Kategorie-Archiv:Partei SPD

BV-Beschlüsse: Linie 3 bis Thielenbruch und Fußgängerüberweg

Neuer Erfolg unserer Initiative: Die Bezirksregierung Mülheim hat beschlossen, einen Fußgängerweg über die Bergisch Gladbacher Straße auf Höhe des Spielplatzes / Seniorennetzwerkes zu beauftragen und die Straßenbahnlinie 3 ganztägig bis Thielenbruch fahren zu lassen.


Beschlussprotokoll über die 8. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim in der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 08.06.2015, 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr, VHS-Saal, Wiener Platz 2a, 51065 Köln

TOP 8.1.3: gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion Fußgängerüberweg/Querungshilfe über die Bergisch Gladbacher Straße in Holweide (Quelle: Ratsinformationssystem)

Beschluss (einstimmig beschlossen):

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob ein Fußgängerüberweg (Querungshilfe) über die Bergisch Gladbacher Straße in Holweide auf Höhe des Spielplatzes (ca. Haus-Nr. 460) eingerichtet werden kann (ähnlich dem Überweg auf Höhe Haus-Nr. 600).

Begründung:

Auf der südlichen Seite der Bergisch Gladbacher Straße befindet sich eine Grünanlage mit Spielplatz, auf der nördlichen Straßenseite liegt das Seniorennetzwerk mit angeschlossenem Seniorencafé. Eltern mit kleinen Kindern sowie ältere Menschen können an dieser Stelle die Bergisch Gladbacher Straße nicht gefahrlos überqueren und müssen größere Umwege bis zu den nächsten gesicherten Überwegen machen – die nächste Ampel an der Maria-Himmelfahrt-Straße ist gut 300m entfernt.

TOP 8.1.4: gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion
Stadtbahnlinie 3 – Ausweitung der Linienführung (Quelle: Ratsinformationssystem)

Beschluss (einstimmig beschlossen):

Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG, die folgende Maßnahme zum nächstmöglichen Zeitpunkt umzusetzen: durchgängige Linienführung der Stadtbahnlinie 3 bis nach Thielenbruch während der gesamten Betriebszeiten.

Begründung:

Die Stadtteile Holweide, Dellbrück, Thielenbruch werden mit den Stadtbahnlinien 3 und 18 erschlossen. Die Linie 3 verkehrt an Wochentagen nur während des Berufsverkehrs bis zur Endhaltestelle in Thiehlenbruch, sowie samstags bis ca. 17:00 Uhr. Zu den übrigen Zeiten, d.h. an Wochentagen nach ca. 20:00 Uhr, samstags nach 17:00 Uhr sowie sonntags ganztägig endet die Linie 3 an der Vischeringstraße. Für die Stadtteile an der östlichen Peripherie steht zu diesen Zeiten nur die Linie 18 zur Verfügung. Bereits jetzt deckt dies nicht den tatsächlichen Bedarf ab. Eine Attraktivierung des ÖPNV Angebotes in diesem Bereich könnte außerdem dazu beitragen, die stark belastete Bergisch Gladbacher Straße vom Individualverkehr zu entlasten.

OB-Wahlkampfthema Bergisch Gladbacher Straße

20150531_Wahlwerbung_Ott

Jochen Ott, SPD-Landtagsabgeordneter und Oberbürgermeister-Kandidat, will sich für eine Befreiung vom Durchgangsverkehr einsetzen. Wir haben schon nachgefragt, was er sich konkret vorstellt und hoffen, dass das Thema auch von anderen aufgegriffen wird, damit sich endlich was tut in Holweide!

Bisher hat er sich leider nicht persönlich zu unseren Forderungen geäußert: http://www.verkehr-holweide.de/?p=51

Beschluss zur Verbesserung des Verkehrsflusses auf der Bergisch Gladbacher Straße

Erster großer Erfolg unserer Initiative: Die Verwaltung wurde von der Bezirksregierung Mülheim beauftragt, Verbesserungen auf der Bergisch Gladbacher Straße umsetzen. Wir hoffen, dass dies bald geschieht und weitere Beschlüsse folgen!


Beschlussprotokoll über die  7. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim in der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 27.04.2015, 17:00 Uhr bis 19:50 Uhr, VHS-Saal, Wiener Platz 2a, 51065 Köln (Quelle: Ratsinformationssystem)

8.1.3 gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Verbesserung des Verkehrsflusses auf der Bergisch Gladbacher Straße  AN/0548/2015

Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Maßnahmen umzusetzen:

Kurzfristig die Bestandsaufnahme auf der gesamten Bergisch Gladbacher Straße von Mülheim bis Stadtgrenze Bergisch Gladbach bezüglich

  • Verkehrsaufkommen
  • Messung der gesamten CO² – , NOx – und Feinstaubwerte (einschl. Haushalt, Industrie etc.) durch Implementierung der erforderlichen Messeinrichtungen alternativ durch geeignete anerkannte Berechnungsverfahren
  • Erstellung von aktuellen Lärmkarten

durchzuführen.

