Autor-Archiv:Bürgervereinigung Köln-Holweide

CO²-, Feinstaub- und Lärmbelastung an der Bergisch-Gladbacher Straße

Verkehrssituation Bergisch Gladbacher Straße / Anfrage zur Sitzung am 26.01.2015 / AN/0052/2015 (Quelle: Ratsinformationssystem),
SPD und Bündnis 90/Die Grünen bitten um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie hoch ist die CO²-, Feinstaub- und Lärmbelastung an der Bergisch-Gladbacher Straße in den Bereichen zwischen Köln-Dellbrück (Stadtgrenze Bergisch Gladbach) und Köln-Mülheim?

Zur Erfassung der Luftschadstoffbelastung wurde im Dezember 2014 ein Passivsammler an der Bergisch Gladbacher Straße in Höhe der Hausnummer 600 im Stadtteil Holweide durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW installiert. Dieser misst mindestens für die Dauer von einem Jahr die Belastung durch den Luftschadstoff Stickstoffdioxid. Eine Aussage zur Höhe der Belastung kann in Anlehnung an die maßgebliche Rechtsnorm (39.BImSchV) erst nach Ablauf eines Messjahres gemacht werden.

Angaben bzw. Erhebungen zu weiteren Schadstoffen (Feinstaub) bzw. klimarelevanten Gasen (CO2) liegen nicht vor.

Erkenntnisse über die Straßenverkehrslärmimmissionen liegen dagegen vor. Die Beurteilungspegel Lr liegen aufgrund einer vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt 2008 auf Grundlage des nationalen Regelwerks (RLS 90) für das gesamte Stadtgebiet erstellten überschlägigen Berechnung in der Grö-ßenordnung über 70 dB(A) am Tage (6:00 – 22:00 Uhr) und über 60 dB(A) in der Nacht (22:00 – 6:00 Uhr).

2. Wie ist die Bewertung dieser Messwerte bezogen auf die WHO-Empfehlungen, die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments, das Bundesimmissionsschutzgesetz §§47a ff bzw. die eigenen Vorgaben der Stadt Köln?

Die Bewertung der Messergebnisse für Stickstoffdioxid erfolgt anhand der 39. Bun-desimmissionsschutzverordnung. Diese Verordnung stellt die Umsetzung der Immissionsgrenzwerte für die Luftschadstoffbelastung entsprechend der europäischen Richtlinie 2008/50/EG (Luftqualität und saubere Luft für Europa) in deutsches Recht dar. Sie basiert auf den Empfehlungen der WHO zur Luftqualität.

Eine Bewertung der Luftschadstoffsituation ist zurzeit nicht möglich (siehe Beantwortung zur Frage 1).

Die Belastung durch Lärmimmissionen aus dem Straßenverkehr kann dagegen aufgrund der oben genannten überschlägigen Berechnung als erheblich bewertet werden.

Insofern kann von den betroffenen Bürgern bei der Straßenverkehrsbehörde – in diesem Fall das Amt für Straßen und Verkehrstechnik der Stadt Köln – ein Antrag gemäß § 45 StVO zur Verminderung der Lärmimmissionen gestellt werden. Ein solcher Antrag wäre begründet, da die in der zugehörigen Verkehrslärmschutz-richtlinie für Wohngebiete genannte Schwelle von 70 dB(A) am Tage und 60 dB(A) in der Nacht voraussichtlich überschritten wird.

Für die Bescheidung dieses Antrags durch das Amt für Straßen und Verkehrstechnik wäre ein Gutachten zur Ermittlung der möglichen Lärmminderungsmaßnahmen und deren exakte Minderungswirkung entsprechend der Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zu Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinie-StV) erforderlich. Das Gutachten müsste durch einen externen Sachverständigen erstellt werden.

Für die Abwicklung eines solchen Gutachtens steht das Umwelt- und Verbraucherschutzamt gerne zur Verfügung. Finanzmittel hierfür stehen beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt jedoch nicht bereit.

3. Sind die mehrstufigen Verfahren zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Lärmkartierung, Information der Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine Auswirkungen sowie Ausarbeitung von Aktionsplänen) durchgeführt worden?

Bei der Stadt Köln werden die Arbeiten zum mehrstufigen Verfahren der Lärmminderungsplanung im Sinne der EG -Richtlinie 2002/49/ EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) durchgeführt.

Die Lärmkartierung in Zuständigkeit der Stadt Köln zu Stufe 1 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie konnte in 2008 zum Abschluss gebracht werden. Die Kartierung zu Stufe 2 liegt seit 2014 vor. Die aktuellen Ergebnisse der Lärmkartierung (Kartierung zu Stufe 2) können im Internet unter folgenden Links eingesehen werden:

http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/laerm/laermkarten
oder
http://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/

Informationen für die Öffentlichkeit über die Lärmminderungsplanung der Stadt Köln sind im Internet unter http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/laerm/ veröffentlicht.

Zur Frage der Ausarbeitung von Aktionsplänen wird auf die Beantwortung zu Frage 4 verwiesen.

4. Wann sind diese Daten das letzte Mal erhoben worden?

Die aktuelle Lärmkartierung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie wurde in 2014 abgeschlossen (siehe oben).

Ein gesamtstädtischer Lärmaktionsplan ist noch in Arbeit. Vor dem Hintergrund der städtischen Haushaltssituation und da seitens EU, Bund und Land keine Mittel zu Umsetzung von Maßnahmen im Bereich von Straßen in kommunaler Baulast zur Verfügung gestellt werden, haben sich die Arbeiten zu dieser Planung deutlich verzögert. Ein Entwurf eines stadtweiten Planes soll jedoch noch dieses Jahr in die politischen Gremien eingebracht werden.

5. Sind bereits Auslösewerte erreicht worden, bei dessen Überschreitung Lärmschutzmaßnahmen in Erwägung gezogen oder eingeführt werden müssen?

Den Ergebnissen der Umgebungslärmkartierung für den Straßenverkehrslärm kann entnommen werden, dass es entlang der Bergisch-Gladbacher Straße in weiten Bereichen zur Überschreitung der Auslösewerte (70 dB(A) LDEN d. h. über 24 Stunden / 60 dB(A) LNight d. h. von 22 bis 6 Uhr) im Sinne des NRW-Erlasses zur Lärmaktionsplanung kommt (RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – V-5 – 8820.4.1 vom 7.2.2008).

