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Bürgerbeteiligung zum „Verkehrskonzept“; Tempo 30 hilft gegen Lärm, reicht aber nicht

Im Januar 2022 stand das „Verkehrskonzept“ für Holweide, über das wir schon Mitte 2020 diskutiert haben, wieder auf der Tagesordnung der Bezirksvertretung. Es wurde aber bis zur Durchführung eines Fachgespräches mit der Verwaltung vertagt, so dass es leider keine wirklichen Neuigkeiten gibt. Keine der vorgestellten „kurzfristigen Maßnahmen“ findet Anklang in der Bezirksvertretung, die langfristigen Maßnahmen haben einen Zeithorizont von >10 Jahren.

Aktualisierung nach der BV-Sitzung am 7.3.2022: Die Verwaltung soll eine Bürgerbeteiligung durchführen, in der dasVerkehrskonzept Holweide“ vorgestellt und im Hinblick auf die Stärkung nachhaltiger Mobilitätsformen ergebnisoffen geprüft wird und außerdem bis zur Sommerpause den Sachstand zum 33-Punkte-Plan vorstellen.

Im März 2021 hat die BV die Verwaltung beauftragt, die Lärmschutzmessungen und die darauf basierenden Entscheidungen zu Geschwindigkeitsreduktionen auf den einzelnen Abschnitten der Bergisch Gladbacher Straße detailliert darzustellen. Dies ist in der Januar-Sitzung nun erfolgt: Die Geschwindigkeitsreduktion hat auch den Lärm um 2,1-2,7 dB gemindert. Allerdings werden die Auslösewerte (70 dB(A) LDEN d. h. über 24 Stunden / 60 dB(A) LNight d. h. von 22 bis 6 Uhr) im Sinne des NRW-Erlasses zur Lärmaktionsplanung (RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – V-5 – 8820.4.1 vom 7.2.2008) immer noch überschritten: tags wiesen die Messungen bis zu 77,8 dB(A) und nachts bis zu 69,9 dB(A) aus.


10. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim in der Wahlperiode 2020/2025 am Montag, dem 17.01.2022, 17:00 Uhr, Palladium, Schanzenstr. 36, 51063 Köln

TOP 9.1.5 9.1.6 Verkehrskonzept Holweide (0213/2021)

Beschluss (auf der BV-Sitzung am 7.3.2022: Quelle: Ratsinformationssystem)

Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung vor der Abstimmung der kleinräumigen Varianten mit der Durchführung einer Bürgerbeteiligung, in der das Verkehrskonzept Holweide vorgestellt und im Hinblick auf die Stärkung nachhaltiger Mobilitätsformen ergebnisoffen geprüft wird. Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, bis zur Sommerpause den Sachstand zum 33-Punkte-Plan vorzustellen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen

Begründung:
Gemäß Beschluss der Bezirksvertretung Mülheim vom 24.03.2014 wurde die Verwaltung aufgefordert, ein schlüssiges Verkehrskonzept für Holweide, das auch zu die zukünftigen Bauvorhaben enthält, zu erstellen und der Bezirksvertretung vorzustellen (s. AN/0364/2014).

Hierzu wurden sowohl die großräumigen Verkehrsströme des überregionalen Netzes, die in der Zuständigkeit unterschiedlicher Baulastträger liegen, und die kleinräumigen lokalen Verkehrsströme betrachtet und zusammengestellt. Die geplanten städtebaulichen Verdichtungen im Bereich der Zillestraße und der Kochwiesenstraße wurden ebenfalls berücksichtigt. Die geplanten Vorhaben der AXA und des Ärztehauses Grabeland sind laut Aussagen der Vorhabenträger verworfen worden.

Das Ziel des Verkehrskonzeptes Holweide ist es, die unterschiedlichen Netzebenen des motorisierten Individualverkehrs (MIV) und des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) verkehrlich zu untersuchen, um mögliche Lösungsansätze zur Verbesserung der heutigen Verkehrssituation abzuleiten.
Folgende Netzelemente und kleinräumige Maßnahmen wurden analysiert:

  • N1: Öffnung Piccoloministraße im Abschnitt zwischen Honschaftsstr. und Romaneystr (kleinräumige Maßnahme, Stadt Köln);
  • N2: Ausbau des Autobahnanschlusses Mülheim und Schaffung der Verbindungsachse zwischen der Anschlussstelle Mülheim und L 101 (Dünnwalder Kommunalweg) (großräumige Maßnahme, StraßenNRW);
  • N3: Bahndammlösung in Bergisch Gladbach (großräumige Maßnahme, Stadt Bergisch Gladbach);
  • N4: Ausbau BAB A4 (großräumige Maßnahmen, Autobahn GmbH);
  • SPNV: Zweigleisiger Ausbau der S11 (großräumige Maßnahmen, DB Netz AG);
  • kleinräumige Maßnahmen im Stadtteil Holweide (Stadt Köln).

Für die großräumigen überregionalen Neubaumaßnahmen (N2, N3, N4) müssen Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden, deren Zeitbedarfe langfristig sind (überschläglich > 10 Jahre und länger). Kurzfristige Entlastungsmöglichkeiten für Holweide können daher nicht erwartet werden (s. Anlage 1: Verkehrskonzept Holweide, Folien 2 bis 4).

Tatsächlich zeitnah realisierbare lokale Entlastungen beschränken sich somit auf das Gebiet der Stadt Köln, die hier als sog. kleinräumige Lösungen im unmittelbaren Umfeld von Holweide dargestellt werden (s. Anlage 1: Verkehrskonzept Holweide, Folien 5 und 6).

Folgende Maßnahmen wurden für den nördlichen (A) und südlichen Bereich (B) von Holweide verkehrlich untersucht:

A) kleinräumige Maßnahmen im nördlichen Bereich von Holweide:

  • Einbahnstraßenregelung Steyler Str.,
  • Erstellung eines Kreisverkehrs an der Piccoloministr./Honschaftsstr. mit Öffnung der westlichen Piccoloministr. in beide Fahrtrichtungen (Beschluss 27.04.2009).

Hierbei wurden die zu erwartenden Verkehre der Neubauvorhaben Zillestr. berücksichtigt.

Folgende kleinräumige Maßnahmen wurden bereits baulich umgesetzt (s. Vorlagen-Nr.: 3686/2011):

  • Verlegung der Fußgänger-Furt an der Johann-Bensberg-Str.;
  • Herausnahme des Linkseinbiegers in die Carl-Severing-Str.;
  • Herausnahme des Linkseinbiegers in die Buschfeldstr.

Der Verkehr aus der Buschfeldstraße und aus der Carl-Severing-Straße kann seit Sommer 2020 ausschließlich nach rechts auf die Bergisch Gladbacher Straße in Richtung Innenstadt einfahren. Durch die Anpassung der Lichtsignalsteuerung konnte der Verkehrsfluss zusätzlich optimiert werden (s. Vorlagen-Nr.: 1007/2017 Maßnahmen-Paket 33 Punkte-Programm).

Die durch das Bauvorhaben Zillestraße zu erwartenden Neuverkehre aus dem Umfeld der Zillestraße sind in den jeweiligen Spitzenstunden sehr gering. In der Morgenspitze entsprechen die Quellverkehre 22 Fahrten und die Zielverkehre 5 Fahrten. In der Abendspitze entsprechen die Quellverkehre 14 Fahrten und die Zielverkehre 23 Fahrten (s. Anlage 1: Verkehrskonzept Holweide, Folien 7 bis 20).

Des Weiteren ist aufgrund der geplanten Maßnahmen des erarbeiteten Mobilitätskonzeptes keine erhöhte Stellplatznachfrage zu erwarten.

B) kleinräumige Entlastungsvarianten V1 bis V4 im südlichen Bereich von Holweide:

Folgende weitere Veränderungen wurden untersucht:

  • Öffnung Busspur Colonia-Allee und Burgwiesenstr. (V1) –> Empfehlung im „Verkehrskonzept“: Die Entlastung des Isenburger Kirchweges ist positiv zu bewerten.
  • Öffnung der Kochwiesenstr. – Colonia-Allee (V2) –> Empfehlung im „Verkehrskonzept“: sollte nicht weiter verfolgt werden
  • Aufhebung der Busschleuse zwischen Florentine-Eichler Str. und Heinz-Kühn-Str. (V3) –> Empfehlung im „Verkehrskonzept“: sollte nicht weiter verfolgt werden
  • Öffnung der Diagonalsperre Kaspar-Düppes-Str. – Kochwiesenstr. (V4) –> Empfehlung im „Verkehrskonzept“: sollte nicht weiter verfolgt werden

Hierbei wurden die zu erwartenden Verkehre des Neubauvorhabens Baumwollquartier berücksichtigt. Die prognostizierten Neuverkehre aus dem Bauwollquartier umfassen in der Morgenspitze 37 Fahrten aus und 23 Fahrten in das Quartier, in Summe also zusätzliche 60 Fahrten. In der Nachmittagsspitze erzeugt das Baumwollquartier 29 Fahrten aus und 36 Fahrten in das Quartier, in Summe also zusätzliche 65 Fahrten.