Durch folgende Sofortmaßnahmen soll die Verbesserung des Verkehrsflusses, Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie Verringerung der Lärmemission und der Schadstoffbelastung erreicht werden:

  • Reduzierung der Geschwindigkeit durch Einrichtung einer sogenannten „Grünen Welle“ auf 30 Km/h
  • Ersatz von existierenden Ampeln durch Kreisverkehre in den Bereichen Otto-Kayser-Str., Einfahrt Zollkriminalamt, Wasserwerkstr., Maria-Himmelfahrt-Str., Buschfeldstr./Johann-Bensberg-Str. und Honschaftsstr./BAB Auffahrt
  • Rückbau der 2 vorhanden kurzen 2-spurigen Teilabschnitte auf 1 Fahrspur mit kurzen Abbiegespuren zur Vermeidung von Geschwindigkeitsübertretungen und Einfädelungsproblemen (Stau-und Unfallgefahr durch Bottleneckeffekt)
  • Anwendung des „Stop-Ampel-Systems“ bei Überschreiten der Geschwindigkeit z.B. Standort Thielenbruch Richtung Bergisch Gladbach nach Köln sowie Köln nach Bergisch Gladbach bei Nutzung der vorhandenen Ampelanlagen
  • Optimierung der Ampelschaltungen (Umweltampeln) an der Bergisch Gladbacher Straße sowie an den Einfallstraßen nach Köln wie Paffrather Straße, Gierather Straße, Bensberger Marktweg, Berliner Str., Odenthaler Str. und Katterbachstr., um Schleichverkehre zu vermeiden
  • Verbesserung der Sicherheit der vorhandenen Fahrradwege, um alternative Verkehrsmittel zu fördern
  • Umwidmung der frei werdenden Flächen, die durch die Reduzierung von 2 auf 1 Fahrspur entstehen, in
    • Grünflächen mit Büschen und Bäumen
    • Optimierung des Parkraumes
    • Verbesserung der Fuß- und Radwege.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltung von Frau Wolter und Herrn Tücks.

Begründung:
Bis auf die Aufstellung einer Messstation für NOx – Messung können wir aus dem Schreiben der Verwaltung als Antwort auf die Anfrage vom 26.1.2015 weder ein Konzept, noch eine weitergehende Bereitschaft oder ein zielgerichtetes Bemühen feststellen, die Probleme der akuten Verkehrssituation auf der Bergisch Gladbacher Str. wahrzunehmen und zielführende Maßnahmen zum Schutze der Bürger durchzuführen.

Emissionsmessergebnisse des Verkehrsaufkommens sowie Werte für Feinstäube und CO² Belastungen (einem extrem gefährlichen Klima Gas) liegen nicht vor.
Diese Sachverhalte entsprechen nicht dem geltenden europäischen und nationalen Recht und entlasten die Stadt Köln auch nicht von ihren gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber ihren Bürgern.

Außerdem sei daran erinnert, dass Köln seit 1992 Mitglied im „Klimabündnis der europäi-schen Städte mit den indigenen Völkern der Regenwälder zum Erhalt der Erdatmosphäre“ ist.
Heute verbindet sich mit der Mitgliedschaft unter anderem die Selbstverpflichtung zur CO²-Minderung in drei Stufen:

1. Die Selbstverpflichtung mit dem höchsten Stellenwert ist es, die CO2-Emissionen jeweils alle fünf Jahre um zehn Prozent zu senken.

Dies entspräche für Köln einer CO2-Minderung bis 2020 gegenüber 1990 um etwa 40 Pro-zent und bis 2050 um etwa 80 Prozent.

Der Fünf-Jahres-Rhythmus wurde in Anlehnung an die Dauer von Legislaturperioden gewählt und soll eine Erfolgskontrolle der in der jeweiligen Periode durchgeführten Klimaschutzmaß-nahmen ermöglichen.

2. In der zweiten Selbstverpflichtung sollen die CO2-Emissionen bis 2030 gegenüber 1990 halbiert werden.

3. Die dritte Selbstverpflichtung hat zum Ziel, langfristig die Pro-Kopf-CO2-Emissionen auf 2,5 Tonnen zu senken. Für Köln entspräche dies einer CO2-Minderung gegenüber 1990 um etwa 80 Prozent.

Die bisherige Messung eines einzigen Wertes an nur einer Messstelle – hier der „Stickstoffdi-oxyd Wert“ – ist irrelevant und nicht aussagefähig, weil man dadurch keine Informationen ü-ber den gesamten Problembereich bzw. das Verkehrsgebiet erhält. Die Messung von Fein-staub und CO² ist ebenso zwingend vorgeschrieben.

Die Antwort auf die o.g. Anfrage bezüglich Lärm-Emissionen zeigt, dass die Verwaltung zwar seit langem Kenntnis von der Überschreitung der zulässigen Grenzwerte hat, aber offensicht-lich auch in diesem Problemfeld keinerlei Maßnahmen geplant sind, um Lösungen für die Anwohner zu finden.

Weiterhin hat das 2012 beschlossene neue Verkehrsführungskonzept für LKW die Situation erheblich verschärft.

Die Bergisch Gladbacher Str. ist in weiten Bereichen ein Wohngebiet, es herrscht aber nahe-zu ein ungesteuertes Verkehrsaufkommen, dass der einer Autobahn entspricht.

Nach unseren Beobachtungen passieren pro Tag! im best case min. ca. 25.000 bis 30.000 Fahrzeuge (davon ca. 10 % schwere LKWs, 20 % Verteilerfahrzeuge) die Bergisch Gladbacher Straße durchgehend von Mülheim bis zur Stadtgrenze Bergisch Gladbach.

Das sind ca. 7 bis 8 Mio. Fahrzeuge p.a., die von und nach Bergisch Gladbach durchgängig fahren.

Basierend auf einem angenommenen sehr niedrigen durchschnittlichen Verbrauch von nur 10 Litern/100 Km Kraftstoff (vereinfacht auch für LKW etc.) ergibt sich annähernd eine CO² Belastung im Jahr von min. 8.000 bis 9.000 Tonnen CO² auf einer Fahrstrecke von ca. 5 Km.

Geht man davon aus, dass der lokale punktuelle Kurzstreckenverkehr („Brötchenfahrten und Verteilerverkehr“) auf der Bergisch Gladbacher Straße und den direkt angrenzenden Straßen nochmals ein Verkehrsaufkommen erzeugt, das in der Summe mindestens genauso hoch ist wie das des Durchgangsverkehrs, steigen die CO² Werte und auch die Feinstaubwerte entsprechend.

Die Gesamt Emissionen CO² durch den Durchgangs- und lokalen Verkehr belaufen sich nach diesem Szenario auf ca. ca. 16.000 bis 18.000 Tonnen CO² p.a. auf einer Strecke von nur ca. 5 Km ohne die zusätzliche erhebliche CO² Belastung durch Industrie, Haushalte etc., (ca. Faktor 3!)
Unter Zugrundelegung des dargestellten Fahrzeugaufkommens und insbesondere des erheblichen gestiegenen Schwer-LKW Verkehrs werden die gesetzlichen Vorgaben zur zulässigen Lärmemission nicht eingehalten. Auch die vom Gesetzgeber vorgesehenen Maßnahmen zur Lärmminderung sind nicht Bestandteil einer entsprechenden Planung der Verwaltung.

In Kenntnis dieser Sachverhalte wird die Verwaltung aufgefordert die o.g. Maßnahmen sofort einzuleiten.

Antwort auf Rückmeldung Landesverkehrsminister Groschek (5)

Sehr geehrter Herr Minister Groschek, sehr geehrter Herr Lohmann, sehr geehrter Herr Dr. Mühl,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 20.11.2014 zum Thema “Verkehrsentlastung für Köln-Holweide”.

In unseren Schreiben vom 19.03.2014 und vom 30.06.2014 haben wir Sie um Hilfe gebeten, da unser Stadtteil Holweide vom Durchgangsverkehr belastet und langfristig die Lebensqualität zerstört wird, wenn sich nichts an der Verkehrssituation ändert. Wir haben Sie gebeten, sich mit unseren Forderungen auseinander zu setzen und sich für die Punkte in Ihrer Hoheit einzusetzen. Im Folgenden fassen wir Ihre fünf Antwortschreiben nach unserem Verständnis zusammen:

1. Autobahnanschluss Bergisch Gladbach

Die L 286 in Bergisch Gladbach / Refrath von der L 136 bis zur A 4 mit Autobahnanschluss und die L 286 Querspange von Bergisch Gladbach bis zur A 4 Merheim sind aufgrund der Gesamtbewertung im Rahmen der Integrierten Gesamtverkehrsplanung (IGVP) nachrangig in der Stufe 2 des Landesstraßenbedarfsplans enthalten. Bedarfsplanvorhaben dieser Stufe werden nach der Planungspriorisierung der Landesregierung aus dem Jahr 2011 generell nicht beplant.

Das von Ihnen zur Verfügung gestellte IGVP-Dossier zur L 286 in Bergisch Gladbach mit Anschluss an die A 4 scheint fehlerhaft zu sein. Die angenommene Abnahme der Verkehrsbelastung auf der Bergisch Gladbacher Straße in Köln ist mit -1/<1 (=täglich fahren nur ca. 1.000 PKW und weniger als 1.000 LKW weniger durch Holweide) viel zu niedrig beziffert, da täglich über 20.000 Fahrzeuge, davon ein großer Teil LKW, die Stadtgrenze passieren. Der Nutzen-Kosten-Quotient (NKQ) von 1,45 bei diesem Vorhaben ist also falsch, wird aber von Ihnen nicht überprüft, da generell keine Dossiers überprüft und fortgeschrieben werden.

Bei der Priorisierung war neben dem Aspekt der Mittelumschichtung zu Gunsten der Erhaltung bestehender Landesstraßen im Fall des zweiten Bauabschnitts der L 286 auch zu berücksichtigen, dass für eine Anbindung an die A 4 eine Genehmigung beim Bundesverkehrsministerium einzuholen wäre. Für diesen Bereich der A 4 wird ein 6-streifiger Ausbau im Rahmen der Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2015 bewertet. Bisher ist aber noch nicht absehbar, ob und wann dieser Ausbau anstehen könnte. Insofern kann seitens des Bundes eine Entscheidung bezüglich einer weiteren Anschlussstelle auf dem Stadtgebiet Bergisch Gladbach nicht eingefordert werden. Dies gilt besonders vor dem Hintergrund, dass an der A4 sind im Bereich Bergisch Gladbach bereits jetzt 3 Anschlussstellen (Moitzfeld, Bensberg und Refrath) in kurzen Abständen (3,3 km und 2,3 km) vorhanden sind. Der Verkehrsfluss auf der A 4 würde durch eine weitere Anschlussstelle zusätzlich beeinträchtigt.

