Erster großer Erfolg unserer Initiative: Die Verwaltung wurde von der Bezirksregierung Mülheim beauftragt, Verbesserungen auf der Bergisch Gladbacher Straße umsetzen. Wir hoffen, dass dies bald geschieht und weitere Beschlüsse folgen!
Beschlussprotokoll über die 7. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim in der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 27.04.2015, 17:00 Uhr bis 19:50 Uhr, VHS-Saal, Wiener Platz 2a, 51065 Köln (Quelle: Ratsinformationssystem)
8.1.3 gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Verbesserung des Verkehrsflusses auf der Bergisch Gladbacher Straße AN/0548/2015
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Maßnahmen umzusetzen:
Kurzfristig die Bestandsaufnahme auf der gesamten Bergisch Gladbacher Straße von Mülheim bis Stadtgrenze Bergisch Gladbach bezüglich
- Verkehrsaufkommen
- Messung der gesamten CO² – , NOx – und Feinstaubwerte (einschl. Haushalt, Industrie etc.) durch Implementierung der erforderlichen Messeinrichtungen alternativ durch geeignete anerkannte Berechnungsverfahren
- Erstellung von aktuellen Lärmkarten
durchzuführen.
Durch folgende Sofortmaßnahmen soll die Verbesserung des Verkehrsflusses, Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie Verringerung der Lärmemission und der Schadstoffbelastung erreicht werden:
- Reduzierung der Geschwindigkeit durch Einrichtung einer sogenannten „Grünen Welle“ auf 30 Km/h
- Ersatz von existierenden Ampeln durch Kreisverkehre in den Bereichen Otto-Kayser-Str., Einfahrt Zollkriminalamt, Wasserwerkstr., Maria-Himmelfahrt-Str., Buschfeldstr./Johann-Bensberg-Str. und Honschaftsstr./BAB Auffahrt
- Rückbau der 2 vorhanden kurzen 2-spurigen Teilabschnitte auf 1 Fahrspur mit kurzen Abbiegespuren zur Vermeidung von Geschwindigkeitsübertretungen und Einfädelungsproblemen (Stau-und Unfallgefahr durch Bottleneckeffekt)
- Anwendung des „Stop-Ampel-Systems“ bei Überschreiten der Geschwindigkeit z.B. Standort Thielenbruch Richtung Bergisch Gladbach nach Köln sowie Köln nach Bergisch Gladbach bei Nutzung der vorhandenen Ampelanlagen
- Optimierung der Ampelschaltungen (Umweltampeln) an der Bergisch Gladbacher Straße sowie an den Einfallstraßen nach Köln wie Paffrather Straße, Gierather Straße, Bensberger Marktweg, Berliner Str., Odenthaler Str. und Katterbachstr., um Schleichverkehre zu vermeiden
- Verbesserung der Sicherheit der vorhandenen Fahrradwege, um alternative Verkehrsmittel zu fördern
- Umwidmung der frei werdenden Flächen, die durch die Reduzierung von 2 auf 1 Fahrspur entstehen, in
- Grünflächen mit Büschen und Bäumen
- Optimierung des Parkraumes
- Verbesserung der Fuß- und Radwege.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltung von Frau Wolter und Herrn Tücks.
Begründung:
Bis auf die Aufstellung einer Messstation für NOx – Messung können wir aus dem Schreiben der Verwaltung als Antwort auf die Anfrage vom 26.1.2015 weder ein Konzept, noch eine weitergehende Bereitschaft oder ein zielgerichtetes Bemühen feststellen, die Probleme der akuten Verkehrssituation auf der Bergisch Gladbacher Str. wahrzunehmen und zielführende Maßnahmen zum Schutze der Bürger durchzuführen.
Emissionsmessergebnisse des Verkehrsaufkommens sowie Werte für Feinstäube und CO² Belastungen (einem extrem gefährlichen Klima Gas) liegen nicht vor.
Diese Sachverhalte entsprechen nicht dem geltenden europäischen und nationalen Recht und entlasten die Stadt Köln auch nicht von ihren gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber ihren Bürgern.
Außerdem sei daran erinnert, dass Köln seit 1992 Mitglied im „Klimabündnis der europäi-schen Städte mit den indigenen Völkern der Regenwälder zum Erhalt der Erdatmosphäre“ ist.