Überhöhte Geschwindigkeit auf der Holweider Einkaufsmeile

Geschwindigkeit

Auf der „Einkaufsmeile“ der Bergisch Gladbacher Straße steht manchmal eine Geschwindigkeitsanzeigeanlage („Tempo-Smiley“). Der Förderverein Holweide e.V. hat uns freundlicherweise die Daten der Messung im November und Dezember 2013 zur Verfügung gestellt.

Hier ist zu sehen, dass nur 15 % der Fahrer sich an die vorgegebene Geschwindigkeit von 30 km/h halten. Weitere 60 % der Fahrer fahren wenigstens bis 50 km/h. Die restlichen 25 % der Fahrer fahren schneller – manche rasen mit über 90 km/h durch unseren Ortskern.

Die Raser sind vor allem nachts unterwegs. Während tagsüber 87% der Autofahrer bis 50 km/h fahren, sind es zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr nur 36%. Nachts fahren die meisten zwischen 60 km/h und 70 km/h – 7% der Fahrer sind mit über 80 km/h unterwegs. Offenbar sieht unsere Geschäftsstraße aus wie eine Autobahn…

Treffen mit Andrea Asch (MdL, Bündnis 90/Die Grünen)

Am 11.03.2015 haben wir uns mit den Grünen-Politikerinnen Andrea Asch (MdL) und Dagmar Becker (Ortsverband Köln-Mülheim) getroffen. Unsere Forderungen waren beiden schon bekannt, so dass wir ins Detail gehen konnten.

 Frau Becker informierte uns, dass es ein Treffen der Mülheimer Grünen mit den Bergisch Gladbacher Grünen gegeben habe, in dem unsere Forderungen diskutiert wurde. Insbesondere den Ausbau des ÖPNV und des Radwegenetzes wollen beide Ortsverbände weiter verfolgen.

Frau Asch versicherte uns, dass sie sich für den RRX-Halt Köln-Mülheim sowie den zweigleisigen Ausbau der S-Bahn nach Bergisch Gladbach einsetzt.

Den geforderten dezentralen Autobahnanschlüssen stehen die Grünen kritisch gegenüber, da Mehrverkehr befürchtet wird. Bei den Themen „ÖPNV“, „Radwege“ und „Verbesserungen innerhalb Holweide“ sagten sie uns aber Unterstützung zu.

In einem sehr konstruktiven Gespräch haben alle Beteiligten „Hausaufgaben“ mitgenommen, um das Thema „Entlastung für Holweide“ voranzutreiben.

Überwachung der Luftqualität in Holweide mit neuem Passivsammler

Im Juni 2014 haben wir uns an die Stadt Köln und die Bezirksregierung Köln gewendet und darum gebeten, dass ein Passivsammler zur Messung von Stickstoff und Benzol auf der Bergisch Gladbacher Straße installiert wird.

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) verlegt nun eine seiner Messstellen nach Köln-Holweide auf die Bergisch Gladbacher Straße / Höhe Maria-Himmelfahrt-Straße (Quelle: Pressemitteilung LANUV). Für diese Straße hat sich nach Modellrechnungen der Verdacht auf Grenzwertüberschreitungen erhärtet. Deshalb sollen die Messwerte des Jahres 2015 nun Klarheit schaffen.

Mit so genannten Passivsammlern wird die Belastung mit Stickstoffdioxid gemessen, einem giftigen, stechend riechenden Gas, das bei allen Verbrennungsvorgängen entsteht. Die Belastung an stark befahrenen Straßen wird hauptsächlich durch die Abgase der Fahrzeuge verursacht.

Das Land überwacht die Luftqualität in Köln an insgesamt 15 Messstellen. Bis auf die genannten Standortänderungen bleibt das Landesmessnetz in der Stadt Köln unverändert.

Ziel ist neben der allgemeinen Luftqualitätsüberwachung die unmittelbare Information über die Luftbelastung in Echtzeit mit Hinweisen auf Ursachen und Trends. Bei erhöhten Werten wird sofort alarmiert und informiert. Durch die Überwachung der Luftqualität wird die Wirkung von Maßnahmen zur Emissionsminderung messbar. Die Ergebnisse der Messungen zur Luftqualität in NRW werden laufend aktualisiert und sind jederzeit im Internet einsehbar.

Wir hoffen, dass der Passivsammler in Holweide dazu führt, dass der Fokus wieder stärker auf die Bergisch Gladbacher Straße gelegt wird. Sollten Grenzüberschreitungen festgestellt werden, hoffen wir auf schnelle und nachhaltige Maßnahmen, die Holweide aufatmen lassen.

Rückmeldung der Kölner Grünen

Sehr geehrte Frau Glück,
sehr geehrte Damen und Herren der Bürgervereinigung Holweide,

zunächst einmal möchte ich mich für das konstruktive Gespräch mit Ihnen und die Vorschläge der Bürgervereinigung Köln-Holweide e.V. im Namen des Ortsverbands der Mülheimer Grünen noch einmal ausdrücklich bedanken.

In der Zwischenzeit haben wir uns eingehend mit dem von Ihnen erarbeiteten Verkehrskonzept befasst. Um nachhaltig eine Entlastung für die Menschen in Holweide zu erzielen, begrüßen wir vor allem diejenigen Punkte, die die Belastungen durch den motorisierten Verkehr reduzieren könnten.

Für den Ausbau des Radwegenetzes und die Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs werden wir uns weiterhin nachdrücklich einsetzen. Viele Vorschläge sind bereits gemacht und in die politischen Gremien eingebracht, allerdings noch nicht umgesetzt worden. Hier muss immer wieder hartnäckig nachgefragt werden, damit sie realisiert werden.

Zu den Punkten, die auch die Interessen von Bergisch-Gladbach betreffen, werden wir uns mit den örtlichen Grünen austauschen. Ebenfalls sind wir mit unseren Verkehrsexperten aus der Grünen Ratsfraktion im Gespräch, um die Verkehrssituation im Stadtteil Holweide und in Mülheim insgesamt zu verbessern.

Unser Ansatz ist es, Konzepte zu erarbeiten und umzusetzen, die zur Verkehrsvermeidung beitragen. Den Ausbau von Straßen und Autobahnzubringern sehen wir eher kritisch, da Wohngebiete betroffen sind und weitere Verkehrswege erfahrungsgemäß weiteren Verkehr nach sich ziehen.