Des Weiteren werden allein die Kosten für den ersten Abschnitt der L 286 auf 36,2 Mio. € geschätzt. Hier stellt sich auch mittel- bis langfristig die Frage der Finanzierbarkeit der Maßnahme. Bei den nicht abgerufenen Bundesmitteln von mehr als 40 Mio. €, die in der Presse thematisiert wurden, handelt es sich um Haushaltsmittel für den Bundesfernstraßenbau. Die L 286 Bergisch Gladbach/Refrath liegt in der Baulast des Landes Nordrhein-Westfalen und könnte aus diesen Mitteln nicht finanziert werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sie uns keine Unterstützung in diesem Punkt anbieten konnten. 66.000 Einwohner aus Bergisch Gladbach-Mitte und insbesondere die Industrie (LKW) belasten die Stadtteile in Köln-Ost bzw. Bergisch Gladbach-Süd also weiterhin, ohne dass Ihrerseits Lösungsmöglichkeiten erarbeitet oder wenigstens die angesprochenen Fehler in der Planung überprüft werden.

2. Autobahnanschluss Köln-Höhenhaus

Die Anbindung der L 101 an die vorhandene Autobahnanschlussstelle Köln-Mülheim ist durch die heutige enge Bebauung im Westen und Osten und die Bahnlinie sehr schwierig. Diese Aussage bezieht sich vermutlich auf die unmittelbare Nähe der Anschlussstelle. Laut Google-Maps führt die übrige im Dossier markierte Strecke über Äcker. Welche Streckenführung an der Anschlussstelle im Dossier mit der roten Linie angedacht war, bleibt unklar.

In der Integrierten Gesamtverkehrsplanung (IGVP) wurde das Vorhaben L 101 Ortumgehung Köln/Dünnwald bewertet. Aufgrund des unzureichenden Nutzen-Kosten-Quotienten von 0,9 konnte die Maßnahme nicht in den Landesstraßenbedarfsplan aufgenommen werden. Die in der Karte in Türkis ergänzte Honschaftsstraße fehlt in der Darstellung der IGVP. Um von Höhenhaus (15.000 Einwohner) oder Dünnwald (12.000 Einwohner) zur A3 (Richtung Süden) zu kommen, muss man über die Honschaftsstraße fahren. Dieses Nadelöhr führt zu langen Staus auf der Honschaftsstraße (17.610 KFZ/Tag) und zu Rückstau auf der Bergisch Gladbacher Straße (27.290 KFZ/Tag) vor der Anschlussstelle Köln- Holweide (40.720 KFZ/Tag). Der durch die Graphik entstehende Eindruck, lediglich die Berliner Straße und die L73 würden entlastet, ist also falsch und wird durch das Dossier auch an keiner Stelle korrigiert. Da durch das Vorhaben eine hohe Entlastung der Honschaftsstraße und eine damit verbundene starke Entlastung der Bergisch Gladbacher Straße zu erwarten ist, muss die Bewertung unter Berücksichtigung dieser Straßen dringend neu durchgeführt werden.

Es werden aber generell keine einzelnen Dossiers überprüft und fortgeschrieben. Im Übrigen ist die Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplans derzeit nicht vorgesehen. Die Schreiben mit den Hinweisen zur L 101 wurden dennoch an den Landesbetrieb Straßenbau, Hauptabteilung Planung in Gelsenkirchen gesendet, damit das Anliegen bei einer Fortschreibung Berücksichtigung finden kann. Es wird also nichts überprüft, aber wenn eines Tages doch etwas überprüft wird, liegt unser Schreiben vor.

Ein direkter Anschluss der L 101 an die A 3 läge in unmittelbarer Nähe der Anschlussstelle Köln-Mülheim (Abstand ca. 800 m) und erfüllt nicht die Bedingungen für die Genehmigungsfähigkeit einer neuen Anschlussstelle. Diese Aussage ist sicherlich rechtlich korrekt. Ausnahmen sind offenbar möglich, denn die Abfahrten Merheim und Holweide auf der A4 Richtung Westen liegen nur ca. 100 m auseinander und erfüllen die Mindestabstände also auch nicht.

Für die B 51 in Höhenhaus und Mülheim hat es im Rahmen der Vorbereitungen zur Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2015 keine Meldung durch die Stadt Köln oder den Regionalrat der Bezirksregierung Köln gegeben. Unabhängig von der bereits abgelaufenen Meldefrist für Vorschläge zum neuen Bundesverkehrswegeplan erscheint die Fernverkehrsrelevanz für eine Maßnahme im Zuge der B 51 im Bereich Höhenhaus auch nach Einschätzung des Bundes nicht gegeben.

Zusammenfassen lässt sich sagen, dass Sie uns keine Unterstützung in diesem Punkt anbieten konnten. Fast 20.000 KFZ/Tag fahren also weiterhin über Holweide auf die Autobahn, ohne dass Ihrerseits Lösungsmöglichkeiten erarbeitet oder wenigstens die angesprochenen Fehler in der Planung überprüft werden.

 3. Autobahnanschluss Holweide-Süd

 Zu diesem Punkt haben Sie uns keine Rückmeldung gegeben.

 4. ÖPNV-Ausbau

Ein zweigleisiger Ausbau der Eisenbahnstrecke zwischen Köln-Dellbrück und Bergisch Gladbach ist Bestandteil des Gesamtprojektes S 11. Ziel ist es, das Projekt über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz des Bundes zu fördern und zu finanzieren. Die Maßnahme wurde außerdem in den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen, um die landesseitige Komplementärfinanzierung sicherzustellen.

Der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) plant die Linie S11 vom heutigen 20-Minuten-Takt nach dem zweigleisigen Ausbau der Strecke bis Bergisch Gladbach auf einen 10-Minuten-Takt zwischen Köln-Worringen und Bergisch Gladbach zu verdichten. Eine Planungsvereinbarung zur Planung der Grundlagenermittlung und Vorplanung soll für den gesamten Ausbau der Infrastruktur der S 11 in Kürze mit der Deutschen Bahn AG abgeschlossen werden.

Zum Punkt „Halt des RRX am Bahnhof Mülheim als Knotenpunkt für den Kölner Osten / Bergisch Gladbach“ haben Sie uns keine Rückmeldung gegeben.

5. Radwegenetz-Ausbau

 Zu diesem Punkt haben Sie uns keine Rückmeldung gegeben.

6. Verbesserungen in Holweide

Entlastungen der Ortsdurchfahrt können ggf. durch beschleunigten Abfluss der Verkehrsmengen herbeigeführt werden, indem Knotenpunkte ertüchtigt, Ampelschaltungen optimiert oder Querschnitte ausgebaut werden. Innerhalb der Ortslagen von Holweide und Dellbrück liegt die B 506 in der Baulast der Stadt Köln. Somit liegt es in der Zuständigkeit der Stadt, diese Möglichkeit zu prüfen.

Leider haben wir in Holweide aufgrund der engen Bebauung keinen Platz für die Ertüchtigung von Knotenpunkten. Ob eine – sicherlich angebrachte – Optimierung der Ampelschaltungen das Problem von über 40.000 KFZ am Tag auf einer alten Dorfstraße in einem Stadtteil mit „nur“ 21.000 Einwohnern löst, wagen wir zu bezweifeln.

7. Verkehrskonzept zu Bauprojekten

Auch die Anbindung neuer Gebiete bzw. Vorhaben, die mit einer weiteren Verkehrserzeugung einhergehen, obliegt der Stadt im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit. Hier hat sie die Auswirkungen des Verkehrs im Rahmen der Bauleitplanverfahren zu ermitteln und angemessen zu berücksichtigen.

In Ihrem letzten Schreiben haben Sie die Hoffnung geäußert, uns nun alle gewünschten Informationen abschließend übermittelt zu haben. Wir bitten Sie, sich die Frage nach der Erfüllung dieses Wunsches selbst zu beantworten.

Wir wünschen Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und hoffen weiter auf Hilfe für unseren verkehrlich hochbelasteten Stadtteil Holweide im Jahr 2015.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Maja Glück
Arbeitskreis “Unser Veedel” der Bürgervereinigung Köln-Holweide

Rückmeldung Landesverkehrsminister Groschek (5)

Sehr geehrte Frau Glück,

sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre erneute E-Mail mit Fragen zum Autobahnanschluss in Bergisch Gladbach und Köln/Mülheim. Herr Minister Groschek hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Zu Ihrer Forderung nach einer Überprüfung der IGVP-Dossiers zur L 101 und L 286 kann ich Ihnen mitteilen, dass generell keine Dossiers überprüft und fortgeschrieben werden. Einzelne Überprüfungen sind nicht zielführend, da die Bewertung der IGVP als Gesamtergebnis gesehen werden muss. Im Übrigen ist die Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplans derzeit nicht vorgesehen. Ihre Schreiben mit den Hinweisen zur L 101 habe ich an den Landesbetrieb Straßenbau, Hauptabteilung Planung in Gelsenkirchen gesendet.

An der A4 sind im Bereich Bergisch Gladbach bereits jetzt 3 Anschlussstellen (Moitzfeld, Bensberg und Refrath) in kurzen Abständen (3,3 km und 2,3 km) vorhanden. Der Verkehrsfluss auf der A 4 würde durch eine weitere Anschlussstelle zusätzlich beeinträchtigt. Da aktuell im Rahmen der Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2015 auch ein möglicher Ausbau der A 4 auf 6 Fahrstreifen bewertet wird, kann von Seiten des Bundes derzeit keine Aussage zur Genehmigungsfähigkeit einer neuen Anschlussstelle eingefordert werden.

Bei den von Ihnen angesprochenen, nicht abgerufenen Bundesmitteln handelt es sich um Haushaltsmittel für den Bundesfernstraßenbau. Die L 286 Bergisch Gladbach/Refrath liegt in der Baulast des Landes Nordrhein-Westfalen und könnte aus diesen Mitteln nicht finanziert werden.

Ich hoffe, Ihnen hiermit alle gewünschten Informationen abschließend übermittelt zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Dr. Markus Mühl

Treffen mit Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs (18.11.2014)

Am 18.11.2014 haben wir uns im Mülheimer Bezirksrathaus mit dem Mülheimer Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs (SPD) getroffen. Wir durften unsere Forderungen vorstellen und haben einige Punkte sofort intensiv diskutiert.

Herr Fuchs hat uns darüber informiert, dass in Kürze das Verkehrsgutachten zu den Bauprojekten Kochwiesenstraße, Baumwollbleicherei und Krankenhaus vorgestellt wird. Außerdem konnte er uns zum Punkt 6c) unserer Forderungen „Intelligente Ampelschaltungen auf der Bergisch Gladbacher Straße“ einen Zwischenstand geben: Die Ampelschaltungen hängen vom Verkehrsrechner Köln-Ost ab, der veraltet ist und dringend erneuert werden muss. Wann dieser Rechner ausgetauscht wird, ist allerdings noch unklar.

Es soll, von der Mülheimer SPD organisiert, einen überparteilichen Arbeitskreis für Verkehr geben, in dem ein Verkehrskonzept und entsprechende Anträge an die Verwaltung erstellt werden sollen. Zu diesem Arbeitskreis werden auch wir eingeladen.

Herr Fuchs hat unsere Vorschläge gelobt, da sie eine gute Grundlage für die weitere Planung seien und bisher noch keiner das Thema so umfänglich dokumentiert hat. Außerdem möchte er mit Herrn Honecker sprechen, der seit kurzem Leiter des Stadtplanungsamts in Bergisch Gladbach ist (vorher Köln), um nach einer städteübergreifenden Lösung zu suchen.

 

Rückmeldung Landesverkehrsminister Groschek (4)

Sehr geehrte Frau Glück,
sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre erneute E-Mail mit Fragen zum Autobahnanschluss in Bergisch Gladbach und Köln/Mülheim. Herr Minister Groschek hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Zu Ihren Anmerkungen bezüglich der Dossiers der Maßnahmen L 286 und L 101 kann ich Ihnen mitteilen, dass sich im Rahmen der Priorisierung aller Planungsprojekte auch Vorhaben mit deutlich höheren Nutzen-Kosten-Verhältnissen nicht für eine vorrangige Einstufung durchsetzen konnten. Bei der Priorisierung war neben dem Aspekt der Mittelumschichtung zu Gunsten der Erhaltung bestehender Landesstraßen im Fall des zweiten Bauabschnitts der L 286 auch zu berücksichtigen, dass für eine Anbindung an die A 4 eine Genehmigung beim Bundesverkehrsministerium einzuholen wäre. Für diesen Bereich der A 4 wurde ein 6-streifiger Ausbau im Rahmen der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans zur Bewertung vorgeschlagen. Bisher ist aber noch nicht absehbar, ob und wann dieser Ausbau anstehen könnte. Insofern kann seitens des Bundes eine Entscheidung bezüglich einer weiteren Anschlussstelle auf dem Stadtgebiet Bergisch Gladbach nicht eingefordert werden. Dies gilt besonders vor dem Hintergrund, dass bereits drei Anschlussstellen in Bergisch Gladbach vorhanden sind.

Des Weiteren werden allein die Kosten für den ersten Abschnitt der L 286 auf 36,2 Mio. € geschätzt. Hier stellt sich auch mittel- bis langfristig die Frage der Finanzierbarkeit der Maßnahme.

In Bezug auf die Anbindung Köln/Höhenhaus an die vorhandene Autobahnanschlussstelle Köln-Mülheim im Zuge der L 101 habe ich Ihr Schreiben an den Landesbetrieb Straßenbau gesandt, damit Ihr Anliegen bei deiner Fortschreibung Berücksichtigung finden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Dr. Markus Mühl


07.11.2014

Sehr geehrter Herr Minister Groschek, sehr geehrter Herr Lohmann, sehr geehrter Herr Dr. Mühl,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 27.10.2014 zum Thema “Verkehrsentlastung für Köln-Holweide”. Wir haben wieder ein paar Anmerkungen:

1. Möglicherweise haben wir uns in unserem letzten Schreiben nicht klar genug ausgedrückt: Das von Ihnen zur Verfügung gestellte IGVP-Dossier zur L 286 in Bergisch Gladbach mit Anschluss an die A 4 scheint fehlerhaft zu sein. Die angenommene Abnahme der Verkehrsbelastung auf der Bergisch Gladbacher Straße in Köln ist mit -1/<1 viel zu niedrig beziffert. Unsere Anmerkung bezog sich nicht auf einen Vergleich des Nutzen-Kosten-Verhältnisses zu anderen Projekten, sondern darauf, dass der Nutzen-Kosten-Wert bei diesem Vorhaben falsch ist und überprüft werden muss.

2. Vielen Dank für die Information, dass ein 6-spuriger Ausbau der A4 in Refrath beim Bundesverkehrsministerium zur Bewertung vorgeschlagen wurde. Ihren Hinweis, dass für die Maßnahme L 286 eine Genehmigung beim Bundesverkehrsministerium einzuholen ist, können wir nicht deuten. Sehen Sie hier Probleme? Angesichts der Tatsache, dass die Alternativroute für LKW aus Bergisch Gladbach-Zentrum durch mehrere Wohngebiet (u.a. Köln-Holweide und –Dellbrück) auf den zweitmeist befahrenen Autobahnabschnitt Deutschlands führt (A3 auf Höhe Holweide: Köln-Dellbrück – Kreuz Köln-Ost), sollte eine solche Genehmigung aus unserer Sicht machbar sein.

3. Zu Ihrer Aussage, dass „in Bergisch Gladbach“ schon drei Anschlussstellen vorhanden seien, empfehlen wir Ihnen einen Blick auf Seite 5 unserer Präsentation. Wie Sie dort erkennen können, gibt es „in Bergisch Gladbach“ keine einzige Anschlussstelle. Die Anschlussstellen sind in Refrath und Bensberg (bis 1975 eigenständig und nicht Teil von Bergisch Gladbach). Bergisch Gladbach-Zentrum liegt nördlich davon und die ca. 38.000 Einwohner und der Industrie-Schwerlastverkehr haben eben keinen Autobahnanschluss. Stattdessen fahren sie (bzw. stehen im Stau) durch Köln-Holweide und –Dellbrück bzw. über die vollkommen überlastete und für LKW ebenfalls nicht geeignete Dolmanstraße in Refrath. Bergisch Gladbach-Zentrum braucht also dringend einen Autobahnanschluss, um die Nachbarn nicht länger derartig zu belasten.

