Kategorie-Archiv:2. AS Köln-Höhenhaus

Bürgerbeteiligung zum „Verkehrskonzept“; Tempo 30 hilft gegen Lärm, reicht aber nicht

Im Januar 2022 stand das „Verkehrskonzept“ für Holweide, über das wir schon Mitte 2020 diskutiert haben, wieder auf der Tagesordnung der Bezirksvertretung. Es wurde aber bis zur Durchführung eines Fachgespräches mit der Verwaltung vertagt, so dass es leider keine wirklichen Neuigkeiten gibt. Keine der vorgestellten „kurzfristigen Maßnahmen“ findet Anklang in der Bezirksvertretung, die langfristigen Maßnahmen haben einen Zeithorizont von >10 Jahren.

Aktualisierung nach der BV-Sitzung am 7.3.2022: Die Verwaltung soll eine Bürgerbeteiligung durchführen, in der dasVerkehrskonzept Holweide“ vorgestellt und im Hinblick auf die Stärkung nachhaltiger Mobilitätsformen ergebnisoffen geprüft wird und außerdem bis zur Sommerpause den Sachstand zum 33-Punkte-Plan vorstellen.

Im März 2021 hat die BV die Verwaltung beauftragt, die Lärmschutzmessungen und die darauf basierenden Entscheidungen zu Geschwindigkeitsreduktionen auf den einzelnen Abschnitten der Bergisch Gladbacher Straße detailliert darzustellen. Dies ist in der Januar-Sitzung nun erfolgt: Die Geschwindigkeitsreduktion hat auch den Lärm um 2,1-2,7 dB gemindert. Allerdings werden die Auslösewerte (70 dB(A) LDEN d. h. über 24 Stunden / 60 dB(A) LNight d. h. von 22 bis 6 Uhr) im Sinne des NRW-Erlasses zur Lärmaktionsplanung (RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – V-5 – 8820.4.1 vom 7.2.2008) immer noch überschritten: tags wiesen die Messungen bis zu 77,8 dB(A) und nachts bis zu 69,9 dB(A) aus.


10. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim in der Wahlperiode 2020/2025 am Montag, dem 17.01.2022, 17:00 Uhr, Palladium, Schanzenstr. 36, 51063 Köln

TOP 9.1.5 9.1.6 Verkehrskonzept Holweide (0213/2021)

Beschluss (auf der BV-Sitzung am 7.3.2022: Quelle: Ratsinformationssystem)

Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung vor der Abstimmung der kleinräumigen Varianten mit der Durchführung einer Bürgerbeteiligung, in der das Verkehrskonzept Holweide vorgestellt und im Hinblick auf die Stärkung nachhaltiger Mobilitätsformen ergebnisoffen geprüft wird. Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, bis zur Sommerpause den Sachstand zum 33-Punkte-Plan vorzustellen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen

Begründung:
Gemäß Beschluss der Bezirksvertretung Mülheim vom 24.03.2014 wurde die Verwaltung aufgefordert, ein schlüssiges Verkehrskonzept für Holweide, das auch zu die zukünftigen Bauvorhaben enthält, zu erstellen und der Bezirksvertretung vorzustellen (s. AN/0364/2014).

Hierzu wurden sowohl die großräumigen Verkehrsströme des überregionalen Netzes, die in der Zuständigkeit unterschiedlicher Baulastträger liegen, und die kleinräumigen lokalen Verkehrsströme betrachtet und zusammengestellt. Die geplanten städtebaulichen Verdichtungen im Bereich der Zillestraße und der Kochwiesenstraße wurden ebenfalls berücksichtigt. Die geplanten Vorhaben der AXA und des Ärztehauses Grabeland sind laut Aussagen der Vorhabenträger verworfen worden.

Das Ziel des Verkehrskonzeptes Holweide ist es, die unterschiedlichen Netzebenen des motorisierten Individualverkehrs (MIV) und des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) verkehrlich zu untersuchen, um mögliche Lösungsansätze zur Verbesserung der heutigen Verkehrssituation abzuleiten.
Folgende Netzelemente und kleinräumige Maßnahmen wurden analysiert:

  • N1: Öffnung Piccoloministraße im Abschnitt zwischen Honschaftsstr. und Romaneystr (kleinräumige Maßnahme, Stadt Köln);
  • N2: Ausbau des Autobahnanschlusses Mülheim und Schaffung der Verbindungsachse zwischen der Anschlussstelle Mülheim und L 101 (Dünnwalder Kommunalweg) (großräumige Maßnahme, StraßenNRW);
  • N3: Bahndammlösung in Bergisch Gladbach (großräumige Maßnahme, Stadt Bergisch Gladbach);
  • N4: Ausbau BAB A4 (großräumige Maßnahmen, Autobahn GmbH);
  • SPNV: Zweigleisiger Ausbau der S11 (großräumige Maßnahmen, DB Netz AG);
  • kleinräumige Maßnahmen im Stadtteil Holweide (Stadt Köln).

Für die großräumigen überregionalen Neubaumaßnahmen (N2, N3, N4) müssen Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden, deren Zeitbedarfe langfristig sind (überschläglich > 10 Jahre und länger). Kurzfristige Entlastungsmöglichkeiten für Holweide können daher nicht erwartet werden (s. Anlage 1: Verkehrskonzept Holweide, Folien 2 bis 4).

Tatsächlich zeitnah realisierbare lokale Entlastungen beschränken sich somit auf das Gebiet der Stadt Köln, die hier als sog. kleinräumige Lösungen im unmittelbaren Umfeld von Holweide dargestellt werden (s. Anlage 1: Verkehrskonzept Holweide, Folien 5 und 6).

Folgende Maßnahmen wurden für den nördlichen (A) und südlichen Bereich (B) von Holweide verkehrlich untersucht:

A) kleinräumige Maßnahmen im nördlichen Bereich von Holweide:

  • Einbahnstraßenregelung Steyler Str.,
  • Erstellung eines Kreisverkehrs an der Piccoloministr./Honschaftsstr. mit Öffnung der westlichen Piccoloministr. in beide Fahrtrichtungen (Beschluss 27.04.2009).

Hierbei wurden die zu erwartenden Verkehre der Neubauvorhaben Zillestr. berücksichtigt.

Folgende kleinräumige Maßnahmen wurden bereits baulich umgesetzt (s. Vorlagen-Nr.: 3686/2011):

  • Verlegung der Fußgänger-Furt an der Johann-Bensberg-Str.;
  • Herausnahme des Linkseinbiegers in die Carl-Severing-Str.;
  • Herausnahme des Linkseinbiegers in die Buschfeldstr.

Der Verkehr aus der Buschfeldstraße und aus der Carl-Severing-Straße kann seit Sommer 2020 ausschließlich nach rechts auf die Bergisch Gladbacher Straße in Richtung Innenstadt einfahren. Durch die Anpassung der Lichtsignalsteuerung konnte der Verkehrsfluss zusätzlich optimiert werden (s. Vorlagen-Nr.: 1007/2017 Maßnahmen-Paket 33 Punkte-Programm).