Gerne informieren wir Sie über konkrete Ergebnisse und ich hoffe, dass wir miteinander im Gespräch bleiben.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich Ihnen schöne Weihnachtstage und alles Gute für 2015 wünschen!

Mit besten Grüßen,

Ursula Schlömer                gez. Dagmar Becker

für den Ortsverband Köln-Mülheim
– Bündnis 90/Die Grünen –

Antwort auf Rückmeldung Landesverkehrsminister Groschek (5)

Sehr geehrter Herr Minister Groschek, sehr geehrter Herr Lohmann, sehr geehrter Herr Dr. Mühl,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 20.11.2014 zum Thema “Verkehrsentlastung für Köln-Holweide”.

In unseren Schreiben vom 19.03.2014 und vom 30.06.2014 haben wir Sie um Hilfe gebeten, da unser Stadtteil Holweide vom Durchgangsverkehr belastet und langfristig die Lebensqualität zerstört wird, wenn sich nichts an der Verkehrssituation ändert. Wir haben Sie gebeten, sich mit unseren Forderungen auseinander zu setzen und sich für die Punkte in Ihrer Hoheit einzusetzen. Im Folgenden fassen wir Ihre fünf Antwortschreiben nach unserem Verständnis zusammen:

1. Autobahnanschluss Bergisch Gladbach

Die L 286 in Bergisch Gladbach / Refrath von der L 136 bis zur A 4 mit Autobahnanschluss und die L 286 Querspange von Bergisch Gladbach bis zur A 4 Merheim sind aufgrund der Gesamtbewertung im Rahmen der Integrierten Gesamtverkehrsplanung (IGVP) nachrangig in der Stufe 2 des Landesstraßenbedarfsplans enthalten. Bedarfsplanvorhaben dieser Stufe werden nach der Planungspriorisierung der Landesregierung aus dem Jahr 2011 generell nicht beplant.

Das von Ihnen zur Verfügung gestellte IGVP-Dossier zur L 286 in Bergisch Gladbach mit Anschluss an die A 4 scheint fehlerhaft zu sein. Die angenommene Abnahme der Verkehrsbelastung auf der Bergisch Gladbacher Straße in Köln ist mit -1/<1 (=täglich fahren nur ca. 1.000 PKW und weniger als 1.000 LKW weniger durch Holweide) viel zu niedrig beziffert, da täglich über 20.000 Fahrzeuge, davon ein großer Teil LKW, die Stadtgrenze passieren. Der Nutzen-Kosten-Quotient (NKQ) von 1,45 bei diesem Vorhaben ist also falsch, wird aber von Ihnen nicht überprüft, da generell keine Dossiers überprüft und fortgeschrieben werden.

Bei der Priorisierung war neben dem Aspekt der Mittelumschichtung zu Gunsten der Erhaltung bestehender Landesstraßen im Fall des zweiten Bauabschnitts der L 286 auch zu berücksichtigen, dass für eine Anbindung an die A 4 eine Genehmigung beim Bundesverkehrsministerium einzuholen wäre. Für diesen Bereich der A 4 wird ein 6-streifiger Ausbau im Rahmen der Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2015 bewertet. Bisher ist aber noch nicht absehbar, ob und wann dieser Ausbau anstehen könnte. Insofern kann seitens des Bundes eine Entscheidung bezüglich einer weiteren Anschlussstelle auf dem Stadtgebiet Bergisch Gladbach nicht eingefordert werden. Dies gilt besonders vor dem Hintergrund, dass an der A4 sind im Bereich Bergisch Gladbach bereits jetzt 3 Anschlussstellen (Moitzfeld, Bensberg und Refrath) in kurzen Abständen (3,3 km und 2,3 km) vorhanden sind. Der Verkehrsfluss auf der A 4 würde durch eine weitere Anschlussstelle zusätzlich beeinträchtigt.

Des Weiteren werden allein die Kosten für den ersten Abschnitt der L 286 auf 36,2 Mio. € geschätzt. Hier stellt sich auch mittel- bis langfristig die Frage der Finanzierbarkeit der Maßnahme. Bei den nicht abgerufenen Bundesmitteln von mehr als 40 Mio. €, die in der Presse thematisiert wurden, handelt es sich um Haushaltsmittel für den Bundesfernstraßenbau. Die L 286 Bergisch Gladbach/Refrath liegt in der Baulast des Landes Nordrhein-Westfalen und könnte aus diesen Mitteln nicht finanziert werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sie uns keine Unterstützung in diesem Punkt anbieten konnten. 66.000 Einwohner aus Bergisch Gladbach-Mitte und insbesondere die Industrie (LKW) belasten die Stadtteile in Köln-Ost bzw. Bergisch Gladbach-Süd also weiterhin, ohne dass Ihrerseits Lösungsmöglichkeiten erarbeitet oder wenigstens die angesprochenen Fehler in der Planung überprüft werden.

2. Autobahnanschluss Köln-Höhenhaus

Die Anbindung der L 101 an die vorhandene Autobahnanschlussstelle Köln-Mülheim ist durch die heutige enge Bebauung im Westen und Osten und die Bahnlinie sehr schwierig. Diese Aussage bezieht sich vermutlich auf die unmittelbare Nähe der Anschlussstelle. Laut Google-Maps führt die übrige im Dossier markierte Strecke über Äcker. Welche Streckenführung an der Anschlussstelle im Dossier mit der roten Linie angedacht war, bleibt unklar.

In der Integrierten Gesamtverkehrsplanung (IGVP) wurde das Vorhaben L 101 Ortumgehung Köln/Dünnwald bewertet. Aufgrund des unzureichenden Nutzen-Kosten-Quotienten von 0,9 konnte die Maßnahme nicht in den Landesstraßenbedarfsplan aufgenommen werden. Die in der Karte in Türkis ergänzte Honschaftsstraße fehlt in der Darstellung der IGVP. Um von Höhenhaus (15.000 Einwohner) oder Dünnwald (12.000 Einwohner) zur A3 (Richtung Süden) zu kommen, muss man über die Honschaftsstraße fahren. Dieses Nadelöhr führt zu langen Staus auf der Honschaftsstraße (17.610 KFZ/Tag) und zu Rückstau auf der Bergisch Gladbacher Straße (27.290 KFZ/Tag) vor der Anschlussstelle Köln- Holweide (40.720 KFZ/Tag). Der durch die Graphik entstehende Eindruck, lediglich die Berliner Straße und die L73 würden entlastet, ist also falsch und wird durch das Dossier auch an keiner Stelle korrigiert. Da durch das Vorhaben eine hohe Entlastung der Honschaftsstraße und eine damit verbundene starke Entlastung der Bergisch Gladbacher Straße zu erwarten ist, muss die Bewertung unter Berücksichtigung dieser Straßen dringend neu durchgeführt werden.

