In der Sitzung des Verkehrsausschuss‘ am 02.05.2017 standen auf der Tagesordnung unter anderem TOP 2.3: Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion vom 02.09.2016 betr. Verkehrsbelastung im Stadtbezirk Mülheim senken! und TOP 2.3.2: Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.11.2016 betr. „Verkehrsbelastung im Stadtbezirk Mülheim senken“ – Optimierung Pendlerverkehre zwischen Köln und dem Rheinisch-Bergischen Kreis sowie TOP 4.1: RRX-Halt Köln-Mülheim: Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und das weitere Vorgehen.
Der Dringlichkeitsantrag zur Verkehrsbelastung in Mülheim beinhaltete auch die untragbare Situation auf der Bergisch-Gladbacher-Straße und enthielt verschiedene Vorschläge zur kurzfristigen Verbesserung. Insbesondere aufgrund der drohenden Klagen wegen überhöhter EU-Grenzwerte. Der Änderungsantrag hatte eine ähnliche Intention, allerdings mit größerem Fokus auf den Wirtschaftsstandort Köln (Pendelverkehre in der Metropolregion). Beide Anträge wurden – leider ohne für uns erkennbare Begründung – abgelehnt bzw. zurückgezogen.
Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie zum RRX-Halt Köln-Mülheim ist, dass die Einrichtung eines RRX-Systemhalts in Köln-Mülheim technisch und betrieblich möglich, volkswirtschaftlich sinnvoll und damit auch förderfähig ist. Nun ist die Frage, ob ein zusätzliches Gleis in Mülheim gebaut wird, dass drei RRX-Halte pro Stunde ermöglicht oder ob ohne infrastrukturelle Anpassungen nur ein RRX-Halt pro Stunde erfolgen wird.
Präambel
Der Sanierungsstau der Verkehrsinfrastruktur in Köln und der Region und die damit verbundenen Arbeiten haben an verschiedenen Stellen in unserer Stadt die Verlagerung von Verkehren sowie erhöhte Verkehrsbelastungen zur Folge. In besonderem Maße betroffen ist davon der Stadtbezirk Mülheim.
Unter anderem die Zufahrtsbeschränkungen der Leverkusener Autobahnbrücke, die Sanierung des Tunnels Grenzstraße und auch die anstehende Sanierung der Mülheimer Brücke bescheren den Bürgerinnen und Bürgern im Stadtbezirk – insbesondere an den Hot-Spots wie am Clevischen Ring oder am Rendsburger Platz – eine enorme Belastung durch den PKW- und LKW-Verkehr einhergehend mit einer steigenden Luft- und Lärmbelastung. Ebenso entlang der Bergisch-Gladbacher-Straße sind die Anwohnerinnen und Anwohner Durchgangsverkehr in höchstem Maße aus dem benachbarten Rheinisch-Bergischen-Kreis ausgesetzt.
Beschluss (endgültig abgelehnt, mehrheitlich abgelehnt gegen die SPD-Fraktion und die Fraktion Die Linke)
1. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, mit der Stadt Bergisch Gladbach bis Ende 2016 eine Verkehrsuntersuchung durchzuführen und ein gemeinsames Vorgehen zur Verbesserung der Verkehrssituation im Kölner Osten und Bergisch Gladbach zu erarbeiten.
2. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, im Vorgriff auf die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung, umgehend Maßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs im Stadtbezirk Mülheim zu ergreifen. Folgende Maßnahmen sind dabei kurzfristig besonders zu betrachten und zu erwägen:
- Eine Veränderung der Streckenführung für den LKW-Transitverkehr zur großräumigen Umfahrung des Stadtbezirks Mülheim,
- die Einrichtung von umweltsensitiven Ampelschaltungen (sogenannte “Pförtnerampeln“) im Bereich der Stadtgrenze an der Bergisch-Gladbacher-Straße,
- der Ausbau der P&R-Kapazitäten an der KVB-Haltestelle Thielenbruch und am S-Bahnhof in Dellbrück,
- die ganztätige Durchfahrt der Linie 3 bis zur Endhaltestelle Thielenbruch an Werktagen sowie die Verlängerung der Linie 3 nach Bergisch Gladbach,
- der Einsatz von Verstärkerbahnen auf den Linien 3 und 4 im Rechtsrheinischen,
- der Aufbau von Mobilitätshubs an den DB und KVB-Haltestellen im Stadtbezirk zur besseren Verknüpfung der unterschiedlichen Verkehrsmittel sowie
- die Verlängerung der Linie 1 nach Moitzfeld/Herkenrath.