Die durch das Bauvorhaben Zillestraße zu erwartenden Neuverkehre aus dem Umfeld der Zillestraße sind in den jeweiligen Spitzenstunden sehr gering. In der Morgenspitze entsprechen die Quellverkehre 22 Fahrten und die Zielverkehre 5 Fahrten. In der Abendspitze entsprechen die Quellverkehre 14 Fahrten und die Zielverkehre 23 Fahrten (s. Anlage 1: Verkehrskonzept Holweide, Folien 7 bis 20).

Des Weiteren ist aufgrund der geplanten Maßnahmen des erarbeiteten Mobilitätskonzeptes keine erhöhte Stellplatznachfrage zu erwarten.

B) kleinräumige Entlastungsvarianten V1 bis V4 im südlichen Bereich von Holweide:

Folgende weitere Veränderungen wurden untersucht:

  • Öffnung Busspur Colonia-Allee und Burgwiesenstr. (V1) –> Empfehlung im „Verkehrskonzept“: Die Entlastung des Isenburger Kirchweges ist positiv zu bewerten.
  • Öffnung der Kochwiesenstr. – Colonia-Allee (V2) –> Empfehlung im „Verkehrskonzept“: sollte nicht weiter verfolgt werden
  • Aufhebung der Busschleuse zwischen Florentine-Eichler Str. und Heinz-Kühn-Str. (V3) –> Empfehlung im „Verkehrskonzept“: sollte nicht weiter verfolgt werden
  • Öffnung der Diagonalsperre Kaspar-Düppes-Str. – Kochwiesenstr. (V4) –> Empfehlung im „Verkehrskonzept“: sollte nicht weiter verfolgt werden

Hierbei wurden die zu erwartenden Verkehre des Neubauvorhabens Baumwollquartier berücksichtigt. Die prognostizierten Neuverkehre aus dem Bauwollquartier umfassen in der Morgenspitze 37 Fahrten aus und 23 Fahrten in das Quartier, in Summe also zusätzliche 60 Fahrten. In der Nachmittagsspitze erzeugt das Baumwollquartier 29 Fahrten aus und 36 Fahrten in das Quartier, in Summe also zusätzliche 65 Fahrten.

Der südliche Teil von Holweide wurde in der Vergangenheit durch verkehrslenkende Maßnahmen und Sperrungen weitgehend so umgestaltet, dass außer über die Achse Buschfeldstraße/Johann-Bensberg-Straße keine Verkehre mehr in Nord-Süd-Richtungen und umgekehrt durch das Quartier möglich sind.

Zur Entlastung der Buschfeldstraße und Johann-Bensberg-Straße wurden die oben aufgeführten vier Varianten auf ihre verkehrliche Wirksamkeit und Auswirkungen untersucht (s. Anlage 1: Verkehrskonzept Holweide, Folien 21 bis 34) und wie gewünscht jeweilige Empfehlungen abgegeben.

Bezüglich der geplanten Neubauvorhaben sind die zu erwartenden Verkehrsmengen wie dargestellt sehr gering, weshalb eine Ausarbeitung neuer alternativer Ortsumgehungen aus verkehrlicher Sicht derzeit nicht erforderlich sind.

Klimatische Auswirkungen:

Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.

Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine sichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des
Treibhausgasausstoßes bei.

Aufgrund verkehrlicher Verlagerungen kann die hier dargestellte Maßnahme insgesamt als neutraler Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden.

Die Nord-Süd-Verkehre könnten im geringen Umfang zu nachteiligen Auswirkungen der Lärm – und Abgasemissionen führen. Die geänderte Verkehrsführung an der Kreuzung Bergisch Gladbacher Straße/Johann-Bensberg-Straße/Buschfeldstraße stellt eine Verbesserung da und könnte die Auswirkungen neutralisieren.

Finanzierung:

Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Finanzmittel in Höhe von rd. 10.000 € stehen im Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) zur Verfügung.

Anlage
Anlage 1 Verkehrskonzept


10.2.12 Tempo 30 Bergisch Gladbacher Straße (AN/0101/2021) (3855/2021)

Die Bezirksvertretung Mülheim nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

Mitteilung der Verwaltung

Die Bezirksvertretung Mülheim hat die Verwaltung beauftragt, die Lärmschutzmessungen und die darauf basierenden Entscheidungen zu Geschwindigkeitsreduktionen auf den einzelnen Abschnitten der Bergisch Gladbacher Straße in der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim detailliert
und mit Kartenmaterial, aus dem Abschnitte der Straße, Hausnummern und Messpunkte klar zu erkennen sind, darzustellen.

Das erwünschte Kartenmaterial, in dem die Abschnitte der Straße und die Immissionspunkte zu erkennen sind, ist als Anlage 1 beigefügt. Die Straßenabschnitte zu den in den Karten verzeichneten Abschnitts-Nummern können Anlage 2 entnommen werden. 

1. An welchen Stellen genau wurde gemessen?

Die Lärmimmissionen ausgehend vom Verkehr auf der gesamten Bergisch Gladbacher Straße wurden an 28 Einzelpunkten erhoben. Die Hausnummern zu den Immissionspunkten können Anlage 3 entnommen werden.

2. Wie waren an den einzelnen Messstellen die genauen Ergebnisse?

Der Beurteilungspegel reicht an den Gebäuden entlang der Bergisch Gladbacher Straße bis 81 dB(A) am Tage und bis 73 dB(A) in der Nacht. Die Lärmpegel an den einzelnen Immissionsorten und die Verbesserung durch die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h können der Anlage 4 entnommen werden.

3. Zu welchen Tageszeiten wurde genau gemessen?

Die Beurteilungspegel wurden normkonform für den Tagzeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) und für den Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr) erhoben.

4. Die Geräte welcher Firma wurden verwendet?

Die Berechnung der Lärmimmissionen wurde mit dem Programmsystem MAPANDGIS, Version 1.1.3.2 durchgeführt. Dieses Programm basiert auf den Regelwerken DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“, DIN ISO 96132 „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“ und RLS-90 „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen“ Erläuternd anzumerken ist, dass Messungen des Verkehrslärms weder in den maßgeblichen Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) noch in der Richtlinie für Lärmschutz an Straßen (RLS 90) noch in der Verkehrslärmschutz-Verordnung des Bundes (16. BImSchV) vorgesehen sind.

5. Welches Messverfahren wurde verwendet?

Es wurde das nach den maßgeblichen Lärmschutz-Richtlinien-StV geltende Berechnungsregelwerk RLS90 aus der 16. BImSchV verwendet.

6. Welche Firma hat die Messungen durchgeführt, oder war es die Stadtverwaltung selbst? Falls ja, welches Amt?

Die Berechnung wurde im Auftrag des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes von der KRAMER Schalltechnik GmbH für das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung durchgeführt.