4. Vielen Dank für die Information, dass das Vorhaben an der L 286 ca. 36,2 Mio. € kosten würde. Wie wir der Presse entnehmen konnten, hat das Land NRW 2013 mehr als 40 Mio. € für Infrastruktur an den Bund zurückgegeben. Dieses Geld hätte also für den Autobahnanschluss für Bergisch Gladbach-Zentrum gereicht und wenn eine Planung vorhanden gewesen wäre, hätte diese umgesetzt werden können. Wir fordern Sie dringend auf, die Planung voranzutreiben, damit das Geld zukünftig dafür genutzt werden kann!

5. Bitte teilen Sie uns den Ansprechpartner beim Landesbetrieb Straßenbau mit, dem Sie unser Schreiben zugeleitet haben. Es reicht uns, wie bereits geschrieben, nicht, dass die Anbindung der L 101 erst bei einer Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplans untersucht und bewertet wird. Wie wir Ihnen dargelegt haben, war das Dossier hierzu fehlerhaft, da die Honschaftsstraße (17.610 KfZ/Tag) in der Karte einfach weggelassen wurde. Wir fordern Sie daher auf, diese Angelegenheit umgehend zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Maja Glück
Arbeitskreis “Unser Veedel” der Bürgervereinigung Köln-Holweide

Rückmeldung von Helene Hammelrath (MdL, SPD)

Sehr geehrte Frau Glück,

bezüglich Ihrer Mail zum Verkehrskonzept für Köln-Holweide möchte ich Ihnen auf diesem Wege mitteilen, dass ich die Arbeit ihrer Bürgerinitiative für ausgesprochen wichtig erachte und sie darüber in Kenntnis setzen, dass ich versuche, die nötige Arbeit dazu in dem von mir unterstützten Verein Autobahnzubringer e.V. (http://www.autobahnzubringer-ev.de/) zu leisten.

Anbei übersende ich ihnen drei (1, 2, 3) aktuelle Zeitungsartikel zum Thema Autobahnzubringer für Bergisch Gladbach.

Mit freundlichem Gruß

Helene Hammelrath MdL
Landtag Nordrhein-Westfalen


28.09.2014

Sehr geehrte Frau Hammelrath,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung und die Presseartikel, die wir auf unserer Internetseite veröffentlicht haben.

Wir hoffen sehr, dass wir gemeinsam schnell zu einer guten Lösung kommen werden.

Ihrem Abgeordnetenprofil entnehme ich, dass Sie im u.a. „Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr“ tätig sind. Ist das Thema „Autobahnanschluss für Bergisch Gladbach“ dort denn noch in der aktuellen Diskussion?

Unsere Forderungen beinhalten ja auch einen Anschluss für Köln-Höhenhaus im Osten der AS Mülheim sowie eine Südanbindung für Köln-Dellbrück an eine A4-Erweiterungsspur. Gibt es dazu Informationen aus dem Ausschuss? Aus unserer Sicht sind alle drei Anbindungen notwendig und voneinander abhängig, um nicht wiederum einseitige Belastung zu verursachen (z.B. Anbindung Dellbrück ohne Anschluss für Bergisch Gladbach nicht sinnvoll).

Viele Grüße

Maja Glück

Rückmeldung Landesverkehrsminister Groschek (3)

Sehr geehrte Frau Glück,
sehr geehrte Damen und Herren,

Danke für Ihre weitere E-Mail mit Fragen zum Autobahnanschluss in Bergisch Gladbach und Köln/Mülheim. Herr Minister Groschek hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

In der Anlage sende ich das IGVP-Dossier zur L 286 in Bergisch Gladbach mit Anschluss an die A 4 zu. Die Gesamtbewertung des Vorhabens hat einen Nutzen-Kosten-Quotient (NKQ) von 1,45 erreicht. Würde der 2. Abschnitt mit dem Autobahnanschluss separat bewertet, wäre der NKQ geringer. Nach den für die Stufe 1 des Landesstraßenbedarfsplans zur Verfügung stehenden Investitionsmitteln wäre ein deutlich höherer NKQ erforderlich. Da die Finanzmittel für den Neubau von Landesstraßen zu Gunsten der Erhaltung zurückgehen, ergeben sich hier derzeit auch keine Spielräume.

Zur Priorisierung der Planungen möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Landesregierung Nordrhein-Westfalen seit dem Jahr 2010 das Ziel verfolgt, der Erhaltung des bestehenden Landesstraßennetzes Vorrang vor dem Neu- und Ausbau zu gewähren. Dies wurde durch die im Jahr 2011 veröffentlichte Priorisierung aller Planungsmaßnahmen manifestiert. Hier wurde festgelegt, dass lediglich besonders wichtige Maßnahmen der Stufe 1 des gültigen Landesstraßenbedarfsplans vorrangig beplant werden. Des Weiteren ist ein örtlicher Konsens für diese Vorhaben erforderlich. Da die L 286 in Bergisch Gladbach mit Anschluss an die A 4 eine Maßnahme der Stufe 2 ist, wird sie grundsätzlich nachrangig beplant und nicht priorisiert.