3. Darüber hinaus bittet der Ausschuss die Verwaltung, den Sachstand zum Beschluss des Verkehrsausschusses vom 22.9.2015 bezüglich
- der Bewertung des Maßnahmenkatalogs der Bezirksvertretung Mülheim,
- der Schaffung einer Schnellbusverbindung von Mülheim nach Bergisch Gladbach,
- der Schaffung einer durchgängigen Radwegeverbindung von Köln nach Bergisch Gladbach sowie
- der Gespräche mit den Tarifverbünden zur Schaffung eines einheitlichen Tarifes über die Stadtgrenzen Kölns und Bergisch Gladbach hinaus
zur nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses darzustellen.
Begründung
Auch wenn im Zuge der Sanierung unserer Verkehrsinfrastruktur Mehrbelastungen durch Ausweichverkehre und Umfahrungen grundsätzlich kaum vermeidbar sind, sind die Ausmaße der Belastung an den genannten neuralgischen Punkten in Mülheim mittlerweile unzumutbar. Wir müssen unsere Bürgerinnen und Bürger deshalb umgehend schützen!
Am Clevischen Ring wird der seit 2010 geltende Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid jedes Jahr erheblich überschritten und hat in 2015 mit 66 μ/m³ einen neuen Höchststand seit 2011 erreicht. Erstmalige Messungen an der Bergisch-Gladbacher-Straße im Jahr 2015 haben ebenfalls eine Grenzwertüberschreitung ergeben. Dabei führen erhöhte Stickstoffdioxidbelastungen zu einer Vielzahl von Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen. Die Deutsche Umwelthilfe hat deshalb bereits Klage gegen das Land NRW bezüglich der Grenzwertüberschreitungen in Köln erhoben. Zuvor hatte bereits die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren bezüglich der Einhaltung der EU-Richtlinien bezüglich Stickstoffdioxid eingeleitet. Nachweislich wirkt sich auch übermäßiger Verkehrslärm negativ auf den Menschen und seine Umwelt aus und führt zu nachhaltigen Beeinträchtigungen oder Schäden.
Vor diesem Hintergrund müssen wir schnellstmöglich alle geeigneten Maßnahmen in Betracht ziehen, um die Verkehrsbelastung in Mülheim zu senken und die Kölner Bevölkerung zu schützen.
Erfreulicherweise ist die Zusammenarbeit der Stadt Köln und der Stadt Bergisch Gladbach in verkehrlichen Fragestellungen in den letzten Monaten gut vorangeschritten. Im Rahmen eines Fachgesprächs am 19.05.2016 in Köln-Mülheim haben sich Verwaltungsvertreter von Köln und Bergisch Gladbach auf eine gemeinsame Verkehrsuntersuchung geeinigt, um bis Ende des Jahres wirksame Maßnahmen miteinander zu verabreden. Dieses Vorgehen hat auch der Bürgermeister Bergisch Gladbachs beim Runden Tisch “Verkehr im Rechtsrheinischen“ am 29.08.2016 unterstützt und bekräftigt. Mittel- und langfristig werden wir eine spürbare Veränderung der Situation vor Ort nur in enger Zusammenarbeit mit den Umlandkommunen erreichen und müssen deshalb den nun eingeschlagenen Weg unbedingt weiter verfolgen.
Gleichwohl müssen wir jetzt – neben mittel- bis langfristig realisierbaren Maßnahmen, wie dem Neubau der Leverkusener und der Sanierung der Mülheimer Brücke sowie dem Bau des zweiten S-Bahn-Gleises in Bergisch Gladbach oder der Ortsumgehung Refrath – vor allem kurzfristig wirkende Sofortmaßnahmen ergreifen, bis die interkommunalen Aktivitäten Wirkung zeigen. Dabei ist es besonders wichtig, alle Verkehrsträger zu berücksichtigen und attraktive Angebote für den Umstieg auf Bus und Bahn sowie das Fahrrad anzubieten, damit der Straßenverkehr entzerrt wird. Nur so können wir kurzfristig eine Verbesserung der Situation für die Menschen in Mülheim erreichen.