Der südliche Teil von Holweide wurde in der Vergangenheit durch verkehrslenkende Maßnahmen und Sperrungen weitgehend so umgestaltet, dass außer über die Achse Buschfeldstraße/Johann-Bensberg-Straße keine Verkehre mehr in Nord-Süd-Richtungen und umgekehrt durch das Quartier möglich sind.

Zur Entlastung der Buschfeldstraße und Johann-Bensberg-Straße wurden die oben aufgeführten vier Varianten auf ihre verkehrliche Wirksamkeit und Auswirkungen untersucht (s. Anlage 1: Verkehrskonzept Holweide, Folien 21 bis 34) und wie gewünscht jeweilige Empfehlungen abgegeben.

Bezüglich der geplanten Neubauvorhaben sind die zu erwartenden Verkehrsmengen wie dargestellt sehr gering, weshalb eine Ausarbeitung neuer alternativer Ortsumgehungen aus verkehrlicher Sicht derzeit nicht erforderlich sind.

Klimatische Auswirkungen:

Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.

Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine sichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des
Treibhausgasausstoßes bei.

Aufgrund verkehrlicher Verlagerungen kann die hier dargestellte Maßnahme insgesamt als neutraler Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden.

Die Nord-Süd-Verkehre könnten im geringen Umfang zu nachteiligen Auswirkungen der Lärm – und Abgasemissionen führen. Die geänderte Verkehrsführung an der Kreuzung Bergisch Gladbacher Straße/Johann-Bensberg-Straße/Buschfeldstraße stellt eine Verbesserung da und könnte die Auswirkungen neutralisieren.

Finanzierung:

Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Finanzmittel in Höhe von rd. 10.000 € stehen im Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) zur Verfügung.

Anlage
Anlage 1 Verkehrskonzept


10.2.12 Tempo 30 Bergisch Gladbacher Straße (AN/0101/2021) (3855/2021)

Die Bezirksvertretung Mülheim nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

Mitteilung der Verwaltung

Die Bezirksvertretung Mülheim hat die Verwaltung beauftragt, die Lärmschutzmessungen und die darauf basierenden Entscheidungen zu Geschwindigkeitsreduktionen auf den einzelnen Abschnitten der Bergisch Gladbacher Straße in der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim detailliert
und mit Kartenmaterial, aus dem Abschnitte der Straße, Hausnummern und Messpunkte klar zu erkennen sind, darzustellen.

Das erwünschte Kartenmaterial, in dem die Abschnitte der Straße und die Immissionspunkte zu erkennen sind, ist als Anlage 1 beigefügt. Die Straßenabschnitte zu den in den Karten verzeichneten Abschnitts-Nummern können Anlage 2 entnommen werden. 

1. An welchen Stellen genau wurde gemessen?

Die Lärmimmissionen ausgehend vom Verkehr auf der gesamten Bergisch Gladbacher Straße wurden an 28 Einzelpunkten erhoben. Die Hausnummern zu den Immissionspunkten können Anlage 3 entnommen werden.

2. Wie waren an den einzelnen Messstellen die genauen Ergebnisse?

Der Beurteilungspegel reicht an den Gebäuden entlang der Bergisch Gladbacher Straße bis 81 dB(A) am Tage und bis 73 dB(A) in der Nacht. Die Lärmpegel an den einzelnen Immissionsorten und die Verbesserung durch die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h können der Anlage 4 entnommen werden.

3. Zu welchen Tageszeiten wurde genau gemessen?

Die Beurteilungspegel wurden normkonform für den Tagzeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) und für den Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr) erhoben.

4. Die Geräte welcher Firma wurden verwendet?

Die Berechnung der Lärmimmissionen wurde mit dem Programmsystem MAPANDGIS, Version 1.1.3.2 durchgeführt. Dieses Programm basiert auf den Regelwerken DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“, DIN ISO 96132 „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“ und RLS-90 „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen“ Erläuternd anzumerken ist, dass Messungen des Verkehrslärms weder in den maßgeblichen Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) noch in der Richtlinie für Lärmschutz an Straßen (RLS 90) noch in der Verkehrslärmschutz-Verordnung des Bundes (16. BImSchV) vorgesehen sind.

5. Welches Messverfahren wurde verwendet?

Es wurde das nach den maßgeblichen Lärmschutz-Richtlinien-StV geltende Berechnungsregelwerk RLS90 aus der 16. BImSchV verwendet.

6. Welche Firma hat die Messungen durchgeführt, oder war es die Stadtverwaltung selbst? Falls ja, welches Amt?

Die Berechnung wurde im Auftrag des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes von der KRAMER Schalltechnik GmbH für das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung durchgeführt.

7. Wie kam die Verwaltung auf die Idee, dass an der Bergisch-Gladbacher Straße Lärmemissionen einen Grenzwert überschreiten könnten?

Die Idee, dass an der Bergisch Gladbacher Straße Lärmimmissionen über geltenden Richtwerten liegen könnten, geht auf den Beschluss der BV 9 vom 27.04.2015 zurück. Von der BV 9 wurde die Verwaltung beauftragt, Lärmkarten zu erstellen und als Sofortmaßnahme zur Verringerung der Lärmimmissionen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf der Bergisch Gladbacher Straße einzuführen. Das Beschlussprotokoll der BV 9 vom 27.04.2015 füge ich zur Information insbesondere der damals am Beschluss beteiligten SPD-Fraktion an.

8. Hat es bereits Klagen gegen die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme gegeben?

Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist nach Einschätzung des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes eine verhältnismäßige Maßnahme. Sie erfüllt die Mindestanforderung der Lärmschutz-Richtlinien-StV, nach der durch eine lärmmindernde Maßnahme eine Minderung von (aufgerundet) 3 Dezibel erreicht werden muss, und ist nach Einschätzung des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes kostengünstiger und schneller als andere Maßnahmen (beispielsweise
Verlegung der Straße in einen Tunnel, Einhausung der Straße, Errichtung von Lärmschutzwänden) umzusetzen.

Klagen gegen die Verhältnismäßigkeit liegen mit Stand vom 27.10.2021 beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung nicht vor.

Angesichts von rund 500 erheblich lärmbetroffenen Wohngebäuden (überwiegend Mehrfamilienhäuser) hätten Klagen gegen diese Maßnahme auch überrascht.

Die Anzahl der Wohngebäude, an denen der Richtwert gemäß Lärmschutz-Richtlinien-StV für Wohngebiete (70 dB(A) am Tage / 60 dB(A) in der Nacht) bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten wurde, ist in Anlage 5 dargestellt.

9. Wann wird nach den Vorstellungen der Verwaltung mit der Auftragung lärmmindernder Fahrbahndecken begonnen?

Der Einbau von lärmmindernden Fahrbahnbelägen ist nach Auskunft des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung nicht im Rahmen von kleineren Instandsetzungsarbeiten möglich, sondern erfordert grundhafte Erneuerungen mit vorgeschalteten umfangreichen Planungen. Diese sind wegen des großen personellen und finanziellen Aufwandes nur mittel- bis langfristig realisierbar, sodass konkrete Umsetzungsdaten derzeit nicht genannt werden können. Bei all diesen Baumaßnahmen wird aber auf jeden Fall der Einbau von lärmoptimierten Fahrbahnbelägen berücksichtigt.

10. Wie wurde im Hinblick auf Lärmminderung die Fahrbahndecke in dem kürzlich sanierten Abschnitt zwischen Buschfeldstraße und Ringenstraße gestaltet?

In diesem Abschnitt wurde nach Auskunft des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung eine Deckensanierung durchgeführt. Es wurde ein lärmoptimierter Asphalt, PMA 5 (Porous Mastic Asphalt) eingebaut. Dies ist ein Gussasphalt mit offenporiger Oberfläche. Seine akustische Wirksamkeit ergibt sich aus der günstigen Oberflächentextur und dem hohen Hohlraumgehalt, was lärmmindernd wirkt.

Die Entscheidungsfindung kann dem als Anlage 6 beigefügten Schreiben mit Aktenvermerk des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung vom 15.07.2019 an die Bezirksregierung entnommen werden.

Lärmschutz und Unfälle auf der BGS – Themen in der Bezirksvertretung

Die Bergisch Gladbacher Straße war am 15.3.21 wieder Thema in der Bezirksvertretung Mülheim: Es wurden zwei Anträge mit Prüfaufträgen an die Verwaltung gestellt:

Zunächst wurde beschlossen, dass die Verwaltung beauftragt wird, Lärmschutzmessungen und die darauf basierenden Entscheidungen zu Geschwindigkeitsreduktionen auf den einzelnen Abschnitten der Bergisch Gladbacher Straße in der kommenden BV-Sitzung detailliert darzustellen.

Der zweite Antrag zum Zusammenhang zwischen Tempo 30 auf der Bergisch Gladbacher Straße und der Unfallstatistik wurde abgelehnt.


4. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim in der Wahlperiode 2020/2025 am Montag, dem 15.03.2021, 17:00Uhr, E-Werk, Schanzenstr. 37, 51063 Köln

TOP 8.1.1: Tempo 30 Bergisch Gladbacher Straße (Quelle: Ratsinformationssystem)
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und des Einzelmandatsträgers Tücks (FDP)vom 23.12.2020

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung, die Lärmschutzmessungen und die darauf basierenden Entscheidungen zu Geschwindigkeitsreduktionen auf den einzelnen Abschnitten der Bergisch Gladbacher Straße in der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim detailliert und mit Kartenmaterial, aus dem Abschnitte der Straße, Hausnummern und Messpunkte klar zu erkennen sind, darzustellen.

Dabei möge sie sich an folgenden Leitfragen orientieren:

1. An welchen Stellen genau wurde gemessen ?
2. Wie waren an den einzelnen Messstellen die genauen Ergebnisse?
3. Zu welchen Tageszeiten wurde genau gemessen?
4. Die Geräte welcher Firma wurden verwendet?
5. Welches Messverfahren wurde verwendet?
6. Welche Firma hat die Messungen durchgeführt, oder war es die Stadtverwaltung selbst? Falls ja, welches Amt?
7. Wie kam die Verwaltung auf die Idee, dass an der Bergisch-Gladbacher Straße Lärmemissionen einen Grenzwert überschreiten könnten?
8. Hat es bereits Klagen gegen die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme gegeben
9. Wann wird nach den Vorstellungen der Verwaltung mit der Auftragung lärmmindernder Fahrbahndecken begonnen?
10. Wie wurde im Hinblick auf Lärmminderung die Fahrbahndecke in dem kürzlich sanierten Abschnitt zwischen Buschfeldstraße und Ringenstraße gestaltet?

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und der Einzelmandatsträger Tücks (FDP) und Hengstenberg (AfD) gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die LINKE und des Einzelmandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) beschlossen.

 

TOP 8.1.1.1: Bergisch Gladbacher Straße Zone 30 (Quelle: Ratsinformationssystem)
Änderungsantrag des Einzelmandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) vom 08.03.2021

Geänderter Beschlussvorschlag:

Der Beschlusstext wird wie folgt ersetzt:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die aktuellen Unfallstatistiken der betroffenen Streckenabschnitte vom jetzigen Zeitpunkt rückwirkend fünf Jahre bei den betreffenden Behörden und Dienststellen einzuholen, um diese auf der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim detailliert als Teil eines wissenschaftlichen Postervortrages für Interessierte zu präsentieren.

Dabei möge sich die Verwaltung an folgenden Leitfaden halten:

1. Gibt es seit Beginn der Maßnahme evtl. einen bereits nachweisbaren Rückgang an Unfällen mit Personenschäden oder sogar Todesfällen?

2. Sind diese Zahlen aussagekräftig, auch unter Anbetracht der verzerrten Lage der aktuellen Corona-Situation?

3. Wie gefährlich sind für die verschiedenen Verkehrsteilnehmer übliche Unfälle im Geschwindigkeitsbereich 30, 50 oder 60 km/h?

4. Hat die Stadt bereits dokumentiertes, positives Feedback zu der Geschwindigkeitsreduktion erhalten? Wenn ja, wie lautet dieses?

5. Ist es dauerhaft sinnvoll/möglich, die Bergisch Gladbacher Straße unter Anbetracht unseres Zieles „Null Verkehrstote“ in eine 30 Zone umzuwandeln? Auch nach Verlegung der Lärm mindernden Fahrbahndecke.

6. Könnten Sie in diesem Zusammenhang auch nochmal ausführlich darstellen, wie nutzlos Mooswände für den Lärmschutz wären?

7. Ist es dauerhaft eine Option, die Bergisch Gladbacher Straße zu entfernen (z.B. durch Sprengung)?

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und der Einzelmandatsträger Tücks (FDP) und Hengstenberg (AfD) gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die LINKE und des Einzelmandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) abgelehnt.

Anliegerparken, Tempo 30 und Durchfahrtverbot – Holweide in der BV

In der Dezember-Sitzung der Bezirksvertretung war Holweide wieder mit drei Themen vertreten:

  • Ein Antrag unseres Arbeitskreises Verkehrs wurde in geänderter Form angenommen: Die Verwaltung hat die Umwidmung der Iddelsfelder Straße in eine Anliegerstraße abgelehnt, nun soll aber die Möglichkeit des Anliegerparkens geprüft werden.
  • Die Verwaltung hat die im August 2020 gestellten Fragen der CDU zu Tempo 30 auf der Bergisch Gladbacher Straße beantwortet und mitgeteilt, dass aktuell keine Änderungen an Tempo 30 auf der gesamten Länge geplant sei, da zunächst weitere Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt werden müssten.
  • Die Busschleuse Siedlung Iddelsfeld/Heinz-Kühn-Str. soll nicht mehr als Abkürzung oder Raserstrecke mißbraucht und aus diesem Grund ertüchtigt werde, um Durchfahrtverbot durchzusetzen.

2. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheimin der Wahlperiode 2020/2025 amMontag, dem 07.12.2020, 17:00Uhrbis 19:42Uhr, Palladium, Schanzenstr. 36, 51063 Köln

TOP 2.2: Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Umwidmung der Iddelsfelder Straße in eine Anliegerstraße (Az.: 02-1600-99/20),
Quelle: Ratsinformationssystem

Begründung des Antrags:

Die lddelsfelder Str. ist eine Wohngebietsstraße mit einer Geschwindigkeits­begrenzung von 30 km/St. Die Straße ist sehr schmal und erlaubt keinen Gegenverkehr. Sie stellt ein wichtiger Abschnitt für den Radverkehr da.

Die lddelsfelder Straße wird unter der Woche als Park-Ride zum Umsteigen in die Straßenbahn ab der Halte­stelle „Neufelder Straße“ und sowohl werktags als auch an Wochenenden als kostenlosen Parkplatz für Besucher des Krankenhauses genutzt. Dieser „ruhender Verkehr“ hat sich erheblich erweitert, seit der Parkplatz des Krankenhauses kostenpflichtig geworden ist – war es vorher noch möglich, wenigstens am Wochenende in Wohnortnähe zu Parken, ist auch dies jetzt kaum noch möglich.

Gleichzeitig ist ein Radweg zwischen Bergisch Gladbach und Köln in Planung, wobei die lddelsfelder Straße entsprechend der Initiative „Radschnellverbindung Bergisch Gladbach – Köln“ ein wichtiger Baustein des Konzeptes ist. Aufgrund der oben geschilderten Parkbelastung sowie der baulich sehr schmalen Straße ist ein zügiger Fahrradverkehr ohne die Umwidmung als Anliegerstraße in der Straße kaum möglich.

Die Unterzeichner beantragen deshalb die Umwidmung der lddelsfelder Straße in einer Anliegerstraße.

Mit freundlichen Grüßen

für die Verkehrsinitiative Köln-Holweide der Bürgervereinigung Holweide e.V. und des Runden Tisches Holweide

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Ausweisung einer sogenannten Anliegerstraße beschränkt zwar die Zufahrt auf die Verkehrsteilnehmenden, die ernsthaft ein Grundstück oder ein Anwesen in diesem Bereich aufsuchen wollen, maßgebend ist für die Befugnis der Einfahrt in einen Anliegerbereich jedoch die gewollte Beziehung zu einem Anwohner- oder einem Anliegergrundstück. Da die Rechtsprechung in dieser Hinsicht eine sehr weite Auslegung entwickelt hat, scheidet eine wirksame Verkehrsüberwachung seitens der Polizei aus. So ist zum Beispiel das Aufsuchen eines Automaten in der Sperrzone ebenso erlaubt, wie ein (auch unerwünschter) Besuch einer Bewohnerin oder eines Bewohners oder die bloße Nachschau, ob ein/e ansässiger Bewohner/in zu Hause ist. Es ist daher kaum auszumachen, wer Anlieger/in ist oder die jeweilige Straße nur als Durchfahrtsstraße bzw. als sogenannter Parksuchverkehr nutzt.

Gemäß § 45 Absatz 9 Straßenverkehrs-Ordnung dürfen insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht. Dies ist vorliegend nicht der Fall. Von einer Änderung der Verkehrssituation wird daher abgesehen.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim dankt den Petenten für ihre Eingabe und bittet die Verwaltung um Prüfung, ob im Bereich der Iddesfelder Straße Anwohnerparken eingerichtet werden kann.

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TOP 7.1.1: Tempo 30 Bergisch Gladbacher Straße
hier: Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 31.08.2020, TOP 7.2.1
Quelle: Ratsinformationssystem

Frage 1
„In welchen Straßenabschnitten der Bergisch Gladbacher Straße hat die Verwaltung eine Lärmreduktion in welcher Höhe gegenüber der vorherigen Geschwindigkeitsregelung gemessen?“

Frage 2
„Insbesondere: Wie ist die gemessene Lärmreduktion im Bereich vor und hinter der DB-Unterführung Höhe der Ackerstraße, wo ein entsprechendes Verkehrszeichen nochmals ausdrücklich auf die Geschwindigkeitsbegrenzung hinweist?“

Antwort der Verwaltung (Frage 1 und 2):
Nach der eingerichteten Geschwindigkeitsreduzierung im Verlauf der gesamten Bergisch Gladbacher Straße wurde aktuell kein neues Lärmgutachten in Auftrag gegeben. Die Auswertung des vorhandenen Lärmgutachtens hat ergeben, dass die Überschreitungen der Richtwerte für „Wohnen“ tagsüber im Durchschnitt bis 7 dB(a) bzw. 11 dB(a) überschritten werden. Nachts liegt die Überschreitung im Durchschnitt bis 11 dB(a) bzw. sogar bis 13 dB(a). Aufgrund der im Lärmgutachten errechneten Werte sind die vorhandenen Überschreitungen sowohl am Tag als auch nachts in der Höhe überschritten, dass ein Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde zwingend erforderlich war. Um kurzfristig lärmschützende Maßnahmen in diesem allgemeinen Wohngebiet durchführen zu können, kam nur eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Frage. Die einschlägigen Richtlinien, die auf Erfahrungen beruhen, besagen dass eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h zu einer Lärmminderung von 3 dB(a) führt.