7. Wie kam die Verwaltung auf die Idee, dass an der Bergisch-Gladbacher Straße Lärmemissionen einen Grenzwert überschreiten könnten?

Die Idee, dass an der Bergisch Gladbacher Straße Lärmimmissionen über geltenden Richtwerten liegen könnten, geht auf den Beschluss der BV 9 vom 27.04.2015 zurück. Von der BV 9 wurde die Verwaltung beauftragt, Lärmkarten zu erstellen und als Sofortmaßnahme zur Verringerung der Lärmimmissionen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf der Bergisch Gladbacher Straße einzuführen. Das Beschlussprotokoll der BV 9 vom 27.04.2015 füge ich zur Information insbesondere der damals am Beschluss beteiligten SPD-Fraktion an.

8. Hat es bereits Klagen gegen die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme gegeben?

Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist nach Einschätzung des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes eine verhältnismäßige Maßnahme. Sie erfüllt die Mindestanforderung der Lärmschutz-Richtlinien-StV, nach der durch eine lärmmindernde Maßnahme eine Minderung von (aufgerundet) 3 Dezibel erreicht werden muss, und ist nach Einschätzung des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes kostengünstiger und schneller als andere Maßnahmen (beispielsweise
Verlegung der Straße in einen Tunnel, Einhausung der Straße, Errichtung von Lärmschutzwänden) umzusetzen.

Klagen gegen die Verhältnismäßigkeit liegen mit Stand vom 27.10.2021 beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung nicht vor.

Angesichts von rund 500 erheblich lärmbetroffenen Wohngebäuden (überwiegend Mehrfamilienhäuser) hätten Klagen gegen diese Maßnahme auch überrascht.

Die Anzahl der Wohngebäude, an denen der Richtwert gemäß Lärmschutz-Richtlinien-StV für Wohngebiete (70 dB(A) am Tage / 60 dB(A) in der Nacht) bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten wurde, ist in Anlage 5 dargestellt.

9. Wann wird nach den Vorstellungen der Verwaltung mit der Auftragung lärmmindernder Fahrbahndecken begonnen?

Der Einbau von lärmmindernden Fahrbahnbelägen ist nach Auskunft des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung nicht im Rahmen von kleineren Instandsetzungsarbeiten möglich, sondern erfordert grundhafte Erneuerungen mit vorgeschalteten umfangreichen Planungen. Diese sind wegen des großen personellen und finanziellen Aufwandes nur mittel- bis langfristig realisierbar, sodass konkrete Umsetzungsdaten derzeit nicht genannt werden können. Bei all diesen Baumaßnahmen wird aber auf jeden Fall der Einbau von lärmoptimierten Fahrbahnbelägen berücksichtigt.

10. Wie wurde im Hinblick auf Lärmminderung die Fahrbahndecke in dem kürzlich sanierten Abschnitt zwischen Buschfeldstraße und Ringenstraße gestaltet?

In diesem Abschnitt wurde nach Auskunft des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung eine Deckensanierung durchgeführt. Es wurde ein lärmoptimierter Asphalt, PMA 5 (Porous Mastic Asphalt) eingebaut. Dies ist ein Gussasphalt mit offenporiger Oberfläche. Seine akustische Wirksamkeit ergibt sich aus der günstigen Oberflächentextur und dem hohen Hohlraumgehalt, was lärmmindernd wirkt.

Die Entscheidungsfindung kann dem als Anlage 6 beigefügten Schreiben mit Aktenvermerk des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung vom 15.07.2019 an die Bezirksregierung entnommen werden.

Holweide auch 2019 Thema im Verkehrsausschuss

Auch im Verkehrsausschuss der Stadt Köln wird Holweide im kommenden Jahr wieder auf der Agenda stehen: Die Verwaltung wurde beauftragt, Ergebnisse zu verkehrlichen Untersuchungen zu präsentieren. Es soll aufgezeigt werden, wie die aktuelle Belastung am Autobahnanschluss gesenkt, wie die neuen Bauvorhaben zum schon vorhandenen Verkehrschaos passen, wie die Planung zum Vollanschluss der Anschlussstelle Mülheim sind und wann es endlich einen vollständigen Radweg auf der Bergisch Gladbacher Straße geben wird. Wir sind gespannt auf die Antworten der Verwaltung!


41. Sitzung des Verkehrsausschusses in der Wahlperiode 2014/2020 am Dienstag, dem 11.12.2018, 16:00 Uhr, Rathaus Spanischer Bau, Theo-Burauen-Saal (Raum-Nr. B 121)

TOP 1.4: Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.11.2018 betr. Optimierung Verkehrsinfrastruktur Holweide (Quelle: Ratsinformationssystem)

Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, mit Bezug auf die bereits vorliegenden verkehrlichen Untersuchungen im Stadtteil Holweide darzustellen,

1. wie die verkehrlichen Belastungen im Anschlussbereich Autobahnanschluss Bergisch-Gladbacher-Straße / A3 / Steiler Straße / Honschaftsstraße gesenkt werden können.

2. wie die zu erwartenden Belastungen der Bergisch-Gladbacher-Straße durch den Verkehrszuwachs aus den neuen Baugebieten Baumwollbleicherei, Hinterlandbebauung Kochwiesenstraße und an der Piccoloministraße minimiert werden können.

3. Wie der Sachstand zur Planung des Vollanschlusses der Anschlussstelle Mülheim ist,

4. wann mit der Herstellung einer durchgehenden Radverkehrsanlage auf der Bergisch-Gladbacher Straße, möglichst auf der Fahrbahn, zu rechnen ist.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Begründung
Die Bergisch-Gladbacher-Straße im Stadtteil Holweide ist eine der am stärksten belasteten Hauptverkehrsstraßen in Köln. Über 35.000 Verkehrsbewegungen ergeben sich auf dieser Ausfallstraße täglich. In der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 27.06.2017 „(Ergänzende Maßnahmen zum „Interkommunalen Programm zwischen Köln und Bergisch Gladbach (33-Punkte-Programm)“ zur Senkung des Verkehrsaufkommens für den Stadtbezirk Mülheim; 1017/2017)“ hat der Verkehrsausschuss ein Maßnahmen-Paket verabschiedet, das den Verkehr auf dieser Achse reduzieren soll. Mit dem Antrag sollen nun die größten Problembereiche im Kontext dieses Programmes zeitnah entschärft werden.

Außerdem haben erste verkehrliche Untersuchungen für die aktuell in Planung stehenden weiteren Bauvorhaben Baumwollbleicherei, Hinterlandbebauung Kochwiesenstraße und an der Piccoloministraße gezeigt, dass sich die ohnehin prekäre Verkehrssituation im Bereich Holweide weiter verschärfen wird.

