entlastet. Für dieses laufende Planungsverfahren ist es aus Sicht der Stadt Köln zum gegenwärtigen Zeitpunkt kontraproduktiv, alternative Verkehrsführungen in die öffentliche Diskussion einzubringen.

Bergisch Gladbach und Köln tauschen sich im Rahmen des Arbeitskreises rechtsrheinisches Köln bereits über alle Fragen der interkommunalen Zusammenarbeit und somit auch über die bestehenden Verkehrsprobleme aus. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit wird die Stadt Köln zudem Bergisch Gladbach dabei unterstützen, für den Ausbau der L 286 Finanzmittel des Landes einzuwerben, sofern der Rat der Stadt Bergisch Gladbach diese Maßnahme mehrheitlich billigen wird.

Im Wahlkampf nichts Neues

Wie wir angekündigt haben, gab es eine Wahlkampfveranstaltung von Herrn Ott zur Bergisch Gladbacher Straße. Zunächst einmal sind wir weiterhin sehr froh, dass wir es mit unserer Initiative in den Wahlkampf geschafft haben. Daran haben wir vor zwei Jahren noch nicht denken können. Nur ist Wahlkampf halt Wahlkampf und keine konkrete Umsetzung. Zu den besprochenen Themen:

Frau Hammelrath (SPD Bergisch Gladbach) und Herr Ott (SPD Köln) sind für die Bahndammtrasse zur A4. Allerdings kam auch wieder die bekannte Aussage, dass kein Geld für neue Straßen da sei. Später in der Diskussion wurde jedoch auf neue Verhandlungen mit Bund und Land verwiesen.

Herr Noak (SPD Dellbrück) sprach über seinen Antrag der Umweltampel und den zu hohen Schadstoffwerten sowie möglichen Strafen der EU. Es kam der Hinweis, dass eine Umweltampel allein keine Lösung des Problems ist.

Herrn Ott ist klar, dass an verschiedenen Stellschrauben angesetzt werden muss. Alle Vorschläge für Autobahnanschlüsse (Bahndammtrasse, Höhenhaus, Holweide-Süd) sollten untersucht werden. Das Projekt Bahndammtrasse müsse jetzt geplant werden, da im Bundeswegeplan 2016 der Kölner Autobahnring bis 2017 und die 3-Spuren-Erweiterung von A59, A57 und A4 vorgesehen sind. Wenn diese Projekte gelaufen sind, kann das Brückenproblem angegangen werden. Realistische Planung für den Bahndamm seien mindestens 7 Jahre.

Herr Blihn (VCD, Bergisch Gladbach) war, wie bekannt, gegen die Bahndammtrasse und verwies auf die 11 Initiativen, die diesen Grünbereich für absolut erhaltenswichtig halten. Herrn Ott sei es aber wichtiger, dass die Menschen auf der Bergisch Gladbacher Straße nicht 10 Jahre früher sterben, weil in Bergisch Gladbach die Trasse nicht gebaut wird. Und wenn am Ende die Richter das entscheiden müßten.

Den Vorschlag einer Untertunnelung in Frankenforst goutierte Herr Ott nicht, denn Bauprojekte seien schon von vornherein gefährdet, wenn sie unrealistisch zu teuer sind.

Herr Ott ist für ÖPNV und für Takterhöhung nach Thielenbruch.

Insgesamt treffen die Aussagen ziemlich genau unsere Forderungen. Eine Umsetzung ist dadurch allerdings noch lange nicht in Sicht. Ob sich für Holweide nach der Wahl – mit welchem Ausgang auch immer – also etwas verbessert, steht in den Sternen. Wir bleiben aber weiter dran und machen uns für Holweide stark!

Übrigens: Von der SPD Holweide (Familie Kaske) war niemand da…

Neues von der Bahndammtrasse

Eine Möglichkeit, von Bergisch Gladbach zur Autobahn zu kommen, wäre die sogenannte Bahndammtrasse, eine stillgelegte Eisenbahntrasse von Bergisch Gladbach Zentrum nach Süden zur A4. Diese ist seit Jahren in der Diskussion und wanderte in der Prioritätenliste des Landes NRW schon hoch und runter.

In der Bergischen Landeszeitung stand am 11.08.2015 in einem Artikel zu diesem Thema, u.a. folgendes:

Der Landesbetrieb Straßen NRW in Gelsenkirchen, der mit der Entwurfsplanung des Linienbestimmungsverfahren beauftragt worden ist, hat diesen Auftrag inzwischen erledigt und die Unterlage nach Düsseldorf zum Landesverkehrsministerium weitergeleitet, wo jetzt die dazu gehörende Anhörung vorbereitet wird.