Heute verbindet sich mit der Mitgliedschaft unter anderem die Selbstverpflichtung zur CO²-Minderung in drei Stufen:
1. Die Selbstverpflichtung mit dem höchsten Stellenwert ist es, die CO2-Emissionen jeweils alle fünf Jahre um zehn Prozent zu senken.
Dies entspräche für Köln einer CO2-Minderung bis 2020 gegenüber 1990 um etwa 40 Pro-zent und bis 2050 um etwa 80 Prozent.
Der Fünf-Jahres-Rhythmus wurde in Anlehnung an die Dauer von Legislaturperioden gewählt und soll eine Erfolgskontrolle der in der jeweiligen Periode durchgeführten Klimaschutzmaß-nahmen ermöglichen.
2. In der zweiten Selbstverpflichtung sollen die CO2-Emissionen bis 2030 gegenüber 1990 halbiert werden.
3. Die dritte Selbstverpflichtung hat zum Ziel, langfristig die Pro-Kopf-CO2-Emissionen auf 2,5 Tonnen zu senken. Für Köln entspräche dies einer CO2-Minderung gegenüber 1990 um etwa 80 Prozent.
Die bisherige Messung eines einzigen Wertes an nur einer Messstelle – hier der „Stickstoffdi-oxyd Wert“ – ist irrelevant und nicht aussagefähig, weil man dadurch keine Informationen ü-ber den gesamten Problembereich bzw. das Verkehrsgebiet erhält. Die Messung von Fein-staub und CO² ist ebenso zwingend vorgeschrieben.
Die Antwort auf die o.g. Anfrage bezüglich Lärm-Emissionen zeigt, dass die Verwaltung zwar seit langem Kenntnis von der Überschreitung der zulässigen Grenzwerte hat, aber offensicht-lich auch in diesem Problemfeld keinerlei Maßnahmen geplant sind, um Lösungen für die Anwohner zu finden.
Weiterhin hat das 2012 beschlossene neue Verkehrsführungskonzept für LKW die Situation erheblich verschärft.
Die Bergisch Gladbacher Str. ist in weiten Bereichen ein Wohngebiet, es herrscht aber nahe-zu ein ungesteuertes Verkehrsaufkommen, dass der einer Autobahn entspricht.
Nach unseren Beobachtungen passieren pro Tag! im best case min. ca. 25.000 bis 30.000 Fahrzeuge (davon ca. 10 % schwere LKWs, 20 % Verteilerfahrzeuge) die Bergisch Gladbacher Straße durchgehend von Mülheim bis zur Stadtgrenze Bergisch Gladbach.
Das sind ca. 7 bis 8 Mio. Fahrzeuge p.a., die von und nach Bergisch Gladbach durchgängig fahren.
Basierend auf einem angenommenen sehr niedrigen durchschnittlichen Verbrauch von nur 10 Litern/100 Km Kraftstoff (vereinfacht auch für LKW etc.) ergibt sich annähernd eine CO² Belastung im Jahr von min. 8.000 bis 9.000 Tonnen CO² auf einer Fahrstrecke von ca. 5 Km.
Geht man davon aus, dass der lokale punktuelle Kurzstreckenverkehr („Brötchenfahrten und Verteilerverkehr“) auf der Bergisch Gladbacher Straße und den direkt angrenzenden Straßen nochmals ein Verkehrsaufkommen erzeugt, das in der Summe mindestens genauso hoch ist wie das des Durchgangsverkehrs, steigen die CO² Werte und auch die Feinstaubwerte entsprechend.
Die Gesamt Emissionen CO² durch den Durchgangs- und lokalen Verkehr belaufen sich nach diesem Szenario auf ca. ca. 16.000 bis 18.000 Tonnen CO² p.a. auf einer Strecke von nur ca. 5 Km ohne die zusätzliche erhebliche CO² Belastung durch Industrie, Haushalte etc., (ca. Faktor 3!)
Unter Zugrundelegung des dargestellten Fahrzeugaufkommens und insbesondere des erheblichen gestiegenen Schwer-LKW Verkehrs werden die gesetzlichen Vorgaben zur zulässigen Lärmemission nicht eingehalten. Auch die vom Gesetzgeber vorgesehenen Maßnahmen zur Lärmminderung sind nicht Bestandteil einer entsprechenden Planung der Verwaltung.
In Kenntnis dieser Sachverhalte wird die Verwaltung aufgefordert die o.g. Maßnahmen sofort einzuleiten.