Im Wahlkampf nichts Neues

Wie wir angekündigt haben, gab es eine Wahlkampfveranstaltung von Herrn Ott zur Bergisch Gladbacher Straße. Zunächst einmal sind wir weiterhin sehr froh, dass wir es mit unserer Initiative in den Wahlkampf geschafft haben. Daran haben wir vor zwei Jahren noch nicht denken können. Nur ist Wahlkampf halt Wahlkampf und keine konkrete Umsetzung. Zu den besprochenen Themen:

Frau Hammelrath (SPD Bergisch Gladbach) und Herr Ott (SPD Köln) sind für die Bahndammtrasse zur A4. Allerdings kam auch wieder die bekannte Aussage, dass kein Geld für neue Straßen da sei. Später in der Diskussion wurde jedoch auf neue Verhandlungen mit Bund und Land verwiesen.

Herr Noak (SPD Dellbrück) sprach über seinen Antrag der Umweltampel und den zu hohen Schadstoffwerten sowie möglichen Strafen der EU. Es kam der Hinweis, dass eine Umweltampel allein keine Lösung des Problems ist.

Herrn Ott ist klar, dass an verschiedenen Stellschrauben angesetzt werden muss. Alle Vorschläge für Autobahnanschlüsse (Bahndammtrasse, Höhenhaus, Holweide-Süd) sollten untersucht werden. Das Projekt Bahndammtrasse müsse jetzt geplant werden, da im Bundeswegeplan 2016 der Kölner Autobahnring bis 2017 und die 3-Spuren-Erweiterung von A59, A57 und A4 vorgesehen sind. Wenn diese Projekte gelaufen sind, kann das Brückenproblem angegangen werden. Realistische Planung für den Bahndamm seien mindestens 7 Jahre.

Herr Blihn (VCD, Bergisch Gladbach) war, wie bekannt, gegen die Bahndammtrasse und verwies auf die 11 Initiativen, die diesen Grünbereich für absolut erhaltenswichtig halten. Herrn Ott sei es aber wichtiger, dass die Menschen auf der Bergisch Gladbacher Straße nicht 10 Jahre früher sterben, weil in Bergisch Gladbach die Trasse nicht gebaut wird. Und wenn am Ende die Richter das entscheiden müßten.

Den Vorschlag einer Untertunnelung in Frankenforst goutierte Herr Ott nicht, denn Bauprojekte seien schon von vornherein gefährdet, wenn sie unrealistisch zu teuer sind.

Herr Ott ist für ÖPNV und für Takterhöhung nach Thielenbruch.

Insgesamt treffen die Aussagen ziemlich genau unsere Forderungen. Eine Umsetzung ist dadurch allerdings noch lange nicht in Sicht. Ob sich für Holweide nach der Wahl – mit welchem Ausgang auch immer – also etwas verbessert, steht in den Sternen. Wir bleiben aber weiter dran und machen uns für Holweide stark!

Übrigens: Von der SPD Holweide (Familie Kaske) war niemand da…

Rückmeldung der Kölner Grünen

Sehr geehrte Frau Glück,
sehr geehrte Damen und Herren der Bürgervereinigung Holweide,

zunächst einmal möchte ich mich für das konstruktive Gespräch mit Ihnen und die Vorschläge der Bürgervereinigung Köln-Holweide e.V. im Namen des Ortsverbands der Mülheimer Grünen noch einmal ausdrücklich bedanken.

In der Zwischenzeit haben wir uns eingehend mit dem von Ihnen erarbeiteten Verkehrskonzept befasst. Um nachhaltig eine Entlastung für die Menschen in Holweide zu erzielen, begrüßen wir vor allem diejenigen Punkte, die die Belastungen durch den motorisierten Verkehr reduzieren könnten.

Für den Ausbau des Radwegenetzes und die Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs werden wir uns weiterhin nachdrücklich einsetzen. Viele Vorschläge sind bereits gemacht und in die politischen Gremien eingebracht, allerdings noch nicht umgesetzt worden. Hier muss immer wieder hartnäckig nachgefragt werden, damit sie realisiert werden.

Zu den Punkten, die auch die Interessen von Bergisch-Gladbach betreffen, werden wir uns mit den örtlichen Grünen austauschen. Ebenfalls sind wir mit unseren Verkehrsexperten aus der Grünen Ratsfraktion im Gespräch, um die Verkehrssituation im Stadtteil Holweide und in Mülheim insgesamt zu verbessern.

Unser Ansatz ist es, Konzepte zu erarbeiten und umzusetzen, die zur Verkehrsvermeidung beitragen. Den Ausbau von Straßen und Autobahnzubringern sehen wir eher kritisch, da Wohngebiete betroffen sind und weitere Verkehrswege erfahrungsgemäß weiteren Verkehr nach sich ziehen.

Gerne informieren wir Sie über konkrete Ergebnisse und ich hoffe, dass wir miteinander im Gespräch bleiben.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich Ihnen schöne Weihnachtstage und alles Gute für 2015 wünschen!

Mit besten Grüßen,

Ursula Schlömer                gez. Dagmar Becker

für den Ortsverband Köln-Mülheim
– Bündnis 90/Die Grünen –

Antwort auf Rückmeldung Landesverkehrsminister Groschek (5)

Sehr geehrter Herr Minister Groschek, sehr geehrter Herr Lohmann, sehr geehrter Herr Dr. Mühl,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 20.11.2014 zum Thema “Verkehrsentlastung für Köln-Holweide”.

In unseren Schreiben vom 19.03.2014 und vom 30.06.2014 haben wir Sie um Hilfe gebeten, da unser Stadtteil Holweide vom Durchgangsverkehr belastet und langfristig die Lebensqualität zerstört wird, wenn sich nichts an der Verkehrssituation ändert. Wir haben Sie gebeten, sich mit unseren Forderungen auseinander zu setzen und sich für die Punkte in Ihrer Hoheit einzusetzen. Im Folgenden fassen wir Ihre fünf Antwortschreiben nach unserem Verständnis zusammen:

1. Autobahnanschluss Bergisch Gladbach

Die L 286 in Bergisch Gladbach / Refrath von der L 136 bis zur A 4 mit Autobahnanschluss und die L 286 Querspange von Bergisch Gladbach bis zur A 4 Merheim sind aufgrund der Gesamtbewertung im Rahmen der Integrierten Gesamtverkehrsplanung (IGVP) nachrangig in der Stufe 2 des Landesstraßenbedarfsplans enthalten. Bedarfsplanvorhaben dieser Stufe werden nach der Planungspriorisierung der Landesregierung aus dem Jahr 2011 generell nicht beplant.

