Holweider Themen in der BV

In der Bezirksvertretung Mülheim waren wieder Holweider Themen auf der Tagesordnung:

Bereits im Dezember 2019 ging es um diverse Gefahrenstellen in Holweide. Der geplante Ortstermin hat bisher nicht stattgefunden, so dass die Vorlage erneut verschoben wurde (TOP 2.3).

Im August hat die CDU eine Anfrage zu Tempo 30 auf der Bergisch Gladbacher Straße gestellt. Es wurde nach den Auswirkungen der Geschwindigkeitsreduktion im Hinblick auf eine messbare Lärmreduktion gefragt. Hierzu liegt noch keine Antwort der Verwaltung vor . (TOP 7.2.1).

In einem weiteren Antrag fragte die CDU nach dem Zeitplan für die Sanierung des Straßenbelages (Flüsterasphalt) und nach einer Überprüfung der Ampelschaltung („Grüne Welle“). In der Sitzung wurde dann aber über die Zielrichtung und Sinnhaftigkeit des Antrags diskutiert und der Antrag mehrheitlich abgelehnt (TOP 8.1.2 – s. unten).


46. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim in der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 31.08.2020, 17:00Uhr bis 18:57Uhr, Palladium, Schanzenstr. 36, 51063 Köln (Quelle: Ratsinformationssystem)


8.1.2 Flüsterasphalt und Verkehrsfluss Bergisch Gladbacherstraße (Quelle: Ratsinformationssystem)

Antrag der CDU-Fraktion vom 16.08.2020 AN/0995/2020

Herr Seldschopf (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) beanstandet, dass der Antrag eindeutig darauf abziele, dass die Rückführung zu Tempo 50 auf der Bergisch Gladbacher Straße möglichst schnell realisiert werden und dem auch noch eine hohe Priorität eingeräumt werden solle. Seine Fraktion lehne dies ab. Die Anwohner seien mit der jetzigen Situation sehr zufrieden, seine Fraktion plädiere daher, Tempo 30 dort dauerhaft zu erhalten.

Herr Stengle (SPD-Fraktion) unterstütze dies, zudem verweise er auf den Beschluss vom 27.04.2015, mit dem man sich ausdrücklich für Tempo 30 auf der Bergisch Gladbacher Straße entschieden habe. Außerdem sei der angeführte Flüsterasphalt für Autobahnen vorgesehen und zeige seine Wirkung erst bei einer Geschwindigkeit über 50 Stundenkilometer. Flüsterasphalt sei darüber hinaus sehr anfällig und müsse schon nach drei Jahren ersetzt werden. Von den Bürgern habe er viel positive Rückmeldung, auch darüber, dass es mit Tempo 30 gar nicht viel langsamer voran gehe als vorher.

Herr Krüger (CDU-Fraktion) führt an, dass es sich hier um eine Bundesstraße handele. Seine Fraktion habe andere Rückmeldungen der Anwohner, diese seien nicht ausschließlich positiv. Er stimme zu, dass der Flüsterasphalt anfälliger sei, allerdings sei der Abnutzungsgrad auf einer Bundesstraße deutlich geringer als auf einer Autobahn. Die lautstärkereduzierenden Effekte seien dennoch gegeben. Seine Fraktion werde den Antrag aufrecht halten.

Das Ratsmitglied Klein sei der Meinung, man müsse die umliegenden Straßen bzw. die Auswirkungen auf andere Stadtteile mitbedenken, da sich der Verkehr seit der Temporeduzierung auf 30 dorthin verlagere. Es sei ein Gesamtkonzept erforderlich. In Höhenhaus im Bereich der Straße Im Weidenbruch habe es zudem nicht die Möglichkeit gegeben, Tempo 30 durchgehend einzuführen, dies sei bei einem Ortstermin durch die Verwaltung berichtet worden. Insofern verstehe er nicht, wie das dann bei so einer langen Straße wie der Bergisch Gladbacher doch möglich sei.

Herr Stengle verweist nochmals auf den Beschluss aus dem Jahr 2015, genau ein solches Konzept, umliegende Straßenzüge und Stadtteile bei den Planungen zu berücksichtigen, sei damals beschlossen worden.

Frau Brock-Storms (SPD-Fraktion) betont, dass der Termin Im Weidenbruch ein Termin der Bezirksvertretung gewesen sei.

Herr Derichsweiler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert, dass die Temporeduzierung auf der Bergisch Gladbacher Straße eine Lärmminderungsmaßnahme sei. Daher spiele es auch keine Rolle, ob es sich um eine Bundesstraße handele. Relevant sei vielmehr was für die Bürgerinnen und Bürger in den jeweiligen Stadtteilen das richtige sei.

Beschluss:

1. Die Verwaltung priorisiert ihre Planungs-und Budgetkapazitäten dahin gehend, dass die baulichen Maßnahmen zur Lärmminderung auf der Bergisch Gladbacherstraße Vorrang vor allen anderen Verkehrsmaßnahmen im SB-Mülheim mit Ausnahme der Sanierung der Mülheimer Brücke genießen und noch in 2020 beginnen.

2. Der Umbau erfolgt abschnittsweise. Sanierte Abschnitte werden unverzüglich für den Normalbetrieb freigegeben.

3. Bis dahin wird die Ampelschaltung erneut überprüft. Entgegen der von der Stadtverwaltung immer wieder vorgetragenen Behauptung, sie sei auf Tempo 30 optimiert, häufen sich die Beschwerden von Verkehrsteilnehmern, die von einer roten Ampel zur nächsten fahren, besonders in den Bereichen

a. zwischen Wasserwerkstraße und Dellbrücker Hauptstraße in Fahrtrichtung stadtauswärts,

b. zwischen Ackerstraße und Herler Ring in Fahrtrichtung stadtauswärts

c. zwischen Autobahnzubringer zur A3 und Ackerstraße in Fahrtrichtung Mülheim

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und des Einzelvertreters Tücks (FDP) abgelehnt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert