Sehr geehrter Herr Minister Groschek, sehr geehrter Herr Lohmann, sehr geehrter Herr Dr. Mühl,
vielen Dank für Ihre Antwort vom 20.11.2014 zum Thema “Verkehrsentlastung für Köln-Holweide”.
In unseren Schreiben vom 19.03.2014 und vom 30.06.2014 haben wir Sie um Hilfe gebeten, da unser Stadtteil Holweide vom Durchgangsverkehr belastet und langfristig die Lebensqualität zerstört wird, wenn sich nichts an der Verkehrssituation ändert. Wir haben Sie gebeten, sich mit unseren Forderungen auseinander zu setzen und sich für die Punkte in Ihrer Hoheit einzusetzen. Im Folgenden fassen wir Ihre fünf Antwortschreiben nach unserem Verständnis zusammen:
1. Autobahnanschluss Bergisch Gladbach
Die L 286 in Bergisch Gladbach / Refrath von der L 136 bis zur A 4 mit Autobahnanschluss und die L 286 Querspange von Bergisch Gladbach bis zur A 4 Merheim sind aufgrund der Gesamtbewertung im Rahmen der Integrierten Gesamtverkehrsplanung (IGVP) nachrangig in der Stufe 2 des Landesstraßenbedarfsplans enthalten. Bedarfsplanvorhaben dieser Stufe werden nach der Planungspriorisierung der Landesregierung aus dem Jahr 2011 generell nicht beplant.
Das von Ihnen zur Verfügung gestellte IGVP-Dossier zur L 286 in Bergisch Gladbach mit Anschluss an die A 4 scheint fehlerhaft zu sein. Die angenommene Abnahme der Verkehrsbelastung auf der Bergisch Gladbacher Straße in Köln ist mit -1/<1 (=täglich fahren nur ca. 1.000 PKW und weniger als 1.000 LKW weniger durch Holweide) viel zu niedrig beziffert, da täglich über 20.000 Fahrzeuge, davon ein großer Teil LKW, die Stadtgrenze passieren. Der Nutzen-Kosten-Quotient (NKQ) von 1,45 bei diesem Vorhaben ist also falsch, wird aber von Ihnen nicht überprüft, da generell keine Dossiers überprüft und fortgeschrieben werden.
Bei der Priorisierung war neben dem Aspekt der Mittelumschichtung zu Gunsten der Erhaltung bestehender Landesstraßen im Fall des zweiten Bauabschnitts der L 286 auch zu berücksichtigen, dass für eine Anbindung an die A 4 eine Genehmigung beim Bundesverkehrsministerium einzuholen wäre. Für diesen Bereich der A 4 wird ein 6-streifiger Ausbau im Rahmen der Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2015 bewertet. Bisher ist aber noch nicht absehbar, ob und wann dieser Ausbau anstehen könnte. Insofern kann seitens des Bundes eine Entscheidung bezüglich einer weiteren Anschlussstelle auf dem Stadtgebiet Bergisch Gladbach nicht eingefordert werden. Dies gilt besonders vor dem Hintergrund, dass an der A4 sind im Bereich Bergisch Gladbach bereits jetzt 3 Anschlussstellen (Moitzfeld, Bensberg und Refrath) in kurzen Abständen (3,3 km und 2,3 km) vorhanden sind. Der Verkehrsfluss auf der A 4 würde durch eine weitere Anschlussstelle zusätzlich beeinträchtigt.