Das von Ihnen zur Verfügung gestellte IGVP-Dossier zur L 286 in Bergisch Gladbach mit Anschluss an die A 4 scheint fehlerhaft zu sein. Die angenommene Abnahme der Verkehrsbelastung auf der Bergisch Gladbacher Straße in Köln ist mit -1/<1 (=täglich fahren nur ca. 1.000 PKW und weniger als 1.000 LKW weniger durch Holweide) viel zu niedrig beziffert, da täglich über 20.000 Fahrzeuge, davon ein großer Teil LKW, die Stadtgrenze passieren. Der Nutzen-Kosten-Quotient (NKQ) von 1,45 bei diesem Vorhaben ist also falsch, wird aber von Ihnen nicht überprüft, da generell keine Dossiers überprüft und fortgeschrieben werden.

Bei der Priorisierung war neben dem Aspekt der Mittelumschichtung zu Gunsten der Erhaltung bestehender Landesstraßen im Fall des zweiten Bauabschnitts der L 286 auch zu berücksichtigen, dass für eine Anbindung an die A 4 eine Genehmigung beim Bundesverkehrsministerium einzuholen wäre. Für diesen Bereich der A 4 wird ein 6-streifiger Ausbau im Rahmen der Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2015 bewertet. Bisher ist aber noch nicht absehbar, ob und wann dieser Ausbau anstehen könnte. Insofern kann seitens des Bundes eine Entscheidung bezüglich einer weiteren Anschlussstelle auf dem Stadtgebiet Bergisch Gladbach nicht eingefordert werden. Dies gilt besonders vor dem Hintergrund, dass an der A4 sind im Bereich Bergisch Gladbach bereits jetzt 3 Anschlussstellen (Moitzfeld, Bensberg und Refrath) in kurzen Abständen (3,3 km und 2,3 km) vorhanden sind. Der Verkehrsfluss auf der A 4 würde durch eine weitere Anschlussstelle zusätzlich beeinträchtigt.

Des Weiteren werden allein die Kosten für den ersten Abschnitt der L 286 auf 36,2 Mio. € geschätzt. Hier stellt sich auch mittel- bis langfristig die Frage der Finanzierbarkeit der Maßnahme. Bei den nicht abgerufenen Bundesmitteln von mehr als 40 Mio. €, die in der Presse thematisiert wurden, handelt es sich um Haushaltsmittel für den Bundesfernstraßenbau. Die L 286 Bergisch Gladbach/Refrath liegt in der Baulast des Landes Nordrhein-Westfalen und könnte aus diesen Mitteln nicht finanziert werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sie uns keine Unterstützung in diesem Punkt anbieten konnten. 66.000 Einwohner aus Bergisch Gladbach-Mitte und insbesondere die Industrie (LKW) belasten die Stadtteile in Köln-Ost bzw. Bergisch Gladbach-Süd also weiterhin, ohne dass Ihrerseits Lösungsmöglichkeiten erarbeitet oder wenigstens die angesprochenen Fehler in der Planung überprüft werden.

2. Autobahnanschluss Köln-Höhenhaus

Die Anbindung der L 101 an die vorhandene Autobahnanschlussstelle Köln-Mülheim ist durch die heutige enge Bebauung im Westen und Osten und die Bahnlinie sehr schwierig. Diese Aussage bezieht sich vermutlich auf die unmittelbare Nähe der Anschlussstelle. Laut Google-Maps führt die übrige im Dossier markierte Strecke über Äcker. Welche Streckenführung an der Anschlussstelle im Dossier mit der roten Linie angedacht war, bleibt unklar.

In der Integrierten Gesamtverkehrsplanung (IGVP) wurde das Vorhaben L 101 Ortumgehung Köln/Dünnwald bewertet. Aufgrund des unzureichenden Nutzen-Kosten-Quotienten von 0,9 konnte die Maßnahme nicht in den Landesstraßenbedarfsplan aufgenommen werden. Die in der Karte in Türkis ergänzte Honschaftsstraße fehlt in der Darstellung der IGVP. Um von Höhenhaus (15.000 Einwohner) oder Dünnwald (12.000 Einwohner) zur A3 (Richtung Süden) zu kommen, muss man über die Honschaftsstraße fahren. Dieses Nadelöhr führt zu langen Staus auf der Honschaftsstraße (17.610 KFZ/Tag) und zu Rückstau auf der Bergisch Gladbacher Straße (27.290 KFZ/Tag) vor der Anschlussstelle Köln- Holweide (40.720 KFZ/Tag). Der durch die Graphik entstehende Eindruck, lediglich die Berliner Straße und die L73 würden entlastet, ist also falsch und wird durch das Dossier auch an keiner Stelle korrigiert. Da durch das Vorhaben eine hohe Entlastung der Honschaftsstraße und eine damit verbundene starke Entlastung der Bergisch Gladbacher Straße zu erwarten ist, muss die Bewertung unter Berücksichtigung dieser Straßen dringend neu durchgeführt werden.

Es werden aber generell keine einzelnen Dossiers überprüft und fortgeschrieben. Im Übrigen ist die Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplans derzeit nicht vorgesehen. Die Schreiben mit den Hinweisen zur L 101 wurden dennoch an den Landesbetrieb Straßenbau, Hauptabteilung Planung in Gelsenkirchen gesendet, damit das Anliegen bei einer Fortschreibung Berücksichtigung finden kann. Es wird also nichts überprüft, aber wenn eines Tages doch etwas überprüft wird, liegt unser Schreiben vor.

Ein direkter Anschluss der L 101 an die A 3 läge in unmittelbarer Nähe der Anschlussstelle Köln-Mülheim (Abstand ca. 800 m) und erfüllt nicht die Bedingungen für die Genehmigungsfähigkeit einer neuen Anschlussstelle. Diese Aussage ist sicherlich rechtlich korrekt. Ausnahmen sind offenbar möglich, denn die Abfahrten Merheim und Holweide auf der A4 Richtung Westen liegen nur ca. 100 m auseinander und erfüllen die Mindestabstände also auch nicht.

Für die B 51 in Höhenhaus und Mülheim hat es im Rahmen der Vorbereitungen zur Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2015 keine Meldung durch die Stadt Köln oder den Regionalrat der Bezirksregierung Köln gegeben. Unabhängig von der bereits abgelaufenen Meldefrist für Vorschläge zum neuen Bundesverkehrswegeplan erscheint die Fernverkehrsrelevanz für eine Maßnahme im Zuge der B 51 im Bereich Höhenhaus auch nach Einschätzung des Bundes nicht gegeben.

Zusammenfassen lässt sich sagen, dass Sie uns keine Unterstützung in diesem Punkt anbieten konnten. Fast 20.000 KFZ/Tag fahren also weiterhin über Holweide auf die Autobahn, ohne dass Ihrerseits Lösungsmöglichkeiten erarbeitet oder wenigstens die angesprochenen Fehler in der Planung überprüft werden.

 3. Autobahnanschluss Holweide-Süd

 Zu diesem Punkt haben Sie uns keine Rückmeldung gegeben.