Die Anbindung Köln/Höhenhaus an die vorhandene Autobahnanschlusstelle Köln-Mülheim im Zuge der L 101 kann erst bei der Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplans untersucht und bewerte werden. Ich werde dem Landesbetrieb Straßenbau eine Kopie Ihrer Schreibens zukommen lassen, damit Ihr Anliegen bei einer Fortschreibung Berücksichtigung finden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Dr. Markus Mühl


17.09.2014

Sehr geehrter Herr Minister Groschek, sehr geehrter Herr Lohmann, sehr geehrter Herr Dr. Mühl,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 09.09.2014 zum Thema „Verkehrsentlastung für Köln-Holweide“. Hierzu haben wir wiederum Anmerkungen:

1. In dem von Ihnen zur Verfügung gestellten IGVP-Dossier zur L 286 in Bergisch Gladbach mit Anschluss an die A 4 gibt es eine Karte, die die Zu- und Abnahme der Verkehrsbelastungen angibt. Auf dieser wird die Abnahme der Verkehrsbelastung auf der Bergisch Gladbacher Straße in Köln mit -1/<1 beziffert, was nach unserem Verständnis bedeutet, dass täglich nur ca. 1000 PKW und weniger als 1.000 LKW weniger durch Holweide fahren würden, wenn Bergisch Gladbach einen Autobahnanschluss bekäme. Da täglich über 20.000 Fahrzeuge, davon ein großer Teil LKW, die Stadtgrenze passieren, halten wir diese Verkehrsabnahme für viel zu niedrig. Die Fahrzeuge, insbesondere die LKW, fahren ja nur durch Holweide, weil es keine bessere Möglichkeit gibt, zur Autobahn zu kommen.

2. Es reicht uns nicht, dass die Anbindung der L 101 erst bei einer Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplans untersucht und bewertet wird. Wie wir Ihnen dargelegt haben, war das Dossier hierzu fehlerhaft, da die Honschaftsstraße (17.610 KfZ/Tag) in der Karte einfach weggelassen wurde. Wir fordern Sie daher auf, diese Angelegenheit umgehend zu prüfen.

3. Wir verstehen sehr gut, dass die Landesregierung aufgrund der knappen Mittel Priorisierungen vornehmen muss. Auch halten wir es für sinnvoll, dem bestehenden Landesstraßennetz Vorrang vor dem Neu- und Ausbau zu gewähren. In unserem Fall gehen wir aber davon aus, dass die Priorisierungen auf Basis falscher Daten gemacht wurden. Es kann nicht sein, dass die Verkehrsbelastung in Köln-Holweide und -Dellbrück in den IGVP-Dossiers dermaßen ignoriert wird. Von den Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Bergisch Gladbach mal ganz abgesehen. Wir fordern Sie also dazu auf, sich die Dossiers umgehend noch einmal anzusehen und die Priorisierung zu überdenken.

Vielen Dank und viele Grüße

i.A. Maja Glück
Arbeitskreis „Unser Veedel“ der Bürgervereinigung Köln-Holweide

Rückmeldung Landesverkehrsminister Groschek (2)

Sehr geehrte Frau Glück,
sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre weitere E-Mail zu den Verkehrsverhältnissen in Köln/Holweide. Herr Minister Groschek hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Der zweite Bauabschnitt der L 286 in Bergisch Gladbach mit Anschluss an die A 4 ist aufgrund der Gesamtbewertung im Rahmen der Integrierten Gesamtverkehrsplanung (IGVP) in die Stufe 2 des Landesstraßenbedarfsplans eingeordnet worden.

Die Anbindung der L 101 an die vorhandene Autobahnanschlussstelle Köln-Mülheim ist durch die heutige enge Bebauung im Westen und Osten und die Bahnlinie sehr schwierig. Ein direkter Anschluss der L 101 an die A 3 läge in unmittelbarer Nähe der Anschlussstelle Köln-Mülheim (Abstand ca. 800 m) und erfüllt nicht die Bedingungen für die Genehmigungsfähigkeit einer neuen Anschlussstelle.

Die IGVP-Dossiers der L 101-Vorhaben Ortsumgehung Köln/Dünnwald und Verbindung Ortsumgehung Köln/Dünnwald zur Autobahnausfahrt Köln-Mülheim mit der Berechnung des Nutzen/Kosten-Quotienten erhalten Sie in der Anlage.

Unabhängig von der bereits abgelaufenen Meldefrist für Vorschläge zum neuen Bundesverkehrswegeplan erscheint die Fernkehrsrelevanz für eine Maßnahme im Zuge der B 51 im Bereich Höhenhaus auch nach Einschätzung des Bundes, nicht gegeben.

Mit freundlichen Grüße
Im Auftrag

Dr. Markus Mühl


31.07.2014

Sehr geehrter Herr Minister Groschek, sehr geehrter Herr Lohmann, sehr geehrter Herr Dr. Mühl,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 23.7.2014 zum Thema „Verkehrsentlastung für Köln-Holweide“.

Hierzu haben wir noch einige Fragen bzw. Anmerkungen:

1. Autobahnanschluss in Bergisch Gladbach (L 286, L136 zur A4):
Sie schrieben, dass der zweite Bauabschnitt der L286 in Bergisch Gladbach mit Anschluss an die A4 aufgrund der IGVP auf die Stufe 2 des Landesstraßenbedafsplans eingeordnet wurde. Können Sie uns das entsprechende Dossier bitte zur Verfügung stellen? Welche Gesamtbewertung ist für eine Stufe 1-Bewertung notwendig?
Wie bereits geschrieben, halten wir es für einen großen Fehler, einer Stadt mit 110.000 Einwohnern und hohem Anteil an Industrie-LKW-Verkehr keinen eigenen Autobahnanschluss angedeihen zu lassen und fordern Sie dazu auf, die Priorisierung zu überdenken!

2. Anbindung Köln-Höhenhaus:
Unsere Ausführungen hierzu finden Sie im Anhang. Wir fordern Sie auf, die Bewertung neu durchzuführen!

Vielen Dank und viele Grüße

Maja Glück
i.A. Arbeitskreis „Unser Veedel“ der Bürgervereinigung Köln-Holweide