Begründung der Dringlichkeit
Angesichts des laufenden Klageverfahrens der Deutschen Umwelthilfe aufgrund der Überschreitung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte in Köln, dem Vertragsverletzungsverfahren der EU und insbesondere der gesundheitlichen Risiken für Anwohner und Anlieger im Stadtbezirk ist ein unverzügliches Handeln zum Schutz der Bevölkerung notwendig.
Beschluss
Der Verkehrsausschuss der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der KVB und dem NVR, folgende Maßnahmen zu prüfen und die Ergebnisse dem Ausschuss zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen:
Gemeinsam mit den Städten Leverkusen und Bergisch Gladbach sowie dem Rheinisch-Bergischen-Kreis eine Verkehrsuntersuchung schnellstmöglich durchzuführen um ein gemeinsames Vorgehen zur Verbesserung der Verkehrssituation im Kölner Osten und den angrenzenden Gemeinden des Rheinisch-Bergischen Kreises zu erarbeiten.
Bei dieser Untersuchung sollen – im Sinne von KölnMobil 2025 – vor allem die Möglichkeiten der Verkehrsverlagerung vom MiV auf den Umweltverbund untersucht werden. Parallel dazu sollen folgende Maßnahmen bearbeitet werden:
Kurzfristige Maßnahmen (Realisierung in den nächsten 5 Jahren)
1.) Verteilung des Anschlussverkehrs der S 11 rechtsrheinisch in Köln-Mülheim und Köln-Deutz auf die Linien der KVB, zum Beispiel durch Marketingkampagne des VRS, bzw. NVR und eine Verbesserung der elektronischen Fahrplanauskünfte (App, Internet, etc.).
Erläuterung: Entlastung der Bahnhöfe Deutz und HBF, insbesondere vor der bekannten Problematik des „Kölner Bahnknotens“ und den mit sechs Gleisen erschöpften Kapazitäten der Hohenzollernbrücke, Herausstellung und Optimierung der Kapazitäten des Haltepunktes Mülheim mit der Verteilfunktion ins innerstädtische Netz.
2.) Neuer Haltepunkt „Kalk West“ in Köln (S, R) Erläuterung: Kalk als expandierender Stadtteil – bessere Erschließung für / durch den SPNV.
3.) Schneller Zubringerverkehr an die Linie 4, z.B. von Altenberg-Odenthal-Schildgen bis zum Wiener Platz
Erläuterung: keine direkte Anbienung aus der Richtung Altenberg / Odenthal / Schildgen, zum Umstieg auf SB 4 aus Richtung RBK; Fahrgäste müssen min. 1 x umsteigen.
4.) Schneller Zubringerverkehr an die Haltepunkte der RB 25 aus/in die Kreise RBK/OBK/RSK
Erläuterung: trichterförmige Erschließung der ländlichen Region des OBK/RBK/RSK mit einer Sammelfunktion des neuen Haltepunktes Overath Vilkerath.
5.) Optimierung der Zubringerverkehre zur RB 48 / RE 7
Erläuterung: die Optimierung des Zubringerverkehres legt den Fokus auf ein Schnellbussystem aus Richtung Wermelskirchen via Burscheid zum Bahnhof Opladen. Eine weitere Fortführung in östliche Richtung des Schnellbusses in Richtung Oberbergischer Kreis ist ergänzend auch im Gespräch.