 4. ÖPNV-Ausbau

Ein zweigleisiger Ausbau der Eisenbahnstrecke zwischen Köln-Dellbrück und Bergisch Gladbach ist Bestandteil des Gesamtprojektes S 11. Ziel ist es, das Projekt über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz des Bundes zu fördern und zu finanzieren. Die Maßnahme wurde außerdem in den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen, um die landesseitige Komplementärfinanzierung sicherzustellen.

Der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) plant die Linie S11 vom heutigen 20-Minuten-Takt nach dem zweigleisigen Ausbau der Strecke bis Bergisch Gladbach auf einen 10-Minuten-Takt zwischen Köln-Worringen und Bergisch Gladbach zu verdichten. Eine Planungsvereinbarung zur Planung der Grundlagenermittlung und Vorplanung soll für den gesamten Ausbau der Infrastruktur der S 11 in Kürze mit der Deutschen Bahn AG abgeschlossen werden.

Zum Punkt „Halt des RRX am Bahnhof Mülheim als Knotenpunkt für den Kölner Osten / Bergisch Gladbach“ haben Sie uns keine Rückmeldung gegeben.

5. Radwegenetz-Ausbau

 Zu diesem Punkt haben Sie uns keine Rückmeldung gegeben.

6. Verbesserungen in Holweide

Entlastungen der Ortsdurchfahrt können ggf. durch beschleunigten Abfluss der Verkehrsmengen herbeigeführt werden, indem Knotenpunkte ertüchtigt, Ampelschaltungen optimiert oder Querschnitte ausgebaut werden. Innerhalb der Ortslagen von Holweide und Dellbrück liegt die B 506 in der Baulast der Stadt Köln. Somit liegt es in der Zuständigkeit der Stadt, diese Möglichkeit zu prüfen.

Leider haben wir in Holweide aufgrund der engen Bebauung keinen Platz für die Ertüchtigung von Knotenpunkten. Ob eine – sicherlich angebrachte – Optimierung der Ampelschaltungen das Problem von über 40.000 KFZ am Tag auf einer alten Dorfstraße in einem Stadtteil mit „nur“ 21.000 Einwohnern löst, wagen wir zu bezweifeln.

7. Verkehrskonzept zu Bauprojekten

Auch die Anbindung neuer Gebiete bzw. Vorhaben, die mit einer weiteren Verkehrserzeugung einhergehen, obliegt der Stadt im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit. Hier hat sie die Auswirkungen des Verkehrs im Rahmen der Bauleitplanverfahren zu ermitteln und angemessen zu berücksichtigen.

In Ihrem letzten Schreiben haben Sie die Hoffnung geäußert, uns nun alle gewünschten Informationen abschließend übermittelt zu haben. Wir bitten Sie, sich die Frage nach der Erfüllung dieses Wunsches selbst zu beantworten.

Wir wünschen Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und hoffen weiter auf Hilfe für unseren verkehrlich hochbelasteten Stadtteil Holweide im Jahr 2015.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Maja Glück
Arbeitskreis “Unser Veedel” der Bürgervereinigung Köln-Holweide

Rückmeldung Landesverkehrsminister Groschek (5)

Sehr geehrte Frau Glück,

sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre erneute E-Mail mit Fragen zum Autobahnanschluss in Bergisch Gladbach und Köln/Mülheim. Herr Minister Groschek hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Zu Ihrer Forderung nach einer Überprüfung der IGVP-Dossiers zur L 101 und L 286 kann ich Ihnen mitteilen, dass generell keine Dossiers überprüft und fortgeschrieben werden. Einzelne Überprüfungen sind nicht zielführend, da die Bewertung der IGVP als Gesamtergebnis gesehen werden muss. Im Übrigen ist die Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplans derzeit nicht vorgesehen. Ihre Schreiben mit den Hinweisen zur L 101 habe ich an den Landesbetrieb Straßenbau, Hauptabteilung Planung in Gelsenkirchen gesendet.

An der A4 sind im Bereich Bergisch Gladbach bereits jetzt 3 Anschlussstellen (Moitzfeld, Bensberg und Refrath) in kurzen Abständen (3,3 km und 2,3 km) vorhanden. Der Verkehrsfluss auf der A 4 würde durch eine weitere Anschlussstelle zusätzlich beeinträchtigt. Da aktuell im Rahmen der Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2015 auch ein möglicher Ausbau der A 4 auf 6 Fahrstreifen bewertet wird, kann von Seiten des Bundes derzeit keine Aussage zur Genehmigungsfähigkeit einer neuen Anschlussstelle eingefordert werden.

Bei den von Ihnen angesprochenen, nicht abgerufenen Bundesmitteln handelt es sich um Haushaltsmittel für den Bundesfernstraßenbau. Die L 286 Bergisch Gladbach/Refrath liegt in der Baulast des Landes Nordrhein-Westfalen und könnte aus diesen Mitteln nicht finanziert werden.

Ich hoffe, Ihnen hiermit alle gewünschten Informationen abschließend übermittelt zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Dr. Markus Mühl

Rückmeldung Landesverkehrsminister Groschek (4)

Sehr geehrte Frau Glück,
sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre erneute E-Mail mit Fragen zum Autobahnanschluss in Bergisch Gladbach und Köln/Mülheim. Herr Minister Groschek hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Zu Ihren Anmerkungen bezüglich der Dossiers der Maßnahmen L 286 und L 101 kann ich Ihnen mitteilen, dass sich im Rahmen der Priorisierung aller Planungsprojekte auch Vorhaben mit deutlich höheren Nutzen-Kosten-Verhältnissen nicht für eine vorrangige Einstufung durchsetzen konnten. Bei der Priorisierung war neben dem Aspekt der Mittelumschichtung zu Gunsten der Erhaltung bestehender Landesstraßen im Fall des zweiten Bauabschnitts der L 286 auch zu berücksichtigen, dass für eine Anbindung an die A 4 eine Genehmigung beim Bundesverkehrsministerium einzuholen wäre. Für diesen Bereich der A 4 wurde ein 6-streifiger Ausbau im Rahmen der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans zur Bewertung vorgeschlagen. Bisher ist aber noch nicht absehbar, ob und wann dieser Ausbau anstehen könnte. Insofern kann seitens des Bundes eine Entscheidung bezüglich einer weiteren Anschlussstelle auf dem Stadtgebiet Bergisch Gladbach nicht eingefordert werden. Dies gilt besonders vor dem Hintergrund, dass bereits drei Anschlussstellen in Bergisch Gladbach vorhanden sind.

Des Weiteren werden allein die Kosten für den ersten Abschnitt der L 286 auf 36,2 Mio. € geschätzt. Hier stellt sich auch mittel- bis langfristig die Frage der Finanzierbarkeit der Maßnahme.