Frage 3
„Warum ist der Beginn der Tempo-50 Zone zwischen Ringenstraße und Herler Ring bzw. zwischen Herler Ring und Ringenstraße nicht unmittelbar an ihrem Beginn ausgeschildert?“

Antwort der Verwaltung:
Die Ausschilderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf der Bergisch Gladbacher Straße im Bereich des BAB Anschlusses Dellbrück erfolgte auf der Grundlage der Ergebnisse des Lärmgutachtens. Entscheidend dafür ist, dass in diesem Abschnitt keine angrenzende Wohnbebauung vorhanden ist. Die Erhöhung der Geschwindigkeit ist erst dann sinnvoll, wenn vom Kfz-Verkehr keine negativen Auswirkungen mehr auf die schützenswerten Objekte zu erwarten sind.

Frage 4
„Welche Anwohner will die Verwaltung durch die Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 im Abschnitt zwischen Herler Ring und Gilden Brauerei in Mülheim vor Lärm schützen, wo die Bergisch Gladbacher Straße an beiden Fahrbahnseiten entweder
a) Gewerblich oder als Grünfläche genutzt wird
b) Sporadisch vorhandene Wohnbebauung weit vom Straßenrand entfernt liegt?“

Frage 5
„Welche Anwohner will die Verwaltung durch die Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 im Abschnitt vor der Kaserne Morslede mit Fahrtrichtung Mülheim vor Lärm schützen, wo die Bergisch Gladbacher Straße auf der Nordseite ausschließlich von den Hauptzollbehörden genutzt wird und die entsprechende Bebauung etwa 20 Meter vom Straßenland entfernt liegt?“

Antwort der Verwaltung (Frage 4 und 5):
Wie bereits unter Punkt 1 dargestellt, liegen im Gesamtverlauf der Bergisch Gladbacher Straße sowohl Tags-als auch Nachtüberschreitungen der zulässigen Werte nach der Lärmschutzrichtlinie vor. Bei der Berechnung im Rahmen des Gutachtens wurde die Bergisch Gladbacher Straße in Teilabschnitte geteilt und die Lärmentwicklung in diesen Bereichen entsprechend der jeweiligen vorhandenen Bebauung berechnet. Im Abschnitt Gilden Brauerei und Herler Straße wurden die Gebäude der Hausnummern 114 bis 250, wie auch gegenüber betrachtet. Hieraus ergibt sich, dass aufgrund der vorhandenen Werte eine Geschwindigkeitsreduzierung erforderlich war. Es wurde bei dieser Berechnung berücksichtigt, dass teilweise Gewerbe vorhanden sind bzw. teilweise Grundstücke in einem gewissen Abstand zur Bergisch Gladbacher Straße vorhanden sind. Dies betrifft die Hausnummern 757 bis 791 und gegenüber.

Da den festgelegten Lärmschutzrichtlinien nach der Lärmschutzverordnung noch nicht Rechnung getragen werden konnte und noch nicht alle möglichen lärmreduzierenden Maßnahmen umgesetzt wurden, sieht die Verwaltung keine Erforderlichkeit zum aktuellen Zeitpunkt ein neues Lärmgutachten in Auftrag zu geben.

Darüber hinaus ist es weder zulässig noch sinnvoll die Geschwindigkeit in kurzen Abständen zu ändern.

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TOP 8.1.5: Busschleuse darf nicht als Abkürzung oder Raserstrecke mißbraucht werden
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die LINKE und des Einzelmandatsträgers Altefrohne vom 23.11.2020
Quelle: Ratsinformationssystem

Begründung:

Die Busschleuse soll Schleichverkehrdurch die Siedlung Iddelsfeld verhindern. Leider erfüllt sie nicht mehr den gewünschten Zweck. Lieferdienste und private PKW, die in den letzten Jahren immer breiter geworden sind, können problemlos passieren und tun dies auch. Eine Verbreiterung der Schleuse scheint nicht möglich, da sonst die inneren Zwillingsreifen der Busse keinen Halt mehr haben. In vielen anderen Städten erzwingen moderne vandalismus-resistente auffahrende Poller das Durchfahrtverbot. In Verbindung mit einem stationären „Blitzer“ lassen sich auch mögliche Zerstörungen/Durchfahrten verhindern.

Geänderter Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig bauliche Maßnahmen zu prüfen, die geeignet sind, die Busschleuse Siedlung Iddelsfeld/Heinz-Kühn-Str. zu ertüchtigen und das Durchfahrtverbot durchzusetzen und vor Umsetzung der Bezirksvertretung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:  Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion beschlossen.

 

Weiterhin lässt Herr Bezirksbürgermeister Fuchs über die folgende Ergänzung der CDU-Fraktion abstimmen:

Beschluss:

Zur ganzheitlichen Betrachtung in Verbindung mit dem Verkehrskonzept Holweide soll vor Umsetzung der Maßnahme ein Ortstermin durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen

Informationsveranstaltungen zum „Verkehrskonzept Holweide“

Seit vielen Jahren wehren sich Holweider und Dellbrücker gegen die ständige Ausweitung des Durchgangsverkehrs auf der Bergisch Gladbacher Straße. Neben der steigenden Lärmbelastung und steigenden Unfallrisiken wird der von der EU festgelegte Grenzwert an Stickoxiden zeitweise überschritten.

Seit 2012 gibt es Vorschläge und Forderungen des Arbeitskreises Verkehrs* für eine Entlastung der Bergisch Gladbacher Straße und für mehr Sicherheit für die „schwächeren“ Verkehrsteilnehmer.

2015 kündigte die Verwaltung der Stadt Köln die Fertigstellung eines Verkehrskonzeptes an, es tat sich aber nichts. Schließlich drohte die Bezirksvertretung Mülheim mit einer Klage.

Die Verwaltung der Stadt Köln legte mit Datum vom 16.12.2019 einen Entwurf vor, den sie am 16.06.2020 aktualisierte. In einem Arbeitspapier prüft das Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung derzeit verschiedene Varianten, Verkehr aus der Bergisch Gladbacher Straße in die Wohngebiete zu verlagern. Unter anderem:

  1. Durch die geplante Öffnung der Piccoloministraße westlich der Honschaftsstraße samt Kreisverkehr soll nördlich der Bergisch Gladbacher Straße eine neue Achse für den Durchgangsverkehr geschaffen werden.
  2. Die Diagonalsperre an der Schweinheimer, Kochwiesen- und Kaspar-Düppes-Straße soll so nicht bleiben. Dadurch wird der schon vergessene „Schleichverkehr“ durch die Kochwiesenstraße in die Schweinheimer/Iddelsfelder Straße wieder belebt.
  3. Die Busschleuse in der Heinz-Kühn-Straße soll entfallen. Dadurch wird der Verkehr über die Coloniaallee, Heinz-Kühn-Straße, Neufelder Straße nach Dellbrück und Bergisch Gladbach fließen.

Vom 12. bis zum 21. August 2020 führte der Arbeitskreis Verkehr* im Vorfeld der Kommunalwahl sechs Informationsveranstaltungen zum Entwurf des „Verkehrskonzeptes Holweide“ des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung durch. Es nahmen jeweils zwischen 32 und 45 Gäste teil. Die Inhalte der Präsentation können Sie online nachlesen.

Im Anschluss an den Vortrag hatten die Teilnehmer Gelegenheit, Fragen zu stellen, ihre Meinung darzustellen und sich an der Diskussion um tatsächlich entlastende Alternativen zu beteiligen. Hierzu haben wir ein Ergebnisprotokoll erstellt.

Der Arbeitskreis Verkehr* wird auf der Grundlage der Ergebnisse eigene Vorschläge erarbeiten.

 

* Der Arbeitskreis Verkehr ist ein gemeinsames Forum von Runder Tisch Holweide und der Bürgervereinigung Holweide e.V.


Während der sechs Informationsveranstaltungen wurden mehr als 300 Unterschriften gesammelt. Für drei Monate wird die Unterschriftensammlung auch online fortgesetzt. Bitte klicken Sie dazu auf den blauen Button „Unterschreiben“ und folgen Sie der Anleitung. Vielen Dank für Ihre Beteiligung!

 

Sie können auch gerne eine Unterschriftenliste ausdrucken und bei Kölner Freunden und Bekannten, in Ihrem Geschäft oder Lokal,… Unterschriften sammeln.

 

Holweider Themen in der BV

In der Bezirksvertretung Mülheim waren wieder Holweider Themen auf der Tagesordnung:

Bereits im Dezember 2019 ging es um diverse Gefahrenstellen in Holweide. Der geplante Ortstermin hat bisher nicht stattgefunden, so dass die Vorlage erneut verschoben wurde (TOP 2.3).