Es werden aber generell keine einzelnen Dossiers überprüft und fortgeschrieben. Im Übrigen ist die Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplans derzeit nicht vorgesehen. Die Schreiben mit den Hinweisen zur L 101 wurden dennoch an den Landesbetrieb Straßenbau, Hauptabteilung Planung in Gelsenkirchen gesendet, damit das Anliegen bei einer Fortschreibung Berücksichtigung finden kann. Es wird also nichts überprüft, aber wenn eines Tages doch etwas überprüft wird, liegt unser Schreiben vor.

Ein direkter Anschluss der L 101 an die A 3 läge in unmittelbarer Nähe der Anschlussstelle Köln-Mülheim (Abstand ca. 800 m) und erfüllt nicht die Bedingungen für die Genehmigungsfähigkeit einer neuen Anschlussstelle. Diese Aussage ist sicherlich rechtlich korrekt. Ausnahmen sind offenbar möglich, denn die Abfahrten Merheim und Holweide auf der A4 Richtung Westen liegen nur ca. 100 m auseinander und erfüllen die Mindestabstände also auch nicht.

Für die B 51 in Höhenhaus und Mülheim hat es im Rahmen der Vorbereitungen zur Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2015 keine Meldung durch die Stadt Köln oder den Regionalrat der Bezirksregierung Köln gegeben. Unabhängig von der bereits abgelaufenen Meldefrist für Vorschläge zum neuen Bundesverkehrswegeplan erscheint die Fernverkehrsrelevanz für eine Maßnahme im Zuge der B 51 im Bereich Höhenhaus auch nach Einschätzung des Bundes nicht gegeben.

Zusammenfassen lässt sich sagen, dass Sie uns keine Unterstützung in diesem Punkt anbieten konnten. Fast 20.000 KFZ/Tag fahren also weiterhin über Holweide auf die Autobahn, ohne dass Ihrerseits Lösungsmöglichkeiten erarbeitet oder wenigstens die angesprochenen Fehler in der Planung überprüft werden.

 3. Autobahnanschluss Holweide-Süd

 Zu diesem Punkt haben Sie uns keine Rückmeldung gegeben.

 4. ÖPNV-Ausbau

Ein zweigleisiger Ausbau der Eisenbahnstrecke zwischen Köln-Dellbrück und Bergisch Gladbach ist Bestandteil des Gesamtprojektes S 11. Ziel ist es, das Projekt über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz des Bundes zu fördern und zu finanzieren. Die Maßnahme wurde außerdem in den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen, um die landesseitige Komplementärfinanzierung sicherzustellen.

Der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) plant die Linie S11 vom heutigen 20-Minuten-Takt nach dem zweigleisigen Ausbau der Strecke bis Bergisch Gladbach auf einen 10-Minuten-Takt zwischen Köln-Worringen und Bergisch Gladbach zu verdichten. Eine Planungsvereinbarung zur Planung der Grundlagenermittlung und Vorplanung soll für den gesamten Ausbau der Infrastruktur der S 11 in Kürze mit der Deutschen Bahn AG abgeschlossen werden.

Zum Punkt „Halt des RRX am Bahnhof Mülheim als Knotenpunkt für den Kölner Osten / Bergisch Gladbach“ haben Sie uns keine Rückmeldung gegeben.

5. Radwegenetz-Ausbau

 Zu diesem Punkt haben Sie uns keine Rückmeldung gegeben.

6. Verbesserungen in Holweide

Entlastungen der Ortsdurchfahrt können ggf. durch beschleunigten Abfluss der Verkehrsmengen herbeigeführt werden, indem Knotenpunkte ertüchtigt, Ampelschaltungen optimiert oder Querschnitte ausgebaut werden. Innerhalb der Ortslagen von Holweide und Dellbrück liegt die B 506 in der Baulast der Stadt Köln. Somit liegt es in der Zuständigkeit der Stadt, diese Möglichkeit zu prüfen.

Leider haben wir in Holweide aufgrund der engen Bebauung keinen Platz für die Ertüchtigung von Knotenpunkten. Ob eine – sicherlich angebrachte – Optimierung der Ampelschaltungen das Problem von über 40.000 KFZ am Tag auf einer alten Dorfstraße in einem Stadtteil mit „nur“ 21.000 Einwohnern löst, wagen wir zu bezweifeln.

7. Verkehrskonzept zu Bauprojekten

Auch die Anbindung neuer Gebiete bzw. Vorhaben, die mit einer weiteren Verkehrserzeugung einhergehen, obliegt der Stadt im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit. Hier hat sie die Auswirkungen des Verkehrs im Rahmen der Bauleitplanverfahren zu ermitteln und angemessen zu berücksichtigen.

In Ihrem letzten Schreiben haben Sie die Hoffnung geäußert, uns nun alle gewünschten Informationen abschließend übermittelt zu haben. Wir bitten Sie, sich die Frage nach der Erfüllung dieses Wunsches selbst zu beantworten.

Wir wünschen Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und hoffen weiter auf Hilfe für unseren verkehrlich hochbelasteten Stadtteil Holweide im Jahr 2015.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Maja Glück
Arbeitskreis “Unser Veedel” der Bürgervereinigung Köln-Holweide

Bezirksvertretung Mülheim trifft Beschluss zum Bebauungsplan „Kochwiesenstraße in Köln-Holweide“

Bei der 4. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim in der Wahlperiode 2014/2020 am Montag, dem 01.12.2014, 17:10 Uhr bis 18:35 Uhr, VHS-Saal, Wiener Platz 2a, 51065 Köln wurden laut Protokoll unter anderem Beschlüsse zum Bebauungsplan Kochwiesenstraße getroffen.


