Die Bezirksvertretung Mülheim hatte in der Sitzung am 26.10.2015 (BV9/0010/2015) einen Zwischenbericht zum Arbeitsstand der Anmeldung des RRX-Haltes Köln-Mülheim bei der Überarbeitung der Bundesverkehrswegeplanung 2015 auf der Tagesordnung und hat die Verwaltung beauftragt erneut zu prüfen, inwiefern der S-Bahn Haltepunkt Holweide (Bahnsteig in Richtung Bergisch Gladbach) doch noch barrierefrei umgestaltet werden kann.
Arbeitsstand der Anmeldung des RRX-Haltes Köln-Mülheim
TOP 7.1.6 Zwischenbericht – Arbeitsstand der Anmeldung des RRX-Haltes Köln-Mülheim bei der Überreichung der Bundesverkehrswegeplanung 2015 AN/1213/2015, Quelle: Ratsinformationssystem
1. An welcher Stabsstelle und mit welchen Ressourcen ist die Realisierung des RRX-Halts Köln-Mülheim in der Stadtverwaltung verortet?
Diese Aufgabe ist nicht bei einer Stabsstelle angesiedelt, sondern wird innerhalb der Ämter-und Dezernatsstruktur der Stadtverwaltung wahrgenommen. Die Zuständigkeit für die Vertretung städtischer Interessen bei allen Projekten des schienengebundenen Fern- und Nahverkehrs liegt gemäß Aufgabenverteilungsplan der Stadtverwaltung im Amt für Stadtentwicklung und Statistik beim Team 151/3 „Regionalplanung und Verkehrsentwicklung“. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe erfolgt im Rahmen einer vorhandenen Stelle für die Verkehrsentwicklungsplanung.
2. Wie weit ist die Machbarkeitsstudie (deren Durchführung der Rat der Stadt Köln am 16.12.2014 beschlossen hat) bezüglich Finanzierung, Veröffentlichung, Kontakt zum BMVI, etc. fortgeschritten?
Nach Gesprächen der Verwaltung mit den für die Durchführung des RRX-Konzepts zuständigen Vertretern der DB Netz AG und des für den SPNV zuständigen Zweckverbands Nahverkehr Rheinland (NVR) hat der NVR die Federführung für die Vergabe der vom Rat beschlossenen Machbarkeitsstudie übernommen. Aktuell werden bei geeigneten Gutachterbüros Angebote eingeholt. Die Vergabe des Auftrags soll im Herbst erfolgen; hierzu muss noch eine verbindliche Finanzierungsvereinbarung zwischen NVR und Stadt Köln abgeschlossen werden. Die DB Netz beteiligt sich an dem Gutachten nicht.
3. Wann sollen die neuen Unterlagen beim Bund eingereicht werden, wie ist die qualitative und rechtzeitige Bewerbung/Information sichergestellt?
Der Bahnhof Köln-Mülheim ist nicht Bestandteil des derzeitigen Planfeststellungsverfahrens. Ebenso liegt noch kein Betriebskonzept für den Halt von 4 Fahrten pro Stunde vor. Das Gutachten soll daher zunächst die betriebliche und verkehrliche Machbarkeit ermitteln und erforderliche Infrastrukturausbauten benennen. Hiermit liegen dann Begründungen vor, die gegenüber dem Bund und der Bahn zu einer entsprechenden weiteren Verfahrensaufnahme führen. Die Ergebnisse des Gutachtens liegen frühestens im Herbst 2016 vor. Der RRX wird ab 2018 zunächst im Vorlaufbetrieb nach dem bisherigen Fahrplan mit zwei Halten je Stunde in Köln-Mülheim eingesetzt; mit dem endgültigen Betriebskonzept ist wegen der zunächst erforderlichen Infrastrukturausbauten im Rheinland und im Ruhrgebiet nicht vor 2023 zu rechnen.
4. Inwiefern sind die in Düsseldorf mit der Einplanung des dortigen RRX-Haltes in Düsseldorf-Benrath gemachten Erfahrungen in die Kölner Planungen eingeflossen?
Die Düsseldorfer Verwaltung und die Kölner Verwaltung setzen sich z.B. im Rahmen der Initiative Metropolregion Rheinland gemeinsam für die Einrichtung beider Haltepunkte ein. Die von der Stadt Düsseldorf bei der DB Netz eingereichten Unterlagen sind hier jedoch nicht bekannt.
5. Wie unterstützen die ebenfalls über den RRX-Halt Köln-Mülheim erschlossenen Stadtbezirke und benachbarten Kommunen (z.B. Nippes, Ehrenfeld, Bergisch Gladbach) die Konzepte für den RRX-Systemhalt im Verknüpfungspunkt Köln-Mülheim?
Sobald der genaue Inhalt und die Kosten der Verkehrsuntersuchung feststehen, wird im nächsten Schritt der Verkehrsausschuss als gesamtstädtisches Gremium über Inhalte und Verfahrensweisen informiert. Erst danach kann die förmliche Einbindung der Stadt Bergisch Gladbach erfolgen. Seitens der Bergisch Gladbacher Stadtverwaltung wurde bereits großes Interesse am RRX-Halt in Köln-Mülheim signalisiert. Zu berücksichtigen ist außerdem, dass durch die Einbindung des NVR bereits der zuständige regionale Planungsträger angesprochen wurde.
Barrierefreie Umgestaltung des S-Bahn Haltepunktes Holweide
TOP 8.1.5: gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion, Quelle: Ratsinformationssystem
Beschluss
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung erneut zu prüfen, inwiefern der S-Bahn Haltepukt Holweide (Bahnsteig in Richtung Bergisch Gladbach) doch noch barrierefrei umgestaltet werden kann.
Begründung
Mit einstimmigem Beschluss vom 04.06.2007 hat die BV Mülheim die Verwaltung beauftragt, einen ebenerdigen Zugang zum S-Bahnhof Holweide von der Gerhard-Hauptmann-Straße aus herzustellen. Am 24.03.2014 hat das Amt für Straßen und Verkehrstechnik der BV Mülheim in seinem Jahresbericht dargelegt, dass der geforderte ebenerdige Zugang zum S-Bahnsteig nicht zu realisieren sei, da die Verhandlungen mit einem privaten Grundstückseigentümer gescheitert sind.
Am westlichen Ende des S-Bahnsteiges, zur Buschfeld-Straße hin, gibt es zwar eine Rampe, das östliche Ende des Bahnsteiges kann jedoch nur über eine steile Treppe erreicht werden. Gerade aber an dieser Stelle (und nur hier) ist der S-Bahn Haltepunkt an das Busnetz der KVB angebunden. Rollstuhlfahrer sowie Eltern mit Kinderwagen müssen weite Umwege in Kauf nehmen, um von bzw. zur S-Bahn zu gelangen bzw. die Bushaltestelle zu erreichen.
Daher wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, wie der Zugang an der Gerhard-Hautpmann-Straße doch noch barrierefrei gestaltet werden kann.