Im August hat die CDU eine Anfrage zu Tempo 30 auf der Bergisch Gladbacher Straße gestellt. Es wurde nach den Auswirkungen der Geschwindigkeitsreduktion im Hinblick auf eine messbare Lärmreduktion gefragt. Hierzu liegt noch keine Antwort der Verwaltung vor . (TOP 7.2.1).

In einem weiteren Antrag fragte die CDU nach dem Zeitplan für die Sanierung des Straßenbelages (Flüsterasphalt) und nach einer Überprüfung der Ampelschaltung („Grüne Welle“). In der Sitzung wurde dann aber über die Zielrichtung und Sinnhaftigkeit des Antrags diskutiert und der Antrag mehrheitlich abgelehnt (TOP 8.1.2 – s. unten).


46. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim in der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 31.08.2020, 17:00Uhr bis 18:57Uhr, Palladium, Schanzenstr. 36, 51063 Köln (Quelle: Ratsinformationssystem)


8.1.2 Flüsterasphalt und Verkehrsfluss Bergisch Gladbacherstraße (Quelle: Ratsinformationssystem)

Antrag der CDU-Fraktion vom 16.08.2020 AN/0995/2020

Herr Seldschopf (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) beanstandet, dass der Antrag eindeutig darauf abziele, dass die Rückführung zu Tempo 50 auf der Bergisch Gladbacher Straße möglichst schnell realisiert werden und dem auch noch eine hohe Priorität eingeräumt werden solle. Seine Fraktion lehne dies ab. Die Anwohner seien mit der jetzigen Situation sehr zufrieden, seine Fraktion plädiere daher, Tempo 30 dort dauerhaft zu erhalten.

Herr Stengle (SPD-Fraktion) unterstütze dies, zudem verweise er auf den Beschluss vom 27.04.2015, mit dem man sich ausdrücklich für Tempo 30 auf der Bergisch Gladbacher Straße entschieden habe. Außerdem sei der angeführte Flüsterasphalt für Autobahnen vorgesehen und zeige seine Wirkung erst bei einer Geschwindigkeit über 50 Stundenkilometer. Flüsterasphalt sei darüber hinaus sehr anfällig und müsse schon nach drei Jahren ersetzt werden. Von den Bürgern habe er viel positive Rückmeldung, auch darüber, dass es mit Tempo 30 gar nicht viel langsamer voran gehe als vorher.

Herr Krüger (CDU-Fraktion) führt an, dass es sich hier um eine Bundesstraße handele. Seine Fraktion habe andere Rückmeldungen der Anwohner, diese seien nicht ausschließlich positiv. Er stimme zu, dass der Flüsterasphalt anfälliger sei, allerdings sei der Abnutzungsgrad auf einer Bundesstraße deutlich geringer als auf einer Autobahn. Die lautstärkereduzierenden Effekte seien dennoch gegeben. Seine Fraktion werde den Antrag aufrecht halten.

Das Ratsmitglied Klein sei der Meinung, man müsse die umliegenden Straßen bzw. die Auswirkungen auf andere Stadtteile mitbedenken, da sich der Verkehr seit der Temporeduzierung auf 30 dorthin verlagere. Es sei ein Gesamtkonzept erforderlich. In Höhenhaus im Bereich der Straße Im Weidenbruch habe es zudem nicht die Möglichkeit gegeben, Tempo 30 durchgehend einzuführen, dies sei bei einem Ortstermin durch die Verwaltung berichtet worden. Insofern verstehe er nicht, wie das dann bei so einer langen Straße wie der Bergisch Gladbacher doch möglich sei.

Herr Stengle verweist nochmals auf den Beschluss aus dem Jahr 2015, genau ein solches Konzept, umliegende Straßenzüge und Stadtteile bei den Planungen zu berücksichtigen, sei damals beschlossen worden.

Frau Brock-Storms (SPD-Fraktion) betont, dass der Termin Im Weidenbruch ein Termin der Bezirksvertretung gewesen sei.

Herr Derichsweiler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert, dass die Temporeduzierung auf der Bergisch Gladbacher Straße eine Lärmminderungsmaßnahme sei. Daher spiele es auch keine Rolle, ob es sich um eine Bundesstraße handele. Relevant sei vielmehr was für die Bürgerinnen und Bürger in den jeweiligen Stadtteilen das richtige sei.

Beschluss:

1. Die Verwaltung priorisiert ihre Planungs-und Budgetkapazitäten dahin gehend, dass die baulichen Maßnahmen zur Lärmminderung auf der Bergisch Gladbacherstraße Vorrang vor allen anderen Verkehrsmaßnahmen im SB-Mülheim mit Ausnahme der Sanierung der Mülheimer Brücke genießen und noch in 2020 beginnen.

2. Der Umbau erfolgt abschnittsweise. Sanierte Abschnitte werden unverzüglich für den Normalbetrieb freigegeben.

3. Bis dahin wird die Ampelschaltung erneut überprüft. Entgegen der von der Stadtverwaltung immer wieder vorgetragenen Behauptung, sie sei auf Tempo 30 optimiert, häufen sich die Beschwerden von Verkehrsteilnehmern, die von einer roten Ampel zur nächsten fahren, besonders in den Bereichen

a. zwischen Wasserwerkstraße und Dellbrücker Hauptstraße in Fahrtrichtung stadtauswärts,

b. zwischen Ackerstraße und Herler Ring in Fahrtrichtung stadtauswärts

c. zwischen Autobahnzubringer zur A3 und Ackerstraße in Fahrtrichtung Mülheim

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und des Einzelvertreters Tücks (FDP) abgelehnt.

Bebauung Kochwiesenstraße – das geht wohl auch ohne Verkehrskonzept?

Nach 5 Jahren Sendepause melden sich die Planungen für die „Blockinnenbebauung Kochwiesenstraße“ zurück. Zwischenzeitlich haben sich Verwaltung und Gerichte offenbar intensiv mit den Themen auseinandergesetzt. Nun gibt es endlich ein weiterhin kein Verkehrskonzept und die Staus auf den Zubringerstraßen der Bergisch Gladbacher Straße erfreuen die Anlieger wie bisher. Dem Rat wurde jetzt aber schon mal empfohlen, den geänderten Bebauungsplan zu beschließen – u.a. weil die Einwände zum Thema Verkehr nicht berücksichtigt wurden.

Wir erinnern uns an folgendes Versprechen „von damals“:

Herr Bezirksbürgermeister Fuchs betont nochmals, dass er selbst der Planung nicht zustimmen wird, wenn es kein Verkehrskonzept geben wird.

Und dann war da ja noch eine andere Ankündigung:

Am 15.12.2014 wurde uns mitgeteilt, dass das Verkehrsgutachten erst im nächsten Jahr in der Berzirksvertretung vorgestellt wird und derzeit beim Amt für Straßen und Verkehrstechnik noch in Bearbeitung ist.

Na dann sollte es ja bald was werden mit dem Verkehrskonzept! Wir bleiben gespannt!


42. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim in der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 27.01.2020, 17:05 Uhr bis 18:30 Uhr, Bezirksrathaus Mülheim, VHS-Saal, Wiener Platz 2a, 51065 Köln (Quelle: Ratsinformationssystem)

TOP 9.2.3: Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend die Ergänzung des Bebauungsplan-Entwurfs 73480/06; Arbeitstitel: Kochwiesenstraße in Köln-Holweide

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt

1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 73480/06 für das Gebiet im Blockinnenbereich zwischen Kochwiesenstraße im Osten, Burgwiesenstraße im Süden, Ferdinand-Stücker-Straße im Westen und Schweinheimer Straße im Norden in Köln-Holweide — Arbeitstitel: Kochwiesenstraße in Köln-Holweide — abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 4;

2. den Bebauungsplan-Entwurf 73480/06 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ergänzen;

3. den Bebauungsplan 73480/06 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB im ergänzenden Verfahren nach § 214 Absatz 4 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1 722) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) — in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung — als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen

Begründung (hier nur der verkehrsrelevante Teil):

[…] Die vorsorglichen Hinweise des Gerichts zum Umlegungsverfahren und dem Verkehrsaufkommen einer viergruppigen Kindertagesstätte zu Lasten der Wohngrundstücke wurden untersucht, aufgenommen und finden sich in der Begründung wieder.

Satzungsbegründung (hier nur der verkehrsrelevante Teil):

4.4 Erschließung

4.4.1 Verkehrserschließung

Das Baugebiet wird über eine Mischverkehrsfläche, die in die Kochwiesenstraße einmündet und als Ringstraße ausgebaut wird, erschlossen. Die unterschiedlich festgesetzten Breiten der Verkehrsfläche von 6, 7 oder 9 m reichen in den Straßenabschnitten aus, den untergeordneten Verkehr, der in diesem Baugebiet zu erwarten ist, aufzunehmen. Ebenso reichen die Wendeanlagen für das dreiachsige Müllfahrzeug sowie Versorgungs-und Rettungsfahrzeuge aus.

Eine Verkehrsuntersuchung (vom 16.09.2014) hat das in Holweide vorhandene und zu erwartende zusätzliche Verkehrsaufkommen, das durch die geplanten Baugebiete erzeugt wird untersucht und bewertet.

Das im Plangebiet zu erwartende zusätzliche Verkehrsaufkommen bei circa 52 Wohneinheiten (WE), das durch die neuen Einwohner im Baugebiet „Kochwiesenstraße“ erzeugt wird, kann durch die umliegenden Straßen ohne weiteres verkraftet werden.

Die Verkehrsuntersuchung prüfte die verkehrlichen Auswirkungen auf den benachbarten Straßen. Im Untersuchungsgebiet konnte festgestellt werden, dass die Verkehrserzeugung durch das Baumwollbleichereiquartier, die Kindertagesstätte, die Bäckerei, das Baugebiet Kochwiesenstraße, durch die AXA und durch das geplante Ärztehaus am Holweider Krankenhaus verträglich auf den vorhandenen Straßen abwickelbar ist.

Das Untersuchungsgebiet reicht bis zur hochbelasteten Bergisch Gladbacher Straße, die nicht nur in den Hauptverkehrszeiten Probleme in der Abwicklung des Kfz-Verkehrs aufweist. Grundlage für die Untersuchung waren Verkehrsprognosen und verschiedene Varianten der Verkehrserschließung und Verkehrsführung. Die zumeist engen und angebauten Wohnstraßen sind alle in der Lage die Verkehrszunahme aufzunehmen.

Bereits heute ist zu den Hauptverkehrszeiten eine hohe Belastung auf der Schnellweider Straße, der Johann-Bensberg-Straße und dem Isenburger Kirchweg. Die Anbindung des Neubaugebietes an die Kochwiesenstraße wirkt sich aber nicht weiter negativ auf die umliegenden Straßen aus.

Auf dem Straßenzug Johann-Bensberg-Straße und dem Isenburger Kirchweg bestehen bereits in den morgendlichen Spitzenstunden und in den nachmittäglichen Hauptzeiten deutliche Rückstauerscheinungen. Verantwortlich ist dafür die hohe Belastung auf der Bergisch Gladbacher Straße.

Die Neuverkehre aufgrund der Aufsiedlung des Baumwollquartiers aus ca. 500 Fahrten/24 h jeweils im Quell-und Zielverkehr orientieren sich nach dem Verteilungsbild der Untersuchungen ab der Grundstückszufahrt (ca. 80%) in der Kochwiesenstraße vornehmlich in/aus Richtung Burgwiesenstraße und anschließend gleichmäßig in/aus Richtung Johann-Bensberg-Straße sowie Isenburger Kirchweg (jeweils ca. 40%). Im Streckenzug Kochwiesenstraße/Burgwiesenstraße steigen die Gesamtverkehre damit zwar prozentual deutlich an, verbleiben jedoch mit max. 3.100 Kfz/24 h auf einem akzeptablen Niveau für eine Wohnstraße. Die übrigen ca. 20 % Neuverkehre orientieren sich ab der Grundstückszufahrt in/aus Richtung Schweinheimer Straße und anschließend über verschiedene Routen in/aus Richtung Nordosten.

Im Zuge der Bergisch Gladbacher Straße stellen sich Neuverkehre in der Größenordnung bis max. 230 Kfz/24 h ein. Diese machen damit einen kaum messbaren Anteil an den Gesamtverkehrenvon unter 1% aus. Die negativen Einflüsse der zusätzlichen Verkehrserzeugung insgesamt sind somit sehr gering.

Um das Verkehrsproblem zu verbessern hat die Bezirksvertretung Mülheim bereits eine Änderung der Verkehrssituation in Holweide im Bereich der Bergisch Gladbacher Straße beschlossen, die kurzfristig umgesetzt wird. Insgesamt trägt das dazu bei, dass der Verkehrsfluss verbessert wird. Außerdem werden in der o. g. Verkehrsuntersuchung als sinnvolle Maßnahmen, Änderungen in den Verkehrsführungen und den Verkehrslenkungen gemacht, die insgesamt die verkehrlichen Effekte an den kritischen Netzelementen verbessern könnten.

Im westlichen Planbereich wird eine Anbindung zur Ferdinand-Stücker-Straße durch einen Rad-und Fußweg erfolgen. Damit ist der Blockinnenbereich zukünftig auch von Westen fußläufig an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden und erschließt zusätzlich die neue öffentliche Grünfläche mit ihrem geplanten Spielplatz. Eine Durchfahrmöglichkeit oder eine Einbahnstraßenregelung wird hier nicht erfolgen.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 73480/06–Arbeitstitel: Kochwiesenstraße in Köln-Holweide – eingegangenen Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage (hier nur der verkehrsrelevante Teil)

1.2 Lärmimmissionen:

Durch den Bau von 52 Wohneinheiten und einer Kindertageseinrichtung erhöht sich der Straßenlärm, welcher den Anwohnern nicht zuzumuten ist. Lärm verursacht Entwicklungsschäden bei Kindern.

Entscheidung durch den Rat: Kenntnisnahme

Begründung:

Die Lärmimmissionen sind kein auschlaggebender Teil, der für die Heilung relevanten eingefügten Veränderungen in den textlichen Festsetzungen und in der Planungsbegründung. Im Urteil des OVG Münster zum Normenkontrollverfahren vom 15.11.2017 wird auf S. 13 angemerkt: „Ferner ist darauf hinzuweisen, dass bei einer weiteren Planung die Immissionen in den Blick zu nehmen wären, die durch den Verkehr bedingt sind, den ein viergruppige Kindertagesstätte zulasten der Wohngrundstücke im Plangebiet auslöst“.

Zur Überprüfung der Verkehrsprognose wurde die Verkehrsuntersuchung zu einem vergleichbaren Einfamilienhausgebiet in der näheren Umgebung in Köln-Buchheim herangezogen. Das Gutachten liegt der Akte bei. Der Sachverhalt wurde zusammenfassend auf Seite 26 im Umweltbericht der Satzungsbegründung zum Bebauungsplan unter dem Punkt 5.2.6.2 „Lärm, Straßenverkehrslärm“, eingearbeitet.

1.4 Verkehrsaufkommen und Parkraummangel

Zunahme des Verkehrsaufkommens durch die geplante Ringstraße und die entstehenden Wohneinheiten sowie der Kindertagesstätte durch den Bring- und Holverkehr. Gleichzeitig entsteht ein Mangel an Parkraum.

Entscheidung durch den Rat: Keine Berücksichtigung

Begründung: Das Verkehrsaufkommen und der Parkraummangel sind keine Bestandteile, der für die Heilung relevanten eingefügten Veränderungen in den textlichen Festsetzungen und in der Begründung.

Gefahrenstellen in Holweide – da kann man nichts machen…

Die Bezirksvertretung hat sich mit mehreren Gefahrenstellen in Holweide beschäftigt: Schnelle Abbieger von der Bergisch Gladbacher in die Ringenstraße, Raser auf dem Isenburger Kirchweg sowie Autofahrer, die gegen Einbahnstraßen und durch gesperrte Straßen fahren. Die Verwaltung sah sich nicht zu Maßnahmen in der Lage (abgesehen von Polizeikontrollen). Die Bezirksvertretung wird die Punkte nach einem Ortstermin nochmal besprechen.

Außerdem wird geprüft, ob aus Lärmschutzgründen – ähnlich wie auf der Bergisch Gladbacher Straße – nun doch eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Schnellweider Straße zwischen Maria-Himmelfahrt-Straße und  Schnellweider Straße 70 erfolgen kann/muss, indem eine Lärmberechnung in Auftrag gegeben wurde. Beschlossen wurde das ja schon im März 2019.


41. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim in der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 09.12.2019,17:00 Uhr bis 19:03 Uhr, Bezirksrathaus Mülheim, VHS-Saal, Wiener Platz 2a, 51065 Köln


TOP 2.3: Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Hinweise auf gefährliche Verkehrssituationen in Köln-Holweide (Az.: 02-1600-229/18), Quelle: Ratsinformationssystem

Beschluss:

Die Vorlage wird bis zur Durchführung eines Ortstermins zurückgestellt.

Begründung:

Der Petent verweist auf gefährliche Verkehrssituationen in Köln-Holweide und bittet Maßnahmen zur Entschärfung der genannten Gefahrenpunkte zu veranlassen:

1) Regelmäßig und sehr häufig kommt es zu sehr gefährlichen Situationen, wenn PKWs, auf der Bergisch-Gladbacher-Straße aus Fahrtrichtung Mülheim kommend, nach links in die Ringenstraße einbiegen. In der Ringenstraße, die sich für die PKW-Fahrer an der Einmündung nicht gut überblicken lässt, befinden sich häufig Fußgänger auf der Fahrbahn (auf dem Weg zur KVB-Haltestelle Vischering-Straße). Die PKW-Fahrer sind zu einem großen Teil relativ aggressive Fahrer, die zuvor schon über die Spur des Gegenverkehrs auf der Bergisch-Gladbacher-Straße (ab Pitstop, Haus-Nr. 421) mit hohem Tempo versuchen, noch vor der Grünphase der Ampel in Gegenrichtung in die Ringenstraße „hineinzuhuschen“. Ich habe an dieser Stelle bereits mehrere Beinah-Unfälle beobachtet.