10.2.1 Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf 73480/06 Arbeitstitel: Kochwiesenstraße in Köln-Holweide 2868/2014

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt

  1. den Aufstellungsbeschluss vom 06.12.1990, betreffend die alte Abgrenzung des Bebauungsplanes „Kochwiesenstraße“ (siehe Anlage 2), um den Bereich 4 der ehemaligen „Baumwollbleicherei“, den Bereich 3 „Unterer Wichheimer Kirchweg“ und Teile des Bereiches 1 „Kaspar-Düppes-Straße“ im nördlichen Planbereich, aufzuheben;
  1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 73480/06 für das Gebiet zwischen Kochwiesenstraße, Burgwiesenstraße, Ferdinand-Stücker-Straße und Schweinheimer Straße in Köln-Holweide —Arbeitstitel: Kochwiesenstraße in Köln-Holweide— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 10;
  1. den Bebauungsplan 73480/06 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. Ι S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) – jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen bei Enthaltung von Herrn Abraham.

Anlagen:

Anlage 1: Übersichtsplan

Anlage 2: Übersicht Planbereiche

Anlage 3: Satzungsbegründung

Anlage 4: Textliche Festsetzungen

Anlage 5: Bebauungsplan

Anlage 6: Plan ausgleichspflichtiger Eingriffsbereich

Anlage 7: Abwägungen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 2002

Anlage 8: Niederschrift Bürgerbeteiligung 2002

Anlage 9: Stellungnahmen Behörden 2010

Anlage 10: Stellungnahmen Offenlage 2013

Anlage 11: Niederschrift Bürgerinformationsveranstaltung 11.12.2013


Zum Thema „Verkehr in Holweide“ sind besonders folgende Punkte interessant:

Anlage 10 – Abwägung der Stellungnahmen zur Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes 73480/06 „Kochwiesenstraße“ in Köln-Holweide, S. 2, 2. Verkehr

(In Grün Aussagen, dass der Mehrverkehr problemlos ist; in Rot Aussagen, dass Holweide schon jetzt hoch belastet ist; in Blau Ankündigungen zur Besserung)

Das Baugebiet soll über eine Mischverkehrsfläche, die in die Kochwiesenstraße einmündet und als Ringstraße ausgebaut wird, erschlossen werden.

Die unterschiedlich festgesetzten Breiten der Verkehrsfläche von 6, 7 oder 9 m reichen in den Straßenabschnitten aus, den untergeordneten Verkehr, der in diesem Baugebiet zu erwarten ist, aufzunehmen. Ebenso reichen die Wendeanlagen für das dreiachsige Müllfahrzeug sowie Versorgungs- und Rettungsfahrzeuge aus.

Eine Verkehrsuntersuchung (vom 16.09.2014) hat das in Holweide vorhandene und zu erwartende zusätzliche Verkehrsaufkommen, das durch die geplanten Baugebiete erzeugt wird untersucht und bewertet. Das im Plangebiet zu erwartende zusätzliche Verkehrsaufkommen bei circa 52 Wohneinheiten (WE), das durch die neuen Einwohner im Baugebiet “Kochwiesenstraße“ erzeugt wird, kann durch die umliegenden Straßen ohne weiteres verkraftet werden. Die Verkehrsuntersuchung sollte die verkehrlichen Auswirkungen auf den benachbarten Straßen untersuchen. Im Untersuchungsgebiet konnte festgestellt werden, dass die Verkehrserzeugung durch das Baumwollbleichereiquartier, die Kindertagesstätte, die Bäckerei, das Baugebiet Kochwiesenstraße, durch die AXA und durch das geplante Ärztehaus am Holweider Krankenhaus verträglich auf den vorhandenen Straßen abwickelbar ist. Das Untersuchungsgebiet reicht bis zur hochbelasteten Bergisch Gladbacher Straße, die nicht nur in den Hauptverkehrszeiten Probleme in der Abwicklung des Kfz-Verkehrs aufweist. Grundlage für die Untersuchung waren Verkehrsprognosen und verschiedene Varianten der Verkehrserschließung und Verkehrsführung. Die zumeist engen und angebauten Wohnstraßen sind alle in der Lage die Verkehrszunahme aufzunehmen. Bereits heute ist zu den Hauptverkehrszeiten eine hohe Belastung auf der Schnellweider Straße, der Johann-Bensberg-Straße und dem Isenburger Kirchweg vorhanden.

Die Anbindung des Neubaugebietes an die Kochwiesenstraße wirkt sich aber nicht weiter negativ auf die umliegenden Straßen aus. Auf dem Straßenzug Johann-Bensberg-Straße und dem Isenburger Kirchweg bestehen bereits in den morgendlichen Spitzenstunden und in den nachmittäglichen Hauptzeiten deutliche Rückstauerscheinungen. Verantwortlich ist dafür die hohe Belastung auf der Bergisch Gladbacher Straße.

Die Neuverkehre aufgrund der Aufsiedlung des Baumwollquartiers aus ca. 500 Fahrten/24 h jeweils im Quell- und Zielverkehr orientieren sich nach dem Verteilungsbild der Untersuchungen ab der Grundstückszufahrt (ca. 80%) in der Kochwiesenstraße vornehmlich in/aus Richtung Burgwiesenstraße und anschließend gleichmäßig in/aus Richtung Johann-Bensberg-Straße sowie Isenburger Kirchweg (jeweils ca. 40%). Im Streckenzug Kochwiesenstraße/Burgwiesenstraße steigen die Gesamtverkehre damit zwar prozentual deutlich an, verbleiben jedoch mit max. 3.100 Kfz/24 h auf einem akzeptablen Niveau für eine Wohnstraße. Die übrigen ca. 20 % Neuverkehre orientieren sich ab der Grundstückszufahrt in/aus Richtung Schweinheimer Straße und anschließend über verschiedene Routen in/aus Richtung Nordosten. Im Zuge der Bergisch Gladbacher Straße stellen sich Neuverkehre in der Größenordnung bis max. 230 Kfz/24 h ein. Diese machen damit einen kaum messbaren Anteil an den Gesamtverkehren von unter 1% aus. Die negativen Einflüsse der zusätzlichen Verkehrserzeugung insgesamt sind somit sehr gering. Um das Verkehrsproblem zu verbessern hat die Bezirksvertretung Mülheim bereits eine Änderung der Verkehrssituation in Holweide im Bereich der Bergisch Gladbacher Straße beschlossen, die kurzfristig umgesetzt werden soll und insgesamt dazu beitragen soll, den Verkehrsfluss zu verbessern. Außerdem werden in der o. g. Verkehrsuntersuchung als sinnvolle Maßnahmen, Änderungen in den Verkehrsführungen und den Verkehrslenkungen gemacht, die insgesamt die verkehrlichen Effekte an den kritischen Netzelementen verbessern könnten.

