Bereits im April wurden einige Fragen zu verkehrlichen Einzelmaßnahmen an die Stadtverwaltung gestellt. Nun sind endlich die Antworten da – wirklich befriedigend sind sie allerdings nicht: Ein Verkehrskonzept für Holweide liegt weiterhin nicht vor und die Tempo-30-Beschränkung auf der Schnellweider Straße (Schule, Kindergarten) wurde wieder aufgehoben.
Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim in der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 10.12.2018, 17:00 Uhr, Bezirksrathaus Mülheim, VHS-Saal, Wiener Platz 2a, 51065 Köln
TOP 7.1.11: Verkehrliche Einzelmaßnahmen und Verkehrskonzept Holweide
hier: Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 16.04.2018, TOP 7.2.8 (Quelle: Ratsinformationssystem)
1. Wann ist mit der Vorlage eines Verkehrskonzepts für den Süden des Stadtteils Holweide zu rechnen bzw. wie ist der Bearbeitungsstand?
Antwort der Verwaltung:
Das Gutachten zum Verkehrskonzept liegt noch nicht vollständig vor. Und wird daher erst zu einer späteren Sitzung vorgestellt.
2. Wer hat die Aufstellung einer vollständigen Tempo-30-Beschilderung in der Schnellweider Straße veranlasst und auf welcher Rechtsgrundlage geschah dies?
Antwort der Verwaltung:
Die Aufhebung einer Tempo 30-Beschilderung auf der Schnellweider Straße zwischen Maria-Himmelfahrt-Straße und Am Bramhoff wurde durch das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung veranlasst. Die Anordnung erfolgte nach § 45 Abs. 9 Straßenverkehrsordnung. Aufgrund einer Überprüfung und Anweisung durch die Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde musste die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Schnellweider Straße zwischen Maria-Himmelfahrt-Straße und der Schnellweider Str. 47 und gegenüber bis Schnellweider Str. 70 wieder auf 50 km/h angehoben werden.
3. Wer hat die Aufstellung von Sperrgittern entlang der Südseite der Bergisch Gladbacher Straße, zwischen den Bäumen im Abschnitt zwischen Johann-Bensberg-Straße und Maria-Himmelfahrt-Straße veranlasst und auf welcher Rechtsgrundlage geschah dies?
Antwort der Verwaltung:
Bei der Baumreihe handelt es sich im Rahmen der Nutzung ausschließlich um eine als Grünfläche gewidmete Fläche, die allerdings nicht gegen das widerrechtliche Inanspruchnahme durch Abstellen der Pkw gesichert war. Beim Abstellen der Pkws wurde nicht nur der Boden verdichtet, sowie die Bäume beschädigt, sondern auch die Gehwegplatten beschädigt. Die Instandsetzung, bzw. der Einbau von Sperrgittern erfolgte um weitere Schäden an Bäumen und dem Bürgersteig abzuwenden. Als rechtliche Grundlage gilt die Baumschutzsatzung der Stadt Köln.
4. Wurden Anwohnerbefragungen zu 2) und 3) durchgeführt?
Antwort der Verwaltung:
Es wurden keine Anwohnerbefragungen durchgeführt.
5. Welche Überwachungsmaßnahmen zur Einhaltung der Verkehrsregeln wurden 2016 und 2017 an welchen Gefahrenschwerpunkten durchgeführt und wie lauten die Ergebnisse (festgestellte Verstöße, v.a. Geschwindigkeit, Fahren gegen die Einbahnstraße, Parkverstöße, illegal abgestellte stillgelegte Fahrzeuge usw.)?
Antwort der Verwaltung:
Die Verkehrsüberwachung im Ortsteil Holweide erfolgt im Rahmen der Streife. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Bergisch Gladbacher Straße. Statistische Daten zu den getroffenen Maßnahmen liegen der Polizei nicht vor. Das Amt für öffentliche Ordnung teilt hierzu mit, dass ohne eine konkrete Ortsbestimmung keine Beantwortung erfolgen könne.