2) Weniger gefährlich, aber gleichwohl ein Ärgernis sind die zahlreichen PKW-Fahrer, die man täglich dabei beobachten kann, wie sie, von der Schweinheimer Straße kommend, gegen die Einbahnstraße über die Maria-Himmelfahrt-Straße (und die KVB-Geleise) in die Suitbert-Straße einfahren.

3) Regelmäßiger Schleichverkehr (täglich vielfach) findet auch über die Colonia-Allee direkt zur Burgwiesenstraße trotz Durchfahrtverbot für den allgemeinen Verkehr statt; viele der PKW-Fahrer sind äußerst aggressiv unterwegs, trotz Schulweg und Tempo-30-Zone in der Burgwiesenstraße, Ferdinand-Stücker-Straße und Schweinheimer Straße. Nur nebenbei erwähne ich, dass sogar PKW-Fahrer beobachtet werden, die über die Ostmerheimer Straße (Abschnitt, wo diese Straße ein Feldweg ist) und andere Feldwege im Bereich Colonia-Allee und Holweider Krankenhaus versuchen, Abkürzungen Richtung Bergisch Gladbach zu finden.

4) Ein weiterer erheblicher Gefahrenpunkt ist die Querung des Fußgänger- und Radweges auf dem Isenburger Kirchweg in Höhe der ersten Wohnhäuser aus Fahrtrichtung Schlagbaumsweg kommend, und der weitere Verlauf Richtung Wichheimer Straße und Johann-Bensberg-Straße. Auf dem etwa 300 Meter langen Teilstück von der Wegquerung bis zum Beginn der Tempo-30-Zone (auf halber Strecke kreuzt die Burgwiesenstraße) kommt es täglich zu lebensgefährlichen Situationen. In diesen Bereich fahren einige PKW-Fahrer aus Fahrtrichtung Schlagbaumsweg kommend mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit ein, und andere beschleunigen auch in Gegenrichtung im Wohnstraßenbereich auf Geschwindigkeiten weit über 50 km/h mit Blick auf die vermeintliche Überlandsituation im Bereich der Felder an der Colonia-Allee, am Schlagbaumsweg und Richtung Merheim an der Ostmerheimer Straße. An diesem Streckenabschnitt wohnen zahlreiche Familien mit Kindern, hier ist der Schulweg zur Gesamtschule, in der Nähe eröffnet demnächst ein großes Flüchtlingsheim. Dieses Jahr wurden hier schon mehrere Haustiere totgefahren, und ich befürchte sehr, dass früher oder später etwas Schlimmeres passiert, wenn hier nicht verkehrsberuhigend eingegriffen wird. Am besten, man würde die ansonsten überall in den angrenzenden Straßen bis hin zur Bergisch Gladbacher Straße bestehende Tempo-30-Zone noch etwas ausweiten. Übrigens schützt ein Stück weiter östlich, wo der Schlagbaumsweg die Colonia-Allee kreuzt, eine Verkehrsinsel die zahlreichen Spaziergänger und Fahrradfahrer. Wie ich aus vielen Gesprächen in der Nachbarschaft weiß, begrüßen es zahlreiche Bewohner dieser Gegend in Holweide, dass endlich etwas unternommen wird, um die katastrophalen Zustände an der Bergisch-Gladbacher-Straße in Holweide zu entschärfen. Bei manchen mischt sich allerdings auch die Sorge ein, dass es künftig in diesem Bereich zu noch mehr bedrohlichen Situationen durch das Befahren von Schleichwegen kommt. Ich möchte Sie sehr bitten, Maßnahmen zur Entschärfung der genannten Gefahrenpunkte zu veranlassen – sofern es in ihrer Macht steht. Leiten Sie mich bitte ggf. an die zuständigen Stellen weiter.

Stellungnahme der Verwaltung:

zu 1)

Für den Bereich Bergisch Gladbacher Straße/Ringenstraße wurde bei der Polizei eine Unfallstatistik angefordert. Die Unfallzahlen sind dort vollkommen unauffällig. Die Polizei wurde gebeten, den Bereich zu beobachten. Die Sichtverhältnisse im genannten Bereich sind nicht zu beanstanden. Da die Kraftfahrzeugfahrenden vor der Lichtsignalanlage links in die Ringenstraße abbiegen und auch der Fußgängerverkehr im Verlauf der Ringenstraße nicht signaltechnisch geregelt werden kann, ist keine sinnvolle signaltechnische Lösung möglich.

zu 2.) und 3.)

Das Anliegen wurde zuständigkeitshalber an die Polizei mit der Bitte um Kontrollen weitergeleitet.

zu 4.)

Das Ordnungsamt wurde gebeten auf dem Isenburger Kirchweg Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Nach den allgemeinen Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Regel innerorts 50 km/h. Gemäß § 39 Abs. 1a StVO müssen Kraftfahrzeugführende heute schon abseits der Vorfahrtsstraßen (Verkehrszeichen 306 StVO) mit Tempo-30-Zonen rechnen. Im Verkehrssicherheitsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen wird den Kommunen auf Basis einer flächenhaften Verkehrsplanung die weitere Ausweisung von Tempo-30-Zonen – abseits der Hauptverkehrsstraßen – empfohlen und ausdrücklich begrüßt, wenn Tempo-30-Regelungen im Rahmen kommunaler Gesamtkonzepte umgesetzt werden. Das bedeutet, dass jede Kommune es abseits von Hauptverkehrsstraßen selbst in der Hand hat zu entscheiden, wo Tempo-30-Regelungensinnvoll sind und auf Basis der StVO eingerichtet werden sollen. Einer Ausweitung von Tempo-30-Zonen auf Straßen des überörtlichen Verkehrs sind jedoch deutliche Grenzen gesetzt. Auf Vorbehaltsstrassen (hierzu gehört der Isenburger Kirchweg), Hauptverkehrsachsen, wichtigen Verbindungsstraßen und sonstigen Straßen von übergeordneter Bedeutung kann unter besonderen Voraussetzungen ebenfalls die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h herabgesetzt werden. Durch die Änderung des § 45 Abs. 9 StVO ist es nunmehr möglich, innerörtlich streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h auf Straßen des überörtlichen Verkehrs oder auf weiteren Vorfahrtsstraßen im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten-und Pflegeheimen oder Krankenhäusern anzuordnen. Die Einrichtung von diesen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzungen soll sich allerdings nach aktueller Rechtsauffassung in erster Linie auf die tatsächlich benutzten Eingänge erstrecken. Der abgesenkte Geschwindigkeitsbereich ist dabei zudem in der Regel auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung von insgesamt 300 Meter Länge zu begrenzen. Wie bereits dargestellt, können und dürfen die Straßenverkehrsbehörden auf Hauptverkehrsstraßen Beschränkungen des fließenden Verkehrs nur anordnen, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Rechtsgüter „Sicherheit und Ordnung des Verkehrs, Schutz vor Lärm und Abgasen, Umweltschutz“ erheblich übersteigt. Auf dieser Grundlage wurde der Bereich des Isenburger Kirchweg überprüft. Die Straße ist bezüglich der Geschwindigkeiten oder etwaiger Unfälle unauffällig. Des Weiteren befinden sich keine der oben genannten schützenswerten Einrichtungen in diesem Bereich. Nach Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens der Verwaltung ist daher festzustellen, dass die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung in diesem Bereich unbegründet wäre. Trotz der Rückantwort des Petenten ist eine geänderte Stellungnahme nicht möglich.


TOP 10.2.12: Tempo 30 Schnellweider Straße in Köln-Holweide (Quelle: Ratsinformationssystem)
hier: Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 25.03.2019, TOP 2.5

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

Mitteilung der Verwaltung:

Ob aus Lärmschutzgründen eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgen kann/muss ist nur durch eine Lärmberechnung zu ermitteln. Diese wurde zwischenzeitlich in Auftrag gegeben. Danach werden die daraus resultierenden Schritte eingeleitet und der Petent sowie die Bezirksvertretung entsprechend informiert.

Tempo 30 auf der Bergisch Gladbacher – Lärmschutz macht’s möglich

Auf der Bergisch Gladbacher Straße gilt jetzt die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Dies ist auf einer Bundesstraße als Lärmschutzmaßnahme möglich. Ein Lärmgutachten ergab, dass es auf der Bergisch Gladbacher Straße viel zu laut ist. Andere bauliche Maßnahmen werden jetzt weiter geprüft, aber erstmal wird jetzt langsamer gefahren.


Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim in der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 16.09.2019, 17:00Uhr bis 18:45Uhr, Bezirksrathaus Mülheim, VHS-Saal, Wiener Platz 2a, 51065 Köln (Quelle: Ratsinformationssystem)

TOP 7.1.4: Tempo-30 auf der Bergisch Gladbacher Straße
hier: Anfrage der CDU-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 21.01.2019; TOP 7.2.2

Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung

Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

Frage 1:

„Nach Kenntnisstand der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Mülheim und nach Aussagen verschiedener Mitglieder im Verkehrsausschuss des Rates der Stadt Köln soll diese Maßnahme nur temporär gelten, bis ein sogenannter „Flüsterasphalt“ auf wesentliche Teile der Bergisch Gladbacher Straße aufgetragen worden ist. Ist diese Auffassung richtig?“

Antwort der Verwaltung:

Für den Gesamtverlauf der Bergisch Gladbacher Straße wurde in jüngster Vergangenheit ein Lärmgutachten erstellt. Das Ergebnis dieses Gutachtens zeigt, dass die errechneten Lärmwerte erheblich die Normwerte überschreiten und daher ein Handlungsbedarf geboten ist. Als erste mögliche Maßnahme handelt es sich hierbei um die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Die Verwaltung wird selbstverständlich prüfen, ob durch bauliche Maßnahmen ebenfalls bzw. eine weitere Herabsetzung der Lärmwerte erreicht werden kann. Es ist beabsichtigt lärmoptimierten Asphalt auf der Bergisch Gladbacher Straße einzubauen. Nach Einbau des lärmoptimierten Asphaltes soll die Geschwindigkeitsbegrenzung wieder aufgehoben werden.