Im westlichen Planbereich soll eine Anbindung zur Ferdinand-Stücker-Straße durch einen Rad- und Fußweg erfolgen. Damit ist der Blockinnenbereich zukünftig auch von Westen fußläufig an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden und erschließt zusätzlich die neue öffentliche Grünfläche mit ihrem geplanten Spielplatz. Eine Durchfahrmöglichkeit oder eine Einbahnstraßenregelung soll hier nicht erfolgen.

Anlage 11: Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung zu dem städtebaulichen Planungskonzept „Kochwiesenstraße“ in Köln-Holweide, S. 5, Punkt 12

Weiterhin hinterfragt Herr NN nochmals die Aussage, dass 52 Wohneinheiten keinen zusätzlichen Verkehr verursachen würden. Herr Bezirksbürgermeister Fuchs betont nochmals, dass er selbst der Planung nicht zustimmen wird, wenn es kein Verkehrskonzept geben wird.


Anmerkung zum zugesagten Verkehrskonzept: Die Zustimmung der Bezirksvertretung zum Bebauungsplan Kochwiesenstraße wurde am 01.12.2014 erteilt. Am 15.12.2014 wurde uns mitgeteilt, dass das Verkehrsgutachten erst im nächsten Jahr in der Berzirksvertretung vorgestellt wird und derzeit beim Amt für Straßen und Verkehrstechnik noch in Bearbeitung ist. Der Beschluss wurde also ohne vorliegendes Verkehrsgutachten auf Basis der in Anlage 10 erläuterten widersprüchlichen Aussagen zur Verkehrssituation getroffen.

Beschwerdeausschuss Bergisch Gladbach (29.10.2014) – Protokoll

Wie schon berichtet, waren wir am 29.10.2014 beim Ausschuss für Anregungen und Beschwerden der Stadt Bergisch Gladbach. Nun gibt es hierzu ein Protokoll mit weiteren Information zur Umsetzung bzw. Umsetzbarkeit unserer Forderungen:


Anregung vom 30.06.2014, zur Entlastung der Bergisch Gladbacher Straße in Köln-Holweide verschiedene Maßnahmen zu ergreifen

Eine Repräsentantin der Bürgervereinigung Köln- Holweide e. V. erläutert die Anregung. Von der Bergisch Gladbacher Stadtmitte führe der Weg mit dem LKW oder PKW zum Autobahnanschluss Holweide zwangsläufig über die Bergisch Gladbacher Straße. Diese bilde mit ihren anliegenden Geschäften und Versorgungseinrichtungen das Zentrum des Stadtteiles Holweide. Täglich führen etwa 20.000 Fahrzeuge auf der Straße, wovon ein hoher Anteil aus Bergisch Gladbach komme. Der Autobahnanschluss werde täglich von etwa 40.000 Fahrzeugen frequentiert, was zur Bildung von erheblichen Staus führe. Ein Grund für diese Belastung sei zunächst die Tatsache, dass die Bergisch Gladbacher Stadtmitte über keinen unmittelbaren Anschluss an die Autobahn verfüge. Hieraus resultierten auch die Probleme auf den Nord-Süd-Achsen des Bergisch Gladbacher Stadtgebietes. Des Weiteren seien die ÖPNV- Verbindungen zwischen Bergisch Gladbach und Köln offensichtlich unzulänglich, so dass zu wenige Menschen die Möglichkeiten des öffentlichen Personennahverkehrs nutzten. Ihr Verein fasse alle Aktivitäten hinsichtlich dieser Problematik auf einer eigenen Internetseite zusammen.

Da der Bürgervereinigung unterschiedliche Aussagen zum Sachstand hinsichtlich der Realisierung eines eigenen Autobahnanschlusses für die Bergisch Gladbacher Stadtmitte vorlägen, bitte Sie zunächst um eine Stellungnahme hierzu. Weiterhin wolle sie wissen, welche Streckenführung dem Landesbetrieb Straßen NRW derzeit zur Bewertung angezeigt wurden und wie die jeweiligen Planungsstände sowie Priorisierungen seien. Des Weiteren wünsche Sie die Benennung eines Zeitrahmens für das weitere Vorgehen in der Angelegenheit.

Zusätzlich bitte Sie um eine Prüfung der unterbreiteten Vorschläge hinsichtlich eines Ausbaus des öffentlichen Personennahverkehrs sowie des Radwegenetzes und eine Rückmeldung hierzu. Wichtig sei im Zusammenhang mit dem Ausbau des ÖPNV- Angebotes der Bau eines zweiten S-Bahn Gleises sowie zusätzlicher P & R- Angebote. Nach derzeitigem Stand der Planungen solle der künftige Rhein-Ruhr Express (RRX) nicht in Köln-Mülheim halten. Hiermit entfalle für die Bergisch Gladbacher Bürger ein wichtiger Umsteigepunkt zu dieser Schnellverbindung mit der Folge erheblicher Umwege. Bergisch Gladbach müsse sich daher ebenfalls für den Halt des RRX in Köln- Mülheim einsetzen. Weiterhin solle Bergisch Gladbach sich um die Einführung einer Tarifergänzung dahingehend einsetzen, dass künftig mit einem 1b- Ticket von der Stadtmitte nach Köln gefahren werden könne. Frechen und Hürth unterstützten eine solche Lösung bereits finanziell.

Hinsichtlich eines Ausbaus des Radwegenetzes befürworte sie eine Kooperation zwischen Köln und Bergisch Gladbach. Es solle zukünftig eine gemeinsame Streckenplanung und Werbung erfolgen.