Die Stadt Bergisch Gladbach arbeitet parallel an einem Plan B, falls es mit der Bahndammtrasse weiterhin nicht voran geht:

In ihrem Mobilitätskonzept strebt die Stadt derzeit Alternativen an, wie sie auch ohne Autobahnzubringer ihre Probleme mit dem Nord-Süd-Verkehr zwischen Alt-Gladbach und Bensberg und dem überörtlichen Netz lösen kann. Der Modal-Split, die Verteilung der Verkehrsarten, soll beeinflusst werden: Derzeit gibt es 13,4 Prozent Radverkehr, 14,6 Prozent Fußverkehr, ÖPNV 13,2 Prozent und Autoverkehr 58,9 Prozent. 2030 sollen es 17,4 Prozent Radverkehr (ein Plus von 4 Prozent), 16,6 Prozent Fußgänger (plus 2 Prozent), 15,2 Prozent ÖPNV (plus 2 Prozent) und Autoverkehr 50,9 Prozent (minus 8 Prozent) sein. Zu den Leitzielen gehört: Stadt der kurzen Wege, Förderung eines Fußwegenetzes und Minimierung des Kfz-Verkehrs. Auch die Radstation am Busbahnhof spielt eine Rolle in diesem Programm.

Der Regionalbeauftragte des Verkehrsclub Deutschland (VCD)-Regionalverbandes Köln für Bergisch Gladbach und den Rheinisch-Bergischen Kreis warnt vor massiven Umweltfolgen durch den Bau der Bahndammtrasse:

Die neue Straße würde “zu sehr umfangreichen Beeinträchtigungen des Wohnumfeldes, der Erholungsnutzung und des Stadt- und Landschaftsbildes” führen. Dies ist das Ergebnis der am 4. Februar 2014 im Bergisch Gladbacher Stadtentwicklungsausschuss vorgestellten Umweltverträglichkeitsstudie.

[…]

Insgesamt liefert die Umweltverträglichkeitsstudie hinreichend Gründe, die Straße nicht zu bauen. Der Landesbetrieb Straßen NRW plant im Auftrag des Landes weiter; zunächst steht die Fertigstellung für das Linienbestimmungsverfahren (für eine “Vorzugsvariante”) an. Danach gebe es Offenlegung und Bürgerbeteiligung – Ansatzpunkte für den weiteren Widerstand gegen diese unzumutbare Planung.

Der VCD fordert auf seinem Flyer im Hinblick auf den Ausbau des ÖPNVs und des Radwegenetzes zum Teil das Gleiche wie wir. Eine Idee für den Autoverkehr wird allerdings nicht geliefert – nur die Ablehnung der Bahndammtrasse:

  • Bau eines zweiten Gleises zwischen Köln-Dellbrück und Bergisch Gladbach und schnellstmögliche Umsetzung der planerischen und baulichen Voraussetzungen für den geplanten 10-Minuten-Takt auf der S-Bahn-Linie S 11
  • Erhalt des Verkehrsknotenpunktes Köln-Mülheim auch künftig als Halt für den Rhein Ruhr Express (RRX)
  • Fahrplanverdichtung auf der Stadtbahn-Linie 1 nach Bensberg (im Rahmen des geplanten Ausbaus der Stadtbahn-Ost-West-Achse der Kölner Verkehrs-Betriebe)
  • Prüfung der Stadtbahn-Verlängerung zum Technologie-Zentrum Moitzfeld
  • Beim öffentlichen Verkehrsangebot: Erhöhung der Taktdichte, Verbesserung der Anschlüsse, konsequentere Anbindung der Wohnquartiere, stärkerer Einsatz von Bedarfsverkehren (in Abstimmung mit dem Kreis als Aufgabenträger für den ÖPNV
  • Ausbau der Park&Ride- und Bike&Ride-Kapazitäten an den S- und Stadtbahn-Stationen
  • Bau eines Rad-Schnellwegs Köln-Deutz – Bergisch Gladbach, wie er im Rahmen des Konzept „Radschnellwege für die Region Rheinland“ geplant ist
  • Planung und Bau eines optimierten Radwegenetzes in der Stadt
  • Bereitstellung eines kleinräumigen, sicheren und komfortablen Fußwegenetzes
  • Die Bahndamm-Trasse darf nicht kommen! Die Umweltverträglichkeitsstudie dazu hat eindeutig festgestellt, dass die neue Straße „zu sehr umfangreichen Beeinträchtigungen des Wohnumfeldes, der Erholungsnutzung und des Stadt- und Landschaftsbildes“ führen würde.

Der Autobahnzubringer e.V. widerspricht dem VCD in Bezug auf die Bahndamm-Trasse, da Radfahrer durch den Bau dieser Entlastungsstraße nur positiv tangiert würden:

Die Querung des Radweges über die Straßenbahnlinie 1 wird hierdurch eine wesentliche Verbesserung erfahren. Dieser Gefahrenpunkt würde nämlich beseitigt. Im Übrigen bleibt der Radweg entlang dieser Straße vollkommen erhalten, wird sogar in einen besseren Zustand gebracht.

Ob Bahndammtrasse oder nicht, es muss für die Bergisch Gladbacher eine Möglichkeit geschaffen werden, zur Autobahn zu kommen, ohne unsere Holweider Einkaufsmeile zu verstopfen!