Des Weiteren werden allein die Kosten für den ersten Abschnitt der L 286 auf 36,2 Mio. € geschätzt. Hier stellt sich auch mittel- bis langfristig die Frage der Finanzierbarkeit der Maßnahme. Bei den nicht abgerufenen Bundesmitteln von mehr als 40 Mio. €, die in der Presse thematisiert wurden, handelt es sich um Haushaltsmittel für den Bundesfernstraßenbau. Die L 286 Bergisch Gladbach/Refrath liegt in der Baulast des Landes Nordrhein-Westfalen und könnte aus diesen Mitteln nicht finanziert werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sie uns keine Unterstützung in diesem Punkt anbieten konnten. 66.000 Einwohner aus Bergisch Gladbach-Mitte und insbesondere die Industrie (LKW) belasten die Stadtteile in Köln-Ost bzw. Bergisch Gladbach-Süd also weiterhin, ohne dass Ihrerseits Lösungsmöglichkeiten erarbeitet oder wenigstens die angesprochenen Fehler in der Planung überprüft werden.
2. Autobahnanschluss Köln-Höhenhaus
Die Anbindung der L 101 an die vorhandene Autobahnanschlussstelle Köln-Mülheim ist durch die heutige enge Bebauung im Westen und Osten und die Bahnlinie sehr schwierig. Diese Aussage bezieht sich vermutlich auf die unmittelbare Nähe der Anschlussstelle. Laut Google-Maps führt die übrige im Dossier markierte Strecke über Äcker. Welche Streckenführung an der Anschlussstelle im Dossier mit der roten Linie angedacht war, bleibt unklar.
In der Integrierten Gesamtverkehrsplanung (IGVP) wurde das Vorhaben L 101 Ortumgehung Köln/Dünnwald bewertet. Aufgrund des unzureichenden Nutzen-Kosten-Quotienten von 0,9 konnte die Maßnahme nicht in den Landesstraßenbedarfsplan aufgenommen werden. Die in der Karte in Türkis ergänzte Honschaftsstraße fehlt in der Darstellung der IGVP. Um von Höhenhaus (15.000 Einwohner) oder Dünnwald (12.000 Einwohner) zur A3 (Richtung Süden) zu kommen, muss man über die Honschaftsstraße fahren. Dieses Nadelöhr führt zu langen Staus auf der Honschaftsstraße (17.610 KFZ/Tag) und zu Rückstau auf der Bergisch Gladbacher Straße (27.290 KFZ/Tag) vor der Anschlussstelle Köln- Holweide (40.720 KFZ/Tag). Der durch die Graphik entstehende Eindruck, lediglich die Berliner Straße und die L73 würden entlastet, ist also falsch und wird durch das Dossier auch an keiner Stelle korrigiert. Da durch das Vorhaben eine hohe Entlastung der Honschaftsstraße und eine damit verbundene starke Entlastung der Bergisch Gladbacher Straße zu erwarten ist, muss die Bewertung unter Berücksichtigung dieser Straßen dringend neu durchgeführt werden.
Es werden aber generell keine einzelnen Dossiers überprüft und fortgeschrieben. Im Übrigen ist die Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplans derzeit nicht vorgesehen. Die Schreiben mit den Hinweisen zur L 101 wurden dennoch an den Landesbetrieb Straßenbau, Hauptabteilung Planung in Gelsenkirchen gesendet, damit das Anliegen bei einer Fortschreibung Berücksichtigung finden kann. Es wird also nichts überprüft, aber wenn eines Tages doch etwas überprüft wird, liegt unser Schreiben vor.
Ein direkter Anschluss der L 101 an die A 3 läge in unmittelbarer Nähe der Anschlussstelle Köln-Mülheim (Abstand ca. 800 m) und erfüllt nicht die Bedingungen für die Genehmigungsfähigkeit einer neuen Anschlussstelle. Diese Aussage ist sicherlich rechtlich korrekt. Ausnahmen sind offenbar möglich, denn die Abfahrten Merheim und Holweide auf der A4 Richtung Westen liegen nur ca. 100 m auseinander und erfüllen die Mindestabstände also auch nicht.