Stadtbaurat Schmickler erläutert zunächst, dass sich die Bergisch Gladbacher Bemühungen um einen Autobahnanschluss auf die sogenannte L286n zwischen der Fachhochschule und der Kölner Straße bzw. Frankenforster Straße konzentrierten. Ein zweiter Bauabschnitt zwischen der Frankenforster Straße und der A4 werde vom Land auf Grund eines Kabinettsbeschlusses derzeit nicht weiter geprüft. Über die Aussagen zu diesem Thema in der Vorlage hinaus könne er nicht prognostizieren, wann das Land die Planungen weiterführe. Der nächste Schritt bestünde in einer konkreten Linienbestimmung. Im Bereich der Straßenplanung verfüge das Land Nordrhein-Westfalen derzeit über zu wenig Personal und müsse sich daher auf die aus dortiger Sicht wesentlichen Dinge konzentrieren. Hierzu gehörten unter anderem die Leverkusener Autobahnbrücke, die dazu gehörende Stelzenautobahn sowie das Autobahnkreuz. Für weitere Projekte in der Region bleibe hierbei kaum Arbeitskapazität. Er rechne daher in absehbarer Zeit nicht mit nennenswerten planerischen Fortschritten bei der Realisierung eines eigenen Autobahnanschlusses für die Stadtmitte. Der Rat von Bergisch Gladbach habe noch 2011 der grundlegenden Konzeption in dieser Angelegenheit zugestimmt. Noch im Frühjahr dieses Jahres habe man sich mit der Umweltverträglichkeit und den notwendigen Ausgleichsmaßnahmen des Projekts befasst. Allen in der Angelegenheit an die Verwaltung herangetragenen Kooperationswünschen sei stets zeitnah Rechnung getragen worden. Denkbar sei eine Kooperation zwischen Köln und Bergisch Gladbach in dieser Angelegenheit, wobei deren Realisierbarkeit vor dem Hintergrund der derzeitigen politischen Mehrheitsverhältnisse im Kölner Rat bewertet werden müsse. Im politischen Bereich sei das Interesse der Stadt Köln an Bergisch Gladbacher Problemen eher verhalten.

Bei der Realisierung des zweiten S-Bahn Gleises habe die Stadt immer darauf geachtet, dass die notwendigen Flächen freigehalten werden. Dieses Gleis habe jedoch nur dann einen Sinn, wenn im Kopfbahnhof von Bergisch Gladbach ein zweiter Bahnsteig geschaffen werde. Die Bahn habe bislang abgelehnt, dies zu tun, und sei lediglich bereit, den vorhandenen Bahnsteig barrierefrei umzugestalten. Für notwendige Bauarbeiten wolle man lediglich einen Schienenersatzverkehr bereitstellen. Nunmehr habe Bergisch Gladbach die Anlegung des zweiten Bahnsteiges von der Bahn auch schriftlich gefordert. Er bezweifle, dass die Bahn hierauf eingehe.

Hinsichtlich des Rhein-Ruhr Express‘ (RRX) sei man sich in der Region einig, dass dieser selbstverständlich in Köln- Mülheim halten müsse. Entsprechend artikuliere sich der Verkehrsverbund Rhein- Sieg (VRS), und er gehe von einer Durchsetzung dieser Forderung aus. Alles andere wäre nicht vermittelbar.

Die Tarifgestaltung sei Aufgabe des Rheinisch- Bergischen Kreises, der in den Gremien des Verkehrsverbundes Rhein- Sieg sitze. Bekunde dieser Ausschuss die Sinnhaftigkeit der beschriebenen Tarifergänzung, könne man dies an den Kreis herantragen. Eine finanzielle Förderung der Stadt hierfür halte er allerdings vor dem Hintergrund der derzeitigen Haushaltslage für unwahrscheinlich, weil dies zu Lasten anderer freiwilliger Leistungen gehe.

Eine Förderung des P&R-Verkehrs habe gerade durch den Ausbau weiterer Flächen am Haltepunkt Duckterath stattgefunden. Im Anschluss an die weitere Verwirklichung der Radstation sei geplant, an allen Bahn-Haltepunkten in Bergisch Gladbach Fahrradboxen anzulegen. Diese Form des P&R sei wesentlich umweltfreundlicher als die zu Gunsten des motorisierten Verkehrs. Eine Förderung des motorisierten P&R- Verkehrs in der Stadtmitte lehne er ab, weil dies nicht sachdienlich sei. Es gebe schließlich einen Busbahnhof, dessen Buslinien mit der S-Bahn vertaktet wurden. Zusätzliche PR- Parkplätze würden zukünftig an der Stadtbahnhaltestelle Lustheide entstehen, wenn der dortige Lagerplatz nach Abschluss der Kanalbaumaßnahme befestigt und zum Parken zur Verfügung gestellt werde.

Hinsichtlich der Förderung des Radwegenetzes werde u. a. ein Workshop Köln- rechtsrheinische Nachbarn stattfinden. In der Gruppe „Verkehr“, die sich mit dem Ausbau des Radwegenetzes befasse, sei er Mitglied. Insoweit werde der notwendigen Kooperation bereits Rechnung getragen. Für den Agger- Sülz- Radweg sei man derzeit in Gesprächen, eine zusätzliche Verbindung nach Bergisch Gladbach durch den Königsforst auf der alten Bahntrasse zu realisieren.

Herr Galley betont, dass sich der Rat und die Ausschüsse der Stadt Bergisch Gladbach bereits seit vielen Jahren mit den von der Bürgervereinigung angesprochenen Themen befassten. Es sei positiv, dass sich die Bürgervereinigung zu Wort melde, denn bislang hätten die Bergisch Gladbacher Befindlichkeiten im Kölner Rathaus keinerlei Interesse gefunden. Hinsichtlich des Rückbaus des Merheimer Keuzes habe die frühere Bürgermeisterin Opladen über einen Kontakt mit dem damaligen Kölner Oberbürgermeister Blum versucht, gegenzuhalten – mit bekanntem negativen Resultat. Auch erscheine es so, dass die rechtsrheinischen Kölner Stadtteile im Kölner Rathaus nicht so stark wahrgenommen würden. Die Realisierung eines Autobahnanschlusses auf dem früheren Bahndamm sei von der SPD- Fraktion in den letzten Jahren vehement unterstützt worden; Frau Hammelrath als Landtagsabgeordnete setze sich nach wie vor dafür ein. Die Stadt Bergisch Gladbach habe jedoch leider nur einen sehr geringen Einfluss. Zusätzliche Maßnahmen zur Förderung des ÖPNV seien sowohl im Hinblick auf die engere Taktung der Stadtbahnlinie 1 als auch im Bereich der Tarifgestaltung wünschenswert. Allerdings würde sich der Rheinisch- Bergische Kreis das Geld hierfür bei den kreisangehörigen Kommunen zurückholen wollen. Die notwendigen Beträge könnten im städtischen Haushalt vor dem Hintergrund des Haushaltssicherungskonzeptes kaum dargestellt werden. Denkbar sei, dass sich der zuständige Fachausschuss mit der Initiative der Bürgervereinigung befasse mit dem Ziel, über örtliche Kontakte der Stadt Bergisch Gladbach die Lösung der angesprochenen Probleme zu befördern.