6.) Erhöhung der Kapazitäten auf den Schienenstrecken S 11, RB 25, RB 48 und RE 7 und den KVB-Linien sowie der bereits bestehenden Zubringerverkehre mit Bussen
Erläuterung: Insbesondere in den Hauptverkehrszeiten sind die Kapazitäten des SPN erschöpft. Über eine Kapazitätserhöhung, d. h. den Einsatz von anderen Zugkonstellationen und in Teilen von Taktänderungen lassen sich dort ggf. Verbesserungen erzielen, Thematisch ist hier auch der NVR Adressat, Ähnliches gilt im Bereich der Buszubringerverkehre in den HVZ
Langfristige Maßnahmen (Realisierung 10 Jahre +)
7.) Verlängerung der KVB-Linie 4 nach Leverkusen Schlebusch (im Vorlauf: Taktverdichtung)
8.) Verlängerung der Linie 1 nach Moitzfeld inkl. Bau einer P+R-Anlage
Neben den o.g. Maßnahmen des ÖPNV wird die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit den angrenzenden Kommunen des RBK und der Stadt Leverkusen, folgende Radschnellwegeverbindungen (basierend auf der Ratsvorlage 1047/2013), zu planen:
Eine Radschnellwegverbindung
- von Bergisch-Gladbach in die Kölner Innenstadt(LFN 15)
- von Rösrath in die Kölner Innenstadt (LFN 18)
- von Leverkusen in die Kölner Innenstadt (LFN 16)
Zu den ersten beiden Routen gibt es bereits einen korrespondierenden Beschluss des Rheinisch-Bergischen Kreistages.
Bei der Prüfung der oben genannten Maßnahmen ist auf das Zusammenspiel mit den folgenden bereits beschlossenen, bzw. in der Beratung befindlichen Vorlagen und Konzepten zu achten:
- Luftreinhalteplan (4348/2011)
- LKW-Führungskonzept (1460/2012)
- Integriertes Klimaschutzkonzept (AN/0611/2014)
- Lärmaktionsplanung (2422/2015)
- ÖPNV-Bedarfsplan (AN/1833/2015)
- Nahverkehrsplan (1614/2016)
- Umweltzone (u.a. 1425/2012)
- Grow Smarter (0727/2016)
- Beschlüsse der BV Mülheim vom 05.09.2016 (AN/1328/2016, AN/1330/2016 und AN/1331/2016)
Begründung
Köln ist nicht nur die größte Stadt in NRW, sondern gleichzeitig Mittelpunkt der größten Wachstumsregion in Nordrhein Westfalen. Aufgrund dieses Wachstums werden die einzelnen Kommunen die Aufgaben der Zukunft nicht im Alleingang bewältigen können. Regionale Zusammenarbeit wird daher künftig noch wichtiger. Ziel dabei ist, die Region als Wirtschaftsstandort nicht nur zu erhalten, sondern auszubauen und zu stärken. Ein Kriterium für das Funktionieren eines Wirtschaftsstandortes ist die Erhaltung bzw. Schaffung guter Mobilitätsangebote. Im internationalen Wettbewerb wird eine entsprechende Verkehrsinfrastruktur und das Mobilitätsmanagement daher ein entscheidender Standortvorteil für eine Metropolregion sein. Die Stadt Köln und der RBK mit seinen Kommunen sind daher gefordert, die notwendigen Verkehre entsprechend zu organisieren.
Eine grenzüberschreitende, regionale Zusammenarbeit ist dabei mehr als sinnvoll. Denn eine wachsende Stadt Köln und immer neue Siedlungsgebiete in den angrenzenden Kreisen lassen nicht nur die Wirtschaftsverkehre, sondern auch die Pendlerverkehre stetig ansteigen. Diese belasten nicht nur die Innenstadt, sondern – im besonderen Maße als Durchgangsverkehr – auch die Vororte. Hinzu kommen die Anforderungen aus dem Lärm-Aktionsplan und dem Luftreinhalteplan mit entsprechend rechtlicher Verbindlichkeit.
Um die Herausforderungen der Zukunft zu bewältigen bedarf es einer Optimierung der Verkehre. Nur ein ausgewogenes Angebot der Verkehrsträger kann der wachsenden Belastung wirksam entgegenwirken.
Nachdem entsprechende Maßnahmen für schienengebundenen Verkehre, im Rahmen des ÖPNV-Bedarfsplanes, bereits angemeldet wurden, sollen korrespondierend dazu ergänzende Maßnahmen zwischen dem Rheinisch-Bergischen Kreis und dem Stadtgebiet Köln beschlossen und umgesetzt werden.
