Umweltbelastung auf der Bergisch Gladbacher Straße – Bezirksregierung Köln

11. Juni 2014

Umweltbelastung auf der Bergisch Gladbacher Straße

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bergisch Gladbacher Straße in Köln-Holweide ist ein Stauschwerpunkt im Kölner Osten. Der Durchgangsverkehr von Bergisch Gladbach zur Autobahn bringt viel Lärm und Dreck in den Ortskern von Holweide.

Laut Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln kann aufgrund der Verkehrszahlen eine erhebliche Belastung durch den verkehrstypischen Luftschadstoff Stickstoffdioxid nicht ausgeschlossen werden. Messungen hierzu liegen allerdings nicht vor.

Außerdem ist der stadtweiten Untersuchung des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes der Stadt Köln zu entnehmen, dass im Stadtteil Holweide entlang der Bergisch Gladbacher Straße ein Beurteilungspegel über 70 dB(A) am Tage und über 60 dB(A) in der Nacht zu erwarten ist. Derart hohe Lärmpegel sind laut verschiedener Studien gesundheitsschädlich.

Da die Bezirksregierung Köln für die Luftreinhalteplanung zuständig ist, richten wir folgende Vorschläge an Sie:

1. Wir regen an, dass ein Passivsammler zur Messung von Stickstoff und Benzol auf der Bergisch Gladbacher Straße z.B. am Holweider Marktplatz gegenüber der Mariä-Himmelfahrt-Kirche installiert wird.

2. Außerdem soll die Bergisch Gladbacher Straße schon in Holweide Teil der Kölner Umweltzone werden.

3. Ferner sollen Maßnahmen zur Lärmreduzierung erarbeitet werden.

Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus!

i.A. Maja Glück

Arbeitskreis „Unser Veedel“ der Bürgervereinigung Köln-Holweide


 

12. Juni 2014

Sehr geehrte Frau Glück,

vielen Dank für Ihre Vorschläge zur Luftreinhalteplanung.

Ich habe Ihren Vorschlag zur Installation eines Passivsammlers an das zuständige Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW weitergeleitet. Bitte bedenken Sie, dass die Kapazitäten des LANUV begrenzt und im Kölner Stadtgebiet bereits eine Vielzahl von Messstellen vorhanden sind.

Der Kölner Luftreinhalteplan befindet sich noch in der Umsetzungsphase. Ab dem 01.07.2014 tritt die „grüne Umweltzone“ in Kraft, deren Wirkung nicht an den Grenzen der Umweltzone halt macht. Die positive Wirkung erstreckt sich über die Grenzen der Umweltzone hinaus, so dass eine Ausweitung der Umweltzone derzeit nicht erforderlich ist.

Ihre E-Mail habe ich an das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln weitergeleitet.

Mit freundlichem Gruß

Bezirksregierung Köln

Dezernat 53 – Immissionsschutz

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