Herr Jeroch möchte wissen, ob Kölner Bürger für den hiesigen Ausschuss einen Bürgerantrag stellen können. Es handele sich im Übrigen weitgehend um Angelegenheiten der Landesplanung. Er habe aber keine Bedenken, dass sich der Fachausschuss mit der Anregung befasse. Stadtbaurat Schmickler stellt klar, dass das Stellen eines Bürgerantrages nicht von einem Wohnsitz in Bergisch Gladbach abhängig sei. Zudem sei das Antragsschreiben so formuliert, dass eine Behandlung in diesem Ausschuss nahe lag. Im Übrigen würde in diesem Schreiben mit Ausnahme der angeregten Tarifergänzung kein Punkt angesprochen, bei welchem die Stadt Bergisch Gladbach nicht wenigstens mittelbar zuständig sei.

Auch Herr Voßler begrüßt die Initiative der Bürgervereinigung und regt an, den Vorgang nicht nur in den hiesigen Fachausschuss, sondern auch an den Rheinisch- Bergischen Kreis zu verweisen.

Die Petentin bedankt sich für das Interesse an dem Anliegen der Bürgervereinigung und hofft auf Fortschritte bei den angesprochenen Themen.

Herr Steinbüchel weist darauf hin, dass die Bürgervereinigung ihre Anregung bereits an den Rheinisch-Bergischen Kreis übersandt habe. Dieser sei somit informiert und könne sich mit den angesprochenen Themen befassen. Er schlage daher vor, die Anregung lediglich in den Fachausschuss zu überweisen.

Herr Wagner hält eine Diskussion im Fachausschuss für wenig zielführend, da man sich lediglich mit Empfehlungen an den Kreis wenden könne. Im Übrigen halte die Verwaltung die angesprochenen Themen im Rahmen ihrer Möglichkeiten nach.

Dies wird von Herrn Galley anders gesehen. Es sei neu, dass sich eine Kölner Interessengruppe mit verkehrlichen Themen befasse, die Bergisch Gladbach beträfen. Dies biete die Möglichkeit, gegebenenfalls ein Stück mehr als früher einen Fuß in das Kölner Rathaus zu bekommen. Der Vorgang solle daher durchaus im Fachausschuss behandelt werden, um das weitere Vorgehen gegenüber Köln abzustimmen.

Herr Steinbüchel hält eine Überweisung des Vorgangs verbunden mit der Bitte an die Verwaltung für sinnvoll, dass diese sich mit dem Rheinisch- Bergischen Kreis hinsichtlich der angesprochenen Themen in Verbindung setze.

Sodann fasst der Ausschuss einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Die Anregung wird in den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Infrastruktur und Verkehr überwiesen.
  2. Die Verwaltung wird gebeten, sich hinsichtlich der angesprochenen Themen mit dem Rheinisch- Bergischen Kreis abzustimmen.
  3. Das Verfahren zur Anregung wird abgeschlossen.

Rückmeldung Landesverkehrsminister Groschek (5)

Sehr geehrte Frau Glück,

sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre erneute E-Mail mit Fragen zum Autobahnanschluss in Bergisch Gladbach und Köln/Mülheim. Herr Minister Groschek hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Zu Ihrer Forderung nach einer Überprüfung der IGVP-Dossiers zur L 101 und L 286 kann ich Ihnen mitteilen, dass generell keine Dossiers überprüft und fortgeschrieben werden. Einzelne Überprüfungen sind nicht zielführend, da die Bewertung der IGVP als Gesamtergebnis gesehen werden muss. Im Übrigen ist die Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplans derzeit nicht vorgesehen. Ihre Schreiben mit den Hinweisen zur L 101 habe ich an den Landesbetrieb Straßenbau, Hauptabteilung Planung in Gelsenkirchen gesendet.

An der A4 sind im Bereich Bergisch Gladbach bereits jetzt 3 Anschlussstellen (Moitzfeld, Bensberg und Refrath) in kurzen Abständen (3,3 km und 2,3 km) vorhanden. Der Verkehrsfluss auf der A 4 würde durch eine weitere Anschlussstelle zusätzlich beeinträchtigt. Da aktuell im Rahmen der Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2015 auch ein möglicher Ausbau der A 4 auf 6 Fahrstreifen bewertet wird, kann von Seiten des Bundes derzeit keine Aussage zur Genehmigungsfähigkeit einer neuen Anschlussstelle eingefordert werden.

Bei den von Ihnen angesprochenen, nicht abgerufenen Bundesmitteln handelt es sich um Haushaltsmittel für den Bundesfernstraßenbau. Die L 286 Bergisch Gladbach/Refrath liegt in der Baulast des Landes Nordrhein-Westfalen und könnte aus diesen Mitteln nicht finanziert werden.

Ich hoffe, Ihnen hiermit alle gewünschten Informationen abschließend übermittelt zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Dr. Markus Mühl

Treffen mit Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs (18.11.2014)

Am 18.11.2014 haben wir uns im Mülheimer Bezirksrathaus mit dem Mülheimer Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs (SPD) getroffen. Wir durften unsere Forderungen vorstellen und haben einige Punkte sofort intensiv diskutiert.

Herr Fuchs hat uns darüber informiert, dass in Kürze das Verkehrsgutachten zu den Bauprojekten Kochwiesenstraße, Baumwollbleicherei und Krankenhaus vorgestellt wird. Außerdem konnte er uns zum Punkt 6c) unserer Forderungen „Intelligente Ampelschaltungen auf der Bergisch Gladbacher Straße“ einen Zwischenstand geben: Die Ampelschaltungen hängen vom Verkehrsrechner Köln-Ost ab, der veraltet ist und dringend erneuert werden muss. Wann dieser Rechner ausgetauscht wird, ist allerdings noch unklar.

Es soll, von der Mülheimer SPD organisiert, einen überparteilichen Arbeitskreis für Verkehr geben, in dem ein Verkehrskonzept und entsprechende Anträge an die Verwaltung erstellt werden sollen. Zu diesem Arbeitskreis werden auch wir eingeladen.

Herr Fuchs hat unsere Vorschläge gelobt, da sie eine gute Grundlage für die weitere Planung seien und bisher noch keiner das Thema so umfänglich dokumentiert hat. Außerdem möchte er mit Herrn Honecker sprechen, der seit kurzem Leiter des Stadtplanungsamts in Bergisch Gladbach ist (vorher Köln), um nach einer städteübergreifenden Lösung zu suchen.