Neben der Optimierung des ÖPNV soll als weiteres Instrument die Infrastruktur für den Radverkehr verbessert werden. Denn eben dem ÖPNV bietet das Fahrrad ein erhebliches Potenzial Verkehre zu verlagern. Insbesondere mit E-Bikes/Pedelecs können schnell und bequem auch größere Strecken zurückgelegt werden. Die adäquate Nutzung dieses Verkehrsmittels auch im Pendlerverkehr setzt jedoch eine entsprechende Infrastruktur voraus.
Die Maßnahmen, die das Stadtgebiet Köln betreffen, werden nun dem Verkehrsausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Gleichzeitig werden die Maßnahmen, die den Rheinisch-Bergischen Kreis betreffen, dem Ausschuss für Verkehr und Bauen des Kreistages zur Beschlussfassung vorgelegt.
TOP 4.1: RRX-Halt Köln-Mülheim: Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und das weitere Vorgehen
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss der Stadt Köln nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum RRX-Halt in Köln-Mülheim zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum RRX-Halt in Köln-Mülheim, gemeinsam mit dem NVR und dem Rheinisch-Bergischen Kreis, beim Land NRW sowie beim Bund vorzustellen, um weitere Planungsschritte anzustoßen und das Projekt weiter voranzutreiben.
Begründung:
Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 16.12.2014 beauftragt, gemeinsam mit dem Nahverkehr Rheinland (NVR) eine Untersuchung zum Bahnhof Köln-Mülheim zu beauftragen, welche „eine Fahrplanstudie und die notwendigen Infrastrukturkosten für einen RRX-Halt in Köln-Mülheim ermittelt (…).“
Das RRX-Zielkonzept sieht perspektivisch einen 15-Minuten Takt zwischen Köln und Dortmund vor, der durch vier verschiedene Linien bedient werden soll.
Zur Umsetzung des Beschlusses haben Stadt Köln und NVR am 17.12.2015 eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung geschlossen, auf deren Grundlage der NVR federführend eine Ausschreibung der notwendigen Leistungen vorgenommen und am 31.03.2016 letztlich die Bietergemeinschaft „Vössing GmbH“ (Projektleitung), „IVV GmbH & Co KG“, „SMA und Partner AG“ in Verbindung mit einem Subunternehmer („Via Consulting & Development Engineers GmbH“) mit der Erstellung der Machbarkeitsstudie beauftragt hat.
Nachdem erste Ergebnisse bereits Ende 2016 vorlagen, konnten die Arbeiten an der Machbarkeitsstudie inzwischen komplett abgeschlossen werden. Demnach ist die Einrichtung eines RRX-Systemhalts in Köln-Mülheim technisch und betrieblich möglich, volkswirtschaftlich sinnvoll und damit auch förderfähig.
Durch die Errichtung eines zusätzlichen Gleises nebst Bahnsteig im unmittelbaren Bahnhofsbereich von Mülheim lassen sich, neben der RE7, drei RRX-Halte pro Stunde ermöglichen (untersuchter Maximalfall).
Ohne jegliche infrastrukturelle Anpassungen (untersuchter Minimalfall) kann allerdings nur ein RRX-Halt pro Stunde erfolgen. Die anderen Linien müssten hingegen durchfahren.
Für die Sicherung des Projekts RRX-Systemhalt in Köln-Mülheim war es von elementarer Bedeutung, dass erste Ergebnisse noch vor der Verabschiedung des neuen Schienenwegeausbaugesetzes durch den Bundestag im Dezember 2016 vorlagen. Denn im Gesetzesentwurf zur Änderung des Schienenwegeausbaugesetzes über das der Bundestag im Dezember entscheiden sollte, war der RRX-Systemhalt zunächst nicht enthalten. Durch das Einspeisen der ersten Ergebnisse (Machbarkeit und positiver Nutzen-Kosten-Faktor) in die Beratungen des Verkehrsausschusses des Bundestages zum Ausbaugesetz, konnte der RRX-Systemhalt Köln-Mülheim rechtzeitig vor dem Bundestagsbeschluss als Bestandteil in das als vordringlich eingestufte RRX-Gesamtpaket verankert werden.
Herr Dr. Norbert Reinkober, Geschäftsführer des NVR, wird die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie in der Sitzung präsentieren und vorstellen, welche weiteren Schritte sich nun aus diesen ableiten lassen.