CO²-, Feinstaub- und Lärmbelastung an der Bergisch-Gladbacher Straße

Verkehrssituation Bergisch Gladbacher Straße / Anfrage zur Sitzung am 26.01.2015 / AN/0052/2015 (Quelle: Ratsinformationssystem),
SPD und Bündnis 90/Die Grünen bitten um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie hoch ist die CO²-, Feinstaub- und Lärmbelastung an der Bergisch-Gladbacher Straße in den Bereichen zwischen Köln-Dellbrück (Stadtgrenze Bergisch Gladbach) und Köln-Mülheim?

Zur Erfassung der Luftschadstoffbelastung wurde im Dezember 2014 ein Passivsammler an der Bergisch Gladbacher Straße in Höhe der Hausnummer 600 im Stadtteil Holweide durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW installiert. Dieser misst mindestens für die Dauer von einem Jahr die Belastung durch den Luftschadstoff Stickstoffdioxid. Eine Aussage zur Höhe der Belastung kann in Anlehnung an die maßgebliche Rechtsnorm (39.BImSchV) erst nach Ablauf eines Messjahres gemacht werden.

Angaben bzw. Erhebungen zu weiteren Schadstoffen (Feinstaub) bzw. klimarelevanten Gasen (CO2) liegen nicht vor.

Erkenntnisse über die Straßenverkehrslärmimmissionen liegen dagegen vor. Die Beurteilungspegel Lr liegen aufgrund einer vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt 2008 auf Grundlage des nationalen Regelwerks (RLS 90) für das gesamte Stadtgebiet erstellten überschlägigen Berechnung in der Grö-ßenordnung über 70 dB(A) am Tage (6:00 – 22:00 Uhr) und über 60 dB(A) in der Nacht (22:00 – 6:00 Uhr).

2. Wie ist die Bewertung dieser Messwerte bezogen auf die WHO-Empfehlungen, die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments, das Bundesimmissionsschutzgesetz §§47a ff bzw. die eigenen Vorgaben der Stadt Köln?

Die Bewertung der Messergebnisse für Stickstoffdioxid erfolgt anhand der 39. Bun-desimmissionsschutzverordnung. Diese Verordnung stellt die Umsetzung der Immissionsgrenzwerte für die Luftschadstoffbelastung entsprechend der europäischen Richtlinie 2008/50/EG (Luftqualität und saubere Luft für Europa) in deutsches Recht dar. Sie basiert auf den Empfehlungen der WHO zur Luftqualität.

Eine Bewertung der Luftschadstoffsituation ist zurzeit nicht möglich (siehe Beantwortung zur Frage 1).

Die Belastung durch Lärmimmissionen aus dem Straßenverkehr kann dagegen aufgrund der oben genannten überschlägigen Berechnung als erheblich bewertet werden.

Insofern kann von den betroffenen Bürgern bei der Straßenverkehrsbehörde – in diesem Fall das Amt für Straßen und Verkehrstechnik der Stadt Köln – ein Antrag gemäß § 45 StVO zur Verminderung der Lärmimmissionen gestellt werden. Ein solcher Antrag wäre begründet, da die in der zugehörigen Verkehrslärmschutz-richtlinie für Wohngebiete genannte Schwelle von 70 dB(A) am Tage und 60 dB(A) in der Nacht voraussichtlich überschritten wird.

Für die Bescheidung dieses Antrags durch das Amt für Straßen und Verkehrstechnik wäre ein Gutachten zur Ermittlung der möglichen Lärmminderungsmaßnahmen und deren exakte Minderungswirkung entsprechend der Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zu Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinie-StV) erforderlich. Das Gutachten müsste durch einen externen Sachverständigen erstellt werden.

Für die Abwicklung eines solchen Gutachtens steht das Umwelt- und Verbraucherschutzamt gerne zur Verfügung. Finanzmittel hierfür stehen beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt jedoch nicht bereit.

3. Sind die mehrstufigen Verfahren zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Lärmkartierung, Information der Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine Auswirkungen sowie Ausarbeitung von Aktionsplänen) durchgeführt worden?

Bei der Stadt Köln werden die Arbeiten zum mehrstufigen Verfahren der Lärmminderungsplanung im Sinne der EG -Richtlinie 2002/49/ EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) durchgeführt.

Die Lärmkartierung in Zuständigkeit der Stadt Köln zu Stufe 1 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie konnte in 2008 zum Abschluss gebracht werden. Die Kartierung zu Stufe 2 liegt seit 2014 vor. Die aktuellen Ergebnisse der Lärmkartierung (Kartierung zu Stufe 2) können im Internet unter folgenden Links eingesehen werden:

http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/laerm/laermkarten
oder
http://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/

Informationen für die Öffentlichkeit über die Lärmminderungsplanung der Stadt Köln sind im Internet unter http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/laerm/ veröffentlicht.

Zur Frage der Ausarbeitung von Aktionsplänen wird auf die Beantwortung zu Frage 4 verwiesen.

4. Wann sind diese Daten das letzte Mal erhoben worden?

Die aktuelle Lärmkartierung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie wurde in 2014 abgeschlossen (siehe oben).

Ein gesamtstädtischer Lärmaktionsplan ist noch in Arbeit. Vor dem Hintergrund der städtischen Haushaltssituation und da seitens EU, Bund und Land keine Mittel zu Umsetzung von Maßnahmen im Bereich von Straßen in kommunaler Baulast zur Verfügung gestellt werden, haben sich die Arbeiten zu dieser Planung deutlich verzögert. Ein Entwurf eines stadtweiten Planes soll jedoch noch dieses Jahr in die politischen Gremien eingebracht werden.

5. Sind bereits Auslösewerte erreicht worden, bei dessen Überschreitung Lärmschutzmaßnahmen in Erwägung gezogen oder eingeführt werden müssen?

Den Ergebnissen der Umgebungslärmkartierung für den Straßenverkehrslärm kann entnommen werden, dass es entlang der Bergisch-Gladbacher Straße in weiten Bereichen zur Überschreitung der Auslösewerte (70 dB(A) LDEN d. h. über 24 Stunden / 60 dB(A) LNight d. h. von 22 bis 6 Uhr) im Sinne des NRW-Erlasses zur Lärmaktionsplanung kommt (RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – V-5 – 8820.4.1 vom 7.2.2008).

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