In Bezug auf die Anbindung Köln/Höhenhaus an die vorhandene Autobahnanschlussstelle Köln-Mülheim im Zuge der L 101 habe ich Ihr Schreiben an den Landesbetrieb Straßenbau gesandt, damit Ihr Anliegen bei deiner Fortschreibung Berücksichtigung finden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Dr. Markus Mühl


07.11.2014

Sehr geehrter Herr Minister Groschek, sehr geehrter Herr Lohmann, sehr geehrter Herr Dr. Mühl,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 27.10.2014 zum Thema “Verkehrsentlastung für Köln-Holweide”. Wir haben wieder ein paar Anmerkungen:

1. Möglicherweise haben wir uns in unserem letzten Schreiben nicht klar genug ausgedrückt: Das von Ihnen zur Verfügung gestellte IGVP-Dossier zur L 286 in Bergisch Gladbach mit Anschluss an die A 4 scheint fehlerhaft zu sein. Die angenommene Abnahme der Verkehrsbelastung auf der Bergisch Gladbacher Straße in Köln ist mit -1/<1 viel zu niedrig beziffert. Unsere Anmerkung bezog sich nicht auf einen Vergleich des Nutzen-Kosten-Verhältnisses zu anderen Projekten, sondern darauf, dass der Nutzen-Kosten-Wert bei diesem Vorhaben falsch ist und überprüft werden muss.

2. Vielen Dank für die Information, dass ein 6-spuriger Ausbau der A4 in Refrath beim Bundesverkehrsministerium zur Bewertung vorgeschlagen wurde. Ihren Hinweis, dass für die Maßnahme L 286 eine Genehmigung beim Bundesverkehrsministerium einzuholen ist, können wir nicht deuten. Sehen Sie hier Probleme? Angesichts der Tatsache, dass die Alternativroute für LKW aus Bergisch Gladbach-Zentrum durch mehrere Wohngebiet (u.a. Köln-Holweide und –Dellbrück) auf den zweitmeist befahrenen Autobahnabschnitt Deutschlands führt (A3 auf Höhe Holweide: Köln-Dellbrück – Kreuz Köln-Ost), sollte eine solche Genehmigung aus unserer Sicht machbar sein.

3. Zu Ihrer Aussage, dass „in Bergisch Gladbach“ schon drei Anschlussstellen vorhanden seien, empfehlen wir Ihnen einen Blick auf Seite 5 unserer Präsentation. Wie Sie dort erkennen können, gibt es „in Bergisch Gladbach“ keine einzige Anschlussstelle. Die Anschlussstellen sind in Refrath und Bensberg (bis 1975 eigenständig und nicht Teil von Bergisch Gladbach). Bergisch Gladbach-Zentrum liegt nördlich davon und die ca. 38.000 Einwohner und der Industrie-Schwerlastverkehr haben eben keinen Autobahnanschluss. Stattdessen fahren sie (bzw. stehen im Stau) durch Köln-Holweide und –Dellbrück bzw. über die vollkommen überlastete und für LKW ebenfalls nicht geeignete Dolmanstraße in Refrath. Bergisch Gladbach-Zentrum braucht also dringend einen Autobahnanschluss, um die Nachbarn nicht länger derartig zu belasten.

4. Vielen Dank für die Information, dass das Vorhaben an der L 286 ca. 36,2 Mio. € kosten würde. Wie wir der Presse entnehmen konnten, hat das Land NRW 2013 mehr als 40 Mio. € für Infrastruktur an den Bund zurückgegeben. Dieses Geld hätte also für den Autobahnanschluss für Bergisch Gladbach-Zentrum gereicht und wenn eine Planung vorhanden gewesen wäre, hätte diese umgesetzt werden können. Wir fordern Sie dringend auf, die Planung voranzutreiben, damit das Geld zukünftig dafür genutzt werden kann!

5. Bitte teilen Sie uns den Ansprechpartner beim Landesbetrieb Straßenbau mit, dem Sie unser Schreiben zugeleitet haben. Es reicht uns, wie bereits geschrieben, nicht, dass die Anbindung der L 101 erst bei einer Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplans untersucht und bewertet wird. Wie wir Ihnen dargelegt haben, war das Dossier hierzu fehlerhaft, da die Honschaftsstraße (17.610 KfZ/Tag) in der Karte einfach weggelassen wurde. Wir fordern Sie daher auf, diese Angelegenheit umgehend zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Maja Glück
Arbeitskreis “Unser Veedel” der Bürgervereinigung Köln-Holweide

Wir haben nachgehakt

Sehr geehrter Herr Minister Groschek,
sehr geehrte Mitglieder des Verkehrsausschusses des Landes NRW,
sehr geehrte Landtagsabgeordnete der Stadt Köln und des Rheinisch-Bergischen Kreises,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Roters,
sehr geehrte Mitglieder der Bezirksvertretung Köln-Mülheim,
sehr geehrte Mitglieder des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden, des Verkehrsausschusses und des Stadtentwicklungsausschusses der Stadt Köln,
sehr geehrter Herr Bürgermeister Urbach,
sehr geehrte Mitglieder des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden und des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Verkehr der Stadt Bergisch Gladbach,

am 30.09.2014 haben wir Ihnen untenstehende E-Mail geschrieben. Leider haben wir bisher nur sehr wenige Rückmeldungen erhalten und es ist wenig Bewegung in das wichtige Thema „Verkehrsentlastung für Köln-Holweide“ gekommen.

Wir bitten Sie daher, sich mit dem Thema auseinander zu setzen und unser Anliegen zu unterstützen. Alle Rückmeldungen und Neuigkeiten zu diesem Thema finden Sie auf unserer Internetseite:

http://www.verkehr-holweide.de/

Die Details zu den Forderungen sind ebenfalls online einsehbar:

http://www.verkehr-holweide.de/Verkehrskonzept_Koeln-Holweide_2.pdf

Mit freundlichen Grüßen

i. A. Maja Glück
Arbeitskreis „Unser Veedel“ der Bürgervereinigung Köln-Holweide e.V.

Rückmeldung Landesverkehrsminister Groschek (3)

Sehr geehrte Frau Glück,
sehr geehrte Damen und Herren,

Danke für Ihre weitere E-Mail mit Fragen zum Autobahnanschluss in Bergisch Gladbach und Köln/Mülheim. Herr Minister Groschek hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

In der Anlage sende ich das IGVP-Dossier zur L 286 in Bergisch Gladbach mit Anschluss an die A 4 zu. Die Gesamtbewertung des Vorhabens hat einen Nutzen-Kosten-Quotient (NKQ) von 1,45 erreicht. Würde der 2. Abschnitt mit dem Autobahnanschluss separat bewertet, wäre der NKQ geringer. Nach den für die Stufe 1 des Landesstraßenbedarfsplans zur Verfügung stehenden Investitionsmitteln wäre ein deutlich höherer NKQ erforderlich. Da die Finanzmittel für den Neubau von Landesstraßen zu Gunsten der Erhaltung zurückgehen, ergeben sich hier derzeit auch keine Spielräume.

