Auf der Bergisch Gladbacher Straße gilt jetzt die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Dies ist auf einer Bundesstraße als Lärmschutzmaßnahme möglich. Ein Lärmgutachten ergab, dass es auf der Bergisch Gladbacher Straße viel zu laut ist. Andere bauliche Maßnahmen werden jetzt weiter geprüft, aber erstmal wird jetzt langsamer gefahren.
Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim in der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 16.09.2019, 17:00Uhr bis 18:45Uhr, Bezirksrathaus Mülheim, VHS-Saal, Wiener Platz 2a, 51065 Köln (Quelle: Ratsinformationssystem)
TOP 7.1.4: Tempo-30 auf der Bergisch Gladbacher Straße
hier: Anfrage der CDU-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 21.01.2019; TOP 7.2.2
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
Frage 1:
„Nach Kenntnisstand der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Mülheim und nach Aussagen verschiedener Mitglieder im Verkehrsausschuss des Rates der Stadt Köln soll diese Maßnahme nur temporär gelten, bis ein sogenannter „Flüsterasphalt“ auf wesentliche Teile der Bergisch Gladbacher Straße aufgetragen worden ist. Ist diese Auffassung richtig?“
Antwort der Verwaltung:
Für den Gesamtverlauf der Bergisch Gladbacher Straße wurde in jüngster Vergangenheit ein Lärmgutachten erstellt. Das Ergebnis dieses Gutachtens zeigt, dass die errechneten Lärmwerte erheblich die Normwerte überschreiten und daher ein Handlungsbedarf geboten ist. Als erste mögliche Maßnahme handelt es sich hierbei um die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Die Verwaltung wird selbstverständlich prüfen, ob durch bauliche Maßnahmen ebenfalls bzw. eine weitere Herabsetzung der Lärmwerte erreicht werden kann. Es ist beabsichtigt lärmoptimierten Asphalt auf der Bergisch Gladbacher Straße einzubauen. Nach Einbau des lärmoptimierten Asphaltes soll die Geschwindigkeitsbegrenzung wieder aufgehoben werden.
Frage 2:
„Immer wenn es darum geht, Tempo-30 Zonen einzurichten, werden wir von der Verwaltung darauf hingewiesen, dass dies nur unter besonders strengen Bedingungen möglich sei, zumindest wenn es sich um Durchgangs- und Hauptverkehrsstraßen handelt und dies nur möglich sei, wenn beispielsweise schützenswerte Einrichtungen an der Straße liegen. Die Bergisch Gladbacher Straße ist vom Ortseingang Köln bis zum Wiener Platz etwa 7 km lang, wie der ADAC nachgemessen hat. Wie wird die Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf dieser Länge gerechtfertigt? Es ist kaum darstellbar, dass auf der gesamten Länge von 7 km überall nur schützenswerte Einrichtungen liegen.“
Antwort der Verwaltung:
Die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h hat allein die hohe Lärmbelastung zur Ursache. Die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zur Lärmminderung und somit Schutz der Anlieger hat ebenfalls ihre Rechtsgrundlage in der Straßenverkehrsordnung.
Frage 3:
„Wie beurteilt die Bezirksregierung die Einrichtung auf Tempo-30 bei einer der wichtigsten Hauptverkehrs-und Bundstraßen in Köln?“
Antwort der Verwaltung:
Die anstehende Maßnahme wurde mit der Bezirksregierung Köln umfassend abgestimmt. Im Rahmen der üblichen Abstimmungsgespräche weist die Bezirksregierung regelmäßig darauf hin, dass es nicht die Aufgabe der Bezirksregierung ist, geplante straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen zu beurteilen bzw. zu bewerten. Die Bezirksregierung übernimmt lediglich die Prüfung auf Rechtskonformität.