Frage 2:

„Immer wenn es darum geht, Tempo-30 Zonen einzurichten, werden wir von der Verwaltung darauf hingewiesen, dass dies nur unter besonders strengen Bedingungen möglich sei, zumindest wenn es sich um Durchgangs- und Hauptverkehrsstraßen handelt und dies nur möglich sei, wenn beispielsweise schützenswerte Einrichtungen an der Straße liegen. Die Bergisch Gladbacher Straße ist vom Ortseingang Köln bis zum Wiener Platz etwa 7 km lang, wie der ADAC nachgemessen hat. Wie wird die Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf dieser Länge gerechtfertigt? Es ist kaum darstellbar, dass auf der gesamten Länge von 7 km überall nur schützenswerte Einrichtungen liegen.“

Antwort der Verwaltung:

Die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h hat allein die hohe Lärmbelastung zur Ursache. Die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zur Lärmminderung und somit Schutz der Anlieger hat ebenfalls ihre Rechtsgrundlage in der Straßenverkehrsordnung.

Frage 3:

„Wie beurteilt die Bezirksregierung die Einrichtung auf Tempo-30 bei einer der wichtigsten Hauptverkehrs-und Bundstraßen in Köln?“

Antwort der Verwaltung:

Die anstehende Maßnahme wurde mit der Bezirksregierung Köln umfassend abgestimmt. Im Rahmen der üblichen Abstimmungsgespräche weist die Bezirksregierung regelmäßig darauf hin, dass es nicht die Aufgabe der Bezirksregierung ist, geplante straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen zu beurteilen bzw. zu bewerten. Die Bezirksregierung übernimmt lediglich die Prüfung auf Rechtskonformität.

Doch wieder Tempo 30 auf der Schnellweider Straße?

Auf der Schnellweider Straße zwischen der Kirche und Am Bramhof war mal Tempo 30, dann wurde das wieder auf 50 erhöht. Jetzt soll gemäß Beschluss der Bezirksvertretung wieder Tempo 30 kommen – was angesichts der Geschwindigkeitsreduzierung auf der Bergisch Gladbacher Straße und den umliegenden Straßen sowie der Unübersichtlichkeit und Enge auf der Schnellweider Straße auch sinnvoll erscheint.

Außerdem wird weiterhin ein Verkehrskonzept für die Bauprojekte Kochwiesenstraße gefordert – sowohl von uns als auch von der Bezirksvertretung!


Sitzung der Bezirksvertretung Mülheimin der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 25.03.2019,17:00 Uhr bis 20:15 Uhr,Bezirksrathaus Mülheim, VHS-Saal, Wiener Platz 2a, 51065 Köln (Quelle: Ratsinformationssystem)

TOP 2.5 Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Tempo 30 Schnellweider Straße in Köln-Holweide (Az.: 02-1600-25/19)0540/2019

Geänderter Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim dankt dem Petenten für seine Eingabe, lehnt jedoch die Aufstellung von Tempo-30-Schildern auf der Schnellweider Straße, zwischen Maria Himmelfahrt Straße und der Schnellweider Str. 70, ab.

Die Bezirksvertretung Mülheim dankt dem Petenten für die Eingabe und spricht sich fürdie Aufstellung von Tempo 30 Schildern auf der Schnellweider Straße, zwischen Maria Himmelfahrt Straße und der Schnellweider Straße 70, aus.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen bei Gegenstimme von Herr Krüger (CDU-Fraktion).

Stellungnahme der Verwaltung:

Auf die Korrektur der Entscheidung der Tempo-30-Beschilderung auf der Schnellweider Straße, zwischen Maria-Himmelfahrt-Straße und der Schnellweider Str. 70, wurde die Verwaltung durch die Aufsichtsbehörde, die Bezirksregierung Köln, aufmerksam gemacht. Hieran ist die Stadt Köln gebunden.

Die zulässige Regelgeschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren, muss den strengen Bestimmungen und Vorgaben der gültigen Rechtsvorschriften in der Straßenverkehrs-Ordnung, § 45 Abs. 9 StVO, genügen.

Dies betrifft die Überprüfung, der baulichen und örtlichen Verhältnisse, die Unfalllage und deren Ge-fahrenpotential, die unmittelbar an der Straße gelegenen schützenwerten Einrichtungen.

Die Verwaltungsvorschrift der gültigen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu den Verkehrszeichen (VZ) 274 StVO (Anlage 2 zu § 41 Abs. 2 StVO) erlaubt unter verschiedenen Voraussetzungen und einigen Kriterien die Möglichkeit innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen schützenswerten Institutionen wie Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, Schulen, Alten- und Pflegeheimen, oder Krankenhäusern auf 30 km/h zu beschränken.

Diese Überprüfungen erfolgten durch die Bezirksregierung und die Polizei.

Es wurde festgestellt, dass in dem betroffenen Streckenabschnitt aufgrund der örtlichen Verhältnisse keine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Hinsichtlich etwaiger Unfälle ist der o. g. Bereich unauffällig.

Auf der Schnellweider Straße liegen keine dieser schützenswerten Einrichtungen.

Ob aus Lärmschutzgründen eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgen kann/muss ist nur durch eine Lärmberechnung zu ermitteln. Diese wurde zwischenzeitlich in Auftrag gegeben. Danach werden die daraus resultierenden Schritte eingeleitet und der Petent entsprechend informiert.

 

10.2.19 Erneute Offenlage gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB Bebauungsplan Nr. 73480/06; Arbeitstitel: Kochwiesenstraße in Köln-Holweide 0587/2019

Die Bezirksvertretung Mülheim nimmt die Mitteilung zur Kenntnis und fordert nach wie vor die Vorlage eines Verkehrskonzeptes.

Tempo 30 auf der Gladbacher?

Wie wir bereits im November aus der Presse erfahren haben, soll die Bergisch Gladbacher Straße auf der gesamten Länge von Thielenbruch bis Wiener Platz Tempo 30 kriegen. Aus der Bezirksvertretung Mülheim wurde nun eine Anfrage bei der Stadt gestellt, wie das gedacht ist: Tempo 30 ist auf einer Hauptverkehrsstraße normalerweise nicht ohne weiteres möglich (schon gar nicht auf ganzen 7 Kilometern) und im sogenannten 33-Punkte-Plan war die Maßnahme als temporär angekündigt, bis Flüsterasphalt aufgebracht ist. Wir sind gespannt, was die Stadt hierzu antworten wird.


Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim in der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 21.01.2019, 17:00 Uhr bis 18:50 Uhr, VHS-Saal, Wiener Platz 2a, 51065 Köln (Quelle: Ratsinformationssystem)

TOP 7.2.2: Anfrage der CDU-Fraktion: Tempo-30 auf der Bergisch Gladbacher Straße

Anfrage zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung: Tempo-30 auf der Bergisch Gladbacher Straße

Mit Datum vom 27.11.2018 hat das Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit eine Presse-Information herausgegeben, in der die Einrichtung von Tempo-30 auf der Bergisch Gladbacher Straße angekündigt wird. Dabei bezieht sich die Verwaltung auf das so genannte 33-Punkte-Programm vom Mai bzw. Juni 2017 (Verkehrsausschuss).

Zu dieser Ankündigung ergeben sich eine Reihe von Fragen:

1. Nach Kenntnisstand der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Mülheim und nach Aussagen verschiedener Mitglieder im Verkehrsausschuss des Rates der Stadt Köln soll diese Maßnahme nur temporär gelten, bis ein so genannter „Flüsterasphalt“ auf wesentliche Teile der Bergisch Gladbacher Straße aufgetragen worden ist. Ist diese Auffassung richtig?

2. Immer wenn es darum geht, Tempo-30-Zonen einzurichten, werden wir von der Verwaltung darauf hingewiesen, dass dies nur unter besonders strengen Bedingungen möglich sei, zumindest wenn es sich um Durchgangs- und Hauptverkehrsstraßen handelt, und dies nur möglich sei, wenn beispielsweise schützenswerte Einrichtungen an der Straße liegen. Die Bergisch Gladbacher Straße ist vom Ortseingang Köln bis zum Wiener Platz etwa 7 km lang, wie der ADAC nachgemessen hat. Wie wird die Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf dieser Länge gerechtfertigt? Es ist kaum darstellbar, dass auf der gesamten Länge von 7 km überall nur schützenswerte Einrichtungen liegen.

3. Wie beurteilt die Bezirksregierung die Einrichtung auf Tempo-30 bei einer der wichtigsten Hauptverkehrs- und Bundestraßen in Köln?