Zur Priorisierung der Planungen möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Landesregierung Nordrhein-Westfalen seit dem Jahr 2010 das Ziel verfolgt, der Erhaltung des bestehenden Landesstraßennetzes Vorrang vor dem Neu- und Ausbau zu gewähren. Dies wurde durch die im Jahr 2011 veröffentlichte Priorisierung aller Planungsmaßnahmen manifestiert. Hier wurde festgelegt, dass lediglich besonders wichtige Maßnahmen der Stufe 1 des gültigen Landesstraßenbedarfsplans vorrangig beplant werden. Des Weiteren ist ein örtlicher Konsens für diese Vorhaben erforderlich. Da die L 286 in Bergisch Gladbach mit Anschluss an die A 4 eine Maßnahme der Stufe 2 ist, wird sie grundsätzlich nachrangig beplant und nicht priorisiert.

Die Anbindung Köln/Höhenhaus an die vorhandene Autobahnanschlusstelle Köln-Mülheim im Zuge der L 101 kann erst bei der Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplans untersucht und bewerte werden. Ich werde dem Landesbetrieb Straßenbau eine Kopie Ihrer Schreibens zukommen lassen, damit Ihr Anliegen bei einer Fortschreibung Berücksichtigung finden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Dr. Markus Mühl


17.09.2014

Sehr geehrter Herr Minister Groschek, sehr geehrter Herr Lohmann, sehr geehrter Herr Dr. Mühl,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 09.09.2014 zum Thema „Verkehrsentlastung für Köln-Holweide“. Hierzu haben wir wiederum Anmerkungen:

1. In dem von Ihnen zur Verfügung gestellten IGVP-Dossier zur L 286 in Bergisch Gladbach mit Anschluss an die A 4 gibt es eine Karte, die die Zu- und Abnahme der Verkehrsbelastungen angibt. Auf dieser wird die Abnahme der Verkehrsbelastung auf der Bergisch Gladbacher Straße in Köln mit -1/<1 beziffert, was nach unserem Verständnis bedeutet, dass täglich nur ca. 1000 PKW und weniger als 1.000 LKW weniger durch Holweide fahren würden, wenn Bergisch Gladbach einen Autobahnanschluss bekäme. Da täglich über 20.000 Fahrzeuge, davon ein großer Teil LKW, die Stadtgrenze passieren, halten wir diese Verkehrsabnahme für viel zu niedrig. Die Fahrzeuge, insbesondere die LKW, fahren ja nur durch Holweide, weil es keine bessere Möglichkeit gibt, zur Autobahn zu kommen.

2. Es reicht uns nicht, dass die Anbindung der L 101 erst bei einer Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplans untersucht und bewertet wird. Wie wir Ihnen dargelegt haben, war das Dossier hierzu fehlerhaft, da die Honschaftsstraße (17.610 KfZ/Tag) in der Karte einfach weggelassen wurde. Wir fordern Sie daher auf, diese Angelegenheit umgehend zu prüfen.

3. Wir verstehen sehr gut, dass die Landesregierung aufgrund der knappen Mittel Priorisierungen vornehmen muss. Auch halten wir es für sinnvoll, dem bestehenden Landesstraßennetz Vorrang vor dem Neu- und Ausbau zu gewähren. In unserem Fall gehen wir aber davon aus, dass die Priorisierungen auf Basis falscher Daten gemacht wurden. Es kann nicht sein, dass die Verkehrsbelastung in Köln-Holweide und -Dellbrück in den IGVP-Dossiers dermaßen ignoriert wird. Von den Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Bergisch Gladbach mal ganz abgesehen. Wir fordern Sie also dazu auf, sich die Dossiers umgehend noch einmal anzusehen und die Priorisierung zu überdenken.

Vielen Dank und viele Grüße

i.A. Maja Glück
Arbeitskreis „Unser Veedel“ der Bürgervereinigung Köln-Holweide

Rückmeldung Landesverkehrsminister Groschek (2)

Sehr geehrte Frau Glück,
sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre weitere E-Mail zu den Verkehrsverhältnissen in Köln/Holweide. Herr Minister Groschek hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Der zweite Bauabschnitt der L 286 in Bergisch Gladbach mit Anschluss an die A 4 ist aufgrund der Gesamtbewertung im Rahmen der Integrierten Gesamtverkehrsplanung (IGVP) in die Stufe 2 des Landesstraßenbedarfsplans eingeordnet worden.

Die Anbindung der L 101 an die vorhandene Autobahnanschlussstelle Köln-Mülheim ist durch die heutige enge Bebauung im Westen und Osten und die Bahnlinie sehr schwierig. Ein direkter Anschluss der L 101 an die A 3 läge in unmittelbarer Nähe der Anschlussstelle Köln-Mülheim (Abstand ca. 800 m) und erfüllt nicht die Bedingungen für die Genehmigungsfähigkeit einer neuen Anschlussstelle.

Die IGVP-Dossiers der L 101-Vorhaben Ortsumgehung Köln/Dünnwald und Verbindung Ortsumgehung Köln/Dünnwald zur Autobahnausfahrt Köln-Mülheim mit der Berechnung des Nutzen/Kosten-Quotienten erhalten Sie in der Anlage.

Unabhängig von der bereits abgelaufenen Meldefrist für Vorschläge zum neuen Bundesverkehrswegeplan erscheint die Fernkehrsrelevanz für eine Maßnahme im Zuge der B 51 im Bereich Höhenhaus auch nach Einschätzung des Bundes, nicht gegeben.

Mit freundlichen Grüße
Im Auftrag

Dr. Markus Mühl


31.07.2014

Sehr geehrter Herr Minister Groschek, sehr geehrter Herr Lohmann, sehr geehrter Herr Dr. Mühl,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 23.7.2014 zum Thema „Verkehrsentlastung für Köln-Holweide“.

Hierzu haben wir noch einige Fragen bzw. Anmerkungen:

1. Autobahnanschluss in Bergisch Gladbach (L 286, L136 zur A4):
Sie schrieben, dass der zweite Bauabschnitt der L286 in Bergisch Gladbach mit Anschluss an die A4 aufgrund der IGVP auf die Stufe 2 des Landesstraßenbedafsplans eingeordnet wurde. Können Sie uns das entsprechende Dossier bitte zur Verfügung stellen? Welche Gesamtbewertung ist für eine Stufe 1-Bewertung notwendig?
Wie bereits geschrieben, halten wir es für einen großen Fehler, einer Stadt mit 110.000 Einwohnern und hohem Anteil an Industrie-LKW-Verkehr keinen eigenen Autobahnanschluss angedeihen zu lassen und fordern Sie dazu auf, die Priorisierung zu überdenken!

2. Anbindung Köln-Höhenhaus:
Unsere Ausführungen hierzu finden Sie im Anhang. Wir fordern Sie auf, die Bewertung neu durchzuführen!

Vielen Dank und viele Grüße

Maja Glück
i.A. Arbeitskreis „Unser Veedel“ der Bürgervereinigung Köln-Holweide