Für die B 51 in Höhenhaus und Mülheim hat es im Rahmen der Vorbereitungen zur Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2015 keine Meldung durch die Stadt Köln oder den Regionalrat der Bezirksregierung Köln gegeben. Unabhängig von der bereits abgelaufenen Meldefrist für Vorschläge zum neuen Bundesverkehrswegeplan erscheint die Fernverkehrsrelevanz für eine Maßnahme im Zuge der B 51 im Bereich Höhenhaus auch nach Einschätzung des Bundes nicht gegeben.
Zusammenfassen lässt sich sagen, dass Sie uns keine Unterstützung in diesem Punkt anbieten konnten. Fast 20.000 KFZ/Tag fahren also weiterhin über Holweide auf die Autobahn, ohne dass Ihrerseits Lösungsmöglichkeiten erarbeitet oder wenigstens die angesprochenen Fehler in der Planung überprüft werden.
3. Autobahnanschluss Holweide-Süd
Zu diesem Punkt haben Sie uns keine Rückmeldung gegeben.
4. ÖPNV-Ausbau
Ein zweigleisiger Ausbau der Eisenbahnstrecke zwischen Köln-Dellbrück und Bergisch Gladbach ist Bestandteil des Gesamtprojektes S 11. Ziel ist es, das Projekt über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz des Bundes zu fördern und zu finanzieren. Die Maßnahme wurde außerdem in den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen, um die landesseitige Komplementärfinanzierung sicherzustellen.
Der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) plant die Linie S11 vom heutigen 20-Minuten-Takt nach dem zweigleisigen Ausbau der Strecke bis Bergisch Gladbach auf einen 10-Minuten-Takt zwischen Köln-Worringen und Bergisch Gladbach zu verdichten. Eine Planungsvereinbarung zur Planung der Grundlagenermittlung und Vorplanung soll für den gesamten Ausbau der Infrastruktur der S 11 in Kürze mit der Deutschen Bahn AG abgeschlossen werden.
Zum Punkt „Halt des RRX am Bahnhof Mülheim als Knotenpunkt für den Kölner Osten / Bergisch Gladbach“ haben Sie uns keine Rückmeldung gegeben.
5. Radwegenetz-Ausbau
Zu diesem Punkt haben Sie uns keine Rückmeldung gegeben.
6. Verbesserungen in Holweide
Entlastungen der Ortsdurchfahrt können ggf. durch beschleunigten Abfluss der Verkehrsmengen herbeigeführt werden, indem Knotenpunkte ertüchtigt, Ampelschaltungen optimiert oder Querschnitte ausgebaut werden. Innerhalb der Ortslagen von Holweide und Dellbrück liegt die B 506 in der Baulast der Stadt Köln. Somit liegt es in der Zuständigkeit der Stadt, diese Möglichkeit zu prüfen.
Leider haben wir in Holweide aufgrund der engen Bebauung keinen Platz für die Ertüchtigung von Knotenpunkten. Ob eine – sicherlich angebrachte – Optimierung der Ampelschaltungen das Problem von über 40.000 KFZ am Tag auf einer alten Dorfstraße in einem Stadtteil mit „nur“ 21.000 Einwohnern löst, wagen wir zu bezweifeln.
7. Verkehrskonzept zu Bauprojekten
Auch die Anbindung neuer Gebiete bzw. Vorhaben, die mit einer weiteren Verkehrserzeugung einhergehen, obliegt der Stadt im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit. Hier hat sie die Auswirkungen des Verkehrs im Rahmen der Bauleitplanverfahren zu ermitteln und angemessen zu berücksichtigen.
In Ihrem letzten Schreiben haben Sie die Hoffnung geäußert, uns nun alle gewünschten Informationen abschließend übermittelt zu haben. Wir bitten Sie, sich die Frage nach der Erfüllung dieses Wunsches selbst zu beantworten.
Wir wünschen Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und hoffen weiter auf Hilfe für unseren verkehrlich hochbelasteten Stadtteil Holweide im Jahr 2015.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Maja Glück
Arbeitskreis “Unser Veedel” der Bürgervereinigung Köln-Holweide