Sehr geehrte Frau Glück,
sehr geehrte Damen und Herren,
Danke für Ihre weitere E-Mail mit Fragen zum Autobahnanschluss in Bergisch Gladbach und Köln/Mülheim. Herr Minister Groschek hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
In der Anlage sende ich das IGVP-Dossier zur L 286 in Bergisch Gladbach mit Anschluss an die A 4 zu. Die Gesamtbewertung des Vorhabens hat einen Nutzen-Kosten-Quotient (NKQ) von 1,45 erreicht. Würde der 2. Abschnitt mit dem Autobahnanschluss separat bewertet, wäre der NKQ geringer. Nach den für die Stufe 1 des Landesstraßenbedarfsplans zur Verfügung stehenden Investitionsmitteln wäre ein deutlich höherer NKQ erforderlich. Da die Finanzmittel für den Neubau von Landesstraßen zu Gunsten der Erhaltung zurückgehen, ergeben sich hier derzeit auch keine Spielräume.
Zur Priorisierung der Planungen möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Landesregierung Nordrhein-Westfalen seit dem Jahr 2010 das Ziel verfolgt, der Erhaltung des bestehenden Landesstraßennetzes Vorrang vor dem Neu- und Ausbau zu gewähren. Dies wurde durch die im Jahr 2011 veröffentlichte Priorisierung aller Planungsmaßnahmen manifestiert. Hier wurde festgelegt, dass lediglich besonders wichtige Maßnahmen der Stufe 1 des gültigen Landesstraßenbedarfsplans vorrangig beplant werden. Des Weiteren ist ein örtlicher Konsens für diese Vorhaben erforderlich. Da die L 286 in Bergisch Gladbach mit Anschluss an die A 4 eine Maßnahme der Stufe 2 ist, wird sie grundsätzlich nachrangig beplant und nicht priorisiert.
Die Anbindung Köln/Höhenhaus an die vorhandene Autobahnanschlusstelle Köln-Mülheim im Zuge der L 101 kann erst bei der Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplans untersucht und bewerte werden. Ich werde dem Landesbetrieb Straßenbau eine Kopie Ihrer Schreibens zukommen lassen, damit Ihr Anliegen bei einer Fortschreibung Berücksichtigung finden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Markus Mühl
17.09.2014
Sehr geehrter Herr Minister Groschek, sehr geehrter Herr Lohmann, sehr geehrter Herr Dr. Mühl,
vielen Dank für Ihre Antwort vom 09.09.2014 zum Thema „Verkehrsentlastung für Köln-Holweide“. Hierzu haben wir wiederum Anmerkungen:
1. In dem von Ihnen zur Verfügung gestellten IGVP-Dossier zur L 286 in Bergisch Gladbach mit Anschluss an die A 4 gibt es eine Karte, die die Zu- und Abnahme der Verkehrsbelastungen angibt. Auf dieser wird die Abnahme der Verkehrsbelastung auf der Bergisch Gladbacher Straße in Köln mit -1/<1 beziffert, was nach unserem Verständnis bedeutet, dass täglich nur ca. 1000 PKW und weniger als 1.000 LKW weniger durch Holweide fahren würden, wenn Bergisch Gladbach einen Autobahnanschluss bekäme. Da täglich über 20.000 Fahrzeuge, davon ein großer Teil LKW, die Stadtgrenze passieren, halten wir diese Verkehrsabnahme für viel zu niedrig. Die Fahrzeuge, insbesondere die LKW, fahren ja nur durch Holweide, weil es keine bessere Möglichkeit gibt, zur Autobahn zu kommen.
2. Es reicht uns nicht, dass die Anbindung der L 101 erst bei einer Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplans untersucht und bewertet wird. Wie wir Ihnen dargelegt haben, war das Dossier hierzu fehlerhaft, da die Honschaftsstraße (17.610 KfZ/Tag) in der Karte einfach weggelassen wurde. Wir fordern Sie daher auf, diese Angelegenheit umgehend zu prüfen.
3. Wir verstehen sehr gut, dass die Landesregierung aufgrund der knappen Mittel Priorisierungen vornehmen muss. Auch halten wir es für sinnvoll, dem bestehenden Landesstraßennetz Vorrang vor dem Neu- und Ausbau zu gewähren. In unserem Fall gehen wir aber davon aus, dass die Priorisierungen auf Basis falscher Daten gemacht wurden. Es kann nicht sein, dass die Verkehrsbelastung in Köln-Holweide und -Dellbrück in den IGVP-Dossiers dermaßen ignoriert wird. Von den Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Bergisch Gladbach mal ganz abgesehen. Wir fordern Sie also dazu auf, sich die Dossiers umgehend noch einmal anzusehen und die Priorisierung zu überdenken.
Vielen Dank und viele Grüße
i.A. Maja Glück
Arbeitskreis „Unser Veedel“ der Bürgervereinigung Köln-Holweide